Rechtsprechung
BVerfG, 26.01.2022 - 1 BvR 2026/19 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundesverfassungsgericht
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Fernsehmoderators zur Abwägung seiner Meinungs- und Kunstfreiheit mit den Persönlichkeitsrechten eines ausländischen Staatsoberhaupts
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Fernsehmoderators zur Abwägung seiner Meinungs- und Kunstfreiheit mit den Persönlichkeitsrechten eines ausländischen Staatsoberhaupts - Wolters Kluwer
Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung (hier: Verfassungsbeschwerde eines Fernsehmoderators zur Abwägung seiner Meinungsfreiheit und Kunstfreiheit mit den Persönlichkeitsrechten eines ausländischen Staatsoberhaupts)
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Fernsehmoderators zur Abwägung seiner Meinungs- und Kunstfreiheit mit den Persönlichkeitsrechten eines ausländischen Staatsoberhaupts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 93d Abs. 1 S. 3
Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung (hier: Verfassungsbeschwerde eines Fernsehmoderators zur Abwägung seiner Meinungsfreiheit und Kunstfreiheit mit den Persönlichkeitsrechten eines ausländischen Staatsoberhaupts) - datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Fernsehmoderators zur Abwägung seiner Meinungs- und Kunstfreiheit mit den Persönlichkeitsrechten eines ausländischen Staatsoberhaupts
Kurzfassungen/Presse (6)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Schmähgedicht von Jan Böhmermann - Verfassungsbeschwerde gegen Untersagung von Teilen des Schmähgedichts mangels Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung angenommen
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
»Schmähkritik« von Böhmermann
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Böhmermann, Erdogan - und die Meinungs- und Kunstfreiheit
Besprechungen u.ä.
- verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Wer wem Gewalt antut
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 17.05.2016 - 324 O 255/16
- LG Hamburg, 10.02.2017 - 324 O 402/16
- OLG Hamburg, 15.05.2018 - 7 U 34/17
- BGH, 30.07.2019 - VI ZR 231/18
- BVerfG, 26.01.2022 - 1 BvR 2026/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- LG Hamburg, 10.02.2017 - 324 O 402/16
Erdoğan gegen Böhmermann auch im Hauptsacheverfahren erfolgreich
Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 1 BvR 2026/19
vom 10. Februar 2017 - 324 O 402/16 -. - OLG Hamburg, 15.05.2018 - 7 U 34/17
Erdogan gegen Böhmermann - Verbreitung von Teilen des Schmähgedichts bleiben …
Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 1 BvR 2026/19
vom 15. Mai 2018 - 7 U 34/17 -,.
- OLG Köln, 10.03.2022 - 15 U 244/21
Verletzung schutzwürdiger Persönlichkeitsrechte Unangemessene Wortwahl Wirkungen …
Letztlich geht es damit aber auch hier (nur) um eine Abwägungsentscheidung (…vgl. etwa OLG Hamburg v. 15.05.2018 - 7 U 34/17, BeckRS 2018, 8374 Rn. 19; dazu BVerfG v. 26.01.2022 - 1 BvR 2026/19, BeckRS 2022, 1484), zu der sogleich näher auszuführen ist; auch Art. 5 Abs. 3 GG trägt hier im Ergebnis keine andere Gewichtung.