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Rechtsprechung
   BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 2152/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,27341
BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 2152/20 (https://dejure.org/2020,27341)
BVerfG, Entscheidung vom 21.09.2020 - 1 BvR 2152/20 (https://dejure.org/2020,27341)
BVerfG, Entscheidung vom 21. September 2020 - 1 BvR 2152/20 (https://dejure.org/2020,27341)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag bzgl zweier Protestcamps gegen den Ausbau der A49 - ortsbezogenes Versammlungsverbot bedarf nachvollziehbarer Gründe - Trinkwasserschutz kann mit Blick auf Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 20a GG Einschränkungen der Versammlungsfreiheit rechtfertigen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag bzgl Protestcamps gegen den Ausbau der A49

  • rechtsportal.de

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag bzgl Protestcamps gegen den Ausbau der A49

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag bzgl zweier Protestcamps gegen den Ausbau der A49 - ortsbezogenes Versammlungsverbot bedarf nachvollziehbarer Gründe - Trinkwasserschutz kann mit Blick auf Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 20a GG Einschränkungen der Versammlungsfreiheit rechtfertigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Teilweise erfolgreiche Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen wegen Protestcamps gegen den Ausbau der A49

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2020, 1505
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 2152/20
    Bei - wie hier - offenem Ausgang der Verfassungsbeschwerde sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 132, 195 ; stRspr).

    Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 132, 195 ; stRspr).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 2152/20
    Danach wird der Beschwerdeführer durch das ortsbezogene Verbot zwar in seinem von Art. 8 Abs. 1 GG umfassten Selbstbestimmungsrecht über den Versammlungsort (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 87, 399 ; 128, 226 ) beschränkt.

    Seine Erwägung, der Beschwerdeführer bezwecke mit dem Camp eine mehrmonatige Dauerkundgabe des Protests gegen frühestens zum 1. Oktober 2020 beginnende Waldrodungen im Zusammenhang mit dem Bau der A49, habe aber kein aussagekräftiges Konzept mit konkreten Programmpunkten bis zum 1. Oktober 2020 vorgelegt, das sein Interesse belegen würde, die in Rede stehende Örtlichkeit entgegen dem von ihm benannten Zweck des Protestcamps auch für einen deutlich kürzeren Zeitraum vor Beginn der Rodungssaison am 1. Oktober 2020 zu nutzen, ist mit dem Selbstbestimmungsrecht des Grundrechtsberechtigten aus Art. 8 Abs. 1 GG über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Versammlung (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 87, 399 ; 128, 226 ) nicht vereinbar.

  • BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91

    Versammlungsauflösung

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 2152/20
    Danach wird der Beschwerdeführer durch das ortsbezogene Verbot zwar in seinem von Art. 8 Abs. 1 GG umfassten Selbstbestimmungsrecht über den Versammlungsort (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 87, 399 ; 128, 226 ) beschränkt.

    Seine Erwägung, der Beschwerdeführer bezwecke mit dem Camp eine mehrmonatige Dauerkundgabe des Protests gegen frühestens zum 1. Oktober 2020 beginnende Waldrodungen im Zusammenhang mit dem Bau der A49, habe aber kein aussagekräftiges Konzept mit konkreten Programmpunkten bis zum 1. Oktober 2020 vorgelegt, das sein Interesse belegen würde, die in Rede stehende Örtlichkeit entgegen dem von ihm benannten Zweck des Protestcamps auch für einen deutlich kürzeren Zeitraum vor Beginn der Rodungssaison am 1. Oktober 2020 zu nutzen, ist mit dem Selbstbestimmungsrecht des Grundrechtsberechtigten aus Art. 8 Abs. 1 GG über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Versammlung (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 87, 399 ; 128, 226 ) nicht vereinbar.

  • BVerfG, 04.05.2012 - 1 BvR 367/12

    Inkrafttreten der Einführung einer gesetzlichen Preisansagepflicht bei

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 2152/20
    Bei - wie hier - offenem Ausgang der Verfassungsbeschwerde sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 132, 195 ; stRspr).

    Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 132, 195 ; stRspr).

  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 2152/20
    Danach wird der Beschwerdeführer durch das ortsbezogene Verbot zwar in seinem von Art. 8 Abs. 1 GG umfassten Selbstbestimmungsrecht über den Versammlungsort (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 87, 399 ; 128, 226 ) beschränkt.

    Seine Erwägung, der Beschwerdeführer bezwecke mit dem Camp eine mehrmonatige Dauerkundgabe des Protests gegen frühestens zum 1. Oktober 2020 beginnende Waldrodungen im Zusammenhang mit dem Bau der A49, habe aber kein aussagekräftiges Konzept mit konkreten Programmpunkten bis zum 1. Oktober 2020 vorgelegt, das sein Interesse belegen würde, die in Rede stehende Örtlichkeit entgegen dem von ihm benannten Zweck des Protestcamps auch für einen deutlich kürzeren Zeitraum vor Beginn der Rodungssaison am 1. Oktober 2020 zu nutzen, ist mit dem Selbstbestimmungsrecht des Grundrechtsberechtigten aus Art. 8 Abs. 1 GG über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Versammlung (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 87, 399 ; 128, 226 ) nicht vereinbar.

  • BVerfG, 12.03.2004 - 1 BvQ 6/04

    Zum Eilrechtsschutz bei Versammlungsverboten

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 2152/20
    Anderes gilt nur, wenn die getroffenen Tatsachenfeststellungen offensichtlich fehlsam sind oder die Tatsachenwürdigungen unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechtsnormen offensichtlich nicht tragen (BVerfGK 3, 97 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. August 2015 - 1 BvQ 32/15 -, Rn. 1; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 10.03.2010 - 1 BvQ 4/10

    Ablehnung des Erlasses einer eA, die Übertragung des Sorgerechts auf den

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 2152/20
    Maßgebend für die Beurteilung ist der Verfahrensstand im Zeitpunkt der Entscheidung (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2010 - 1 BvQ 4/10 -, Rn. 14).
  • BVerfG, 29.08.2015 - 1 BvQ 32/15

    Versammlungsrechtliche Allgemeinverfügung für die Stadt Heidenau außer Kraft

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 2152/20
    Anderes gilt nur, wenn die getroffenen Tatsachenfeststellungen offensichtlich fehlsam sind oder die Tatsachenwürdigungen unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechtsnormen offensichtlich nicht tragen (BVerfGK 3, 97 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. August 2015 - 1 BvQ 32/15 -, Rn. 1; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 24.05.2022 - 6 C 9.20

    Das "Klimacamp 2017" im Rheinland unterfiel mit Infrastruktureinrichtungen der

    Der Veranstalter eines Protestcamps muss zwar nicht - gleichsam einem Schema gehorchend - mit der Anmeldung ein lückenloses Konzept mit konkreten Programmpunkten vorlegen (vgl. dazu BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. September 2020 - 1 BvR 2151/20 - NVwZ 2020, 1505 Rn. 17).
  • VGH Bayern, 31.01.2021 - 10 CS 21.323

    Demonstration am 31. Januar 2021 in München bleibt auf stationäre Versammlung mit

    Eine Bewertung der Eignung oder der Sinnhaftigkeit einer Versammlung sowie der in ihrem Rahmen geplanten versammlungsspezifischen Aktionen und Ausdrucksformen im Hinblick auf den jeweils bezweckten Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung steht den grundrechtsgebundenen staatlichen Stellen nicht zu (BVerfG, B.v. 21.9.2020 - 1 BvR 2152/20 - juris Rn. 17).
  • VG Bremen, 28.04.2021 - 5 V 807/21

    Klimaprotestcamp, Versammlungsrecht - Klimacamp; Protestcamp; Versammlung;

    Die dazu ergangenen Entscheidungen haben gemein, dass es sich um Proteste an dezentral gelegenen Orten handelte und die Teilnahme an diesen Protesten für den Großteil der Teilnehmenden bereits aus logistischen Gründen nur durch das Übernachten in einem eingerichteten Camp möglich war (vgl. BVerfG, Einstweilige Anordnungen v. 21.09.2020 - 1 BvR 2152/20 u. 1 BvR 2146/20 -, juris zum Dannenröder Forst; OVG NRW, Beschl. v. 16.06.2020 - 15 A 3138/18 -, juris zum Klimacamp im Rheinland 2017; BVerwG, Urt. v. 25.10.2017 - 6 C 46/16 -, juris zum G8-Gipfel in Heiligendamm).

    Denn eine Bewertung der Eignung oder der Sinnhaftigkeit einer Versammlung sowie der in ihrem Rahmen geplanten versammlungsspezifischen Aktionen und Ausdrucksformen im Hinblick auf den jeweils bezweckten Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung steht den grundrechtsgebundenen staatlichen Stellen nicht zu (BVerfG, Einstweilige Anordnung v. 21.09.2020 - 1 BvR 2152/20 -, juris Rn. 17 zum Protestcamp im Dannenröder Forst).

  • OVG Hamburg, 01.03.2023 - 4 Bf 221/20

    Beschränkungen eines G20-Protestcamps am Altonaer Volkspark waren rechtmäßig

    Eine Bewertung der Eignung oder der Sinnhaftigkeit einer Versammlung sowie der in ihrem Rahmen geplanten versammlungsspezifischen Aktionen und Ausdrucksformen im Hinblick auf den jeweils bezweckten Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung steht den grundrechtsgebundenen staatlichen Stellen nicht zu (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.9.2020, 1 BvR 2152/20, juris Rn. 17).

    Der Veranstalter eines Protestcamps muss zwar nicht - gleichsam einem Schema gehorchend - mit der Anmeldung ein lückenloses Konzept mit konkreten, aus Sicht der Behörde oder des Gerichts "sinnhaften" Programmpunkten vorlegen (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 21.9.2020, 1 BvR 2151/20, NVwZ 2020, 1505, juris Rn. 17).

  • VG Augsburg, 06.11.2020 - Au 8 K 20.1179

    Klage des "Klima-Camp" stattgegeben

    Eine Bewertung der Eignung oder der Sinnhaftigkeit einer Versammlung sowie der in ihrem Rahmen geplanten versammlungsspezifischen Aktionen und Ausdrucksformen im Hinblick auf den jeweils bezweckten Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung steht der Beklagten als grundrechtsgebundener staatlicher Stelle demgegenüber nicht zu (BVerfG, B.v. 21.9.2020 - 1 BvR 2152/20 - juris Rn. 17).
  • OVG Hamburg, 04.08.2022 - 4 Bs 113/22

    Beschwerde der Stadt Hamburg ohne Erfolg - Schlafzelte beim Klimacamp bleiben

    Der Veranstalter eines Protestcamps muss zwar nicht - gleichsam einem Schema gehorchend - mit der Anmeldung ein lückenloses Konzept mit konkreten Programmpunkten vorlegen (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 21.9.2020, 1 BvR 2151/20, NVwZ 2020, 1505 Rn. 17).
  • VGH Hessen, 02.10.2020 - 2 B 2369/20

    Sitzblockade auf der Landesstraße L 3343 (Dannenröder Straße) gegen die Rodung

    Eine Bewertung der Eignung oder der Sinnhaftigkeit einer Versammlung sowie der in ihrem Rahmen geplanten versammlungsspezifischen Aktionen und Ausdrucksformen im Hinblick auf den jeweils bezweckten Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung steht den grundrechtsgebundenen staatlichen Stellen nicht zu (BVerfG, Beschluss vom 21.09.2020 - 1 BvR 2152/20 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2020 - 15 B 1822/20

    Querdenken-Kundgebung in Bochum darf nur ortsfest stattfinden

    vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 1 BvR 2794/10 -, juris Rn. 17; OVG NRW, Beschluss vom 24. Mai 2020 - 15 B 755/20 -, juris Rn. 11; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 21. September 2020 - 1 BvR 2152/20 -, juris Rn. 5.
  • VG Magdeburg, 22.06.2021 - 3 B 150/21

    Protestcamp als von der Versammlungsfreiheit geschützte Versammlung

    Das Selbstbestimmungsrecht des Grundrechtsberechtigten aus Art. 8 Abs. 1 GG über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Versammlung lässt eine Bewertung der Eignung oder Sinnhaftigkeit einer Versammlung sowie der in ihrem Rahmen geplanten versammlungsspezifischen Aktionen und Ausdrucksformen im Hinblick auf den jeweils bezweckten Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung durch die grundrechtsgebundenen staatlichen Stellen nicht zu (BVerfG, B. v. 21.09.2020 - 1 BvR 2152/20 -, juris, Rdnr. 17).
  • VG Karlsruhe, 15.01.2021 - 7 K 147/21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Einschränkung einer Versammlung

    Die Kammer geht zwar nach summarischer Prüfung angesichts der in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts noch immer nicht endgültig erörterten Streitfrage nach der Versammlungseigenschaft von Zeltlagern (vgl. hierzu nur BVerfG, Beschlüsse vom 21.09.2020 - 1 BvR 2152/20 -, vom 30.08.2020 - 1 BvQ 94/20 - und vom 28.06.2017 - 1 BvR 1387/17 -, jeweils juris) jedenfalls vorläufig von einer Anwendbarkeit des Art. 8 GG aus, da der mit der Veranstaltung verfolgte Zweck, auf die Missstände in den Flüchtlingslagen an den EU-Außengrenzen hinzuweisen, durch das Aufstellen entsprechender Zelte untermauert werden dürfte.
  • OVG Niedersachsen, 18.04.2023 - 10 PA 53/23

    Dauermahnwache; Dauerversammlung; infrastrukturelle Einrichtungen; Protestcamp;

  • VG Köln, 04.04.2023 - 7 K 2346/20
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Rechtsprechung
   BVerfG, 16.03.2021 - 1 BvR 2152/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,12023
BVerfG, 16.03.2021 - 1 BvR 2152/20 (https://dejure.org/2021,12023)
BVerfG, Entscheidung vom 16.03.2021 - 1 BvR 2152/20 (https://dejure.org/2021,12023)
BVerfG, Entscheidung vom 16. März 2021 - 1 BvR 2152/20 (https://dejure.org/2021,12023)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundesverfassungsgericht

    Gegenstandswertfestsetzung für ein Verfahren der einstweiligen Anordnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
    Festsetzung des Gegenstandswertes für das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • rewis.io

    Festsetzung des Gegenstandswertes für das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    Festsetzung des Gegenstandswertes für das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    RVG § 14 Abs. 1 ; BVerfGG § 32 Abs. 1
    Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfahren auf Erlass der einstweiligen Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren (hier: Durchführung eines angemeldeten Protestcamps)

  • datenbank.nwb.de

    Festsetzung des Gegenstandswertes für das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 597
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 06.07.1993 - 1 BvR 1174/90

    Umfang des Kostenerstattungsanspruchs im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2021 - 1 BvR 2152/20
    Nach § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG ist der Gegenstandswert für das insoweit eigenständige Verfahren der einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 89, 91 ) unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie der Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Beschwerdeführers nach billigem Ermessen zu bestimmen.
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2021 - 1 BvR 2152/20
    Bedeutsam ist ferner der Umstand, ob und wenn ja inwieweit der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung Erfolg hatte (vgl. zu den entsprechenden Maßstäben BVerfGE 79, 365 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2018 - 1 BvR 1387/17 -, Rn. 6).
  • BVerfG, 26.02.2018 - 1 BvR 1387/17

    Gegenstandswertfestsetzung für das Verfahren der einstweiligen Anordnung zum

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2021 - 1 BvR 2152/20
    Bedeutsam ist ferner der Umstand, ob und wenn ja inwieweit der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung Erfolg hatte (vgl. zu den entsprechenden Maßstäben BVerfGE 79, 365 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2018 - 1 BvR 1387/17 -, Rn. 6).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 17.08.2021 - 1 BvR 2152/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,55191
BVerfG, 17.08.2021 - 1 BvR 2152/20 (https://dejure.org/2021,55191)
BVerfG, Entscheidung vom 17.08.2021 - 1 BvR 2152/20 (https://dejure.org/2021,55191)
BVerfG, Entscheidung vom 17. August 2021 - 1 BvR 2152/20 (https://dejure.org/2021,55191)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss sowie Versagung von Prozesskostenhilfe mit Tenorbegründung - mangelnde Erfolgsaussichten bei fehlender Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache bzw bei mangelnden Darlegungen hierzu

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt für das Verfahren der Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss sowie Versagung von Prozesskostenhilfe mit Tenorbegründung - mangelnde Erfolgsaussichten bei fehlender Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache bzw bei mangelnden Darlegungen hierzu

  • rechtsportal.de

    Nichtannahmebeschluss sowie Versagung von Prozesskostenhilfe mit Tenorbegründung; mangelnde Erfolgsaussichten bei fehlender Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache bzw bei mangelnden Darlegungen hierzu

  • rechtsportal.de

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt für das Verfahren der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss sowie Versagung von Prozesskostenhilfe mit Tenorbegründung - mangelnde Erfolgsaussichten bei fehlender Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache bzw bei mangelnden Darlegungen hierzu

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BVerfG, 01.12.2021 - 1 BvR 2152/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,55192
BVerfG, 01.12.2021 - 1 BvR 2152/20 (https://dejure.org/2021,55192)
BVerfG, Entscheidung vom 01.12.2021 - 1 BvR 2152/20 (https://dejure.org/2021,55192)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Dezember 2021 - 1 BvR 2152/20 (https://dejure.org/2021,55192)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
    Ablehnung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: mangelndes Rechtsschutzbedürfnis

  • rewis.io

    Ablehnung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: mangelndes Rechtsschutzbedürfnis

  • rechtsportal.de

    Ablehnung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: mangelndes Rechtsschutzbedürfnis

  • rechtsportal.de

    Festsetzung des Gegenstandswerts für das Verfahren der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: mangelndes Rechtsschutzbedürfnis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2021 - 1 BvR 2152/20
    Wird eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, über sie also inhaltlich nicht befunden, ist es im Regelfall nicht gerechtfertigt, einen über den gesetzlichen Mindestwert hinausgehenden Gegenstandswert festzusetzen (vgl. BVerfGE 79, 365 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Dezember 2020 - 2 BvR 1968/20 -, Rn. 5; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. Oktober 2020 - 1 BvR 828/20 -, Rn. 3).

    Ist aber vom Mindestgegenstandswert auszugehen, so besteht für eine gerichtliche Festsetzung des Gegenstandswerts kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BVerfGE 79, 365 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. August 2021 - 1 BvR 1260/21 -, juris, Rn. 1; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 30. März 2021 - 2 BvR 502/20 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. Januar 2020 - 1 BvR 1867/17 -, Rn. 2).

  • BVerfG, 30.03.2021 - 2 BvR 502/20

    Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung wegen fehlenden

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2021 - 1 BvR 2152/20
    Ist aber vom Mindestgegenstandswert auszugehen, so besteht für eine gerichtliche Festsetzung des Gegenstandswerts kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BVerfGE 79, 365 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. August 2021 - 1 BvR 1260/21 -, juris, Rn. 1; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 30. März 2021 - 2 BvR 502/20 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. Januar 2020 - 1 BvR 1867/17 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 27.08.2021 - 1 BvR 1260/21

    Ablehnung eines Antrags auf Auslagenerstattung sowie Verwerfung eines Antrags auf

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2021 - 1 BvR 2152/20
    Ist aber vom Mindestgegenstandswert auszugehen, so besteht für eine gerichtliche Festsetzung des Gegenstandswerts kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BVerfGE 79, 365 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. August 2021 - 1 BvR 1260/21 -, juris, Rn. 1; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 30. März 2021 - 2 BvR 502/20 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. Januar 2020 - 1 BvR 1867/17 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 12.12.2020 - 2 BvR 1968/20

    Anträge auf Auslagenerstattung und auf Gegenstandswertfestsetzung erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2021 - 1 BvR 2152/20
    Wird eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, über sie also inhaltlich nicht befunden, ist es im Regelfall nicht gerechtfertigt, einen über den gesetzlichen Mindestwert hinausgehenden Gegenstandswert festzusetzen (vgl. BVerfGE 79, 365 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Dezember 2020 - 2 BvR 1968/20 -, Rn. 5; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. Oktober 2020 - 1 BvR 828/20 -, Rn. 3).
  • BVerfG, 21.01.2020 - 1 BvR 1867/17

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Gegenstandswertfestsetzung bei Nichtannahme der

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2021 - 1 BvR 2152/20
    Ist aber vom Mindestgegenstandswert auszugehen, so besteht für eine gerichtliche Festsetzung des Gegenstandswerts kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BVerfGE 79, 365 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. August 2021 - 1 BvR 1260/21 -, juris, Rn. 1; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 30. März 2021 - 2 BvR 502/20 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. Januar 2020 - 1 BvR 1867/17 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 14.10.2020 - 1 BvR 828/20

    Gegenstandswertfestsetzung in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2021 - 1 BvR 2152/20
    Wird eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, über sie also inhaltlich nicht befunden, ist es im Regelfall nicht gerechtfertigt, einen über den gesetzlichen Mindestwert hinausgehenden Gegenstandswert festzusetzen (vgl. BVerfGE 79, 365 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Dezember 2020 - 2 BvR 1968/20 -, Rn. 5; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. Oktober 2020 - 1 BvR 828/20 -, Rn. 3).
  • BVerfG, 06.07.1993 - 1 BvR 1174/90

    Umfang des Kostenerstattungsanspruchs im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2021 - 1 BvR 2152/20
    Insbesondere wurde der teilweise Erfolg des Eilantrags des Beschwerdeführers bereits bei der Festsetzung des Gegenstandswerts des insoweit eigenständigen Verfahrens der einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 89, 91 ) berücksichtigt (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2021 - 1 BvR 2152/20 -, Rn. 6).
  • BVerfG, 01.04.2022 - 1 BvR 1032/21

    Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung im

    Ist aber vom Mindestgegenstandswert auszugehen, so besteht für eine gerichtliche Festsetzung des Gegenstandswerts kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BVerfGE 79, 365 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Dezember 2021 - 1 BvR 2152/20 -, Rn. 2).
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