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   BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01   

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https://dejure.org/2004,1115
BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01 (https://dejure.org/2004,1115)
BVerfG, Entscheidung vom 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01 (https://dejure.org/2004,1115)
BVerfG, Entscheidung vom 04. März 2004 - 1 BvR 2098/01 (https://dejure.org/2004,1115)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Geldentschädigung wegen auf einen Anrufbeantworter gesprochener beleidigender Äußerungen

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ausgleich des immateriellen Schadens bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen - Geldentschädigung bei Diffamierungen und Drohungen auf einem privaten Anrufbeantworter - Erstreckung des Schutzes der Menschenwürde auf die Privatsphäre - Anforderungen an eine ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 3 Abs. 1, 103 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1
    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Versagung einer Entschädigung wegen beleidigender Äußerungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Nachbarin auf dem Anrufbeantworter übel beschimpft - Bundesverfassungsgericht zu den Kriterien für Schmerzensgeld wegen Beleidigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 3, 49
  • NJW 2004, 2371
  • NVwZ 2004, 1350 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01
    Aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht folgt eine Verpflichtung der staatlichen Gewalt, dem Einzelnen die Entfaltung seiner Persönlichkeit zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 63, 131 ; 96, 56 ) und ihn vor Persönlichkeitsgefährdungen durch Dritte zu schützen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 97, 125 ; 99, 185 ).

    Verfehlen sie dies, so liegt darin nicht nur eine Verletzung objektiven Verfassungsrechts, sondern auch ein Verstoß gegen die subjektiven Grundrechte des Betroffenen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 99, 185 ; stRspr).

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01
    Auf diesen Schutzauftrag geht der Anspruch auf Ausgleich des immateriellen Schadens bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen zurück (vgl. BVerfG, NJW 2000, 2187 ; vgl. auch BGHZ 35, 363 ; 128, 1 ).

    Ob eine hinreichende schwer wiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, hängt nach der zivilrechtlichen Rechtsprechung von der Bedeutung und der Tragweite des Eingriffs ab, dabei insbesondere vom Anlass und Beweggrund sowie von dem Grad des Verschuldens des Handelnden (vgl. BGH, VersR 1988, 405 ; BGH, VersR 1989, S. 628 ; BGHZ 128, 1 ).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1046/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01
    Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34 a Abs. 2 BVerfGG, die Festsetzung des Werts der anwaltlichen Tätigkeit auf § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO in Verbindung mit den durch das Bundesverfassungsgericht hierzu entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerfGE 79, 357 ; 79, 365 ).
  • OLG Stuttgart, 22.05.2014 - 1 Ss 270/14

    Adhäsionsausspruch: Schmerzensgeld für einen Polizisten bei Beleidigung

    Aufgrund der Anordnung des § 253 BGB kann ein Schmerzensgeldanspruch im Fall einer Beleidigung nur ausnahmsweise unmittelbar aus Artikel 1 Abs. 1, 2, Abs. 1 GG folgen (BVerfG, NJW 2004, 2371).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2008 - 15 Sa 517/08

    Entschädigung und Schadensersatz wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung -

    Bei Anwendung dieser Tatbestandsmerkmale haben die Gerichte die Fundierung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der Würde des Menschen zu beachten (BVerfG vom 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01 - NJW 2004, 2371 Rn. 13 f.).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 19.12.2014 - 25 C 357/14

    Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz in Höhe von insgesamt

    Bei der Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen haben die Gerichte die verfassungsrechtlich geschützte Verankerung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der Menschenwürde zu berücksichtigen (BGH Urteil v. 05.03.1963, Az.: VI ZR 55/62 Rn. 16; BVerfG Kammerbeschluss v. 04.03.2004, Az.: 1 BvR 2098/01 Rn. 14, jew. m.w.N., LG Berlin, Urt. v. 06.10.2009, Az.: 65 S 121/09).
  • BVerfG, 08.09.2010 - 1 BvR 1890/08

    Versagung des Anspruchs eines Milchkonzerns auf Unterlassung der öffentlichen

    Sie gelten aber im Hinblick auf die Wechselbezüglichkeit zwischen der Meinungsfreiheit und den grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechten gleichermaßen in der hier vorliegenden Konstellation, in der die Verfassungsbeschwerde nicht von dem Äußernden, sondern von dem Äußerungsbetroffenen erhoben ist und sich gegen die Abweisung einer Unterlassungsklage richtet (vgl. BVerfGE 114, 339 ; BVerfGK 3, 49 ; 8, 89 ).
  • AG Bremen, 29.03.2012 - 9 C 306/11

    Schmerzensgeldanspruch bei Beleidigungen

    Nach der neueren Rechtsprechung des BVerfG soll ein Schmerzensgeldanspruch im Fall der Beleidigung jedoch unmittelbar aus Art. 1, 2 GG folgen (BVerfG, NJW 2004, 2371).
  • BVerfG, 11.11.2009 - 1 BvR 2853/08

    Verfassungsbeschwerde wegen Versagung eines Schmerzensgeldes bei rechtswidriger

    aa) Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass der Schutzauftrag des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf Ausgleich des immateriellen Schadens gebietet, weil anderenfalls ein Verkümmern des Rechtsschutzes der Persönlichkeit zu befürchten wäre (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2000 - 1 BvR 1127/96 -, NJW 2000, S. 2187 f. und vom 4. März 2004 - 1 BvR 2098/01 -, NJW 2004, S. 2371 ).

    Zwar muss der hiernach gebotene Ausgleich, wie die hier angegriffenen Entscheidungen im Ausgangspunkt zutreffend erkannt haben, nicht zwingend in der Zubilligung eines Zahlungsanspruchs bestehen (vgl. BVerfG, NJW 2004, S. 2371 ; NJW 2006, S. 1580 ).

  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 1717/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Schmerzensgeld nach

    aa) Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass der Schutzauftrag des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch den Anspruch auf Ausgleich des immateriellen Schadens verwirklicht wird, wobei die Gerichte die Fundierung in der Menschenwürde zu beachten haben (vgl. BVerfGK 3, 49 ).

    Zwar muss der hiernach gebotene Ausgleich, wie die angegriffenen Entscheidungen im Ausgangspunkt zutreffend festgestellt haben, nicht zwingend in der Zubilligung eines Zahlungsanspruchs bestehen (vgl. BVerfGK 3, 49 ; 7, 120 ).

  • BVerfG, 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Abweisung einer Zivilklage auf

    Hiergegen ist verfassungsrechtlich nichts zu erinnern (vgl. BVerfGE 34, 269 ; BVerfGK 3, 49 ; 6, 144 ; 9, 317 ).

    Die staatliche Pflicht, den Einzelnen vor Gefährdungen seines Persönlichkeitsrechts durch Dritte zu schützen (vgl. BVerfGE 34, 269 ; 99, 185 ; 114, 339 ; stRspr), auf die der Anspruch auf Entschädigung bei Persönlichkeitsrechtsverletzung zurückgeht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2000 - 1 BvR 1127/96 -, NJW 2000, S. 2187 ; BVerfGK 3, 49 ), kann sich dann bis zur Gebotenheit einer Geldentschädigung verdichten.

  • LG Oldenburg, 07.02.2013 - 5 S 595/12

    Beleidigung eines Polizisten durch einen Betrunkenen - Schmerzensgeld?

    Bei der Anwendung der für einen Anspruch auf Geldentschädigung maßgeblichen Tatbestandsmerkmale einer schwerwiegenden Verletzung des Persönlichkeitsrechts und der mangelnden Möglichkeit anderweitiger Genugtuung haben die Gerichte die Fundierung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der Würde des Menschen zu beachten (BVerfGE, Beschluss vom 04.03.2004, Az. 1 BvR 2098/01).
  • BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1359/05

    Keine Verletzung von Art 1 Abs 1 GG durch Abweisung einer Schadensersatzklage

    Ebenso wenig wie die Verpflichtung zur Achtung und zum Schutz der Menschenwürde dazu zwingt, jede Verletzung des aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG entwickelten allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Geld zu entschädigen (vgl. dazu BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2004, S. 2371 ), führt Art. 1 Abs. 1 GG - ungeachtet insoweit bestehender Unterschiede - im Rahmen von Art. 34 GG in Verbindung mit § 839 BGB dazu, dass die den Staat treffende Verantwortlichkeit nur durch die Leistung von Geldersatz eingelöst werden kann.
  • BVerfG, 19.05.2023 - 2 BvR 78/22

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen wegen Versagung einer

  • BVerfG, 14.02.2017 - 1 BvR 2639/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung eines

  • BVerfG, 24.10.2022 - 1 BvR 110/22

    Verfassungsbeschwerden betreffend das postmortale Persönlichkeitsrecht des

  • BVerfG, 23.09.2009 - 1 BvR 1681/09

    Keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Verweisung auf

  • LAG Hamm, 06.03.2006 - 16 Sa 76/05

    Ansprüche wegen eines sogenannten Mobbings durch einen Chefarzt im Krankenhaus

  • OLG Frankfurt, 28.02.2007 - 1 W 47/06

    Keine Prozesskostenhilfe für den Mörder und Entführer des Jakob von M.

  • BVerfG, 19.10.2006 - 1 BvR 402/06

    Kein Anspruch auf Geldentschädigung wegen Verletzung des postmortalen

  • LG Duisburg, 30.07.2015 - 12 S 146/14

    Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen primitiver Beleidigungen ohne Tatsachenkern

  • BVerfG, 22.03.2007 - 1 BvR 2007/02

    Voraussetzungen einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen

  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvR 1377/04

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung einer Geldentschädigung bei Verletzung des

  • AG Böblingen, 16.11.2006 - 3 C 1899/06

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Geldentschädigung wegen Beleidigung einer jungen

  • BVerfG, 09.03.2007 - 1 BvR 1946/04

    Zivilrechtliche Abwehransprüche eines von der Medienberichterstattung Betroffenen

  • LAG Köln, 07.08.2012 - 12 Sa 521/11

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen Betriebsstilllegung

  • LG Dortmund, 05.06.2014 - 1 S 12/14
  • LAG Hamm, 19.12.2006 - 9 Sa 836/06

    Mobbing, Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • LAG Hamm, 07.11.2006 - 9 Sa 444/06

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts, Mobbing

  • VG Karlsruhe, 05.09.2006 - 5 K 1367/05

    Zulassung eines Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen

  • ArbG Iserlohn, 04.06.2008 - 3 Ca 2636/07

    Persönlichkeitsrecht, Schmerzensgeld, Videoüberwachung

  • LG Berlin, 06.10.2009 - 65 S 121/09

    Beleidigung durch Hausverwalter - Schmerzensgeldanspruch

  • LAG Düsseldorf, 26.11.2008 - 12 Sa 193/07

    Schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts wegen Nichtzulassung zu einem

  • LG Mannheim, 06.11.2007 - 2 O 180/07
  • LAG Düsseldorf, 07.11.2011 - 14 Sa 1021/11

    Anforderungen an den Anspruch wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechtes;

  • ArbG Rheine, 22.10.2009 - 2 Ca 643/08

    Schmerzensfeld, Schadensersatz wegen Mobbing, Abmahnung, Kausalität

  • LG Bonn, 19.09.2006 - 10 O 77/06

    Haftung eines gerichtlichen Sachverständigen

  • LG Rostock, 04.08.2011 - 4 O 426/10

    Schmerzensgeld für rechtswidrigen Gewahrsam

  • LG Magdeburg, 18.05.2011 - 9 O 266/11

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Geldentschädigung bei Bezeichnung einer Person

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