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   BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 2063/10   

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https://dejure.org/2011,28168
BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 2063/10 (https://dejure.org/2011,28168)
BVerfG, Entscheidung vom 08.03.2011 - 1 BvR 2063/10 (https://dejure.org/2011,28168)
BVerfG, Entscheidung vom 08. März 2011 - 1 BvR 2063/10 (https://dejure.org/2011,28168)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG, RohrlEnteigG BY
    Nichtannahmebeschluss: Verfristung einer Verfassungsbeschwerde bei offensichtlicher Aussichtslosigkeit der eingelegten Anhörungsrüge - Zudem teilweise Unzulässigkeit wegen Subsidiarität

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Subsidiarität

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verfristung einer Verfassungsbeschwerde bei offensichtlicher Aussichtslosigkeit der eingelegten Anhörungsrüge - Zudem teilweise Unzulässigkeit wegen Subsidiarität

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verfristung einer Verfassungsbeschwerde bei offensichtlicher Aussichtslosigkeit der eingelegten Anhörungsrüge - Zudem teilweise Unzulässigkeit wegen Subsidiarität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93 Abs. 1 S. 1
    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei Verstoß gegen den Grundsatz der Subsidiarität

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 31.08.2011 - 2 BvR 1979/08

    Zu den Voraussetzungen, unter denen die Vorbefassung eines Richters mit

    Etwas anderes gilt jedoch im Fall der Einlegung einer für den Beschwerdeführer erkennbar offensichtlich unzulässigen (vgl. BVerfGK 11, 203 ; 13, 496 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Juni 2009 - 1 BvR 893/09 -, juris, Rn. 16; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Januar 2010 - 2 BvR 2253/06 -, juris, Rn. 23; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. April 2011 - 2 BvR 597/11 -, juris, Rn. 4 f.) oder offensichtlich aussichtslosen (vgl. BVerfGK 7, 115 ; 13, 472 ; 13, 480 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. August 2008 - 2 BvR 1516/08 -, juris, Rn. 1; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. August 2010 - 2 BvR 619/10 -, juris, Rn. 1; Beschluss der 1. Kammer des Erstens Senats vom 8. März 2011 - 1 BvR 2063/10 -, juris) Anhörungsrüge.
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