Rechtsprechung
BVerfG, 08.02.2018 - 1 BvR 2112/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich der Abwägung der Belange des Persönlichkeitsschutzes mit denen der Kunstfreiheit
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 3 S 1 GG, § 12 BGB, § 823 Abs 1 BGB
Nichtannahmebeschluss: Zur Abwägung zwischen Kunstfreiheit eines Fotografen (Art 5 Abs 3 S 1 GG) einerseits und allgemeinem Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person (Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 GG) andererseits bei Werken der Straßenfotografie
- Wolters Kluwer
Einschränken der Kunstfreiheit durch Unterlassen der öffentlichen Ausstellung einer künstlerischen Straßenfotografie ohne Einwilligung der abgebildeten Person; Erstattung von Rechtsanwaltskosten wegen der Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung der ...
- kanzlei.biz
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch künstlerische Straßenfotografie
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Zur Abwägung zwischen Kunstfreiheit eines Fotografen (Art 5 Abs 3 S 1 GG) einerseits und allgemeinem Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person (Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 GG) andererseits bei Werken der Straßenfotografie
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einschränken der Kunstfreiheit durch Unterlassen der öffentlichen Ausstellung einer künstlerischen Straßenfotografie ohne Einwilligung der abgebildeten Person; Erstattung von Rechtsanwaltskosten wegen der Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung der ...
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zivilrecht: Öffentliche Ausstellung einer künstlerischen Straßenfotografie ohne Einwilligung der abgebildeten Person
- datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Zur Abwägung zwischen Kunstfreiheit eines Fotografen (Art 5 Abs 3 S 1 GG) einerseits und allgemeinem Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person (Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 GG) andererseits bei Werken der Straßenfotografie
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Öffentliche Ausstellung einer künstlerischen Straßenfotografie
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Künstlerische Straßenfotografie - und die fehlende Einwilligung der fotografierten Personen
- verweyen.legal (Auszüge und Kurzinformation)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich der Abwägung der Belange des Persönlichkeitsschutzes mit denen der Kunstfreiheit
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Öffentliche Ausstellung einer künstlerischen Straßenfotografie ohne Einwilligung der abgebildeten Person
- verweyen.legal (Kurzinformation und Auszüge)
Street Photography weiter in rechtlicher Grauzone
- recht-energisch.de (Kurzinformation)
Paare, Passanten: Straßenfotografie
Besprechungen u.ä.
- fotorecht-seiler.eu (Entscheidungsbesprechung)
Straßenfotografie: Kunstfreiheit in Abwägung mit dem allgemeine Persönlichkeitsrecht
Verfahrensgang
- LG Berlin, 03.06.2014 - 27 O 56/14
- KG, 11.06.2015 - 10 U 119/14
- BVerfG, 08.02.2018 - 1 BvR 2112/15
Papierfundstellen
- NJW 2018, 1744
- GRUR 2018, 633
- K&R 2018, 387
Wird zitiert von ... (6)
- BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 1333/17
Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß
- BGH, 24.02.2022 - I ZR 2/21
"SIMPLY THE BEST - die Tina Turner Story" - Darf mit Doppelgängerin geworben …
Der Prüfung ist ein normativer Maßstab zugrunde zu legen, der den widerstreitenden Interessen ausreichend Rechnung trägt (zu § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG vgl. BGH…, Urteil vom 22. November 2011 - VI ZR 26/11, NJW 2012, 763 Rn. 24;… BGH, GRUR 2021, 643 Rn. 27 - Urlaubslotto, mwN; vgl. auch BVerfG, NJW 2018, 1744 Rn. 18 bis 22;… BGH, GRUR 2021, 1222 Rn. 34;… OLG Celle, ZUM 2011, 341, 345 [juris Rn. 32]; LG Düsseldorf…, Urteil vom 28. November 2012 - 12 O 545/11, juris Rn. 28;… OLG Düsseldorf, AfP 2014, 454, 455 [juris Rn. 17];… LG Berlin, AfP 2015, 177, 170 [juris Rn. 30 bis 40];… LG Frankfurt, ZUM 2017, 772, 775 [juris Rn. 67];… LG Hamburg, NJW-RR 2017, 1392, 1393 [juris Rn. 39 f.];… LG Darmstadt, CR 2020, 47, 48 [juris Rn. 23 f.];… LG Berlin, AfP 2020, 264, 266 f. [juris Rn. 52 bis 56];… Dreyer in Dreyer/Kotthoff/Meckel/Hentsch aaO § 22 KUG Rn. 56). - LAG Nürnberg, 27.03.2018 - 7 Sa 304/17
Tragen religiöser Zeichen (Kopftuch) - Weisungsrecht
Dabei gibt das Grundgesetz den Zivilgerichten regelmäßig keine bestimmte Entscheidung vor (Bundesverfassungsgericht â?? Beschluss vom 08.02.2018 â?? 1 BvR 2112/15; juris).
- OLG Saarbrücken, 15.05.2018 - Ss 104/17
Strafbare Störung der Religionsausübung: Rechtfertigung durch die Kunstfreiheit …
Unabhängig von der vom Bundesverfassungsgericht wiederholt hervorgehobenen Schwierigkeit, den Begriff der Kunst abschließend zu definieren (vgl. BVerfGE 30, 173, 188 f.; 67, 213, 224 ff.), stellt die von dem Angeklagten erstellte Videoinstallation mit dem Titel "pressure to perform" ein Kunstwerk dar, nämlich eine freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache, hier der Videoinstallation, zur Anschauung gebracht werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.02.2018 - 1 BvR 2112/15, juris Rn. 13 m. w. N.).Dass die Videoinstallation lediglich eine kurze Panoramaansicht von Saarbrücken und sodann das Geschehen in der Basilika St. Johann ab dem Moment, in dem der Angeklagte durch das Übersteigen der roten Kordel den Altarraum betrat und auf dem dortigen Altar Liegestützen ausführte, bis zum dem Moment, als er den Altarraum durch das Übersteigen der Kordel wieder verließ, zeigte, sie also ein unverfälschtes Abbild der Realität darstellte, steht dem nicht entgegen, da der Anspruch des Angeklagten, diese Wirklichkeit künstlerisch zu gestalten, in der bewussten Auswahl des Realitätsausschnitts und der filmischen Gestaltung zum Ausdruck kommt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.02.2018 - 1 BvR 2112/15, juris Rn. 13).
Von der Kunstfreiheit sind nicht nur die Präsentation des fertigen Videofilms in der Öffentlichkeit, sondern auch die mit seiner Erstellung verbundenen Vorgänge (sog. "Werkbereich"), also auch das hier tatbestandsmäßige Geschehen, umfasst (…vgl. BVerfGE 119, 1 ff. - juris Rn. 63; BVerfG, Beschl. v. 08.02.2018 - 1 BvR 2112/15, juris Rn. 14).
Die Schranken ergeben sich insbesondere aus den Grundrechten anderer Rechtsträger, aber auch aus sonstigen Rechtsgütern mit Verfassungsrang (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.02.2018 - 1 BvR 2112/15, juris Rn. 18 m. w. N.).
- LG Berlin, 31.10.2019 - 27 O 185/19
Aktionskunst-Beitrag
In der Interpretation eines Kunstwerks sind werkgerechte Maßstäbe anzulegen, dabei sind in der Abwägung der Kunstfreiheit mit anderen Belangen strukturtypische Merkmale einer Kunstform zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 75, 369, 378 f.; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 08. Februar 2018 - 1 BvR 2112/15 -, Rn. 18 - 22, juris). - KG, 26.04.2021 - 10 U 1006/20
Informationsinteresse der Presse bei Bericht über Freizeitgestaltung
Zwar ist anerkannt, dass für die Gewichtung der Belange des Persönlichkeitsschutzes auch die Umstände der Gewinnung einer Abbildung bedeutsam sind, etwa durch Ausnutzung von Heimlichkeit oder beharrlicher Nachstellung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.02.2018 - 1 BvR 2112/15 -, Rn 20, juris).