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   BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 2177/07   

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BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 2177/07 (https://dejure.org/2007,3981)
BVerfG, Entscheidung vom 18.12.2007 - 1 BvR 2177/07 (https://dejure.org/2007,3981)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 2177/07 (https://dejure.org/2007,3981)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der konkreten Gestaltung des Ausschreibungsverfahrens zur Besetzung einer neu geschaffenen so genannten Nurnotarstelle; Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Ausrichtung auf ein Punktesystem und die darauf beruhende Einordnung von fachlichen ...

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 33 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Auswahlentscheidung der Baden-Württembergischen Justizverwaltung bei der Besetzung von Nurnotarstellen im badischen Rechtsgebiet

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 2177/07
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind bereits entschieden (vgl. BVerfGE 110, 304 ).

    a) Bei der Anwendung der Art. 12 Abs. 1 GG genügenden Auswahlmaßstäbe des § 6 Abs. 3 BNotO (vgl. BVerfGE 110, 304 ) durfte sich das Justizministerium für einen alle Bewerber einbeziehenden individuellen Eignungsvergleich im Gegensatz zu einem abstrakten Bewertungsschema, etwa in Form eines Punktesystems, entscheiden.

    aa) In der Entscheidung vom 20. April 2004 (BVerfGE 110, 304) hat das Bundesverfassungsgericht die auf Punktesystemen basierenden Auswahlmaßstäbe verschiedener Bundesländer im Bereich des Anwaltsnotariats für verfassungswidrig erklärt, weil die um der verfassungsrechtlich garantierten Berufsfreiheit willen gebotene chancengleiche Bestenauslese nicht gewährleistet war.

    Solange weder die erworbenen theoretischen Kenntnisse der Bewerber um ein Anwaltsnotariat noch deren praktische Erfahrungen bewertet seien, sei eine individuelle Prognose über die Eignung des Bewerbers im weiteren Sinne zu treffen (vgl. BVerfGE 110, 304 ).

    Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (BVerfGE 110, 304) folgend wird daher von der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei Anwendung eines Punktesystems bei der Besetzung einer Notarstelle eine Prüfung aller Umstände des Einzelfalls, die in einen umfassenden individuellen Eignungsvergleich mündet, als unverzichtbar angesehen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2004 - NotZ 16/04 -, NJW 2005, S. 212 ; BGH, Beschluss vom 24. Juli 2006 - NotZ 21/06 -, veröffentlicht in JURIS; BGH, Beschluss vom 1. August 2005 - NotZ 11/05 -, ZNotP 2006, S. 37 ; BGH, Beschluss vom 26. März 2007 - NotZ 45/06 -, NJW-RR 2007, S. 1135 ).

    Die Feststellung der Eignung enthält zudem ein deutliches prognostisches Element, weil eine vorausschauende Aussage darüber zu treffen ist, ob der Bewerber den Anforderungen des Amtes gewachsen sein wird (vgl. BVerfGE 110, 304 ).

  • BVerfG, 28.04.2005 - 1 BvR 2231/02

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 iVm Art 33 Abs 2 durch Bevorzugung eines Bewerbers

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 2177/07
    Da im Land Baden-Württemberg kein Anwärterdienst nach § 7 Abs. 1 BNotO eingerichtet ist, kann beim Übergang auf das Nurnotariat für das badische Rechtsgebiet nur durch die Sonderregelung für badische Amtsnotare sichergestellt werden, dass Notare, die mit Blick auf die landesrechtlichen Besonderheiten hinreichend qualifiziert sind, in genügender Zahl zur hauptberuflichen Amtsausübung bestellt werden können (vgl. BVerfGK 5, 205 zu § 7 Abs. 1 BNotO).

    Damit ist es dem Land Baden-Württemberg möglich, bei der Umstellung des Notariatssystems für eine den Erfordernissen der geordneten Rechtspflege entsprechende Zahl von Notaren Sorge zu tragen, ohne dass die hohe Qualität des hauptberuflichen Notariats in Frage gestellt wird (vgl. BVerfGK 5, 205 zu § 7 Abs. 1 BNotO).

    Die öffentlichen Interessen sind im Hinblick auf die Grundrechte der Bewerber zu gewichten und mit verhältnismäßigen Mitteln durchzusetzen (vgl. BVerfGK 5, 205 zu § 7 Abs. 1 BNotO).

  • BVerfG, 12.07.2005 - 1 BvR 972/04

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Auswahlentscheidungen zur Besetzung von

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 2177/07
    Dies erfasst die gesamte Persönlichkeit des Bewerbers mit ihren körperlichen, psychischen und charakterlichen Eigenschaften (vgl. BVerfGE 92, 140 ), weshalb auch Einstellungsgespräche zur Feststellung der persönlichen Eignung beitragen können (vgl. BVerfGK 6, 28 ).

    Es ist jedoch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der persönlichen Vorstellung durch ein Gespräch als bloßer "Momentaufnahme" jedenfalls dann eine lediglich eingeschränkte Bedeutung zugemessen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2004 - NotZ 20/03 -, NJW-RR 2004, S. 859 ; BGH, Beschluss vom 12. Juli 2004 - NotZ 4/04 -, NJR-RR 2004, S. 1701), wenn andere aussagekräftige Erkenntnisquellen nicht zur Verfügung stehen (vgl. BVerfGK 6, 28 ).

    aa) Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass die Rechtsprechung der Fachgerichte (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 1993 - NotZ 56/92 -, DNotZ 1994, S. 318 ; BGH, Beschluss vom 16. Juli 2001 - NotZ 5/01 -, ZNotP 2001, S. 403 ) von einer nur begrenzten gerichtlichen Überprüfung der Auswahlentscheidung der Landesjustizverwaltung ausgeht (vgl. BVerfGK 6, 28 ).

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 2177/07
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, dass die Verwirklichung der Grundrechte auch eine dem Grundrechtsschutz angemessene Verfahrensgestaltung erfordert (vgl. BVerfGE 52, 380 ; 53, 30 ; 73, 280 ).

    Deshalb muss das Verfahren, soll es den Anforderungen des Art. 12 Abs. 1 GG genügen, unter allen Bewerbern Chancengleichheit herstellen und gewährleisten, dass von allen potentiellen Bewerbern derjenige gefunden wird, der am ehesten den gesetzlichen Anforderungen entspricht (vgl. BVerfGE 73, 280 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. September 2002 - 1 BvR 819/01 und 1 BvR 826/01 -, DNotZ 2002, S. 891 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 1. Juli 2002 - 1 BvR 152/02 -, DNotZ 2002, S. 889 ).

    Entscheidend ist dabei, dass durch die Art und Weise der Ausschreibung eine sachwidrige Verengung des Bewerberkreises vermieden und gewährleistet wird, dass die Auswahl tatsächlich unter allen potentiellen Bewerbern erfolgen kann (vgl. BVerfGE 73, 280 ).

  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvL 8/62

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung von Notarstellen

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 2177/07
    Zwar nennt Art. 33 Abs. 2 GG, der auch für den staatlich gebundenen Beruf des Notars gilt (vgl. BVerfGE 17, 371 ; stRspr), als ein zu berücksichtigendes Auswahlkriterium die "Eignung" des Bewerbers.

    Sie dient jedoch dem öffentlichen Interesse an einer funktionierenden Rechtspflege und damit einem Gemeinwohlbelang, der namentlich bei Notaren einen Eingriff in die Berufsfreiheit rechtfertigen kann (vgl. BVerfGE 17, 371 ).

  • BVerfG, 01.07.2002 - 1 BvR 152/02

    Ausschreibung von Notarstellen in Hamburg - Erledigung des ursprünglich auf die

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 2177/07
    Deshalb muss das Verfahren, soll es den Anforderungen des Art. 12 Abs. 1 GG genügen, unter allen Bewerbern Chancengleichheit herstellen und gewährleisten, dass von allen potentiellen Bewerbern derjenige gefunden wird, der am ehesten den gesetzlichen Anforderungen entspricht (vgl. BVerfGE 73, 280 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. September 2002 - 1 BvR 819/01 und 1 BvR 826/01 -, DNotZ 2002, S. 891 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 1. Juli 2002 - 1 BvR 152/02 -, DNotZ 2002, S. 889 ).

    Für die Auswahl unter den Bewerbern um ein Notaramt ist eine transparente und an nachvollziehbaren Kriterien ausgerichtete Verfahrensweise unabdingbar (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 1. Juli 2002 - 1 BvR 152/02 -, DNotZ 2002, S. 889 ).

  • BVerfG, 16.10.2007 - 2 BvR 1825/07

    Verfassungsmäßigkeit der Bestellung hauptberuflicher Notare in Baden

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 2177/07
    Zum Aktenzeichen 2 BvR 1825/07 hat unter anderem der Beschwerdeführer eine Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Justizministeriums Baden-Württemberg eingelegt, neben den bestehenden Amtsnotarstellen 25 Nurnotarstellen neu zu schaffen.

    Das Rechtsschutzbedürfnis des Beschwerdeführers scheitert auch nicht daran, dass er unter dem Aktenzeichen 2 BvR 1825/07 Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Justizministeriums eingelegt hat, 25 neue Nurnotarstellen zu schaffen.

  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 21/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 2177/07
    Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (BVerfGE 110, 304) folgend wird daher von der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei Anwendung eines Punktesystems bei der Besetzung einer Notarstelle eine Prüfung aller Umstände des Einzelfalls, die in einen umfassenden individuellen Eignungsvergleich mündet, als unverzichtbar angesehen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2004 - NotZ 16/04 -, NJW 2005, S. 212 ; BGH, Beschluss vom 24. Juli 2006 - NotZ 21/06 -, veröffentlicht in JURIS; BGH, Beschluss vom 1. August 2005 - NotZ 11/05 -, ZNotP 2006, S. 37 ; BGH, Beschluss vom 26. März 2007 - NotZ 45/06 -, NJW-RR 2007, S. 1135 ).
  • BGH, 01.08.2005 - NotZ 11/05

    Besetzung von Notarstellen bei Bewerbung landesfremder Notarassessoren

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 2177/07
    Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (BVerfGE 110, 304) folgend wird daher von der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei Anwendung eines Punktesystems bei der Besetzung einer Notarstelle eine Prüfung aller Umstände des Einzelfalls, die in einen umfassenden individuellen Eignungsvergleich mündet, als unverzichtbar angesehen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2004 - NotZ 16/04 -, NJW 2005, S. 212 ; BGH, Beschluss vom 24. Juli 2006 - NotZ 21/06 -, veröffentlicht in JURIS; BGH, Beschluss vom 1. August 2005 - NotZ 11/05 -, ZNotP 2006, S. 37 ; BGH, Beschluss vom 26. März 2007 - NotZ 45/06 -, NJW-RR 2007, S. 1135 ).
  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 2177/07
    Es ist daher gerechtfertigt, der Landesjustizverwaltung insoweit einen Beurteilungsspielraum zuzubilligen (vgl. BVerfGE 108, 282 für das Beamtenrecht).
  • BGH, 22.11.2004 - NotZ 16/04

    Anforderungen an die Gewichtung fachspezifischer Leistungen beim Zugang zum Beruf

  • BGH, 22.03.2004 - NotZ 20/03

    Beurteilung der persönlichen Eignung eines Notarbewerbers ausschließlich aufgrund

  • BGH, 16.07.2001 - NotZ 5/01

    Auswahl unter mehreren Bewerbern für eien Notarstelle mit gleicher Punktzahl

  • BGH, 12.07.2004 - NotZ 4/04

    Umfang des Organisationsermessens der Landesjustizverwaltung bei Besetzung einer

  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 45/06

    Auswahlkriterien bei der Besetzung von Stellen für Anwaltsnotare in

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 4/07

    Anforderungen an die Beurteilung der Eignung von Bewerbern auf ein

  • BVerfG, 20.09.2002 - 1 BvR 819/01

    Zur Landeskinder-Klausel bei der Auswahl von Notaren

  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78

    Schweigender Prüfling

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

    Denn die Anforderungen an das zu besetzende Amt im konkret-funktionellen Sinn (Dienstposten) und das ihm zugeordnete Statusamt ergeben sich hier ohne Weiteres und mit hinreichender Deutlichkeit aus dem Gesetz, namentlich vor allem aus der VwGO, dem GVG und der ZPO ( vgl. insoweit auch: BayVGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2009 - Az.: 3 CE 09.2350 - und vom 15. Juni 2010 - Az.: 3 CE 10.725 -, jeweils zitiert nach juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Juni 2007 - Az.: OVG 4 S 14.07 -, zitiert nach juris [m. z. N.]; Hessischer VGH, Beschluss vom 19. September 2000 - Az.: 1 TG 2902/00 -, ZBR 2001, 413, und Beschluss vom 2. Juli 1996 - Az.: 1 TG 1445/96 -, ZBR 1997, 157 [m. w. N.]; vgl. zur Besetzung einer Nur-Notarstelle: BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - Az.: 1 BvR 2177/07 -, zitiert nach juris [m. w. N.] ).

    Da - wie bereits ausgeführt - aus Art. 33 Abs. 2 GG i. V. m. Art. 19 Abs. 4 GG die Verpflichtung des Dienstherrn folgt, die seiner Entscheidung zugrunde liegenden wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen, betrifft dies u. a. auch die Darlegung des der Auswahlentscheidung zugrunde gelegten Anforderungsprofils jedenfalls dann, wenn - wie hier - ein solches nicht bereits Gegenstand der Stellenausschreibung gewesen ist ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - Az.: 1 BvR 2177/07 -, zitiert nach juris ).

    Das dergestalt niedergelegte Anforderungsprofil ist nicht nur, insbesondere im Hinblick auf die hier maßgeblichen Regelungen in der VwGO, dem GVG und der ZPO, sachgerecht, sondern - entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichtes wie des Antragstellers - auch inhaltlich hinreichend bestimmt wie differenziert und lässt die zugrunde gelegten Kriterien und deren Gewichtung erkennen ( vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2007, a. a. O. ).

    Dies dürfte bereits an Praktikabilitätsgrenzen stoßen, da eine "exakte" Gewichtung einzelner Anforderungsprofilmerkmale schon prinzipiell nicht möglich sein dürfte, Art und Ausmaß der Bindungswirkung eines konkreten Anforderungsprofils überdies von dem Inhalt abhängen, den ihm der Dienstherr im Einzelfall gibt ( siehe: BVerwG, Beschluss vom 11. August 2005 - Az.: 2 B 6.05 -, a. a. O. ), selbst gesetzlich (vor)geprägte Anforderungsprofile nicht statisch sind und schließlich eine "exakte" Gewichtung sämtlicher Einzelanforderungsmerkmale letztlich auf eine bloß mathematische Berechnung, nicht hingegen eine inhaltlich wertende Auswahlentscheidung des Dienstherrn hinausliefe ( vgl. auch: BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2007, a. a. O. ).

    Der Antragsgegner hat auch nicht nur die abstrakten Maßstäbe, sondern deren Bewertung und Maßgeblichkeit für die Qualifikation der einzelnen Bewerber dokumentiert ( vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2007, a. a. O. ) und seine Auswahlentscheidung anhand des vorgenannten Anforderungsprofils getroffen, ohne hiervon konkludent oder ausdrücklich abzuweichen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2017 - 4 A 1504/15

    Auswahl unter mehreren Bewerbern für einen Standplatz auf einer Kirmes nach

    vgl. für das Auswahlverfahren um Notarstellen BVerfG, Beschluss vom 18.12.2007 - 1 BvR 2177/07 -, juris, Rn. 37, m. w. N.

    vgl. beispielweise für das Auswahlverfahren um Notarstellen BVerfG, Beschluss vom 18.12.2007 - 1 BvR 2177/07 -, juris, Rn. 37.

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2015 - 7 LC 63/13

    Abfallsammlung; Alttextilcontainer; Dienstleistungskonzession; Ermessen;

    Für eine grundrechtssichernde Verfahrensgestaltung müssen die Entscheidungskriterien danach so rechtzeitig bekanntgegeben werden, dass sich potenzielle Antragsteller darauf einstellen können (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 17. November 2009 - 7 ME 116/09 -, juris; vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 2177/07 -, juris).
  • BGH, 13.11.2017 - NotZ(Brfg) 2/17

    Besetzung einer Notarstelle: Dreijähriger Anwärterdienst als

    c) Das von dem Beklagten im Rahmen seiner Auswahlentscheidung verwendete 50-Punkte-System (zu dessen verfassungsrechtlicher Zulässigkeit vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 2177/07, juris Rn. 41 ff.) hält sich im Rahmen des dem Beklagten eröffneten Beurteilungsspielraums und begegnet auch im Hinblick auf seine Anwendung im vorliegenden Einzelfall keinen Bedenken.

    Der Beklagte hat ferner ein Verfahren gewählt, das die im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 33 Abs. 2 GG erforderliche Chancengleichheit und Transparenz (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 2177/07, juris Rn. 34 f.) gewährleistete.

  • VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 - 6z K 4229/13

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (innerhalb der Kapazizät)

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 11. Oktober 2010 - 1 BvR 1425/10 -, NVwZ 2011, 113 (114), vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 2177/07 -, juris, und vom 3. August 2004 - 1 BvR 135/00 u.a. -, NJW 2004, 2725; Wollenschläger, Verteilungsverfahren, 2010, S. 358.
  • BVerfG, 27.05.2013 - 2 BvR 462/13

    Anforderungen des Art 33 Abs 2 GG an Auswahlentscheidung bei Besetzung von

    Insbesondere dann, wenn mangels dienstlicher Beurteilungen keine anderen aussagekräftigen Erkenntnisquellen vorhanden sind, kann die Beurteilung gerade der persönlichen Eignung von Bewerbern anhand eines Vorstellungsgesprächs vorgenommen werden (vgl. BVerfGK 6, 28 ; siehe ferner BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 2177/07 -, juris Rn. 48).
  • BVerwG, 19.12.2011 - 1 WDS-VR 5.11

    Auswahlverfahren; Konkurrentenstreit; Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit

    Deshalb muss das Auswahlverfahren unter allen Bewerbern Chancengleichheit herstellen und gewährleisten, dass von den potentiellen Bewerbern derjenige gefunden wird, der am ehesten den gesetzlichen Anforderungen entspricht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2008 - 2 BvR 627/08 - juris Rn. 7 und Kammerbeschluss vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 2177/07 - juris Rn. 35, Beschluss vom 20. September 2011 - BVerwG 1 WB 38.10 - Rn. 41).

    Zwar kann sich der Dienstherr im Rahmen der ihm obliegenden Prüfung der persönlichen Eignung der Bewerber auch durch ein Vorstellungsgespräch ein Bild von deren Persönlichkeit verschaffen und sein Eignungsurteil - sei es insgesamt, sei es hinsichtlich eines Teilbereichs der Eignung - von dem Ergebnis des Einstellungsgesprächs (mit) abhängig machen (Urteil vom 30. Januar 2003 - BVerwG 2 A 1.02 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 55 = juris Rn. 12; BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 2177/07 - juris Rn. 48).

  • VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 - 6z K 4455/13

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (innerhalb der Kapazizät)

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 11. Oktober 2010 - 1 BvR 1425/10 -, NVwZ 2011, 113 (114), vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 2177/07 -, juris, und vom 3. August 2004 - 1 BvR 135/00 u.a. -, NJW 2004, 2725; Wollenschläger, Verteilungsverfahren, 2010, S. 358.
  • BVerfG, 17.01.2014 - 1 BvR 3544/13

    Zur Gewichtung der Eignungs- und Leistungsmerkmale von Bewerbern um eine

    Die Behauptung der Beschwerdeführerin, das beklagte Landesjustizministerium habe den Grundsatz der Bestenauslese gemäß Art. 33 Abs. 2 GG vollständig verkannt und stattdessen einen schematischen Regelvorrang der im Staatsdienst gezeigten Leistungen bei praktisch vollständiger Nichtberücksichtigung ihrer freiberuflich erbrachten Leistungen angenommen, ist mit Blick auf die ausführliche Begründung der Auswahlentscheidung widerlegt (zur Unzulässigkeit eines solchen Regelvorrangs vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 2177/07 -, juris).

    Die Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift bestreitet selbst die Beschwerdeführerin nicht (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 2177/07 -, juris).

  • VG Koblenz, 01.07.2008 - 6 K 1816/07

    Zum Streit um den Chefposten beim OLG Koblenz

    Im Gegenteil könne eher ein bereits zum Zeitpunkt der Ausschreibung festgelegtes Anforderungsprofil zu der Gefahr einer sachwidrigen Verengung des Bewerberfeldes führen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 2177/07 -).

    Mit Blick auf das öffentliche Interesse an der sachgerechten Gestaltung der Ämterordnung und der bestmöglichen Besetzung der in sie integrierten Dienstposten ist die Durchführung einer "offenen" Ausschreibung von Rechts wegen - anders als möglicherweise eine Einengung des Bewerberkreises - nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 2177/07 -).

  • VGH Bayern, 07.05.2014 - 3 BV 12.2594

    § 62 Abs. 2 LbV und Art. 59 Abs. 2 LlbG verlangen nicht, dass das Gesamturteil

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2020 - 4 A 3314/18

    Wochenmarkt Marktfestsetzung Bescheidungsurteil Rechtsauffassung des Gerichts

  • VG München, 28.06.2021 - M 7 E 21.159

    Antrag auf Neuverbescheidung hinsichtlich der Zulassung zu einem Volksfest als

  • BGH, 28.07.2008 - NotZ 81/07

    Rechtmäßigkeit der Besetzung von 25 erstmals zur hauptamtlichen Amtsausübung

  • BGH, 28.07.2008 - NotZ 30/07

    Rechtmäßigkeit der Besetzung von 25 erstmals zur hauptamtlichen Amtsausübung

  • BGH, 28.07.2008 - NotZ 112/07

    Rechtmäßigkeit der Besetzung von 25 erstmals zur hauptamtlichen Amtsausübung

  • BGH, 28.07.2008 - NotZ 82/07

    Rechtmäßigkeit der Besetzung von 25 erstmals zur hauptamtlichen Amtsausübung

  • BGH, 28.07.2008 - NotZ 32/07

    Rechtmäßigkeit der Besetzung von 25 erstmals zur hauptamtlichen Amtsausübung

  • BGH, 28.07.2008 - NotZ 86/07

    Rechtmäßigkeit der Besetzung von 25 erstmals zur hauptamtlichen Amtsausübung

  • VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 93-IV-21
  • BGH, 09.12.2008 - NotZ 25/07

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern auf eine Notarstelle

  • VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 - 6z K 4324/13

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (innerhalb der Kapazizät)

  • VG Gelsenkirchen, 19.03.2013 - 6 K 4171/12

    Vorlage; Normenkontrolle; Studienplatz; Vergabe; Hochschulzulassung; Abitur;

  • BGH, 09.12.2008 - NotZ 24/07

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

  • VG Hannover, 09.08.2011 - 7 A 5683/10

    Alttextilcontainer; Dienstleistungskonzession; Geschäft der laufenden Verwaltung;

  • BGH, 09.12.2008 - NotZ 22/07

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern auf eine Notarstelle; Anwendung des

  • BGH, 09.12.2008 - NotZ 50/07

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern auf eine Notarstelle

  • BGH, 09.12.2008 - NotZ 9/07

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

  • BVerwG, 07.12.2016 - 1 WDS-VR 4.16

    Notwendigkeit eines Eignungs- und Leistungsvergleichs zwischen konkurrierenden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2018 - 4 B 1069/18

    Auswahl von Rund- und Hochfahrgeschäften für eine Kirmes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2019 - 4 A 2232/18

    Begründung einer Widerholungsgefahr im Rahmen einer Berufungszulassung;

  • VG Stuttgart, 07.02.2013 - 8 K 3954/12

    Dienstliche Beurteilung beurlaubter Beamter

  • VG Hannover, 09.08.2011 - 7 A 243/11

    Alttextilcontainer; Dienstleistungskonzession; Geschäft der laufenden Verwaltung;

  • VG Bremen, 10.01.2013 - 6 V 893/12

    Besetzung des Dienstpostens des Direktors der Bremischen Bürgerschaft -

  • VG Magdeburg, 16.07.2010 - 5 B 80/10

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit: Pflicht zur Dokumentation der wesentlichen

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Rechtsprechung
   BVerfG, 03.09.2007 - 1 BvR 2177/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,81943
BVerfG, 03.09.2007 - 1 BvR 2177/07 (https://dejure.org/2007,81943)
BVerfG, Entscheidung vom 03.09.2007 - 1 BvR 2177/07 (https://dejure.org/2007,81943)
BVerfG, Entscheidung vom 03. September 2007 - 1 BvR 2177/07 (https://dejure.org/2007,81943)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 16.10.2007 - 2 BvR 1825/07

    Verfassungsmäßigkeit der Bestellung hauptberuflicher Notare in Baden

    Mit Beschlüssen vom 3. September 2007 (1 BvR 2177/07 und 1 BvR 2203/07) untersagte die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, die ausgeschriebenen Stellen in Baden-Baden und Bruchsal, auf welche sich jeweils ein Beschwerdeführer des vorliegenden Verfahrens bewarb, bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Monaten, zu besetzen.
  • BGH, 26.11.2007 - NotZ 33/07

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Verfahrens betreffend die Besetzung

    Mittlerweile hat das Bundesverfassungsgericht jedoch auf Antrag eines der Beschwerdeführer im Wege der einstweiligen Anordnung dem Antragsgegner untersagt, die betreffenden Stellen zu besetzen (Kammerbeschlüsse vom 3. September 2007 - 1 BvR 2203/07 und 1 BvR 2177/07).
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