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   BVerfG, 09.03.2004 - 1 BvR 455/02, 1 BvR 1719/02, 1 BvR 1904/02, 1 BvR 2020/02, 1 BvR 27/03, 1 BvR 336/03, 1 BvR 557/03, 1 BvR 723/03, 1 BvR 857/03, 1 BvR 957/03   

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https://dejure.org/2004,1497
BVerfG, 09.03.2004 - 1 BvR 455/02, 1 BvR 1719/02, 1 BvR 1904/02, 1 BvR 2020/02, 1 BvR 27/03, 1 BvR 336/03, 1 BvR 557/03, 1 BvR 723/03, 1 BvR 857/03, 1 BvR 957/03 (https://dejure.org/2004,1497)
BVerfG, Entscheidung vom 09.03.2004 - 1 BvR 455/02, 1 BvR 1719/02, 1 BvR 1904/02, 1 BvR 2020/02, 1 BvR 27/03, 1 BvR 336/03, 1 BvR 557/03, 1 BvR 723/03, 1 BvR 857/03, 1 BvR 957/03 (https://dejure.org/2004,1497)
BVerfG, Entscheidung vom 09. März 2004 - 1 BvR 455/02, 1 BvR 1719/02, 1 BvR 1904/02, 1 BvR 2020/02, 1 BvR 27/03, 1 BvR 336/03, 1 BvR 557/03, 1 BvR 723/03, 1 BvR 857/03, 1 BvR 957/03 (https://dejure.org/2004,1497)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Zum Umfang des Vergütungsanspruchs eines nach § 50 FGG zur Wahrung der Interessen von Kindern bestellten Verfahrenspflegers

  • Wolters Kluwer

    Vergütung eines zur Wahrung der Interessen von Kindern bestellten Verfahrenspflegers; Umfang von Vergütungsansprüchen in der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Vertretungsbefugnis eines Beschwerdeführers aus seiner Bestellung als Verfahrenspfleger für minderjährige Kinder; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 3, 63
  • FamRZ 2004, 1267
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2004 - 1 BvR 455/02
    Ebenso liegen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Bestellung eines Verfahrenspflegers in kindschaftsrechtlichen Verfahren (vgl. BVerfGE 99, 145 ) und zum Grundrechtsschutz durch das Verfahrensrecht (vgl. BVerfGE 55, 171 ) vor.

    Hiervon ausgehend und in Abgrenzung zur Rolle und Funktion der übrigen Beteiligten im familiengerichtlichen Verfahren ist dem Verfahrenspfleger die Aufgabe zugewiesen, die subjektiven Interessen des Kindes als Partei im Verfahren zu vertreten (vgl. BVerfGE 99, 145 ).

    Nichts anderes folgt aus der vom Beschwerdeführer zur Begründung seiner Rechtsauffassung in Bezug genommenen Entscheidung des Zweiten Senats vom 29. Oktober 1998, die sich nicht mit Inhalt und Umfang der Tätigkeiten eines Verfahrenspflegers befasst hat (vgl. BVerfGE 99, 145 ).

  • BVerfG, 13.01.1999 - 1 BvR 1909/95

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 durch Versagung einer Vergütung als

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2004 - 1 BvR 455/02
    Soweit der Staat für Aufgaben, deren ordentliche Wahrnehmung im öffentlichen Interesse liegt, einen Dritten beruflich in Anspruch nimmt, gebietet es Art. 12 Abs. 1 GG, ihn angemessen zu entschädigen (vgl. BVerfGE 54, 251 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Januar 1999, NJW 1999, S. 1621 f.).

    Der Staat ist zu einer angemessenen Entschädigung privater Personen verpflichtet, die er für die Erfüllung im öffentlichen Interesse liegender Aufgaben in Anspruch nimmt (vgl. BVerGE 54, 251 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Januar 1999, NJW 1999, S. 1621 ).

  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2004 - 1 BvR 455/02
    Eine Begrenzung des Vergütungsanspruchs aus Kostengründen ist gerechtfertigt, sofern die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt ist (vgl. BVerfGE 68, 237 ).

    Dabei ist eine Begrenzung der Vergütung nur zulässig, soweit die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 68, 237 ).

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2004 - 1 BvR 455/02
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Norm die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ).

    Dazu kann es im Zusammenhang mit Art. 12 Abs. 1 GG insbesondere dann kommen, wenn bei Auslegung und Anwendung der Norm die typischen Merkmale der Berufstätigkeit nicht gewürdigt oder mit den entgegenstehenden Gemeinwohlinteressen grundrechtliche Belange nicht in ein angemessenes Verhältnis gebracht worden sind (vgl. BVerfGE 85, 248 ; 97, 12 ).

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2004 - 1 BvR 455/02
    Ebenso liegen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Bestellung eines Verfahrenspflegers in kindschaftsrechtlichen Verfahren (vgl. BVerfGE 99, 145 ) und zum Grundrechtsschutz durch das Verfahrensrecht (vgl. BVerfGE 55, 171 ) vor.

    (aaa) Das Persönlichkeitsrecht des von einem sorgerechtlichen Verfahren betroffenen Kindes aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verpflichtet dazu, auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht Vorkehrungen zu treffen, um eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 55, 171 ; 72, 122 ; 79, 51 ).

  • BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2004 - 1 BvR 455/02
    (1) Nach § 50 Abs. 5, § 67 Abs. 3 FGG in Verbindung mit § 1 BVormVG ist Verfahrenspflegern eine Vergütung für die Pflegschaft zu bewilligen, die derjenigen von Berufsvormündern entspricht (zur Verfassungsmäßigkeit dieser Vergütungsregelung vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. Juni 2000, FamRZ 2000, S. 1280).

    Mit der Verfahrenspflegschaft nach § 50 Abs. 1 FGG hat der Gesetzgeber kein neues Berufsbild geschaffen, sondern sicherstellen wollen, dass Kinder ihre eigenen Interessen in ein auch sie betreffendes Gerichtsverfahren einbringen können (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, FamRZ 2000, S. 1280 ).

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2004 - 1 BvR 455/02
    Bedürfen die Kinder des Schutzes vor unzureichender Vertretung, kann deshalb auch hier zur Wahrnehmung ihrer Interessen in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren für sie Verfassungsbeschwerde durch einen nach § 1909 BGB bestellten Ergänzungspfleger erhoben werden (vgl. BVerfGE 72, 122 ; 107, 150 ).

    (aaa) Das Persönlichkeitsrecht des von einem sorgerechtlichen Verfahren betroffenen Kindes aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verpflichtet dazu, auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht Vorkehrungen zu treffen, um eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 55, 171 ; 72, 122 ; 79, 51 ).

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2004 - 1 BvR 455/02
    a) Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerden maßgeblichen Fragen zu den Voraussetzungen für Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung nach Art. 12 Abs. 1 GG durch Vergütungsvorschriften sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 101, 331 ).

    Vergütungsregelungen und hierauf gründende Entscheidungen wie die mit den Verfassungsbeschwerden angegriffenen Entscheidungen des Kammergerichts, die auf die Einnahmen, welche durch eine berufliche Tätigkeit erzielt werden können, und damit auch auf die Existenzerhaltung von nicht unerheblichem Einfluss sind, greifen deshalb in die Freiheit der Berufsausübung ein (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 101, 131 ).

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2004 - 1 BvR 455/02
    (aaa) Das Persönlichkeitsrecht des von einem sorgerechtlichen Verfahren betroffenen Kindes aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verpflichtet dazu, auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht Vorkehrungen zu treffen, um eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 55, 171 ; 72, 122 ; 79, 51 ).
  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2004 - 1 BvR 455/02
    Dazu kann es im Zusammenhang mit Art. 12 Abs. 1 GG insbesondere dann kommen, wenn bei Auslegung und Anwendung der Norm die typischen Merkmale der Berufstätigkeit nicht gewürdigt oder mit den entgegenstehenden Gemeinwohlinteressen grundrechtliche Belange nicht in ein angemessenes Verhältnis gebracht worden sind (vgl. BVerfGE 85, 248 ; 97, 12 ).
  • BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99

    Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder

  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

  • OLG Brandenburg, 22.11.2000 - 9 WF 218/00

    Zu den Aufgaben und dem Vergütungsanspruch eines Verfahrenspflegers nach § 50 FGG

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

  • OLG Frankfurt, 03.07.2001 - 2 WF 82/01

    Bemessung der Aufwandsentschädigung eines Verfahrenspflegers; Aufgabenbereich und

  • KG, 06.06.2000 - 19 WF 2735/00
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • OLG Karlsruhe, 27.12.2000 - 2 WF 126/00
  • OLG München, 11.02.2000 - 16 WF 1616/99
  • OLG Zweibrücken, 07.05.2001 - 6 WF 51/01

    Verfahrenspflegschaft: Umfang und Prüfung der Vergütungsabrechnung

  • KG, 11.07.2002 - 19 WF 158/02

    Vergütungsfähigkeit und Zeitaufwand des Verfahrenspflegers für

  • BGH, 05.10.2016 - XII ZB 464/15

    Vergütung des berufsmäßigen Verfahrensbeistands: Geltung der Ausschlussfrist von

    Zwar ist eine Begrenzung der Vergütung verfassungsrechtlich nur zulässig, soweit die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (BVerfG FamRZ 2004, 1267, 1269).
  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 209/10

    Verfahrensbeistandschaft für Minderjährige: Vergütung des Verfahrensbeistandes

    (1) Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 9. März 2004 (FamRZ 2004, 1267, 1269) ausgeführt, Maßstab für den Umfang der Tätigkeit eines Verfahrenspflegers und damit auch den seines Vergütungsanspruchs sei die Erkundung und Wahrnehmung des kindlichen Interesses.

    Es sei einem Verfahrenspfleger weder zumutbar, im Rahmen der ihm übertragenen Pflegschaft seine Tätigkeit so einzuschränken, dass sie mangels ausreichender Wahrnehmung der Interessen des Kindes das Recht verletze, noch sei es ihm zumutbar, Tätigkeiten unentgeltlich zu erbringen, um einen den Grundrechten des Kindes gerecht werdenden verfassungsrechtlich gebotenen Standard der Kindesvertretung zu gewährleisten (BVerfG FamRZ 2004, 1267, 1269).

    Würden dem Verfahrenspfleger die für eine solche Vertretung der "subjektiven Interessen" des Kindes erforderlichen Tätigkeiten nicht vergütet, würde sein Einsatz zur Wahrung der Kindesinteressen ineffektiv und entspräche nicht dem mit ihm bezweckten Schutz der Rechte der betroffenen Kinder (BVerfG FamRZ 2004, 1267, 1270).

  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 268/10

    Verfahrensbeistandschaft für Minderjährige: Vergütung des Verfahrensbeistandes

    (1) Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 9. März 2004 (FamRZ 2004, 1267, 1269) ausgeführt, Maßstab für den Umfang der Tätigkeit eines Verfahrenspflegers und damit auch den seines Vergütungsanspruchs sei die Erkundung und Wahrnehmung des kindlichen Interesses.

    Es sei einem Verfahrenspfleger weder zumutbar, im Rahmen der ihm übertragenen Pflegschaft seine Tätigkeit so einzuschränken, dass sie mangels ausreichender Wahrnehmung der Interessen des Kindes das Recht verletze, noch sei es ihm zumutbar, Tätigkeiten unentgeltlich zu erbringen, um einen den Grundrechten des Kindes gerecht werdenden verfassungsrechtlich gebotenen Standard der Kindesvertretung zu gewährleisten (BVerfG FamRZ 2004, 1267, 1269).

    Würden dem Verfahrenspfleger die für eine solche Vertretung der "subjektiven Interessen" des Kindes erforderlichen Tätigkeiten nicht vergütet, würde sein Einsatz zur Wahrung der Kindesinteressen ineffektiv und entspräche nicht dem mit ihm bezweckten Schutz der Rechte der betroffenen Kinder (BVerfG FamRZ 2004, 1267, 1270).

  • LAG Niedersachsen, 24.09.2020 - 10 Ta 114/20

    Uneingeschränkte Prüfung eines Aussetzungsgrundes durch das Beschwerdegericht;

    Ob gewichtige Gründe im Sinne von § 149 Abs. 2 Satz 2 ZPO für die Aufrechterhaltung der Aussetzung nach Ablauf eines Jahres sprechen, ist keine Ermessens-, sondern eine an das Vorliegen solcher gewichtigen Gründe gebundene Entscheidung des Gerichts (BVerfG 30. Juni 2003 - 1 BvR 2020/02).

    Auch wenn an das Vorliegen gewichtiger Gründe im Sinne von § 149 Abs. 2 Satz 2 ZPO im Hinblick auf das Interesse der antragstellenden Partei an einer zügigen Erledigung des Rechtsstreits strenge Anforderungen zu stellen sind (BVerfG 30. Juni 2003 - 1 BvR 2020/02 - Rn. 22) , können sie im Einzelfall vorliegen; anderenfalls bliebe die Norm ohne Regelungsgehalt.

    Insoweit handelt es sich nicht um eine Ermessens-, sondern um eine an das Vorliegen solcher gewichtigen Gründe gebundene Entscheidung des Gerichts (BVerfG 30. Juni 2003 - 1 BvR 2020/02 - Rn. 22) .

  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 260/10

    Verfahrensbeistandschaft für Minderjährige: Vergütung des Verfahrensbeistandes

    aa) Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 9. März 2004 (FamRZ 2004, 1267, 1269) ausgeführt, Maßstab für den Umfang der Tätigkeit eines Verfahrenspflegers und damit auch den seines Vergütungsanspruchs sei die Erkundung und Wahrnehmung des kindlichen Interesses.

    Es sei einem Verfahrenspfleger weder zumutbar, im Rahmen der ihm übertragenen Pflegschaft seine Tätigkeit so einzuschränken, dass sie mangels ausreichender Wahrnehmung der Interessen des Kindes das Recht verletze, noch sei es ihm zumutbar, Tätigkeiten unentgeltlich zu erbringen, um einen den Grundrechten des Kindes gerecht werdenden verfassungsrechtlich gebotenen Standard der Kindesvertretung zu gewährleisten (BVerfG FamRZ 2004, 1267, 1269).

    Würden dem Verfahrenspfleger die für eine solche Vertretung der "subjektiven Interessen" des Kindes erforderlichen Tätigkeiten nicht vergütet, würde sein Einsatz zur Wahrung der Kindesinteressen ineffektiv und entspräche nicht dem mit ihm bezweckten Schutz der Rechte der betroffenen Kinder (BVerfG FamRZ 2004, 1267, 1270).

  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 289/10

    Verfahrensbeistandschaft für Minderjährige: Vergütung des Verfahrensbeistandes

    aa) Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 9. März 2004 (FamRZ 2004, 1267, 1269) ausgeführt, Maßstab für den Umfang der Tätigkeit eines Verfahrenspflegers und damit auch den seines Vergütungsanspruchs sei die Erkundung und Wahrnehmung des kindlichen Interesses.

    Es sei einem Verfahrenspfleger weder zumutbar, im Rahmen der ihm übertragenen Pflegschaft seine Tätigkeit so einzuschränken, dass sie mangels ausreichender Wahrnehmung der Interessen des Kindes das Recht verletze, noch sei es ihm zumutbar, Tätigkeiten unentgeltlich zu erbringen, um einen den Grundrechten des Kindes gerecht werdenden verfassungsrechtlich gebotenen Standard der Kindesvertretung zu gewährleisten (BVerfG FamRZ 2004, 1267, 1269).

    Würden dem Verfahrenspfleger die für eine solche Vertretung der "subjektiven Interessen" des Kindes erforderlichen Tätigkeiten nicht vergütet, würde sein Einsatz zur Wahrung der Kindesinteressen ineffektiv und entspräche nicht dem mit ihm bezweckten Schutz der Rechte der betroffenen Kinder (BVerfG FamRZ 2004, 1267, 1270).

  • OLG Brandenburg, 23.03.2006 - 9 WF 67/06

    Vergütung des Verfahrenspflegers in einer Familiensache: Verneinung einer

    Dieser Ersatzanspruch bezieht sich jedoch nur auf diejenigen Zeiten und Aufwendungen, die Tätigkeiten betreffen, die der Erfüllung der vom Gesetz dem Verfahrenspfleger zugewiesenen Aufgaben dienen (BVerfG FPR 2004, 622, 624; OLG Oldenburg FamRZ 2005, 391; vgl. auch BT-Drucks. 13/7158, S. 15).

    Soweit sich die Beschwerdeführerin hinsichtlich der Vergütungsfähigkeit dieser Tätigkeiten auf die - bereits vorstehend herangezogene - Entscheidung des BVerfG (FPR 2004, 622 ff.) bezieht, geht diese Ansicht fehl.

    Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich allein die Vergütungsfähigkeit für Gespräche mit den Kindern, das Studium der Gerichtsakten, die Fertigung der an das Gericht gerichteten Schriftsätze sowie die Teilnahme an gerichtlichen Verhandlungen behandelt (FPR 2004, 622, 624).

  • BGH, 09.10.2013 - XII ZB 667/12

    Vergütung des Verfahrensbeistands: Abgeltung durch die gesetzlich vorgesehene

    Eine Begrenzung der Vergütung ist verfassungsrechtlich nur zulässig, soweit die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (vgl. BVerfG FamRZ 2004, 1267, 1269 mwN).
  • OLG Frankfurt, 08.09.2010 - 2 UF 256/10

    Verfahrensbeistand: Vergütungsanspruch bei Bestellung im einstweiligen

    Im Übrigen schließt sich der Senat der wohl herrschenden Meinung an, wonach mit der Pauschalierung letztlich eine Mischkalkulation für Verfahrensbeistände ermöglicht werden soll, die dem aus verfassungsrechtlichen Gründen zu beachtenden Gebot entspricht, dass die dem Verfahrensbeistand zu zahlende Vergütung so auskömmlich sein muss, dass er die Kindesinteressen tatsächlich mit der gebotenen Sorgfalt vertreten kann (BVerfG, FamRZ 2004, 1267-1270, zitiert nach Juris Rn. 34; BVerfG, FamRZ 2010, 185, zitiert nach Juris, Rn. 6).

    Soweit der Staat für Aufgaben, deren ordentliche Erfüllung im öffentlichen Interesse liegt, einen Dritten beruflich in Anspruch nimmt, gebietet es Art. 12 Abs. 1 GG, ihn angemessen zu entschädigen (BVerfG, FamRZ 2004, 1267-1270, zitiert nach Juris Rn. 34).

  • OLG München, 28.10.2015 - 11 WF 1365/15

    Vergütung des Verfahrensbeistandes - Dolmetscherkosten sind mit

    aa) Eine Vergütungspraxis wäre dann mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar, wenn sie es dem Verfahrensbeistand nicht mehr ermöglichte, die Interessen des von ihm vertretenen Kindes im Verfahren wahrzunehmen, und durch die Begrenzung der Vergütung die Grenze der Zumutbarkeit überschritten würde (BVerfG FamRZ 2004, 1267).
  • OLG Bamberg, 04.06.2010 - 7 WF 45/10

    Verfahrensbeistandschaft für Minderjährige: Vergütung des Verfahrensbeistandes

  • OLG Saarbrücken, 25.08.2004 - 2 WF 5/04

    Kostenerstattung für Umgangspfleger

  • OLG Frankfurt, 14.09.2010 - 2 UF 286/10

    Vergütung des Verfahrensbeistands bei Parallelverfahren

  • OLG Hamm, 14.04.2023 - 6 WF 15/23

    Anspruch eines Verfahrensbeistands auf Erstattung von Dolmetscherkosten

  • OLG Naumburg, 20.08.2014 - 3 WF 97/14

    Kindschaftssache: Vergütungsanspruch des Verfahrensbeistands für die bloße

  • OLG Saarbrücken, 10.12.2012 - 9 WF 409/12

    Vergütungsfestsetzung für anwaltlichen Verfahrensbeistand: Vergütung nach

  • OLG Saarbrücken, 16.06.2010 - 6 WF 60/10

    Vergütung des Verfahrensbeistands in Kindschaftssachen: Vergütungsanspruch bei

  • OLG Brandenburg, 28.04.2008 - 13 WF 28/08

    Ersetzbarkeit der Aufwendungen eines Verfahrenspflegers für die Erfüllung der ihm

  • OLG Brandenburg, 05.06.2008 - 10 WF 1/08

    Vergütung und Auslagen eines Verfahrenspflegers im Familienrechtsstreit; Grenzen

  • OLG Brandenburg, 24.01.2007 - 9 WF 423/06

    Verfahrenspflegervergütung: Darlegungslast hinsichtlich der Erforderlichkeit von

  • OLG Frankfurt, 24.06.2009 - 5 WF 139/09

    Verfahrenspflegervergütung in einem Sorgerechtsverfahren: Notwendigkeit der

  • OLG Frankfurt, 15.06.2005 - 5 WF 58/03

    Verfahrenspflegschaft: Unanfechtbare Auswahl und Bestellung des

  • OLG Brandenburg, 06.03.2008 - 9 WF 57/08

    Grundsätze des Aufwendungsersatzes eines für ein minderjähriges Kind bestellten

  • OLG Brandenburg, 20.07.2012 - 9 WF 172/09

    Vergütung des Verfahrenspflegers in einem Sorgerechtsverfahren:

  • OLG Brandenburg, 18.05.2006 - 9 WF 103/06

    Vergütung des Verfahrenspflegers: Anhörung des Kindes im elterlichen Haushalt

  • KG, 20.12.2005 - 19 WF 210/05

    Vergütung des Verfahrenspflegers für die Verabschiedung von den im Verfahren

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