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   BVerfG, 25.08.2005 - 1 BvR 2165/00   

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BVerfG, 25.08.2005 - 1 BvR 2165/00 (https://dejure.org/2005,2650)
BVerfG, Entscheidung vom 25.08.2005 - 1 BvR 2165/00 (https://dejure.org/2005,2650)
BVerfG, Entscheidung vom 25. August 2005 - 1 BvR 2165/00 (https://dejure.org/2005,2650)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes bei Zeitungsartikel über satirische Darstellung einer Person; "Lehrerkrieg von Bielefeld"; Abhängigkeit des Sorgfaltsmaßstabes einer Äußerung von der Stärke des Eingriffes in die Rechtsposition des Betroffenen

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1
    Zuerkennung einer Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 6, 144
  • NJW 2006, 595
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 25.08.2005 - 1 BvR 2165/00
    Dieser ist aber grundrechtlich gehalten, den Einzelnen vor Persönlichkeitsgefährdungen durch Dritte zu schützen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 97, 125 ; 99, 185 ).

    Verfehlen sie diese, liegt darin nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht nur eine Verletzung objektiven Verfassungsrechts, sondern auch ein Verstoß gegen die Grundrechte des Betroffenen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 99, 185 ).

  • BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 2243/02

    Zu den Sorgfaltsanforderungen für Presseagenturen

    Auszug aus BVerfG, 25.08.2005 - 1 BvR 2165/00
    Je stärker die Äußerung die Rechtsposition des durch sie betroffenen Dritten beeinträchtigt, desto höher ist der Sorgfaltsmaßstab (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2004, S. 589 ).
  • BVerfG, 08.03.2000 - 1 BvR 1127/96

    Schmerzensgeld bei psychischen Gesundheitsschäden, hier: Nichtannahme einer

    Auszug aus BVerfG, 25.08.2005 - 1 BvR 2165/00
    Auf diesen Schutzauftrag geht auch der von den Zivilgerichten entwickelte Anspruch auf Ausgleich des immateriellen Schadens bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen zurück (vgl. BVerfGE 34, 269 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 2187; vgl. auch BGHZ 35, 363 ; 128, 1 ).
  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 409/90

    Vaterschaftsauskunft

    Auszug aus BVerfG, 25.08.2005 - 1 BvR 2165/00
    Aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht folgt eine Verpflichtung der staatlichen Gewalt, dem Einzelnen die Entfaltung seiner Persönlichkeit zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 35, 202, 63, 131 ; 96, 56 ).
  • BGH, 19.09.1961 - VI ZR 259/60

    Ginseng - Geldentschädigung für Persönlichkeitsrechtsverletzung

    Auszug aus BVerfG, 25.08.2005 - 1 BvR 2165/00
    Auf diesen Schutzauftrag geht auch der von den Zivilgerichten entwickelte Anspruch auf Ausgleich des immateriellen Schadens bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen zurück (vgl. BVerfGE 34, 269 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 2187; vgl. auch BGHZ 35, 363 ; 128, 1 ).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

    Auszug aus BVerfG, 25.08.2005 - 1 BvR 2165/00
    Es umfasst den Schutz der persönlichen Ehre (vgl BVerfGE 54, 208 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus BVerfG, 25.08.2005 - 1 BvR 2165/00
    Auf diesen Schutzauftrag geht auch der von den Zivilgerichten entwickelte Anspruch auf Ausgleich des immateriellen Schadens bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen zurück (vgl. BVerfGE 34, 269 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 2187; vgl. auch BGHZ 35, 363 ; 128, 1 ).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84

    Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern

    Auszug aus BVerfG, 25.08.2005 - 1 BvR 2165/00
    Das in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht ergänzt die im Grundgesetz normierten Freiheitsrechte und gewährleistet die engere persönliche Lebenssphäre und die Erhaltung ihrer Grundbedingungen (vgl. BVerfGE 72, 155 ).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerfG, 25.08.2005 - 1 BvR 2165/00
    Aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht folgt eine Verpflichtung der staatlichen Gewalt, dem Einzelnen die Entfaltung seiner Persönlichkeit zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 35, 202, 63, 131 ; 96, 56 ).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 25.08.2005 - 1 BvR 2165/00
    Es umfasst den Schutz der persönlichen Ehre (vgl BVerfGE 54, 208 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

  • BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84

    4. Rundfunkentscheidung

  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Würden auch schwere Verletzungen des Telekommunikationsgeheimnisses im Ergebnis sanktionslos bleiben mit der Folge, dass der Schutz des Persönlichkeitsrechts, auch soweit er in Art. 10 Abs. 1 GG eine spezielle Ausprägung gefunden hat, angesichts der immateriellen Natur dieses Rechts verkümmern würde (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. November 2009 - 1 BvR 2853/08 -, juris, Rn. 21; BGHZ 128, 1 ), widerspräche dies der Verpflichtung der staatlichen Gewalt, dem Einzelnen die Entfaltung seiner Persönlichkeit zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 63, 131 ; 96, 56 ) und ihn vor Persönlichkeitsrechtsgefährdungen durch Dritte zu schützen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 97, 125 ; 99, 185 ; BVerfGK 6, 144 ).

    Insoweit darf er auch berücksichtigen, dass bei schweren Verletzungen des Persönlichkeitsrechts bereits nach geltender Rechtslage sowohl Verwertungsverbote auf der Grundlage einer Abwägung (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 80, 367 ; 113, 29 ; BVerfGK 9, 174 ; BGHSt 34, 397 ; 52, 110 ) als auch eine Haftung für immaterielle Schäden begründet sein können (vgl. BVerfGE 34, 269 ; BVerfGK 6, 144 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. November 2009 - 1 BvR 2853/08 -, juris, Rn. 21; BGHZ 128, 1 ).

  • BVerfG, 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Abweisung einer Zivilklage auf

    Die Versagung eines Entschädigungsanspruchs berührt den Schutzbereich des Grundrechts der Beschwerdeführerin aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 34, 269 ; BVerfGK 6, 144 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. März 2007 - 1 BvR 1946/04 -, NJW-RR 2007, S. 1191 ).

    Hiergegen ist verfassungsrechtlich nichts zu erinnern (vgl. BVerfGE 34, 269 ; BVerfGK 3, 49 ; 6, 144 ; 9, 317 ).

  • BVerfG, 19.05.2023 - 2 BvR 78/22

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen wegen Versagung einer

    b) Die Versagung eines Entschädigungsanspruchs berührt den Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 34, 269 ; BVerfGK 6, 144 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. April 2017 - 1 BvR 2194/15 -, Rn. 9).

    Daher begegnet es grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass eine Geldentschädigung wegen der Verletzung immaterieller Persönlichkeitsbestandteile nach der zivilgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BGHZ 39, 124 ; 161, 33 ; stRspr) nur unter der Voraussetzung einer hinreichenden Schwere und des Fehlens einer anderweitigen Genugtuungsmöglichkeit beansprucht werden kann (vgl. BVerfGE 34, 269 ; BVerfGK 6, 144 ; 16, 389 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Februar 2017 - 1 BvR 2639/15 -, Rn. 15).

  • OLG Zweibrücken, 21.02.2013 - 6 U 21/12
    Es kommt vielmehr auf die gesamten Umstände des Einzelfalls an, nach denen zu beurteilen ist, ob ein anderweitiger befriedigender Ausgleich für die Persönlichkeitsrechtsverletzung fehlt (vgl. BVerfG NJW 2006, 595 ff.; BGH in ständiger Rechtsprechung, zuletzt etwa FamRZ 2012, 974 Tz. 15).
  • BVerfG, 23.09.2009 - 1 BvR 1681/09

    Keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Verweisung auf

    Den Beschwerden kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu, da die aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt sind (vgl. BVerfGE 34, 269 ; 101, 361 ; BVerfGK 3, 49 ; 6, 144 ; 9, 317 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2000 - 1 BvR 1127/96 -, NJW 2000, S. 2187).

    Die Rechtsprechung der Zivilgerichte, wonach ein Anspruch auf Geldentschädigung wegen einer schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung nur dann zuzubilligen ist, wenn die Beeinträchtigung nicht auf andere Weise befriedigend ausgeglichen werden kann, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 34, 269 ; BVerfGK 3, 49 ; 6, 144 ; 9, 317 ).

  • BVerfG, 22.03.2007 - 1 BvR 2007/02

    Voraussetzungen einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen

    Das Abstellen auf diese Kriterien begegnet verfassungsrechtlich keinen Bedenken, sofern die Gerichte hierbei die Einwirkungen des Schutzanspruchs des Persönlichkeitsrechts auf ihre Anwendung beachten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. August 2003 - 1 BvR 1338/00 -, NJW 2004, S. 591 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. August 2005 - 1 BvR 2165/00 -, NJW 2006, S. 595 ).
  • BVerfG, 19.10.2006 - 1 BvR 152/01

    Zu Sorgfaltsanforderungen bei Verdachtsberichterstattung unter namentlicher

    Zugleich haben sie bei der Feststellung, ob eine schwere Persönlichkeitsverletzung vorliegt, und bei der Beurteilung, ob eine anderweitige Genugtuungsmöglichkeit besteht, die Fundierung dieses Anspruchs auf Geldentschädigung in dem Schutzanspruch des Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. August 2005 - 1 BvR 2165/00 -, NJW 2006, S. 595 [596]).
  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvR 1377/04

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung einer Geldentschädigung bei Verletzung des

    a) Bei der einfachrechtlichen Beurteilung haben die Fachgerichte die Fundierung des Anspruchs auf Geldentschädigung in dem Schutzanspruch des Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG zu berücksichtigen (vgl. BVerfGK 3, 49 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. August 2005 - 1 BvR 2165/00 -, NJW 2006, S. 595 ).

    Das Abstellen auf diese Kriterien begegnet verfassungsrechtlich keinen Bedenken (vgl. BVerfGE 34, 269 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. August 2003 - 1 BvR 1338/00 -, NJW 2004, S. 591 ; BVerfGK 3, 49 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. August 2005 - 1 BvR 2165/00 -, NJW 2006, S. 595 ).

  • BVerfG, 09.03.2007 - 1 BvR 1946/04

    Zivilrechtliche Abwehransprüche eines von der Medienberichterstattung Betroffenen

    Dabei wirkt die Verankerung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 GG auch auf die Anwendung dieser zur Verletzung des Persönlichkeitsrechts hinzutretenden Anspruchsvoraussetzungen ein (vgl. BVerfGK 3, 49 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. August 2005 - 1 BvR 2165/00 -, NJW 2006, S. 595 f.).
  • LG Köln, 30.11.2016 - 28 O 419/15

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Veröffentlichung der Behauptung der

    Ein Presseorgan, das außergewöhnlich nachteilige Unterstellungen über eine Person verbreitet, hat die zugrunde liegenden Tatsachen besonders sorgfältig aufzuklären (vgl. BVerfG, NJW 2006, 595).
  • KG, 07.06.2007 - 10 U 247/06

    Agenturprivileg bei Übernahme von Agenturmeldungen

  • OLG Naumburg, 12.09.2013 - 1 U 7/12

    Anspruch von Eltern gegen einen Arzt auf Ausgleich immaterieller Nachteile wegen

  • KG, 15.05.2007 - 9 U 236/06

    Zur Zulässigkeit einer satirischen Fotomontage - Tanzende Ministerpräsidentin

  • OLG Koblenz, 15.03.2006 - 1 U 1286/05

    Menschenunwürdige Unterbringung im Strafvollzug als Amtspflichtverletzung:

  • KG, 21.01.2021 - 10 U 1/20

    Erkennbarkeit einer Person durch bestimmte Presseberichterstattung

  • ArbG Iserlohn, 04.06.2008 - 3 Ca 2636/07

    Persönlichkeitsrecht, Schmerzensgeld, Videoüberwachung

  • LG Köln, 13.07.2016 - 28 O 12/16

    Unterlassungsanspruch der Berichterstattung wegen der Schwere der

  • OLG Dresden, 22.11.2010 - 23 U 1260/10

    Widerlegung der Dinglichkeitsvermutung in Wettbewerbsstreitigkeiten

  • LG Köln, 20.04.2016 - 28 O 412/15

    Unterlassungsanspruch eines ehemaligen V-Manns hinsichtlich der identifizierenden

  • LG Köln, 27.03.2013 - 28 O 514/12

    Unterlassung der Veröffentlichung von Äußerungen des Vorstandschefs eines

  • OLG Koblenz, 22.11.2006 - 1 U 666/06

    Schadensersatz wegen einer menschenunwürdigen Mehrfachunterbringung eines

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