Rechtsprechung
   BVerfG, 17.09.2010 - 1 BvR 2157/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5907
BVerfG, 17.09.2010 - 1 BvR 2157/10 (https://dejure.org/2010,5907)
BVerfG, Entscheidung vom 17.09.2010 - 1 BvR 2157/10 (https://dejure.org/2010,5907)
BVerfG, Entscheidung vom 17. September 2010 - 1 BvR 2157/10 (https://dejure.org/2010,5907)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,5907) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • Bundesverfassungsgericht

    Außervollzugsetzung eines ohne Anhörung des Betroffenen ergangenen gerichtlichen Beschlusses im Betreuungsverfahren zur Erstellung eines medizinischen Gutachtens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 2 Abs 1 GG, §§ 1896 ff BGB, § 1896 BGB
    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Außervollzugsetzung eines ohne Anhörung des Betroffenen ergangenen gerichtlichen Beschlusses im Betreuungsverfahren zur Erstellung eines medizinischen Gutachtens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 2 Abs 1 GG, §§ 1896 ff BGB, § 1896 BGB
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Pflicht zur Anhörung des Betroffenen vor Beschluss zur gutachtlichen Prüfung der Einrichtung einer Betreuung - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) - teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ...

  • Wolters Kluwer

    Stellungnahme eines Begutachteten vor Erstellung eines Gutachtens über die medizinischen Voraussetzungen einer Betreuung; Informationspflicht einer Behörde über eine Untersuchung und Erstellung eines Gutachtens i. R.e. Betreuungsverfahrens aufgrund einer Selbstgefährdung ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuungsverfahren, Rechtliches Gehör, Gutachten, Begutachtung im Betreuungsverfahren, Vorführungsanordnung

  • rewis.io

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Außervollzugsetzung eines ohne Anhörung des Betroffenen ergangenen gerichtlichen Beschlusses im Betreuungsverfahren zur Erstellung eines medizinischen Gutachtens

  • ra.de
  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Pflicht zur Anhörung des Betroffenen vor Beschluss zur gutachtlichen Prüfung der Einrichtung einer Betreuung - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) - teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ...

  • rewis.io

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Außervollzugsetzung eines ohne Anhörung des Betroffenen ergangenen gerichtlichen Beschlusses im Betreuungsverfahren zur Erstellung eines medizinischen Gutachtens

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Pflicht zur Anhörung des Betroffenen vor Beschluss zur gutachtlichen Prüfung der Einrichtung einer Betreuung - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) - teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stellungnahme eines Begutachteten vor Erstellung eines Gutachtens über die medizinischen Voraussetzungen einer Betreuung; Informationspflicht einer Behörde über eine Untersuchung und Erstellung eines Gutachtens i. R.e. Betreuungsverfahrens aufgrund einer Selbstgefährdung ...

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Pflicht zur Anhörung des Betroffenen vor Beschluss zur gutachtlichen Prüfung der Einrichtung einer Betreuung - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) - teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1970
  • FamRZ 2011, 272
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 02.12.2009 - 1 BvR 2797/09

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Hinblick auf eine

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2010 - 1 BvR 2157/10
    Der Beschwerdeführer muss insbesondere vortragen, weshalb die angegriffene Entscheidung die Verfassung missachtet und in diesem Zusammenhang auf die Entscheidungsgründe eingehen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2009 - 1 BvR 2797/09 -, FamRZ 2010, S. 186 ).

    Maßgebend für diese Pflichten des Gerichts ist der Gedanke, dass der Verfahrensbeteiligte Gelegenheit haben muss, die Willensbildung des Gerichts zu beeinflussen (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2009 - 1 BvR 2797/09 -, FamRZ 2010, S. 186 ).

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2010 - 1 BvR 2157/10
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör fordert, dass das erkennende Gericht die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (vgl. BVerfGE 83, 24 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85

    Eintragung der Legitimation eines Kindes durch nachfolgende Ehe seiner Eltern in

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2010 - 1 BvR 2157/10
    Es reicht nicht aus, die Verletzung von Grundrechten nur pauschal zu rügen (vgl. BVerfGE 79, 203 ).
  • BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 482/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2010 - 1 BvR 2157/10
    a) Für das Gericht erwächst aus Art. 103 Abs. 1 GG die Pflicht, vor dem Erlass einer Entscheidung zu prüfen, ob den Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör gewährt wurde (BVerfGE 36, 85 ).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2010 - 1 BvR 2157/10
    aa) Zunächst muss der Bürger die behauptete Grundrechtsverletzung durch das Einlegen von Rechtsbehelfen vor den Fachgerichten abzuwenden versuchen (BVerfGE 68, 376 ; 70, 180 ), wie es der Beschwerdeführer durch Einlegung einer Beschwerde auch angestrebt hat.
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2010 - 1 BvR 2157/10
    Das Begründungserfordernis verlangt neben der Bezeichnung des angeblich verletzten Grundrechts auch die substantiierte Darlegung des die Verletzung enthaltenen Vorgangs (vgl. BVerfGE 81, 208 ).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2010 - 1 BvR 2157/10
    aa) Zunächst muss der Bürger die behauptete Grundrechtsverletzung durch das Einlegen von Rechtsbehelfen vor den Fachgerichten abzuwenden versuchen (BVerfGE 68, 376 ; 70, 180 ), wie es der Beschwerdeführer durch Einlegung einer Beschwerde auch angestrebt hat.
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2010 - 1 BvR 2157/10
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör fordert, dass das erkennende Gericht die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (vgl. BVerfGE 83, 24 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BGH, 23.01.2008 - XII ZB 209/06

    Zulässigkeit der Beschwerde des Betroffenen gegen die Anordnung der medizinischen

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2010 - 1 BvR 2157/10
    Zwar setze ein solcher Beschluss eine Untersuchung voraus, das bedeute jedoch nicht, dass der Betroffene zur Mitwirkung verpflichtet werde (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2008 - XII ZB 209/06 -, FamRZ 2008, S. 774 ).
  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2010 - 1 BvR 2157/10
    Der Beschwerdeführer muss insbesondere vortragen, weshalb die angegriffene Entscheidung die Verfassung missachtet und in diesem Zusammenhang auf die Entscheidungsgründe eingehen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2009 - 1 BvR 2797/09 -, FamRZ 2010, S. 186 ).
  • BSG, 27.10.2022 - B 9 SB 1/20 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Begutachtung von Amts wegen - Recht auf

    Zudem unterliegt die gerichtliche Anordnung einer medizinischen Begutachtung, auch ohne Zwang zur Mitwirkung (vgl BVerfG Beschluss vom 7.12.2010 - 1 BvR 2157/10 - juris RdNr 30 f) , als Eingriff in das durch Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht (vgl BVerfG Beschluss vom 2.4.2009 - 1 BvR 683/09 - juris RdNr 11; BVerfG Beschluss vom 20.5.2003 - 1 BvR 2222/01 - juris RdNr 10; BVerfG Beschluss vom 24.6.1993 - 1 BvR 689/92 - BVerfGE 89, 69 - juris RdNr 51, 56 f) dem Verhältnismäßigkeitsgebot.
  • BGH, 18.03.2015 - XII ZB 370/14

    Betreuungsverfahren: Entbehrlichkeit der Einholung eines

    Dies setzt hinreichende Anhaltspunkte voraus, dass Betreuungsbedarf besteht oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts in Betracht kommt (vgl. Keidel/Budde FamFG 18. Aufl. § 280 Rn. 3; BeckOK FamFG/Günter [Stand: 1. Januar 2015] § 280 Rn. 6), zumal bereits die Beauftragung eines Sachverständigen zur Prüfung einer möglichen Betreuungsbedürftigkeit eine stigmatisierende Wirkung haben kann, wenn Dritte von ihr Kenntnis erlangen (vgl. BVerfG FamRZ 2011, 272 Rn. 31).

    Hinweise auf die Erforderlichkeit einer Betreuerbestellung oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts können sich zudem daraus ergeben, dass das Gericht den Betroffenen zur Wahrung des rechtlichen Gehörs vor der Einholung des Gutachtens über die beabsichtigte Einholung informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben muss (BVerfG FamRZ 2011, 272 Rn. 29 f.; Keidel/Budde FamFG 18. Aufl. § 280 Rn. 3; Prütting/Helms/Fröschle FamFG 3. Aufl. § 280 Rn. 3).

  • BVerfG, 22.03.2022 - 1 BvR 618/22

    Aussetzung eines amtsgerichtlichen Beschlusses über die Beauftragung eines

    Ob § 44 FamFG auf die Beauftragung eines Sachverständigengutachtens als Zwischenentscheidung entgegen seinem Wortlaut entsprechend anwendbar ist, hat die Kammer bislang offengelassen (vgl. hinsichtlich der Anordnung eines Sachverständigengutachtens BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2010 - 1 BvR 2157/10 -, Rn. 26 und hinsichtlich einer Vorführungsanordnung BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. April 2010 - 1 BvR 2797/09 -, Rn. 26; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Oktober 2010 - 1 BvR 2538/10 -, Rn. 27; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juni 2019 - 1 BvQ 51/19 -, Rn. 12).

    Insofern erhält die vor der Beauftragung zu erfolgende Anhörung des Betroffenen zum Schutz seiner Rechte besondere Bedeutung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. Dezember 2010 - 1 BvR 2157/10 -, Rn. 31; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. September 2021 - 1 BvQ 103/21 -, Rn. 13).

  • BVerfG, 24.09.2021 - 1 BvQ 103/21

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör fordert, dass das erkennende Gericht die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (vgl. BVerfGE 83, 24 ; 96, 205 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2010 - 1 BvR 2157/10 -, Rn. 28; stRspr).

    Ein rechtsunkundiger Bürger wird, wenn eine solche Beauftragung im Wege des Beschlusses erfolgt, davon ausgehen, dass er zur Mitwirkung bei der Untersuchung verpflichtet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2010 - 1 BvR 2157/10 -, Rn. 31 ) .

    Insofern erhält die vor der Beauftragung zu erfolgende Anhörung des Betroffenen zum Schutz seiner Rechte besondere Bedeutung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. Dezember 2010 - 1 BvR 2157/10 -, juris, Rn. 31).

  • BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 2539/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unterlassene Anhörung der Betroffenen im

    Insofern erhält die vor der Beauftragung zu erfolgende Anhörung des Betroffenen zum Schutz seiner Rechte besondere Bedeutung (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. Dezember 2010 - 1 BvR 2157/10 - juris, Rn. 31).
  • BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 2538/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unterlassene Anhörung der Betroffenen im

    Insofern erhält die vor der Beauftragung zu erfolgende Anhörung des Betroffenen zum Schutz seiner Rechte besondere Bedeutung (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. Dezember 2010 - 1 BvR 2157/10 - juris, Rn. 31).
  • OLG Frankfurt, 30.11.2021 - 8 UF 59/21

    Keine Hinweispflicht vor Zurückweisung von Gehörsrüge

    Hilft das Gericht auf eine ungenügend begründete Anhörungsrüge einer vermeintlichen Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht ab, ist nämlich der mit § 44 FamFG verfolgten Intention des Gesetzgebers Genüge getan und eine Verfassungsbeschwerde zulässig (BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 1 BvR 2157/10, juris, Rn. 26 = FamRZ 2011, 272; Abramenko in: Prütting/Helms, FamFG Kommentar, 5. Aufl. 2020, § 44, Rz. 15).
  • FG Hamburg, 05.12.2016 - 3 V 290/16

    Vorläufiger Rechtsschutz ohne Anhörung des Antragsgegners

    Nur in extremen Ausnahmefällen, in denen der vorläufige Rechtsschutz auch bei fernmündlicher Anhörung des Antragsgegners nicht mehr gewährleistet wäre, ist ein Absehen von der vorherigen Anhörung denkbar (Haarmann in Ziemer/Haarmann/Loose/Beermann, Rechtsschutz in Steuersachen Rz. 4699/2 m. w. N.) und ist das Gericht gehalten, dem betroffenen Antragsgegner nach Erlass der einstweiligen Anordnung rechtliches Gehör zu gewähren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.03.1965, BVerfGE 18, 399); nötigenfalls im Wege der Anhörungsrüge (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.09.2010 1 BvR 2157/10, FamRZ 2010, 1970; Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht