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   BVerfG, 02.04.2003 - 1 BvR 215/03   

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https://dejure.org/2003,9123
BVerfG, 02.04.2003 - 1 BvR 215/03 (https://dejure.org/2003,9123)
BVerfG, Entscheidung vom 02.04.2003 - 1 BvR 215/03 (https://dejure.org/2003,9123)
BVerfG, Entscheidung vom 02. April 2003 - 1 BvR 215/03 (https://dejure.org/2003,9123)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verwertbarkeit von Zeugenaussagen über mitgehörte Telefonate; Allgemeines Persönlichkeitsrecht in Gestalt des Rechts am gesprochenen Wort; Konkludente Einwilligung in das Mithören

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Achtung: Freundin hört am Telefon mit - Bundesverfassungsgericht hält Zeugenaussage der Mithörerin für verwertbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 100
  • NJW 2003, 2375
  • NVwZ 2003, 1374 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2003 - 1 BvR 215/03
    Darauf wird Bezug genommen (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats, NJW 2002, S. 3619).
  • OLG Koblenz, 08.01.2014 - 5 U 849/13

    Freie Beweiswürdigung: Verwertbarkeit der Zeugenaussage über ein lautgestelltes

    Anders verhielt es sich jedoch, wenn das Telefongespräch nicht heimlich, sondern unter Zustimmung der Beteiligten mitgehört wurde (BVerfG NJW 2003, 2375).

    Indem der Beklagte die Mitteilung des Klägers kommentarlos zur Kenntnis nahm, erteilte er insoweit seine Zustimmung (BVerfG NJW 2003, 2375; Leipold in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 284 Rn. 103).

  • LG Saarbrücken, 14.08.2015 - 10 S 174/14

    Gebrauchtwagenkauf: Funktionierende Standheizung als Beschaffenheitsvereinbarung

    Falls eine - gegebenenfalls mutmaßliche - Einwilligung nicht vorgelegen hat, besteht nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unabhängig vom Gesprächsinhalt ein Beweisverwertungsverbot (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 02. April 2003 - 1 BvR 215/03 -, NJW 2003, 2375; BVerfG, Beschluss vom 09. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96, 1 BvR 805/98 -, NJW 2002, 3619).
  • OLG Saarbrücken, 12.07.2010 - 6 UF 42/10

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer Tatsachenbehauptung im einstweiligen

    Ob im Lichte des dem Antragsgegner grundrechtlich in Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der Gestalt des Rechts am gesprochenen Wort, das verfassungsgerichtlich (vgl. BVerfGE 106, 28; NJW 2003, 2375; Beschluss vom 10. Juni 2003 - 1 BvR 2080/02 -) und höchstrichterlich (siehe BGH NJW 2003, 1727; FamRZ 2005, 340; BB 2010, 1175) ausgeprägt wurde, ein Beweisverwertungsverbot anzunehmen ist, kann indes dahinstehen.
  • OLG Brandenburg, 30.04.2009 - 12 U 196/08

    Verspätetes Vorbringen; Sachmangel beim Pferdekauf: Behandlung einer fehlerhaften

    Schließlich ist allein aufgrund der faktischen Verbreitung von Mithöreinrichtungen an Telefongeräten die Annahme einer stillschweigenden Einwilligung in das Mithören nicht gerechtfertigt (BVerfG a .a. O.; zur ausnahmsweisen Annahme einer stillschweigenden Einigung vgl. BVerfG NJW 2003, S. 2375; OLG Jena, MDR 2006, s. 533).
  • OLG München, 21.03.2006 - 1 U 4589/05

    Arme Partei: Zwei Monate Frist für die Einlegung der Berufung ab Zugang der

    Gegen die Gewährung einer zusätzlichen Überlegungsfrist von 3 bis 4 Tagen sprechen auch die Erwägungen, mit denen der Bundesgerichtshof (NJW 2003, 2375) der armen Partei eine Berufungsbegründungsfrist von 2 Monaten eingeräumt hat.
  • OLG Brandenburg, 13.11.2007 - 11 U 144/05

    Aufrechnung gegen Ansprüche aus Treuhandverträgen im Zusammenhang mit der

    Der Beklagte sei insoweit beweisfällig geblieben; die Vernehmung des vom Beklagten benannten Zeugen Sch... sei unzulässig, weil dieser das Telefongespräch mitgehört haben soll, ohne dass dies dem Gesprächspartner bekannt gegeben worden sei (im Anschluss an BVerfG NJW 2003, 2375).
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