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   BVerfG, 27.01.1994 - 1 BvR 2067/93   

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https://dejure.org/1994,8879
BVerfG, 27.01.1994 - 1 BvR 2067/93 (https://dejure.org/1994,8879)
BVerfG, Entscheidung vom 27.01.1994 - 1 BvR 2067/93 (https://dejure.org/1994,8879)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Januar 1994 - 1 BvR 2067/93 (https://dejure.org/1994,8879)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Persönlichkeitsrecht; Einliegerwohnung; Küdigungswiderspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit von Prüfung und Bewertung der Interessen eines Mieters auf Realisierbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1994 - 1 BvR 2067/93
    Allerdings haben die Gerichte nicht nur gegenüber dem Vermieter (vgl. dazu BVerfGE 79, 292 [304 f.]), sondern auch gegenüber dem Mieter zu respektieren, daß eine gewisse Bandbreite von Meinungen darüber bestehen kann, ob eine bestimmte Lebensplanung nachvollziehbar und vernünftig ist.
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1054/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur Frage der Kündigung wegen Eigenbedarfs

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1994 - 1 BvR 2067/93
    Anders als im Ausgangsverfahren zu BVerfGE 85, 214 (218) hat die angegriffene Entscheidung die fragliche Wertung hier im Rahmen einer Interessenabwägung getroffen.
  • BGH, 22.05.2019 - VIII ZR 180/18

    Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung; sogenannte Sozialklausel in §§ 574 ff.

    Im Rahmen der Interessenabwägung haben die Gerichte nicht nur die Lebensplanung des Vermieters zu respektieren, sondern dürfen auch bezüglich der Interessen des Mieters ihre Vorstellungen über den einzuschlagenden Weg nicht an dessen Stelle setzen (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 27. Januar 1994 - 1 BvR 2067/93, juris Rn. 4 f.).

    Ob dabei auch in deren Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) eingegriffen wird, hängt aber von bislang nicht getroffenen Feststellungen zu dem gesundheitlichen Zustand der Beklagten zu 1 und etwaig schwerwiegenden Auswirkungen auf ihre körperliche oder psychische Verfassung ab (vgl. etwa BVerfG, NJW-RR 1993, 463 f. [zu § 556a BGB aF]; vgl. ferner BVerfG, Beschluss vom 27. Januar 1994 - 1 BvR 2067/93, juris Rn. 8 f.; BVerfG, NJW 1998, 295, 296 [zu § 765a ZPO]).

    (bb) Dabei haben die Gerichte im Rahmen der Interessenabwägung nicht nur die Lebensplanung des Vermieters zu respektieren, sondern dürfen auch bezüglich der Interessen des Mieters ihre Vorstellungen über den einzuschlagenden Weg nicht an dessen Stelle setzen (BVerfG, Beschluss vom 27. Januar 1994 - 1 BvR 2067/93, juris Rn. 4 f.).

  • AG Dortmund, 02.06.2020 - 425 C 3346/19

    Kündigungsverzicht "bis zum Tod des Mieters" bedarf der Schriftform!

    Zu einer Wohnung gehören außerdem Wasserversorgung, Ausguss und Abort" (LG Bochum WuM 1984, 133; LG Berlin GE 1992, 1151; LG Lübeck WuM 1992, 616; LG Bonn WuM 1992, 24; LG Aachen WuM 1993, 616; LG Hamburg WuM 1994, 215; LG Kempten WuM 1994, 254; Häublein in: MünchKomm § 573a BGB Rdn. 11; Rolfs in: Staudinger § 573a BGB Rdn. 6; Hinz in: Klein-Blenkers/Heinemann/Ring, Miete/WEG/Nachbarschaft § 573a BGB Rdn. 14).
  • LG Saarbrücken, 31.03.2006 - 13 B S 112/05

    Voraussetzungen für die Kündigung eines Mietvertrags aufgrund eines

    Eine Wohnung wird in Rechtsprechung (LG Bonn, WuM 1992, 24 [LG Bonn 19.09.1991 - 6 S 112/91] ; LG Aachen WuM 1993, 616 [LG Aachen 29.07.1993 - 6 S 106/93] ; LG Bochum WuM 1984, 133 [LG Bochum 07.01.1983 - 5 S 333/82] ; LG Hamburg, WuM 1994, 215 [LG Hamburg 23.02.1993 - 316 S 139/91] ; LG Kempten, WuM 1994, 254 [LG Kempten 27.10.1993 - S 544/93] , LG Braunschweig WuM 1985, 64 [LG Braunschweig 24.05.1983 - 6 S 53/83] ) und Schrifttum (Blank in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 8. Aufl. 2003, § 573a Rn. 21; ders. in Blank-Börstinghaus, Mietrecht, 2. Aufl., 2004, § 573a Rn. 18; Häublein in MK-BGB, 4. Aufl., § 573 Rn. 11; Sonnenschein NZM 2000, 1, 2) in Anlehnung an DIN 283 definiert als "die Summe der Räume, welche die Führung eines Haushalts ermöglichen, darunter stets eine Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit.
  • AG Berlin-Schöneberg, 17.10.2022 - 105 C 191/22

    Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung bei allgemeiner Wohnungsmangellage

    Im Rahmen der Interessenabwägung haben die Gerichte nicht nur die Lebensplanung des Vermieters zu respektieren, sondern dürfen auch bezüglich der Interessen des Mieters ihre Vorstellungen über den einzuschlagenden Weg nicht an dessen Stelle setzen (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 27.1.1994 - 1 BvR 2067/93, BeckRS 1994, 12854).
  • LG Hanau, 22.07.2021 - 2 S 138/20

    Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Widerspruch gemäß § 574 BGB

    Vor diesem Hintergrund kann der Wunsch der Beklagten, in der bisherigen Wohnung zu verbleiben, zumindest derzeit auch nicht als objektiv unvernünftig gewertet werden (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 27.01.1994 - 1 BvR 2067/93 - juris).
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