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   BVerfG, 10.10.2016 - 1 BvR 2136/14   

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https://dejure.org/2016,41740
BVerfG, 10.10.2016 - 1 BvR 2136/14 (https://dejure.org/2016,41740)
BVerfG, Entscheidung vom 10.10.2016 - 1 BvR 2136/14 (https://dejure.org/2016,41740)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Oktober 2016 - 1 BvR 2136/14 (https://dejure.org/2016,41740)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 1 S 2 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 87f Abs 1 S 1 UrhG, § 87g UrhG, § 92 Abs 1 Nr 1 VGG
    Nichtannahmebeschluss: Rechtssatzverfassungsbeschwerde eines Suchmaschinenbetreibers gegen §§ 87f, 87g UrhG (Leistungsschutzrecht der Presseverleger) wegen Subsidiarität unzulässig - Möglichkeit und Zumutbarkeit der Inanspruchnahme fachgerichtlichen Rechtsschutzes bzw eines ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Verfassungsbeschwerde von Yahoo gegen Leistungsschutzrecht erfolglos

  • kanzlei.biz

    Verfassungsbeschwerde von "Yahoo" vor dem BVerfG gegen das Leistungsschutzrecht bleibt erfolglos

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Rechtssatzverfassungsbeschwerde eines Suchmaschinenbetreibers gegen §§ 87f, 87g UrhG (Leistungsschutzrecht der Presseverleger) wegen Subsidiarität unzulässig - Möglichkeit und Zumutbarkeit der Inanspruchnahme fachgerichtlichen Rechtsschutzes bzw eines ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde von Betreiberinnen einer Internetsuchmaschine erfolglos

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Leistungsschutzrecht: Verfassungsbeschwerde von Betreiberinnen einer Internetsuchmaschine erfolglos

  • internet-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Leistungsschutzrecht der Presseverleger

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde des Suchmaschinenbetreibers Yahoo gegen Einführung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger unzulässig

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Presse-Leistungsschutzrecht unzulässig

  • heise.de (Pressemeldung, 23.11.2016)

    Verfassungsklage von Yahoo gegen Leistungsschutzrecht gescheitert

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Karlsruhe interessiert sich nicht für's Leistungsschutzrecht

  • lto.de (Kurzinformation)

    Klage von Yahoo gegen Leistungsschutzrecht gescheitert

  • mueller.legal (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde von Betreiberinnen einer Internetsuchmaschine erfolglos

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde von Betreiberinnen einer Internetsuchmaschine erfolglos

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Suchmaschine Yahoo scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen neues Leistungsschutzrecht

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Leistungsschutzrecht der Presseverleger unzulässig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde von Suchmaschinenbetreibern abgelehnt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verwendung von Textschnipseln durch Suchmaschinen weiterhin ungeklärt

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 01.08.2014)

    Klage gegen das Leistungsschutzrecht: Yahoo reicht Verfassungsbeschwerde ein

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 147
  • GRUR 2017, 159
  • MMR 2017, 15
  • MMR 2017, 98
  • K&R 2017, 37
  • ZUM 2017, 234
  • afp 2017, 41
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1995/94

    Saarländisches Pressegesetz

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2016 - 1 BvR 2136/14
    Daher ist eine Verfassungsbeschwerde unzulässig, wenn in zumutbarer Weise Rechtsschutz durch die Anrufung der Fachgerichte erlangt werden kann (vgl. BVerfGE 68, 319 ; 71, 305 ; 74, 69 ; 97, 157 ; 120, 274 ; 123, 148 ; 138, 261 ; stRspr).

    Außerdem verlangt der Grundsatz der Subsidiarität nicht, dass Betroffene vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine straf- oder bußgeldbewehrte Rechtsnorm verstoßen und sich dem Risiko einer entsprechenden Ahndung aussetzen müssen, um dann im Straf- oder Bußgeldverfahren die Verfassungswidrigkeit der Norm geltend machen zu können (vgl. BVerfGE 81, 70 ; 97, 157 ; 138, 261 ).

    Auch ist eine verhaltenssteuernde Wirkung der angegriffenen Rechtsnormen, die die Beschwerdeführerinnen von einer weiteren Tätigkeit als Suchmaschinenbetreiber oder News-Aggregator abhalten würde (vgl. BVerfGE 97, 157 ), weder vorgetragen noch ersichtlich.

    Schließlich folgt aus dem Risiko eines langen fachgerichtlichen Rechtsstreits nicht dessen Unzumutbarkeit (vgl. BVerfGE 97, 157 ).

  • BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 890/06

    Regelung zur staatlichen finanziellen Förderung jüdischer Gemeinden in

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2016 - 1 BvR 2136/14
    a) Der in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität erfordert, dass ein Beschwerdeführer vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde alle zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 74, 102 ; 77, 381 ; 81, 22 ; 114, 258 ; 115, 81 ; 123, 148 ; 134, 242 ; stRspr).

    Daher ist eine Verfassungsbeschwerde unzulässig, wenn in zumutbarer Weise Rechtsschutz durch die Anrufung der Fachgerichte erlangt werden kann (vgl. BVerfGE 68, 319 ; 71, 305 ; 74, 69 ; 97, 157 ; 120, 274 ; 123, 148 ; 138, 261 ; stRspr).

    Sie besteht ferner nicht, wenn ein Sachverhalt allein spezifisch verfassungsrechtliche Fragen aufwirft, die das Bundesverfassungsgericht letztlich zu beantworten hat, ohne dass von einer vorausgegangenen fachgerichtlichen Prüfung verbesserte Entscheidungsgrundlagen zu erwarten wären (vgl. BVerfGE 123, 148 ).

  • LG Berlin, 19.02.2016 - 92 O 5/14

    Keine kartellrechtswidrige Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2016 - 1 BvR 2136/14
    aa) Die Beschwerdeführerinnen können vorliegend Rechtsschutz gegen Unterlassungs- und Schadensersatzbegehren von Presseverlegern, die diese auf eine unberechtigte Nutzung von Presseerzeugnissen stützen, auf dem gewöhnlichen Rechtsweg erlangen (vgl. auch das Verfahren LG Berlin, Urteil vom 19. Februar 2016 - 92 O 5/14 Kart -, juris).

    Entsprechende Schiedsstellenverfahren zwischen der Verwertungsgesellschaft Media sowie unter anderem den Suchmaschinenbetreibern ... und ... über die Angemessenheit des von der Verwertungsgesellschaft Media aufgestellten Tarifs für die Verwertung der Presse-Leistungsschutzrechte wurden bereits 2015 durch die Vorlage von Einigungsvorschlägen abgeschlossen (vgl. LG Berlin, Urteil vom 19. Februar 2016 - 92 O 5/14 Kart - juris, Rn. 16, 73; Hinweis des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 24. September 2015: Schiedsstelle nach dem Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten entscheidet über "Tarif Presseverleger", www.dpma.de/service/dasdpmainformiert/hinweise/tarifpresseverleger/index.html, zuletzt abgerufen am 21. September 2016; Pressemitteilung der VG Media vom 1. Juli 2014: VG Media klagt auf Zahlung auch gegen Yahoo und 1&1, www.vg-media.de/de/presse/2014.html, zuletzt abgerufen am 21. September 2016).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2017 - 12 B 5.16

    Zugang eines Journalisten zum Kabinettprotokoll der Bundesregierung

    Das darüber hinaus angeführte Verfassungsbeschwerdeverfahren ist im Übrigen abgeschlossen; mit Kammerbeschluss vom 10. Oktober 2016 hat das Bundesverfassungsgericht die unmittelbar gegen die gesetzliche Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger gerichtete Verfassungsbeschwerde eines Suchmaschinenbetreibers mangels Erschöpfung des Rechtswegs als unzulässig angesehen und nicht zur Entscheidung angenommen (1 BvR 2136/14, juris).
  • VG München, 20.02.2017 - M 16 K 15.4979

    Erfolgloser Antrag auf (einfache) Beiladung

    Es besteht insoweit die Möglichkeit, den hierfür vorgesehenen fachgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (vgl. hierzu auch BVerfG, B.v. 10.10.2016 - 1 BvR 2136/14 - juris Rn. 11 ff.).
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