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   BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03   

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BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03 (https://dejure.org/2006,34)
BVerfG, Entscheidung vom 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03 (https://dejure.org/2006,34)
BVerfG, Entscheidung vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03 (https://dejure.org/2006,34)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 115, 205
  • NVwZ 2006, 1041
  • NVwZ 2006, 1047
  • NZBau 2006, 523 (Ls.)
  • WM 2006, 880
  • MMR 2006, 375
  • DVBl 2006, 694
  • DVBl 2006, 702
  • K&R 2006, 281
 
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Wird zitiert von ... (452)Neu Zitiert selbst (38)

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03
    Auf mehrpolige Verwaltungsrechtsverhältnisse könnten die Feststellungen des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zum "in camera"-Verfahren in dem Beschluss vom 27. Oktober 1999 (BVerfGE 101, 106) nicht ohne Modifikationen übertragen werden, weil sie nur für ein zweipoliges Verwaltungsrechtsverhältnis entwickelt worden seien.

    Seine Einführung scheitert nicht an den vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 27. Oktober 1999 aufgestellten Grundsätzen, nach denen ein "in camera"-Verfahren nur verfassungsgemäß ist, wenn es (ausschließlich) zu einer Verbesserung des Rechtsschutzes führt (BVerfGE 101, 106 ).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann eingeschränkt werden, wenn dies durch sachliche Gründe hinreichend gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 101, 106 ).

    Der Senat hätte daher den vorliegenden Fall nutzen müssen, um seine Rechtsprechung zum "in camera"-Verfahren (vgl. BVerfGE 101, 106) insbesondere mit Blick auf multipolare Konstellationen fortzuentwickeln.

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seiner ersten Entscheidung zu § 99 VwGO darauf hingewiesen, dass effektiver Rechtsschutz und Gewährung rechtlichen Gehörs nicht in Gegensatz zueinander gerückt werden dürfen, und das Gehörsrecht eingeschränkt werden kann, wenn dies durch sachliche Gründe hinreichend gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 101, 106 ).

    Es hat ferner klargestellt, dass eine solche Einschränkung des rechtlichen Gehörs möglich ist, wenn der begrenzte Verzicht auf Gehörsgewährung zu einer Verbesserung des Rechtsschutzes des betroffenen Rechtsuchenden führt (vgl. BVerfGE 101, 106 ).

    Effektiver Rechtsschutz bedeutet die umfassende Prüfung des Rechtsschutzbegehrens nicht nur in rechtlicher, sondern auch in tatsächlicher Hinsicht (vgl. BVerfGE 101, 106 ).

    Dies stellt an das Abwägungsprogramm weniger strenge Anforderungen als die Auffassung der Senatsmehrheit; denn der Gesetzgeber ist angesichts seiner Ausgestaltungsbefugnis für das rechtliche Gehör nicht gehindert, Äußerungsmöglichkeiten einzuschränken, wenn dies durch sachliche Gründe hinreichend gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 81, 123 ; 101, 106 ).

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03
    "Beruf" ist jede auf Erwerb gerichtete Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und der Schaffung und Erhaltung der Lebensgrundlage dient (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 105, 252 ).

    a) Das Freiheitsrecht des Art. 12 Abs. 1 GG schützt das berufsbezogene Verhalten einzelner Personen oder Unternehmen am Markt (vgl. BVerfGE 32, 311 ; 105, 252 ; 106, 275 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 -, NJW 2005, S. 1917 ).

    Art. 12 Abs. 1 GG sichert in diesem Rahmen die Teilhabe am Wettbewerb nach Maßgabe seiner Funktionsbedingungen (vgl. BVerfGE 105, 252 ).

  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 8.03

    In-camera" -Verfahren; Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03
    d) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 8.03 -,.

    Die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. August 2003 - BVerwG 20 F 1.03 und vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 7.03, BVerwG 20 F 8.03 und BVerwG 20 F 9.03 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Das Bundesverwaltungsgericht wies die dagegen gerichteten Beschwerden der Beschwerdeführerin zurück (BVerwGE 118, 350; BVerwG, NVwZ 2004, S. 105).

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Diese sind ihrem Wesen nach auf sie als juristische Personen des Privatrechts anwendbar (Art. 19 Abs. 3 GG; vgl. BVerfGE 66, 116 ; 129, 78 ; 134, 242 für Art. 14 GG, BVerfGE 106, 275 ; 115, 205 ; 126, 112 für Art. 12 GG und BVerfGE 95, 267 ; 99, 367 für Art. 3 GG).
  • BVerfG, 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13

    Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in

    Will der Gesetzgeber einen solchen Ausgleich den Gerichten im Einzelfall überantworten, genügt es, wenn diese auf der Grundlage der maßgeblichen Vorschriften die Möglichkeit haben, zu einer der Verfassung entsprechenden Zuordnung der kollidierenden Rechtsgüter zu gelangen (vgl. BVerfGE 115, 205 [235]; 134, 204 [223 Rn. 69]).
  • BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur

    'Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat' (BVerfGE 115, 205/230 zum Schutz aus Artikel 12 GG).

    aa) Werden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse durch den Staat offen gelegt oder verlangt er deren Offenlegung, so ist Art. 12 Abs. 1 GG in seinem Schutzbereich berührt (vgl. BVerfGE 115, 205 ; 128, 1 ; 137, 185 ).

    Dabei ist das Grundrecht der Berufsfreiheit nach Art. 19 Abs. 3 GG auch auf juristische Personen anwendbar, soweit sie eine Erwerbszwecken dienende Tätigkeit ausüben, die ihrem Wesen und ihrer Art nach in gleicher Weise einer juristischen wie einer natürlichen Person offen steht (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 115, 205 ; 137, 185 ; stRspr).

    Erfolgt die unternehmerische Tätigkeit nach den Grundsätzen des Wettbewerbs, wird die Reichweite des Freiheitsschutzes auch durch die rechtlichen Regeln mitbestimmt, die den Wettbewerb ermöglichen und begrenzen (vgl. BVerfGE 105, 252 ; 115, 205 ; 137, 185 ).

    Behindert eine den Wettbewerb beeinflussende staatliche Maßnahme eine juristische Person in ihrer beruflichen Tätigkeit, so stellt dies eine Beschränkung ihres Freiheitsrechts aus Art. 12 Abs. 1 GG dar (vgl. BVerfGE 86, 28 ; 115, 205 ; 137, 185 ).

    Auch kann ein Anreiz zu innovativem unternehmerischen Handeln entfallen, weil die Investitionskosten nicht eingebracht werden können, während gleichzeitig Dritte unter Einsparung solcher Kosten das innovativ erzeugte Wissen zur Grundlage ihres eigenen beruflichen Erfolgs in Konkurrenz mit dem Geheimnisträger nutzen (BVerfGE 115, 205 ; 137, 185 ).

    Überlässt er die Entscheidung hingegen den Organen der Rechtsanwendung, so sind deren Eingriffshandlungen verfassungsrechtlich darauf zu überprüfen, ob die zugrunde gelegten Annahmen und Abwägungsregeln sowie ihre Abwägung im konkreten Fall den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen, das heißt auch, ob sie innerhalb des den Entscheidungsträgern gewährten Einschätzungsspielraums verbleiben und zur Herstellung praktischer Konkordanz im konkreten Streitfall führen (vgl. BVerfGE 137, 185 mit Verweis auf BVerfGE 115, 205 ).

    Behindert eine den Wettbewerb beeinflussende staatliche Maßnahme eine juristische Person in ihrer beruflichen Tätigkeit, so stellt dies eine Beschränkung ihres Freiheitsrechts aus Art. 12 Abs. 1 GG dar (vgl. BVerfGE 86, 28 ; 115, 205 ; 137, 185 ).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 05.02.2004 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1741
BVerfG, 05.02.2004 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03 (https://dejure.org/2004,1741)
BVerfG, Entscheidung vom 05.02.2004 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03 (https://dejure.org/2004,1741)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Februar 2004 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03 (https://dejure.org/2004,1741)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Zum Erlass einer eA zur Sicherung der Geheimhaltung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Sicherung der Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen und Betriebsgeheimnissen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache und Interessenabwägung; Reichweite des Informationsgehalts von Geschäftsunterlagen; ...

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Anordnung von Verwaltungsvorgängen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post in gerichtlichem Verfahren zur Festsetzung der Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Akteneinsichtsrecht für DTAG-Mitbewerber ?

  • beck.de (Leitsatz)

    Anspruch auf Sicherung der Geheimhaltung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Akteneinsichtsrecht für DTAG-Mitbewerber?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 2, 298
  • NJW 2004, 2444 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 719
  • MMR 2004, 466
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 9.03

    Beschwerde gegen die Verweigerung der Offenlegung von Akten der

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2004 - 1 BvR 2087/03
    den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 9.03 -,.

    Die Vollziehung der Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom August 2003 - BVerwG 20 F 7.03 - und - BVerwG 20 F 9.03 - wird einstweilen außer Kraft gesetzt.

  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 7.03

    Aktenvorlage; Beweismittel; Entgelt; Entgeltfestsetzung; Entscheidung der

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2004 - 1 BvR 2087/03
    den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 7.03 -,.

    Die Vollziehung der Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom August 2003 - BVerwG 20 F 7.03 - und - BVerwG 20 F 9.03 - wird einstweilen außer Kraft gesetzt.

  • BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01

    Lebenspartnerschaften

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2004 - 1 BvR 2087/03
    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 91, 328 ; 104, 51 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.04.1993 - 1 BvR 565/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2004 - 1 BvR 2087/03
    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 91, 328 ; 104, 51 ; stRspr).
  • VG Köln, 27.11.2008 - 1 K 1749/99

    Privatrechtliche Vereinbarungen über die Gewährung des

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2004 - 1 BvR 2087/03
    Nachdem das Verwaltungsgericht Köln die Akten angefordert hatte, entschied das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in dem einen der Verfahren (1 K 1823/99) mit Bescheiden vom 29. Dezember 1999 und vom 13. Februar 2002 sowie die nunmehr zuständige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post in dem anderen Verfahren (1 K 1749/99) mit Bescheid vom 11. Juni 2002, dass zahlreiche Seiten aus den Verwaltungsvorgängen nicht und weitere Seiten nur in teilweise geschwärzter Fassung offen gelegt werden dürften.
  • BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 2011/94

    Erfolgreicher Antrag auf erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2004 - 1 BvR 2087/03
    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 91, 328 ; 104, 51 ; stRspr).
  • VG Köln, 27.11.2008 - 1 K 1823/99
    Auszug aus BVerfG, 05.02.2004 - 1 BvR 2087/03
    Nachdem das Verwaltungsgericht Köln die Akten angefordert hatte, entschied das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in dem einen der Verfahren (1 K 1823/99) mit Bescheiden vom 29. Dezember 1999 und vom 13. Februar 2002 sowie die nunmehr zuständige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post in dem anderen Verfahren (1 K 1749/99) mit Bescheid vom 11. Juni 2002, dass zahlreiche Seiten aus den Verwaltungsvorgängen nicht und weitere Seiten nur in teilweise geschwärzter Fassung offen gelegt werden dürften.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2002 - 13a D 53/02
    Auszug aus BVerfG, 05.02.2004 - 1 BvR 2087/03
    b) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 9. Juli 2002 - 13a D 53/02 -,.
  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 8.03

    In-camera" -Verfahren; Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2004 - 1 BvR 2087/03
    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 8.03 -,.
  • BVerwG, 14.08.2003 - 20 F 1.03

    In-camera"-Verfahren; Reichweite des § 99 Abs. 2 VwGO; Offenlegung von Betriebs-

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2004 - 1 BvR 2087/03
    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. August 2003 - BVerwG 20 F 1.03 -,.
  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    In dem Beschluss der Kammer heißt es unter anderem, die gebotene Folgenabwägung habe ergeben, dass die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe nur in dem Verfahren 1 BvR 2087/03, nicht aber in dem Verfahren 1 BvR 2111/03 überwögen (vgl. im Einzelnen BVerfGK 2, 298 ).

    Dementsprechend ist auch die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts in ihrem Beschluss vom 5. Februar 2004 über den Antrag auf Erlass einstweiliger Anordnungen (BVerfGK 2, 298 ) von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ausgegangen.

  • BVerfG, 27.03.2006 - 1 BvR 347/98

    Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit

    a) In den dem Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 2087/03 zugrunde liegenden Verfahren beantragten die Kläger beim Oberverwaltungsgericht die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entscheidung des Bundesministeriums sowie der Regulierungsbehörde, dass zahlreiche Seiten aus den Verwaltungsvorgängen nicht und weitere Seiten nur teilweise offen gelegt werden dürfen.

    b) Die dem Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 2111/03 zugrunde liegenden Anträge der Beschwerdeführerin an das Oberverwaltungsgericht auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entscheidungen des Bundesministeriums vom 13. Februar 2002 und der Regulierungsbehörde vom 11. Juni 2002, soweit sie die ungeschwärzte Offenlegung der Bescheide und von Aktenstücken anordnen, wurden als unstatthaft zurückgewiesen.

    Im Übrigen verweist das Bundesverwaltungsgericht auf seine im Verfahren 1 BvR 2087/03 angegriffenen Beschlüsse und wiederholt die dort gegebene Begründung.

    Mit ihren Verfassungsbeschwerden wendet sich die Beschwerdeführerin gegen die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts und im Verfahren 1 BvR 2111/03 außerdem gegen die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts, des Bundesministeriums sowie der Regulierungsbehörde.

    Die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts in dem der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2111/03 zugrunde liegenden Verfahren verletzten die Beschwerdeführerin ebenfalls in ihren Rechten aus Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 4 GG.

    Die mit der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2111/03 ebenfalls angegriffenen Entscheidungen der Regulierungsbehörde vom 11. Juni 2002 sowie des Bundesministeriums vom 13. Februar 2002 verletzten die Beschwerdeführerin in ihren Grundrechten aus letztlich denselben Gründen wie die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts; die vorgenommene Abwägung werde dem Grundrechtsschutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Beschwerdeführerin nicht gerecht.

    Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Vollziehung der im Verfahren 1 BvR 2087/03 angegriffenen Beschlüsse einstweilen außer Kraft gesetzt und im Übrigen den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.

    In dem Beschluss der Kammer heißt es unter anderem, die gebotene Folgenabwägung habe ergeben, dass die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe nur in dem Verfahren 1 BvR 2087/03, nicht aber in dem Verfahren 1 BvR 2111/03 überwögen (vgl. im Einzelnen BVerfGK 2, 298 ).

    Der in dem Verfahren 1 BvR 2111/03 gestellte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hatte sich auf die gerichtlichen Entscheidungen zur Vorlage von Verwaltungsvorgängen bezogen, in denen Daten in den von den Klägern der Ausgangsverfahren angefochtenen Festsetzungsbescheiden enthalten sind.

    Unzulässig ist die gegen die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts gerichtete Verfassungsbeschwerde in dem Verfahren 1 BvR 2111/03.

    Dementsprechend ist auch die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts in ihrem Beschluss vom 5. Februar 2004 über den Antrag auf Erlass einstweiliger Anordnungen (BVerfGK 2, 298 ) von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ausgegangen.

    Die im Verfahren 1 BvR 2087/03 angegriffenen Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts enthalten gemäß § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO die Feststellung, dass die Verweigerung der vollständigen Vorlage der Akten nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO rechtswidrig war; die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts, die der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2111/03 zugrunde liegen, stellen gemäß § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO fest, dass die Entscheidungen des Bundesministeriums sowie der Regulierungsbehörde, den Teilgenehmigungsbescheid der Regulierungsbehörde sowie im Einzelnen bezeichnete Aktenteile ungeschwärzt vorzulegen, rechtmäßig waren.

  • OLG Nürnberg, 30.08.2010 - 1 Ws 464/10

    Nichteröffnung des Hauptverfahrens: Prognoseentscheidung des Tatgerichts über

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur "Aussage-gegen-Aussage-Konstellation" hat das Tatgericht die Gründe, die für und gegen eine mögliche Täterschaft sprechen aufzuklären, wahrzunehmen und zu erwägen, damit die Entscheidung einen rationalen Charakter und eine tragfähige Grundlage für den Schuldspruch vorweisen kann (BVerfG NJW 2001, 2245; NJW 2004, 2444, 2445).
  • BVerwG, 04.01.2005 - 6 B 59.04

    Anwendbarkeit von § 99 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bei der Vorlage

    Das Bundesverfassungsgericht (Kammer) hat in der Begründung seines Beschlusses vom 5. Februar 2004 ( 1 BvR 2087 und 2111/03 NVwZ 2004, 719 ), mit dem es Anträgen der Beigeladenen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stattgegeben hat, dargelegt, dass im Rahmen der noch ausstehenden Entscheidungen über die Verfassungsbeschwerden 1 BvR 2087 und 2011/03 die Reichweite des Schutzes der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse auch im Hinblick darauf zu klären sei, dass die Geheimnisse sich auf einen nach Telekommunikationsrecht regulierten Bereich beziehen und dabei ein in der Zeit eines staatlichen Monopols entstandenes Betätigungsfeld betroffen ist, auf dem Wettbewerb gegenwärtig nur beschränkt besteht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2004 - 13a D 14/04
    Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2004 - 1 BvR 2087/03 - und - 1 BvR 2111/03 -, NVwZ 2004, 719, zu entnehmen, durch die die Vollziehung der Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. August 2003 - 20 F 7.03 und 20 F 9.03 - einstweilen außer Kraft gesetzt worden ist.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2011 - 4 M 95/11

    Beauftragung eines privaten Dritten durch eine amtsangehörige Gemeinde mit

    Der Vortrag der Antragstellerin formuliert insoweit vielmehr Befürchtungen lediglich allgemeiner und unkonkreter Art (vgl. dazu auch BVerfG, Beschl. v. 05.02.2004 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03 -, juris, Rn. 28).
  • BVerwG, 04.01.2005 - 6 B 70.04

    Anwendbarkeit von § 99 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bei der Vorlage

    Das Bundesverfassungsgericht (Kammer) hat in der Begründung seines Beschlusses vom 5. Februar 2004 (- 1 BvR 2087 und 2111/03 - NVwZ 2004, 719 ), mit dem es Anträgen der Beigeladenen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stattgegeben hat, dargelegt, dass im Rahmen der noch ausstehenden Entscheidungen über die Verfassungsbeschwerden 1 BvR 2087 und 2011/03 die Reichweite des Schutzes der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse auch im Hinblick darauf zu klären sei, dass die Geheimnisse sich auf einen nach Telekommunikationsrecht regulierten Bereich beziehen und dabei ein in der Zeit eines staatlichen Monopols entstandenes Betätigungsfeld betroffen ist, auf dem Wettbewerb gegenwärtig nur beschränkt besteht.
  • BVerwG, 04.01.2005 - 6 B 64.04

    Anwendbarkeit von § 99 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bei der Vorlage

    Das Bundesverfassungsgericht (Kammer) hat in der Begründung seines Beschlusses vom 5. Februar 2004 (- 1 BvR 2087 und 2111/03 - NVwZ 2004, 719 ), mit dem es Anträgen der Beigeladenen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stattgegeben hat, dargelegt, dass im Rahmen der noch ausstehenden Entscheidungen über die Verfassungsbeschwerden 1 BvR 2087 und 2011/03 die Reichweite des Schutzes der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse auch im Hinblick darauf zu klären sei, dass die Geheimnisse sich auf einen nach Telekommunikationsrecht regulierten Bereich beziehen und dabei ein in der Zeit eines staatlichen Monopols entstandenes Betätigungsfeld betroffen ist, auf dem Wettbewerb gegenwärtig nur beschränkt besteht.
  • BVerwG, 04.01.2005 - 6 B 69.04

    Anwendbarkeit von § 99 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bei der Vorlage

    Das Bundesverfassungsgericht (Kammer) hat in der Begründung seines Beschlusses vom 5. Februar 2004 (- 1 BvR 2087 und 2111/03 - NVwZ 2004, 719 ), mit dem es Anträgen der Beigeladenen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stattgegeben hat, dargelegt, dass im Rahmen der noch ausstehenden Entscheidungen über die Verfassungsbeschwerden 1 BvR 2087 und 2011/03 die Reichweite des Schutzes der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse auch im Hinblick darauf zu klären sei, dass die Geheimnisse sich auf einen nach Telekommunikationsrecht regulierten Bereich beziehen und dabei ein in der Zeit eines staatlichen Monopols entstandenes Betätigungsfeld betroffen ist, auf dem Wettbewerb gegenwärtig nur beschränkt besteht.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 22.11.2005 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,20137
BVerfG, 22.11.2005 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03 (https://dejure.org/2005,20137)
BVerfG, Entscheidung vom 22.11.2005 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03 (https://dejure.org/2005,20137)
BVerfG, Entscheidung vom 22. November 2005 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03 (https://dejure.org/2005,20137)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BVerfGG § 32 Abs. 5
    Verlängerung einer einstweiligen Anordnung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2002 - 13a D 53/02
    Auszug aus BVerfG, 22.11.2005 - 1 BvR 2087/03
    b) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 9. Juli 2002 - 13a D 53/02 -,.
  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 8.03

    In-camera" -Verfahren; Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2005 - 1 BvR 2087/03
    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 8.03 -,.
  • BVerwG, 14.08.2003 - 20 F 1.03

    In-camera"-Verfahren; Reichweite des § 99 Abs. 2 VwGO; Offenlegung von Betriebs-

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2005 - 1 BvR 2087/03
    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. August 2003 - BVerwG 20 F 1.03 -,.
  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 9.03

    Beschwerde gegen die Verweigerung der Offenlegung von Akten der

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2005 - 1 BvR 2087/03
    den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 9.03 -,.
  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 7.03

    Aktenvorlage; Beweismittel; Entgelt; Entgeltfestsetzung; Entscheidung der

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2005 - 1 BvR 2087/03
    den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 7.03 -,.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 01.12.2004 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,16813
BVerfG, 01.12.2004 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03 (https://dejure.org/2004,16813)
BVerfG, Entscheidung vom 01.12.2004 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03 (https://dejure.org/2004,16813)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Dezember 2004 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03 (https://dejure.org/2004,16813)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BVerfG § 32 Abs. 6
    Verlängerung einer einstweiligen Anordnung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2002 - 13a D 53/02
    Auszug aus BVerfG, 01.12.2004 - 1 BvR 2087/03
    b) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 9. Juli 2002 - 13a D 53/02 -,.
  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 8.03

    In-camera" -Verfahren; Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2004 - 1 BvR 2087/03
    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 8.03 -,.
  • BVerwG, 14.08.2003 - 20 F 1.03

    In-camera"-Verfahren; Reichweite des § 99 Abs. 2 VwGO; Offenlegung von Betriebs-

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2004 - 1 BvR 2087/03
    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. August 2003 - BVerwG 20 F 1.03 -,.
  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 9.03

    Beschwerde gegen die Verweigerung der Offenlegung von Akten der

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2004 - 1 BvR 2087/03
    den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 9.03 -,.
  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 7.03

    Aktenvorlage; Beweismittel; Entgelt; Entgeltfestsetzung; Entscheidung der

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2004 - 1 BvR 2087/03
    den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 7.03 -,.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 31.05.2005 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17784
BVerfG, 31.05.2005 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03 (https://dejure.org/2005,17784)
BVerfG, Entscheidung vom 31.05.2005 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03 (https://dejure.org/2005,17784)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Mai 2005 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03 (https://dejure.org/2005,17784)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung für die Dauer von sechs Monaten

  • Judicialis

    VwGO § 99 Abs. 2; ; VwGO § 100 Abs. 1; ; VwGO § 108 Abs. 2; ; BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 d Abs. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BVerfGG § 32
    Verlängerung einer einstweiligen Anordnung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2002 - 13a D 53/02
    Auszug aus BVerfG, 31.05.2005 - 1 BvR 2087/03
    b) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 9. Juli 2002 - 13a D 53/02 -,.
  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 8.03

    In-camera" -Verfahren; Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im

    Auszug aus BVerfG, 31.05.2005 - 1 BvR 2087/03
    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 8.03 -,.
  • BVerwG, 14.08.2003 - 20 F 1.03

    In-camera"-Verfahren; Reichweite des § 99 Abs. 2 VwGO; Offenlegung von Betriebs-

    Auszug aus BVerfG, 31.05.2005 - 1 BvR 2087/03
    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. August 2003 - BVerwG 20 F 1.03 -,.
  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 9.03

    Beschwerde gegen die Verweigerung der Offenlegung von Akten der

    Auszug aus BVerfG, 31.05.2005 - 1 BvR 2087/03
    den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 9.03 -,.
  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 7.03

    Aktenvorlage; Beweismittel; Entgelt; Entgeltfestsetzung; Entscheidung der

    Auszug aus BVerfG, 31.05.2005 - 1 BvR 2087/03
    den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 7.03 -,.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 31.05.2005 - 1 BvR 2111/03 (3)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,26518
BVerfG, 31.05.2005 - 1 BvR 2111/03 (3) (https://dejure.org/2005,26518)
BVerfG, Entscheidung vom 31.05.2005 - 1 BvR 2111/03 (3) (https://dejure.org/2005,26518)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Mai 2005 - 1 BvR 2111/03 (3) (https://dejure.org/2005,26518)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung für die Dauer von sechs Monaten

  • Judicialis

    VwGO § 99 Abs. 2; ; VwGO § 100 Abs. 1; ; VwGO § 108 Abs. 2; ; BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 d Abs. 2

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2002 - 13a D 53/02
    Auszug aus BVerfG, 31.05.2005 - 1 BvR 2111/03
    b) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 9. Juli 2002 - 13a D 53/02 -,.
  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 8.03

    In-camera" -Verfahren; Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im

    Auszug aus BVerfG, 31.05.2005 - 1 BvR 2111/03
    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 8.03 -,.
  • BVerwG, 14.08.2003 - 20 F 1.03

    In-camera"-Verfahren; Reichweite des § 99 Abs. 2 VwGO; Offenlegung von Betriebs-

    Auszug aus BVerfG, 31.05.2005 - 1 BvR 2111/03
    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. August 2003 - BVerwG 20 F 1.03 -,.
  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 9.03

    Beschwerde gegen die Verweigerung der Offenlegung von Akten der

    Auszug aus BVerfG, 31.05.2005 - 1 BvR 2111/03
    den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 9.03 -,.
  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 7.03

    Aktenvorlage; Beweismittel; Entgelt; Entgeltfestsetzung; Entscheidung der

    Auszug aus BVerfG, 31.05.2005 - 1 BvR 2111/03
    den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 7.03 -,.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 01.12.2004 - 1 BvR 2111/03 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,23834
BVerfG, 01.12.2004 - 1 BvR 2111/03 (2) (https://dejure.org/2004,23834)
BVerfG, Entscheidung vom 01.12.2004 - 1 BvR 2111/03 (2) (https://dejure.org/2004,23834)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Dezember 2004 - 1 BvR 2111/03 (2) (https://dejure.org/2004,23834)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2002 - 13a D 53/02
    Auszug aus BVerfG, 01.12.2004 - 1 BvR 2111/03
    b) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 9. Juli 2002 - 13a D 53/02 -,.
  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 8.03

    In-camera" -Verfahren; Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2004 - 1 BvR 2111/03
    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 8.03 -,.
  • BVerwG, 14.08.2003 - 20 F 1.03

    In-camera"-Verfahren; Reichweite des § 99 Abs. 2 VwGO; Offenlegung von Betriebs-

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2004 - 1 BvR 2111/03
    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. August 2003 - BVerwG 20 F 1.03 -,.
  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 9.03

    Beschwerde gegen die Verweigerung der Offenlegung von Akten der

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2004 - 1 BvR 2111/03
    den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 9.03 -,.
  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 7.03

    Aktenvorlage; Beweismittel; Entgelt; Entgeltfestsetzung; Entscheidung der

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2004 - 1 BvR 2111/03
    den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 7.03 -,.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 28.06.2004 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,22547
BVerfG, 28.06.2004 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03 (https://dejure.org/2004,22547)
BVerfG, Entscheidung vom 28.06.2004 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03 (https://dejure.org/2004,22547)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Juni 2004 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03 (https://dejure.org/2004,22547)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erneute Wiederholung der eA zur Sicherung der Geheimhaltung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung bis zum Zeitpunkt der Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde

  • Judicialis

    BVerfGG § 32 Abs. 6 Satz 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2002 - 13a D 53/02
    Auszug aus BVerfG, 28.06.2004 - 1 BvR 2087/03
    b) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 9. Juli 2002 - 13a D 53/02 -,.
  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 8.03

    In-camera" -Verfahren; Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im

    Auszug aus BVerfG, 28.06.2004 - 1 BvR 2087/03
    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 8.03 -,.
  • BVerwG, 14.08.2003 - 20 F 1.03

    In-camera"-Verfahren; Reichweite des § 99 Abs. 2 VwGO; Offenlegung von Betriebs-

    Auszug aus BVerfG, 28.06.2004 - 1 BvR 2087/03
    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. August 2003 - BVerwG 20 F 1.03 -,.
  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 9.03

    Beschwerde gegen die Verweigerung der Offenlegung von Akten der

    Auszug aus BVerfG, 28.06.2004 - 1 BvR 2087/03
    den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 9.03 -,.
  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 7.03

    Aktenvorlage; Beweismittel; Entgelt; Entgeltfestsetzung; Entscheidung der

    Auszug aus BVerfG, 28.06.2004 - 1 BvR 2087/03
    den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 7.03 -,.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 22.11.2005 - 1 BvR 2111/03 (4)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,28423
BVerfG, 22.11.2005 - 1 BvR 2111/03 (4) (https://dejure.org/2005,28423)
BVerfG, Entscheidung vom 22.11.2005 - 1 BvR 2111/03 (4) (https://dejure.org/2005,28423)
BVerfG, Entscheidung vom 22. November 2005 - 1 BvR 2111/03 (4) (https://dejure.org/2005,28423)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,28423) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2002 - 13a D 53/02
    Auszug aus BVerfG, 22.11.2005 - 1 BvR 2111/03
    b) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 9. Juli 2002 - 13a D 53/02 -,.
  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 8.03

    In-camera" -Verfahren; Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2005 - 1 BvR 2111/03
    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 8.03 -,.
  • BVerwG, 14.08.2003 - 20 F 1.03

    In-camera"-Verfahren; Reichweite des § 99 Abs. 2 VwGO; Offenlegung von Betriebs-

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2005 - 1 BvR 2111/03
    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. August 2003 - BVerwG 20 F 1.03 -,.
  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 9.03

    Beschwerde gegen die Verweigerung der Offenlegung von Akten der

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2005 - 1 BvR 2111/03
    den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 9.03 -,.
  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 7.03

    Aktenvorlage; Beweismittel; Entgelt; Entgeltfestsetzung; Entscheidung der

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2005 - 1 BvR 2111/03
    den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 7.03 -,.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2111/03 (5)   

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BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2111/03 (5) (https://dejure.org/2006,96348)
BVerfG, Entscheidung vom 14.03.2006 - 1 BvR 2111/03 (5) (https://dejure.org/2006,96348)
BVerfG, Entscheidung vom 14. März 2006 - 1 BvR 2111/03 (5) (https://dejure.org/2006,96348)
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  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1

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Rechtsprechung
   BVerfG, 28.06.2004 - 1 BvR 2111/03 (1)   

Zitiervorschläge
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BVerfG, 28.06.2004 - 1 BvR 2111/03 (1) (https://dejure.org/2004,81455)
BVerfG, Entscheidung vom 28.06.2004 - 1 BvR 2111/03 (1) (https://dejure.org/2004,81455)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Juni 2004 - 1 BvR 2111/03 (1) (https://dejure.org/2004,81455)
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