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   BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 2121/94   

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https://dejure.org/2000,3043
BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 2121/94 (https://dejure.org/2000,3043)
BVerfG, Entscheidung vom 22.08.2000 - 1 BvR 2121/94 (https://dejure.org/2000,3043)
BVerfG, Entscheidung vom 22. August 2000 - 1 BvR 2121/94 (https://dejure.org/2000,3043)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Beeinträchtigung der Rundfunkfreiheit und Programmgestaltungsfreiheit durch arbeitsrechtlichen Status von programmgestaltenden Rundfunkmitarbeitern - Programmfreiheit und Personalentscheidungsbefugnis

  • Wolters Kluwer

    Rundfunkfreiheit - Rundfunkanstalt - Verfassungsbeschwerde - Programmfreiheit - Weiterführungsbefugnis - Rechtsnachfolger - Arbeitsvertrag - Mitarbeiter

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; Staatsvertrages über den Südwestrundfunk vom 31. Mai 1997 zwischen den Ländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz § 41 Abs. 1 Satz 4 2. Halbsatz; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 2
    Feststellung unbefristeter Arbeitsverhältnisse von Mitarbeitern einer Rundfunkanstalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 1097
  • afp 2000, 556
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 2121/94
    b) das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 627/93 -,.
  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 628/93

    Arbeitnehmerstatus eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 2121/94
    c) das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 628/93 -.
  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 2121/94
    Ihr kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu (§ 93 a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG), da die von ihr aufgeworfenen Fragen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt sind (vgl. insbesondere BVerfGE 59, 231 ).
  • BVerfG, 18.02.2000 - 1 BvR 491/93

    Arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zur Festanstellung ständiger freier

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 2121/94
    Wie die Kammer in dem Beschluss vom 18. Februar 2000 (vgl. 1 BvR 491/93, 1 BvR 562/93 sowie 1 BvR 624/98, AfP 2000, S. 164 ff.) ausführlich dargelegt hat - hierauf wird Bezug genommen -, ist es von Verfassungs wegen nicht ausgeschlossen, auch im Rundfunkbereich von den für das Arbeitsrecht allgemein entwickelten Merkmalen abhängiger Arbeit auszugehen.
  • BVerfG, 08.05.1974 - 2 BvR 636/72

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von Steuerverkürzung

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 2121/94
    Bislang hat das Bundesverfassungsgericht lediglich über die Befugnis zur Weiterführung für den Fall des Todes des Beschwerdeführers entschieden (vgl. BVerfGE 26, 327 ; 37, 201 ; 69, 188 ); mit der Frage der Weiterführungsbefugnis des Rechtsnachfolgers einer juristischen Person war es bislang - soweit ersichtlich - noch nicht befasst.
  • BVerfG, 15.07.1969 - 1 BvR 457/66

    Bilanzbündeltheorie

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 2121/94
    Bislang hat das Bundesverfassungsgericht lediglich über die Befugnis zur Weiterführung für den Fall des Todes des Beschwerdeführers entschieden (vgl. BVerfGE 26, 327 ; 37, 201 ; 69, 188 ); mit der Frage der Weiterführungsbefugnis des Rechtsnachfolgers einer juristischen Person war es bislang - soweit ersichtlich - noch nicht befasst.
  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 170/93

    Arbeitnehmerstatus eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 2121/94
    a) das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 170/93 -,.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 2121/94
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. zu den Annahmevoraussetzungen BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 2121/94
    Bislang hat das Bundesverfassungsgericht lediglich über die Befugnis zur Weiterführung für den Fall des Todes des Beschwerdeführers entschieden (vgl. BVerfGE 26, 327 ; 37, 201 ; 69, 188 ); mit der Frage der Weiterführungsbefugnis des Rechtsnachfolgers einer juristischen Person war es bislang - soweit ersichtlich - noch nicht befasst.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.02.2019 - 16 Sa 983/18

    Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern - Klage einer Reporterin des ZDF

    Es ist von Verfassungs wegen nicht ausgeschlossen, auch im Rundfunkbereich von den für das Arbeitsrecht allgemein entwickelten Merkmalen abhängiger Arbeit auszugehen (BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 2000 - 1 BvR 491/93 u.a. - Beschluss vom 22. August 2000 - 1 BvR 2121/94 - zitiert nach juris).
  • BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 272/12

    Arbeitnehmerstatus - Cutterin

    Es ist von Verfassungs wegen nicht ausgeschlossen, auch im Rundfunkbereich von den für das Arbeitsrecht allgemein entwickelten Merkmalen abhängiger Arbeit auszugehen (BVerfG 18. Februar 2000 - 1 BvR 491/93 ua. -; 22. August 2000 - 1 BvR 2121/94 - zu 2 der Gründe) .
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 499/06

    Arbeitnehmerstatus eines Sportredakteurs

    Es ist von Verfassungs wegen nicht ausgeschlossen, auch im Rundfunkbereich von den für das Arbeitsrecht allgemein entwickelten Merkmalen abhängiger Arbeit auszugehen (grundlegend BVerfG 18. Februar 2000 - 1 BvR 491/93 ua. - aaO; 22. August 2000 - 1 BvR 2121/94 - NZA 2000, 1097).
  • BAG, 20.05.2009 - 5 AZR 31/08

    Arbeitnehmerstatus eines redaktionellen Mitarbeiters

    Es ist von Verfassungs wegen nicht ausgeschlossen, auch im Rundfunkbereich von den für das Arbeitsrecht allgemein entwickelten Merkmalen abhängiger Arbeit auszugehen (grundlegend BVerfG 18. Februar 2000 - 1 BvR 491/93 ua. - aaO.; 22. August 2000 - 1 BvR 2121/94 - NZA 2000, 1097).
  • BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 668/12

    Arbeitnehmerstatus - Cutterin - nicht programmgestaltende Tätigkeit

    Es ist von Verfassungs wegen nicht ausgeschlossen, auch im Rundfunkbereich von den für das Arbeitsrecht allgemein entwickelten Merkmalen abhängiger Arbeit auszugehen (BVerfG 18. Februar 2000 - 1 BvR 491/93 ua. -; 22. August 2000 - 1 BvR 2121/94 - zu 2 der Gründe) .
  • BAG, 14.06.2006 - 5 AZN 73/06

    Arbeitnehmereigenschaft eines Mitarbeiters der Pressestelle einer ARD-Anstalt

    Diese Rechtssätze sind nach wie vor maßgebend (vgl. BVerfG 22. August 2000 - 1 BvR 2121/94 - NZA 2000, 1097).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2009 - L 30 AL 49/08

    Arbeitslosengeld; Rundfunkmitarbeiter; programmgestaltende Tätigkeit; Erstellung

    Diese Rechtssätze sind nach wie vor maßgebend (vgl. BVerfG 22. August 2000 - 1 BvR 2121/94 - NZA 2000, 1097).
  • LAG München, 24.02.2015 - 6 Sa 407/14

    Berufung, Arbeitsverhältnis, Arbeitnehmerstatus, Wiedereinsetzung, Erkrankung,

    Zwar schließt die Verfassung auch im Rundfunkbereich die Anwendung der im Arbeitsrecht entwickelten Merkmale von abhängiger Arbeit nicht aus (BVerfG v. 18.2. 2000, a. a. O.; BVerfG v. 22.8. 2000- 1 BvR 2121/94, NZA 2000, 1097, unter 2 der Gründe), doch ist das durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützte Recht der Freiheit der Rundfunkanstalten von fremder Einflussnahme über die Auswahl, Einstellung und Beschäftigung programmgestaltender Mitarbeiter zu bestimmen, angemessen zu berücksichtigen, insbesondere wenn die verfügbaren Vertragsgestaltungen (Teilzeitbeschäftigung oder Befristung) nicht in gleicher Weise geeignet sind, die Aktualität und Flexibilität der Berichterstattung in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht zu sichern, wie die Beschäftigung in freier Mitarbeit (vgl. BVerfG v. 18.2. 2000, a. a. O., unter II 2 c bb der Gründe; ferner BAG v. 17.4. 2013, a. a. O., unter Rz. 16).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.04.2015 - L 5 KR 3629/12
    (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22.08.2000 - 1 BvR 2121/94 -, in Juris, RdNr. 4).
  • OVG Saarland, 15.06.2012 - 5 A 350/11

    Mitbestimmungsrechte bei der Beschränkung des Umfangs und der Beendigung der

    hierzu zum Beispiel BVerfG, Beschlüsse vom 18.2.2000 - 1 BvR 491/93 u.a. -, und vom 22.8.2000 - 1 BvR 2121/94 - zitiert nach Juris,.
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