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   BVerfG, 21.04.2016 - 1 BvR 2154/15   

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BVerfG, 21.04.2016 - 1 BvR 2154/15 (https://dejure.org/2016,19292)
BVerfG, Entscheidung vom 21.04.2016 - 1 BvR 2154/15 (https://dejure.org/2016,19292)
BVerfG, Entscheidung vom 21. April 2016 - 1 BvR 2154/15 (https://dejure.org/2016,19292)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 372 BGB, § 376 BGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit durch Nichtbewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Berufungsverfahren

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit durch Nichtbewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Berufungsverfahren

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit durch Nichtbewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Berufungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1266
  • WM 2016, 1041
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2016 - 1 BvR 2154/15
    Die Prüfung der Erfolgsaussichten soll allerdings nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das summarische Verfahren der Prozesskostenhilfe zu verlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfGE 81, 347 ; stRspr).

    Es läuft dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, wenn ein Fachgericht § 114 Satz 1 ZPO dahin auslegt, dass es eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage - obwohl dies erheblichen Zweifeln begegnet - als einfach oder geklärt ansieht und sie deswegen bereits im Verfahren der Prozesskostenhilfe zum Nachteil des Unbemittelten beantwortet (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • BGH, 10.12.2004 - V ZR 340/03

    Voraussetzungen und Wirksamkeit der Hinterlegung bei Angabe eines weiteren

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2016 - 1 BvR 2154/15
    b) Diese Rechtsauffassung steht jedoch weder mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 2004 - V ZR 340/03 -, NJW-RR 2005, S. 712 ; vgl. auch BGH, Urteil vom 15. März 2012 - IX ZR 35/11 -, NJW 2012, S. 1717 ) noch der einhelligen Auffassung in der Literatur (vgl. Buck-Heeb, in: Erman, BGB, 14. Aufl. 2014, Vor § 372 Rn. 2; Dennhardt, in: Bamberger/Roth, BGB, 3. Aufl. 2012, § 372 Rn. 2; Fetzer, in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl. 2016, § 372 Rn. 23; Grüneberg, in: Palandt, BGB, 75. Aufl. 2016, Einf v § 372 Rn. 3; Olzen, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2016, Vorbem zu §§ 372 ff Rn. 6; Stürner, in: Jauernig, BGB, 16. Aufl. 2015, Vor § 372 Rn. 2) im Einklang.

    Es entsteht somit bereits mit Hinterlegung eine dingliche Rechtsposition des Gläubigers, die es rechtfertigt, an die Hinterlegung zur Sicherheitsleistung andere Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 2004 - V ZR 340/03 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 105/95

    Familienarbeit

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2016 - 1 BvR 2154/15
    Der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung seines Bevollmächtigten für das Verfassungsbeschwerdeverfahren hat sich erledigt, weil dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen gemäß § 34a BVerfGG zu erstatten sind (vgl. BVerfGE 62, 392 ; 69, 248 ; 71, 122 ; 104, 220 ; 105, 1 ; 105, 239 ).
  • BGH, 12.06.1973 - VI ZR 121/73

    Fristenwesen - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristablauf - Jahresfrist

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2016 - 1 BvR 2154/15
    Er kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand der Berufungsfristen auch nach Ablauf der Ausschlussfrist des § 234 Abs. 3 ZPO beantragen, da er die Fristversäumnis nicht zu vertreten hat (vgl. etwa Gehrlein, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl. 2013, § 234 Rn. 15 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 12. Juni 1973 - VI ZR 121/73 -, NJW 1973, S. 1373).
  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2016 - 1 BvR 2154/15
    Der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung seines Bevollmächtigten für das Verfassungsbeschwerdeverfahren hat sich erledigt, weil dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen gemäß § 34a BVerfGG zu erstatten sind (vgl. BVerfGE 62, 392 ; 69, 248 ; 71, 122 ; 104, 220 ; 105, 1 ; 105, 239 ).
  • BGH, 15.03.2012 - IX ZR 35/11

    Anspruch des Gläubigers auf Verzugszinsen bei Zurückweisung eines

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2016 - 1 BvR 2154/15
    b) Diese Rechtsauffassung steht jedoch weder mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 2004 - V ZR 340/03 -, NJW-RR 2005, S. 712 ; vgl. auch BGH, Urteil vom 15. März 2012 - IX ZR 35/11 -, NJW 2012, S. 1717 ) noch der einhelligen Auffassung in der Literatur (vgl. Buck-Heeb, in: Erman, BGB, 14. Aufl. 2014, Vor § 372 Rn. 2; Dennhardt, in: Bamberger/Roth, BGB, 3. Aufl. 2012, § 372 Rn. 2; Fetzer, in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl. 2016, § 372 Rn. 23; Grüneberg, in: Palandt, BGB, 75. Aufl. 2016, Einf v § 372 Rn. 3; Olzen, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2016, Vorbem zu §§ 372 ff Rn. 6; Stürner, in: Jauernig, BGB, 16. Aufl. 2015, Vor § 372 Rn. 2) im Einklang.
  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
    Auszug aus BVerfG, 21.04.2016 - 1 BvR 2154/15
    Der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung seines Bevollmächtigten für das Verfassungsbeschwerdeverfahren hat sich erledigt, weil dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen gemäß § 34a BVerfGG zu erstatten sind (vgl. BVerfGE 62, 392 ; 69, 248 ; 71, 122 ; 104, 220 ; 105, 1 ; 105, 239 ).
  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvR 1248/82

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Anwendung zuvilprozessualer

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2016 - 1 BvR 2154/15
    Der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung seines Bevollmächtigten für das Verfassungsbeschwerdeverfahren hat sich erledigt, weil dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen gemäß § 34a BVerfGG zu erstatten sind (vgl. BVerfGE 62, 392 ; 69, 248 ; 71, 122 ; 104, 220 ; 105, 1 ; 105, 239 ).
  • BVerfG, 07.11.2011 - 1 BvR 1403/09

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2016 - 1 BvR 2154/15
    Entsprechendes gilt, wenn das Fachgericht bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von der Auffassung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der herrschenden Meinung in der Literatur abweicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. November 2011 - 1 BvR 1403/09 -, juris, Rn. 34 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2016 - 1 BvR 2154/15
    Der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung seines Bevollmächtigten für das Verfassungsbeschwerdeverfahren hat sich erledigt, weil dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen gemäß § 34a BVerfGG zu erstatten sind (vgl. BVerfGE 62, 392 ; 69, 248 ; 71, 122 ; 104, 220 ; 105, 1 ; 105, 239 ).
  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

  • BVerfG, 14.02.2017 - 1 BvR 2507/16

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung eines Antrags auf Gewährung von

    Dies gilt erst recht, wenn ein Fachgericht insoweit von der Auffassung der höchstrichterlichen Rechtsprechung abweicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. November 2011 - 1 BvR 1403/09 -, www.bverfg.de, Rn. 34; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. April 2016 - 1 BvR 2154/15 -, www.bverfg.de, m.w.N.).
  • VerfGH Saarland, 23.04.2019 - Lv 4/18
    Dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit läuft es auch zuwider, wenn ein Fach- gericht § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO dahin auslegt, dass es eine entscheidungser- hebliche Rechtsfrage - obwohl dies erheblichen Zweifeln begegnet - als einfach oder geklärt ansieht und sie deswegen bereits im Verfahren der Prozesskos- tenhilfe zum Nachteil des Unbemittelten beantwortet (BVerfG Beschl.v. 21.4.2016, 1 BvR 2154/15 unter Fortführung von BVerfG, Beschl. v. 13.3.1990, 2 BvR 94/88, BVerfGE 81, 347-362, zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.10.2023 - 2 O 98/23

    Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG 2004

    Entsprechendes gilt, wenn das Fachgericht bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von der Auffassung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der herrschenden Meinung in der Literatur abweicht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. April 2016 - 1 BvR 2154/15 - juris Rn. 11, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2022 - 2 A 2270/21

    Ablehnung der Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussichten der Berufung wegen

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. April 2016 - 1 BvR 2154/15 -, juris Rn. 11; OVG NRW, Beschluss vom 17. Dezember 2019 - 9 A 2203/18.A -, juris Rn. 3 f. m. w. N.
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