Rechtsprechung
   BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04, 1 BvR 203/05, 1 BvR 445/05, 1 BvR 1144/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,106
BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04, 1 BvR 203/05, 1 BvR 445/05, 1 BvR 1144/05 (https://dejure.org/2005,106)
BVerfG, Entscheidung vom 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04, 1 BvR 203/05, 1 BvR 445/05, 1 BvR 1144/05 (https://dejure.org/2005,106)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Oktober 2005 - 1 BvR 1921/04, 1 BvR 203/05, 1 BvR 445/05, 1 BvR 1144/05 (https://dejure.org/2005,106)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung von Beschäftigungszeiten als Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der ehemaligen DDR in Fällen, in denen eine Einbeziehung nicht erfolgt ist

  • Wolters Kluwer

    Überleitung von Ansprüchen und Anwartschaften auf Rentenleistungen im Rahmen der Herstellung der Deutschen Einheit; Berücksichtigung von Zeiten in einem anderen Versorgungssystem bei der Berechnung von Rentenansprüchen; Bestimmung des persönlichen Anwendungsbereichs der ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung zur Einbeziehung von Anwartschaften aus Zusatzversorgungen der ehemaligen DDR

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Für die Einbeziehung von fiktiven Ansprüchen auf Rentenleistungen aus einem Zusatzversorgungssystem der DDR gilt der Stichtag des 30. Juni 1990

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1867 (Ls.)
  • NVwZ 2006, 449
  • NZS 2006, 314
 
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Wird zitiert von ... (407)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04
    Die umfangreichen Ausführungen der Beschwerdeführer nehmen die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Kenntnis, die das Konzept der Rentenüberleitung aus Anlass der Deutschen Einheit in seinen wesentlichen Zügen verfassungsrechtlich gebilligt hat (grundlegend BVerfGE 100, 1; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. August 2004 - 1 BvR 1557/01 - SozR 4-8570 § 5 Nr. 4).

    Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen eine höchstrichterliche Entscheidung, die eine Änderung der bisherigen Rechtsprechung vornimmt, ist das Bundesverfassungsgericht darauf beschränkt zu prüfen, ob richterliche Willkür vorliegt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. August 2004, SozR 4-8570 § 5 Nr. 4).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass es im Einklang mit dem Grundgesetz steht, wenn die Fachgerichte sich daran orientieren und nicht an eine Praxis oder an diese Praxis möglicherweise steuernde unveröffentlichte Richtlinien der Deutschen Demokratischen Republik anknüpfen, da ansonsten neue Ungleichheiten entstünden (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. August 2004, SozR 4-8570 § 5 Nr. 4).

    Die Fachgerichte sind verfassungsrechtlich nicht gehalten, die aus einer Normsetzung oder Verwaltungspraxis der Deutschen Demokratischen Republik folgende Ungleichbehandlung von Bürgern zu überprüfen und gegebenenfalls zu beseitigen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. August 2004, SozR 4-8570 § 5 Nr. 4).

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04
    Das Rentenrecht der Deutschen Demokratischen Republik kannte neben der Sozialpflichtversicherung und der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR) eine Vielzahl von zusätzlichen Altersversorgungssystemen (vgl. BVerfGE 100, 1 ).

    Die umfangreichen Ausführungen der Beschwerdeführer nehmen die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Kenntnis, die das Konzept der Rentenüberleitung aus Anlass der Deutschen Einheit in seinen wesentlichen Zügen verfassungsrechtlich gebilligt hat (grundlegend BVerfGE 100, 1; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. August 2004 - 1 BvR 1557/01 - SozR 4-8570 § 5 Nr. 4).

    Er leistete damit einen Beitrag dazu, dass nach der Herstellung der Deutschen Einheit das Rentenrecht des Beitrittsgebiets zügig in den Rechtsrahmen des SGB VI integriert werden konnte (vgl. BVerfGE 100, 1 ).

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04
    Vielmehr beruhte die Entscheidung zur Umwandlung aller volkseigenen Betriebe in eine andere Rechtsform auf einer autonomen Entscheidung der Deutschen Demokratischen Republik, deren versorgungsrechtliche Nachteile die Bundesrepublik Deutschland nicht auszugleichen hat (vgl. BVerfGE 84, 90 ; 95, 267 ).
  • BSG, 30.06.1998 - B 4 RA 94/97 R

    Zugehörigkeit zu Zusatzversorgungssystem - Aushändigung einer Urkunde

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04
    Dies gilt einmal für die ausdrücklich von den Beschwerdeführern in den Verfahren 1 BvR 1921/04 und 1 BvR 2156/04 angeführten Urteile des Bundessozialgerichts vom 24. März 1998 (SozR 3-8570 § 5 Nr. 3) und 30. Juni 1998 (Az. B 4 RA 11/98 R und B 4 RA 94/97 R).
  • BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 117/00 R

    Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz - Ingenieurökonom

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04
    Aber auch zum Urteil des Bundessozialgerichts vom 12. Juni 2001 (SozR 3-8570 § 5 Nr. 6) stehen die mit den Verfassungsbeschwerde angegriffenen Entscheidungen nicht in einem als Willkür zu qualifizierenden Widerspruch.
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04
    Vielmehr beruhte die Entscheidung zur Umwandlung aller volkseigenen Betriebe in eine andere Rechtsform auf einer autonomen Entscheidung der Deutschen Demokratischen Republik, deren versorgungsrechtliche Nachteile die Bundesrepublik Deutschland nicht auszugleichen hat (vgl. BVerfGE 84, 90 ; 95, 267 ).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvL 3/98

    Zur Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04
    Das Grundrecht wird jedoch verletzt, wenn eine Gruppe von Rechtsanwendungsbetroffenen anders als eine andere behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 111, 115 ; stRspr).
  • BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 27/97 R

    Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04
    Dies gilt einmal für die ausdrücklich von den Beschwerdeführern in den Verfahren 1 BvR 1921/04 und 1 BvR 2156/04 angeführten Urteile des Bundessozialgerichts vom 24. März 1998 (SozR 3-8570 § 5 Nr. 3) und 30. Juni 1998 (Az. B 4 RA 11/98 R und B 4 RA 94/97 R).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 3/02 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04
    aa) Das Bundessozialgericht nimmt in ständiger Rechtsprechung an, dass über einen eng verstandenen Wortlaut von § 1 Abs. 1 AAÜG hinaus auch solche Personen unter dessen Anwendungsbereich fallen, die zu keinem Zeitpunkt in ein Zusatzversorgungssystem förmlich einbezogen waren, nach der zum 31. Juli 1991 maßgeblichen Rechtslage aber auf Grund der am 30. Juni 1990 bestehenden Sachlage einen Anspruch auf eine solche Einbeziehung gehabt hätten (vgl. BSG, Urteil vom 9. April 2002, SozR 3-8570 § 1 Nr. 7; Ganske-Gerhardt, DAngVers 2005, S. 361 ).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04
    Willkürlich ist ein Richterspruch nur, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 89, 1 .
  • BSG, 30.06.1998 - B 4 RA 11/98 R

    Zeit der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem

  • BSG, 04.04.2005 - B 4 RA 272/04 B
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

  • BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 56/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz bei

  • BSG, 16.12.2004 - B 4 RA 229/04 B
  • BSG, 27.01.2005 - B 4 RA 203/04 B
  • BSG, 15.06.2010 - B 5 RS 16/09 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Das AAÜG knüpft damit im Anschluss an den Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR vom 18.5.1990 (BGBl II 537; im Folgenden: Staatsvertrag ) und den EinigVtr sowie im Interesse einer schnellen Herbeiführung der Rechtseinheit verfassungsrechtlich unbedenklich (Bundesverfassungsgericht SozR 4-8560 § 22 Nr. 1) an das noch von der DDR ausgesprochene und in die gesamtdeutsche Rechtsordnung übernommene Verbot der Neueinbeziehung an.

    Hieraus erwachsende Nachteile sind daher von ihr auch nicht auszugleichen (BVerfG SozR 4-8560 § 22 Nr. 1 RdNr 42) .

    Die Aufnahme in das Versorgungssystem hing von vielfältigen Voraussetzungen ab und erfolgte grundsätzlich durch einen individuellen Einzelakt in Form konkreter Einzelzusagen (Versorgungszusagen), sonstiger Einzelentscheidungen oder Einzelverträgen (vgl zum Ganzen: BVerfGE 100, 1, 5 ff = SozR 3-8570 § 10 Nr. 3 S 33 f; BVerfG SozR 4-8570 § 5 Nr. 4 RdNr 3 und SozR 4-8560 § 22 Nr. 1 RdNr 2) .

    Ansprüche und Anwartschaften können hier nach der vom BVerfG als willkürfrei gebilligten (SozR 4-8560 § 22 Nr. 1 RdNr 36, 41) Rechtsprechung des früheren 4. Senats, der sich der erkennende Senat im Ergebnis ebenfalls anschließt, auch dann als durch "Zugehörigkeit" erworben angesehen werden, wenn nach der am 1.8.1991 (Inkrafttreten des AAÜG) gegebenen bundesrechtlichen Rechtslage ein "Anspruch auf Versorgungszusage" bestanden hätte (BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 2 S 12 f, Nr. 3 S 20, Nr. 4 S 26 f, Nr. 5 S 32, Nr. 6 S 39, Nr. 7 S 58 f sowie Nr. 8 S 73; Ganske-Gerhardt, DAngVers 2005, 361, 365) .

  • BSG, 15.06.2010 - B 5 RS 10/09 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Das AAÜG knüpft damit im Anschluss an den Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR vom 18.5.1990 (BGBl II 537; im Folgenden: Staatsvertrag ) und den EinigVtr sowie im Interesse einer schnellen Herbeiführung der Rechtseinheit verfassungsrechtlich unbedenklich (Bundesverfassungsgericht SozR 4-8560 § 22 Nr. 1) an das noch von der DDR ausgesprochene und in die gesamtdeutsche Rechtsordnung übernommene Verbot der Neueinbeziehung an.

    Hieraus erwachsende Nachteile sind daher von ihr auch nicht auszugleichen (BVerfG SozR 4-8560 § 22 Nr. 1 RdNr 42) .

    Die Aufnahme in das Versorgungssystem hing von vielfältigen Voraussetzungen ab und erfolgte grundsätzlich durch einen individuellen Einzelakt in Form konkreter Einzelzusagen (Versorgungszusagen), sonstiger Einzelentscheidungen oder Einzelverträgen (vgl zum Ganzen: BVerfGE 100, 1, 5 ff = SozR 3-8570 § 10 Nr. 3 S 33 f; BVerfG SozR 4-8570 § 5 Nr. 4 RdNr 3 und SozR 4-8560 § 22 Nr. 1 RdNr 2) .

    Ansprüche und Anwartschaften können hier nach der vom BVerfG als willkürfrei gebilligten (SozR 4-8560 § 22 Nr. 1 RdNr 36, 41) Rechtsprechung des früheren 4. Senats, der sich der erkennende Senat im Ergebnis ebenfalls anschließt, auch dann als durch "Zugehörigkeit" erworben angesehen werden, wenn nach der am 1.8.1991 (Inkrafttreten des AAÜG) gegebenen bundesrechtlichen Rechtslage ein "Anspruch auf Versorgungszusage" bestanden hätte (BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 2 S 12 f, Nr. 3 S 20, Nr. 4 S 26 f, Nr. 5 S 32, Nr. 6 S 39, Nr. 7 S 58 f sowie Nr. 8 S 73; Ganske-Gerhardt, DAngVers 2005, 361, 365) .

  • BSG, 14.12.2011 - B 5 R 36/11 R

    Rentenberechnung - Übersiedler aus der ehemaligen DDR - Verfassungsmäßigkeit

    Hieraus erwachsende Nachteile sind daher von ihr auch nicht auszugleichen (BVerfG Beschluss vom 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04 ua - SozR 4-8560 § 22 Nr. 1) .
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