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   BVerfG, 23.03.2006 - 1 BvR 204/03   

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https://dejure.org/2006,2883
BVerfG, 23.03.2006 - 1 BvR 204/03 (https://dejure.org/2006,2883)
BVerfG, Entscheidung vom 23.03.2006 - 1 BvR 204/03 (https://dejure.org/2006,2883)
BVerfG, Entscheidung vom 23. März 2006 - 1 BvR 204/03 (https://dejure.org/2006,2883)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen des Verwendens von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation; Hitlergruß und nationalsozialistische Bemerkungen gegenüber Polizeibeamten; Schutz des politischen Friedens und politisch ...

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1; StGB § 86a
    Strafbarkeit des "Hitler-Grußes"

  • rechtsportal.de

    GG Art. 5 Abs. 1 ; StGB § 86a
    Strafbarkeit des "Hitler-Grußes"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Hitler-Gruß ist verboten auch wenn er nicht nationalsozialistische Gesinnung, sondern Kritik an Polizisten zum Ausdruck bringt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 7, 452
  • NJW 2006, 3052
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 15.03.2007 - 3 StR 486/06

    Strafbarkeit der Darstellung durchgestrichener Hakenkreuze

    Läuft jedoch ein Handeln - wie hier der Gebrauch von Kennzeichen in eindeutig und offenkundig ablehnender Weise - dem Schutzzweck des § 86a StGB ersichtlich nicht zuwider, wäre es auch verfassungsrechtlich bedenklich, ein solches Verhalten gleichwohl zu inkriminieren und dadurch die Freiheit von Bürgern zu beschränken, die gegen die Wiederbelebung von nationalsozialistischen Bestrebungen in der Weise protestieren wollen, dass sie gerade die Kennzeichen angreifen, die eben diese unerwünschten Bestrebungen symbolisieren (vgl. BVerfG, Beschl. vom 23. März 2006 - 1 BvR 204/03).
  • BGH, 01.10.2008 - 3 StR 164/08

    VSBD-Keltenkreuz als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Sie stünde überdies nicht mit den von der Rechtsprechung bisher entwickelten Grundsätzen zur Restriktion dieses Tatbestands in Einklang (vgl. BGHSt 25, 30, 34; 51, 244; BVerfG NJW 2006, 3052 f.).

    Mit dieser Rechtsprechung wird einerseits dem Anliegen, verbotene Kennzeichen grundsätzlich aus dem Bild des politischen Lebens zu verbannen, andererseits den hohen Anforderungen, die das Grundrecht der freien Meinungsäußerung an die Beurteilung solcher kritischen Sachverhalte stellt, Rechnung getragen (vgl. BVerfG NJW 2006, 3052).

  • BVerfG, 09.07.2020 - 1 BvR 2067/17

    Verbot der Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine verfassungsgemäß -

    Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe zur Beurteilung der aufgeworfenen Fragen sind bereits geklärt (zu § 86a StGB vgl. BVerfGE 82, 1; BVerfGK 7, 452; 8, 159; zum Schutzbereich des Art. 9 Abs. 1 GG BVerfGE 13, 174 ; 30, 227 ; 50, 290 ; 80, 244 ; 84, 372 ; zuletzt BVerfGE 149, 160 ; zu Schranken BVerfGE 80, 244; 149, 160; siehe auch BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juli 2019 - 1 BvR 385/16 - und - 1 BvR 1099/16 -).

    Die vereinsrechtlichen Regelungen sind in diesem Sinne - wie § 86a StGB (vgl. BVerfGE 124, 300 ; siehe auch BVerfGK 7, 452 ) - allgemeine Gesetze im Sinne des Art. 5 Abs. 2 Satz 1 GG.

    Bei Auslegung und Anwendung von § 9 Abs. 3 und § 20 Abs. 1 Nr. 5 VereinsG kann dem Schutzgehalt der Meinungsfreiheit Rechnung getragen werden (zu dieser Anforderung BVerfGE 93, 266 ; dazu auch BVerfGK 7, 452 ).

  • BayObLG, 07.10.2022 - 202 StRR 90/22

    Strafbarkeit nach § 86a StGB wegen Einstellens einer ein Hakenkreuz enthaltenden

    Kammer des 1. Senats], Beschluss vom 23.03.2006 - 1 BvR 204/03 = BVerfGK 7, 452 = NJW 2006, 3052 = BeckRS 2006, 22584 m.w.N. aus der verfassungsgerichtlichen Rspr.).

    Kammer des 1. Senats], Beschluss vom 23.03.2006 - 1 BvR 204/03 a.a.O.; EGMR, Entsch.

    Kammer des 1. Senats], Beschluss vom 23.03.2006 - 1 BvR 204/03 = BVerfGK 7, 452 = NJW 2006, 3052 = BeckRS 2006, 22584 m.w.N.).

  • AG Kassel, 14.08.2013 - 240 Cs 1614 Js 30173/12

    Hitlergruß-Prozess: Freispruch für Künstler Jonathan Meese

    Im Umkehrschluss sollen solche Handlungen dem Tatbestand nicht unterfallen, die dem Schutzzweck der Norm erkennbar nicht zuwiderlaufen (vgl. BGHSt 25, 30, 33; 28, 394, 396 f. = NJW 1979, 1555; 51, 244, 246 ff. = NJW 2007, 1602 ff.; 52, 364, 375 = NJW 2009, 928 ff; München NStZ 2007, 97; BVerfG NJW 2006, 3052, 3053; Fischer, StGB, § 86a Rz. 18).
  • BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 150/03

    Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als verfassungsfeindliches

    Sie findet ihre Schranke unter anderem nach Art. 5 Abs. 2 GG in den allgemeinen Gesetzen, zu denen auch § 86 a StGB gehört (vgl. BVerfGE 111, 147 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 23. März 2006 - 1 BvR 204/03 -, S. 5 f. des Umdrucks).

    Dagegen kommt es nicht darauf an, ob das Kennzeichen gerade mit dem Willen gebraucht wird, die von ihm symbolisierte Organisation zu unterstützen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 23. März 2006 - 1 BvR 204/03 -, S. 6 des Umdrucks).

  • VG Freiburg, 08.12.2021 - 3 K 2539/21

    Posten von nationalsozialistischem, antisemitischem oder rassistischem

    Allerdings führt die Erfüllung des Straftatbestands im Rahmen des § 86a Abs. 1 StGB nicht in jedem Fall zu einer Strafbarkeit, da Ausnahmen von der Strafbarkeit angenommen werden, sofern das inkriminierte Verhalten trotz äußerer Verwendung der Kennzeichen dem Schutzzweck des Gesetzes erkennbar nicht zuwiderläuft (siehe nur BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23.03.2006 - 1 BvR 204/03 -, juris Rn. 22).

    Die Tabuisierungsfunktion des Gesetzes soll nach der Normauslegung der Gerichte aber nicht dadurch unterlaufen werden, dass die Verwendung derartiger Symbolik allein deshalb grundsätzlich zulässig ist, weil sie in kritischer Absicht erfolgt (siehe nur BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23.03.2006 - 1 BvR 204/03 -, juris Rn. 23).

  • OLG Stuttgart, 18.05.2006 - 1 Ws 120/06

    Hauptverfahren gegen Versandhändler von Punkartikeln mit nationalsozialistischen

    Das Bundesverfassungsgericht habe diese Rechtsprechung in einer Entscheidung vom 23. März 2006 (1 BvR 204/03) als verfassungsgemäß bezeichnet.
  • VG Neustadt, 08.03.2007 - 4 K 1881/06

    Aufforderung zum T-Shirt-Wechsel unverhältnismäßig

    Der Schutz bezieht sich nicht nur auf den Inhalt der Äußerung, sondern auch auf ihre Form (BVerfG, Beschluss vom 23. März 2006 - 1 BvR 204/03 -, NJW 2006, 3052).

    Dass eine Aussage polemisch oder verletzend formuliert ist, entzieht sie nicht schon dem Schutzbereich des Grundrechts (BVerfG, Beschluss vom 23. März 2006 - 1 BvR 204/03 -, NJW 2006, 3052), auf das sich auch Rechtsextremisten berufen können (BVerfG, Beschluss vom 1. Juni 2006 - 1 BvR 150/03 -, NJW 2006, 3050).

    Soweit Rechtsnormen auslegungsbedürftig sind, darf die Auslegung nicht zur Außerachtlassung des Schutzgehalts von Art. 5 Abs. 1 GG führen (BVerfG, Beschluss vom 23. März 2006 - 1 BvR 204/03 -, NJW 2006, 3052).

  • OLG Jena, 06.06.2019 - 1 OLG 191 Ss 39/19

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Benutzung der

    Mit dieser Rechtsprechung wird einerseits dem Anliegen, verbotene Kennzeichen grundsätzlich aus dem Bild des politischen Lebens zu verbannen, andererseits den hohen Anforderungen, die das Grundrecht der freien Meinungsäußerung an die Beurteilung solcher kritischen Sachverhalte stellt, Rechnung getragen (vgl.BVerfG NJW 2006, 3052).
  • BVerwG, 14.01.2021 - 2 WD 7.20

    Disziplinarische Ahndung der Ausführung eines Hitlergrußes auf einer Feier in

  • VerfGH Saarland, 07.05.2021 - Lv 5/19

    Verfassungsbeschwerde eine jüdischen Bürgers gegen die Einstellung eines

  • KG, 07.09.2010 - 1 Ss 301/10

    Zur Verwendung eines Hakenkreuzes auf einer gegen den Staat Israel gerichteten

  • EGMR, 13.03.2018 - 35285/16

    NIX v. GERMANY

  • LG Traunstein, 04.08.2006 - 2 Qs 103/06

    Gemeinsame Darstellung der Personen Hitler, Bush und Blair auf einem T-Shirt

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