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Rechtsprechung
   BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51   

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BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51 (https://dejure.org/1952,11)
BVerfG, Entscheidung vom 28.05.1952 - 1 BvR 213/51 (https://dejure.org/1952,11)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Mai 1952 - 1 BvR 213/51 (https://dejure.org/1952,11)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 16 Abs. 2
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen Staatsbürgerschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 1, 322
  • NJW 1952, 777
  • DVBl 1952, 499
  • DÖV 1952, 663
 
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Wird zitiert von ... (107)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 11.10.1951 - 1 BvR 23/51

    Unanfechtbarkeit strafgerichtlicher Zwischenentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51
    Mit dieser Entscheidung setzt sich das Bundesverfassungsgericht nicht in Widerspruch zu seinem Beschluß vom 11. Oktober 1951 - 1 BvR 23/51 -, nach dem nichtbeschwerdefähige Entscheidungen, die der Urteilsfällung vorausgehen, wie z. B. Vorladung, Eröffnungsbeschluß, Terminbestimmung oder prozessuale Auflagen für nicht selbständig anfechtbar erklärt sind.
  • BVerfG, 21.10.1987 - 2 BvR 373/83

    Teso

    Der Staat darf die Staatsangehörigkeit insbesondere nicht an sachfremde, mit ihm nicht in hinreichender Weise verbundene Sachverhalte anknüpfen (vgl. BVerfGE 1, 322 [329]; BVerwGE 23, 274 [278]; BGHSt 5, 230 [234]; 9, 53 [59]).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Bei der Beurteilung, ob die Voraussetzungen einer Ausnahme vorliegen, ist insbesondere zu berücksichtigen, ob die Zwischenentscheidung für den Betroffenen bereits einen bleibenden rechtlichen Nachteil nach sich zieht, der nicht mehr oder doch nicht vollständig behoben werden könnte (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 58, 1 ).
  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Bei dem angegriffenen Beschluß handelt es sich um eine Zwischenentscheidung, die in einem besonderen Verfahren ergangen ist und die, falls sie aufrechterhalten bleibt, für den Beschwerdeführer einen bleibenden Nachteil nach sich zieht (vgl. BVerfGE 1, 322 (325); st. Rspr.).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 13.11.1951 - 1 BvR 213/51   

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BVerfG, 13.11.1951 - 1 BvR 213/51 (https://dejure.org/1951,57)
BVerfG, Entscheidung vom 13.11.1951 - 1 BvR 213/51 (https://dejure.org/1951,57)
BVerfG, Entscheidung vom 13. November 1951 - 1 BvR 213/51 (https://dejure.org/1951,57)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 1, 74
  • NJW 1952, 177
  • MDR 1952, 90
  • DVBl 1952, 321
  • DÖV 1952, 149
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BVerfG, 06.10.2015 - 1 BvR 1571/15

    Anträge auf einstweilige Anordnung gegen das Tarifeinheitsgesetz erfolglos

    Die Sicherungsfunktion der einstweiligen Anordnung kann es auch rechtfertigen, dass der Senat ohne einen entsprechenden Antrag der Beschwerdeführer eine einstweilige Anordnung von Amts wegen erlässt (vgl. BVerfGE 1, 74 ; 1, 349 ; 46, 337 ).
  • BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04

    Kontostammdaten

    Wird dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Erfolg mit Rücksicht auf solche Vorkehrungen auf der Anwendungsebene versagt und zeigt sich vor der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, dass die Vorkehrungen zur Nachteilsbegrenzung nicht ausreichen oder dass die Behörden ihre Praxis zum Nachteil der Antragsteller ändern, kann das Bundesverfassungsgericht auf Antrag oder von Amts wegen (vgl. BVerfGE 1, 74 ; 46, 337 ) einstweiligen Rechtsschutz gewähren.
  • BVerfG, 16.12.1983 - 2 BvR 1160/83

    Nachrüstung

    Auch in einem Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde kann eine einstweilige Anordnung erlassen werden (BVerfGE 1, 74 (75); st. Rspr.).
  • BVerfG, 18.11.1954 - 1 BvR 550/52

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von "Unzucht zwischen Männern"

    Daß eine solche Anordnung im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde erlassen werden kann, ist ständige Rechtsprechung des Senats (BVerfGE 1, 74; 3, 34; 3, 41).
  • BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 459/52

    Aussetzung des Gesetzesvollzugs

    Auch im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde kann eine einstweilige Anordnung ergehen (BVerfGE 1, 74 [75]; 1, 281 [282]).

    Die Antragsteller berufen sich darauf, daß ihnen der Vollzug des Gesetzes über die Investitionshilfe schwere Nachteile bringe, und meinen unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. November 1951 (BVerfGE 1, 74 [75]), dies allein rechtfertige den Erlaß einer einstweiligen Anordnung.

  • BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 844/94

    Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen eine bevorstehende Auslieferung

    Auch das Bundesverfassungsgericht sei an rechtsstaatliche Grundsätze gebunden und müsse über den beantragten Erlaß einer einstweiligen Anordnung entscheiden (Hinweis auf BVerfGE 1, 74 [75/76]).

    Dem Beschluß des Ersten Senats vom 13. November 1951 (BVerfGE 1, 74 [75/76]) läßt sich nur entnehmen, daß auch in einem Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde eine einstweilige Anordnung ergehen kann.

  • BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53

    Amtszeitverkürzung

    Auch im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde kann eine einstweilige Anordnung ergehen (BVerfGE 1, 74 [75] und 281 [282]).
  • BVerfG, 05.10.1960 - 2 BvR 536/60

    Einstweilige Anordnung gegen die Niedersächsischen Kommunalwahlen 1960

    Auch im Zusammenhang mit einer Verfassungsbeschwerde ist ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zulässig (BVerfGE 1, 74 (75 f.); 3, 34 (36); 3, 41 (43); 4, 110 (112 f.); Beschluß vom 10. Mai 1960 - 2 BvQ 1/60).
  • StGH Hessen, 02.08.1972 - P.St. 697

    Einstweilige Verfügung; Gebietsänderung; Gebietsänderungsakt; Gemeinde;

    Auch das Bundesverfassungsgericht wendet die entsprechende Vorschrift des § 32 BVerfGG auf das Verfassungsbeschwerdeverfahren an (BVerfGE 1, 74 (75); 3, 34 (36); 3, 41 (43); 4, 110 (112 f.); 11, 102 (103); 11, 306 (308); 16, 220 (226)).
  • BVerfG, 14.05.1957 - 1 BvR 193/57

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung eines jugoslawischen Staatsbürgers

    Auf Antrag des Beschwerdeführers ist daher zur Abwehr der ihm drohenden schweren Nachteile der Erlaß einer einstweiligen Anordnung gemäß § 32 BVerfGG dringend geboten (vgl. BVerfGE 1, 74 ff.).
  • BVerwG, 21.06.1956 - II C 104.56

    Anforderungen an den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • BVerfG, 10.05.1960 - 2 BvQ 1/60

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Durchführung der Kommunalwahlen 1960 im

  • BDH, 29.01.1957 - I DB 35/56

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BVerfG, 22.11.1951 - PBvV 1/51   

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https://dejure.org/1951,100
BVerfG, 22.11.1951 - PBvV 1/51 (https://dejure.org/1951,100)
BVerfG, Entscheidung vom 22.11.1951 - PBvV 1/51 (https://dejure.org/1951,100)
BVerfG, Entscheidung vom 22. November 1951 - PBvV 1/51 (https://dejure.org/1951,100)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 1, 76
  • DÖV 1952, 350
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

    Eine Einwirkung des Bundes, die zu Verschiebungen in dem durch Art. 83, Art. 84 Abs. 1 GG vorgegebenen Gefüge führen kann, soll unter dem schützenden Vorbehalt der Bundesratszustimmung stehen (vgl. BVerfGE 1, 76 ; 37, 363 ; 48, 127 ; 55, 274 ; 105, 313 ; Hermes, in: Dreier, GG, Art. 84 Rn. 47 f.).
  • BVerfG, 04.05.2010 - 2 BvL 8/07

    Luftsicherheitsgesetz bedurfte nicht der Zustimmung des Bundesrates

    Für eine Abweichung von dem Grundsatz, dass eine Zustimmung des Bundesrates nur dort erforderlich ist, wo das Grundgesetz sie ausdrücklich vorsieht (Enumerationsprinzip, vgl. BVerfGE 1, 76 ; 37, 363 ; 108, 370 ; zum Gebot strikter Auslegung vgl. auch BVerfGE 55, 274 ; 75, 108 ), sprechen keine durchgreifenden Gründe.

    Zudem ist auch bei der Auslegung des Art. 87d Abs. 2 GG zu berücksichtigen, dass das Grundgesetz die Zustimmungsbedürftigkeit von Bundesgesetzen nur als Ausnahme und nur für Fälle einer besonders gewichtigen Berührung der föderalen Ordnung und des Interessenbereichs der Länder vorsieht (vgl. BVerfGE 1, 76 ; 37, 363 ; 61, 149 ).

    An der besonders gewichtigen Berührung der föderalen Ordnung und des Interessenbereichs der Länder, der die grundgesetzlichen Erfordernisse einer Zustimmung des Bundesrates Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 1, 76 ; 37, 363 ; 61, 149 ), fehlt es, wenn den Ländern ein Aufgabenbereich entzogen wird, der ihnen nach der primären grundgesetzlichen Aufgabenzuordnung (vgl. Art. 87d Abs. 1 Satz 1 GG) ohnehin nicht zugewiesen ist.

  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Berufsausbildungsabgabe

    Nach dieser Konzeption ist das Erfordernis der Zustimmung des Bundesrates zu einem Gesetz die Ausnahme; sie ist nur in bestimmten, im Grundgesetz einzeln ausdrücklich aufgeführten Fällen erforderlich, in denen der Interessenbereich der Länder besonders stark berührt wird (BVerfGE 1, 76 [79]; 37, 363 [381]).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Zustimmungsgesetze sind nur solche, für die das Grundgesetz ausdrücklich das Erfordernis der Zustimmung des Bundesrats vorsieht (vgl. BVerfGE 1, 76 ; 37, 363 ).
  • BVerfG, 25.06.1974 - 2 BvF 2/73

    Bundesrat

    Die Zustimmung ist nur in bestimmten, im Grundgesetz einzeln ausdrücklich aufgeführten Fällen erforderlich, in denen der Interessenbereich der Länder besonders stark berührt wird (BVerfGE 1, 76 [79]).

    Im Gutachten des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 1951 ist die Frage, ob ein Gesetz schon deshalb zustimmungsbedürftig ist, weil es eine materielle Änderung eines Zustimmungsgesetzes enthält, offengelassen (BVerfGE 1, 76 [80]).

  • BVerwG, 15.03.2022 - 1 A 1.21

    Bundesinnenministerium durfte Einvernehmen zu Berliner Aufnahmeanordnung für

    Darunter fällt auch eine Regelung, die die nach außen zuständige Landesbehörde hinsichtlich bestimmter Anordnungen oder Verwaltungsakte an die Zustimmung des sachlich zuständigen Bundesministers bindet (vgl. BVerfG , Gutachten vom 22. November 1951 - PBvV 1/51 - BVerfGE 1, 76 ; Heitsch, Die Ausführung der Bundesgesetze durch die Länder, 2001, S. 187, 189, 246; Blümel, in: Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, Bd. IV, 1990, § 101 Rn. 35; a.A. Oebbecke, in: Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, Bd. VI, 3. Aufl. 2008, § 136 Rn. 42).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2008 - L 10 VG 20/03

    Verfassungsmäßigkeit der Auflösung der Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen,

    Der Senat sieht sich hierin dadurch bestätigt, dass selbst Zustimmungserfordernisse eines Bundesministers das Verwaltungsverfahren betreffen (BVerfGE 1, 76, 79; Lerche in: Maunz-Dürig, Art. 84 Rdn. 48).
  • BVerfG, 24.02.1970 - 2 BvL 12/69

    Postgebühren

    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in einem Gutachten des Plenums für den Bundespräsidenten vom 22. November 1951 aufgrund des inzwischen aufgehobenen § 97 Abs. 2 BVerfGG ausgesprochen, daß die Fälle, in denen ein Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedürfe, im Grundgesetz einzeln ausdrücklich aufgeführt seien (BVerfGE 1, 76 [79]).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2008 - L 10 V 9/05

    Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts, Rechtmäßigkeit der Eingliederung

    Der Senat sieht sich hierin dadurch bestätigt, dass selbst Zustimmungserfordernisse eines Bundesministers das Verwaltungsverfahren betreffen (BVerfGE 1, 76).
  • BVerwG, 06.10.1967 - VII C 142.66

    Regelung der Zulassung zum Postzeitungsdienst für Druckschriften, die zum

    Die Falle, in denen ein Bundesgesetz der Zustimmung des Bundesrats bedarf, sind im Grundgesetz abschließend enumerativ aufgeführt (BVerfGE 1, 76 ff. [79]).
  • BVerwG, 06.10.1967 - VII C 139.63

    Zulassung zum Postzeitungsdienst - Definition von "Werbebeitrag" in einer

  • BVerwG, 03.11.1967 - VII C 133.66

    Anspruch gegen den Empfänger auf Nachzahlung von Porto im Falle von unzureichend

  • BVerwG, 06.10.1967 - VII C 47.62
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