Rechtsprechung
   BVerfG, 09.05.2003 - 1 BvR 2190/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12201
BVerfG, 09.05.2003 - 1 BvR 2190/00 (https://dejure.org/2003,12201)
BVerfG, Entscheidung vom 09.05.2003 - 1 BvR 2190/00 (https://dejure.org/2003,12201)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Mai 2003 - 1 BvR 2190/00 (https://dejure.org/2003,12201)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,12201) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvR 869/83

    Verfassungsrechtliche Anforderung an den Begriff des "neuen" Angriffs- oder

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2003 - 1 BvR 2190/00
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bei der Anwendung zivilprozessualer Präklusionsvorschriften, namentlich bei der Anwendung des § 528 Abs. 2 ZPO a. F., hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 66, 260 [264]; 67, 39 [42 f.]; 81, 97 [104 ff.]; 81, 264 [269 f.]).

    Da sie sich indessen zwangsläufig nachteilig auf das Bemühen um eine materiell richtige Entscheidung auswirken und einschneidende Folgen für die säumige Partei nach sich ziehen können, haben sie Ausnahmecharakter (vgl. BVerfGE 67, 39 [41]; 69, 126 [136]; 69, 145 [149]).

    Um ein "neues" Angriffs- und Verteidigungsmittel handelt es sich nur, wenn das Angriffs- oder Verteidigungsmittel entgegen einer Prozessförderungspflicht in erster Instanz unterblieben oder nicht rechtzeitig mitgeteilt worden ist (vgl. BVerfGE 67, 39 [42]).

    Nur in einem solchen Fall liegt eine Verletzung der Prozessförderungspflicht vor, die die Nichtzulassung des neuen Verteidigungsmittels rechtfertigt (vgl. BVerfGE 67, 39 [42]).

    Die Prozessförderungspflicht gebietet es nicht, vorsorglich Beweisanträge zu stellen, die für das erstinstanzliche Gericht nicht mehr entscheidungserheblich sind (vgl. BVerfGE 67, 39 [42]; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 21. November 1991 - 1 BvR 1288/91).

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2003 - 1 BvR 2190/00
    Erhebliche Beweisanträge muss das Gericht berücksichtigen (vgl. BVerfGE 69, 145 [148]).

    Da sie sich indessen zwangsläufig nachteilig auf das Bemühen um eine materiell richtige Entscheidung auswirken und einschneidende Folgen für die säumige Partei nach sich ziehen können, haben sie Ausnahmecharakter (vgl. BVerfGE 67, 39 [41]; 69, 126 [136]; 69, 145 [149]).

    Art. 103 Abs. 1 GG ist jedenfalls dann verletzt, wenn die Anwendung der einfach-rechtlichen Präklusionsvorschrift durch das Fachgericht offenkundig unrichtig ist (vgl. BVerfGE 66, 260 [264]; 69, 145 [149]; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 22. Februar 1999 - 1 BvR 2486/97, NJW-RR 1999, S. 1079).

  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvR 763/82

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch unberechtigte Zurückweisung eines

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2003 - 1 BvR 2190/00
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bei der Anwendung zivilprozessualer Präklusionsvorschriften, namentlich bei der Anwendung des § 528 Abs. 2 ZPO a. F., hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 66, 260 [264]; 67, 39 [42 f.]; 81, 97 [104 ff.]; 81, 264 [269 f.]).

    Art. 103 Abs. 1 GG ist jedenfalls dann verletzt, wenn die Anwendung der einfach-rechtlichen Präklusionsvorschrift durch das Fachgericht offenkundig unrichtig ist (vgl. BVerfGE 66, 260 [264]; 69, 145 [149]; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 22. Februar 1999 - 1 BvR 2486/97, NJW-RR 1999, S. 1079).

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2003 - 1 BvR 2190/00
    Die verfassungsrechtliche Überprüfung muss über eine bloße Willkürkontrolle hinausgehen (vgl. BVerfGE 75, 302 [312]).
  • BVerfG, 21.02.1990 - 1 BvR 1117/89

    Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung neuer

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2003 - 1 BvR 2190/00
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bei der Anwendung zivilprozessualer Präklusionsvorschriften, namentlich bei der Anwendung des § 528 Abs. 2 ZPO a. F., hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 66, 260 [264]; 67, 39 [42 f.]; 81, 97 [104 ff.]; 81, 264 [269 f.]).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2003 - 1 BvR 2190/00
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bei der Anwendung zivilprozessualer Präklusionsvorschriften, namentlich bei der Anwendung des § 528 Abs. 2 ZPO a. F., hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 66, 260 [264]; 67, 39 [42 f.]; 81, 97 [104 ff.]; 81, 264 [269 f.]).
  • BVerfG, 21.11.1991 - 1 BvR 1288/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2003 - 1 BvR 2190/00
    Die Prozessförderungspflicht gebietet es nicht, vorsorglich Beweisanträge zu stellen, die für das erstinstanzliche Gericht nicht mehr entscheidungserheblich sind (vgl. BVerfGE 67, 39 [42]; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 21. November 1991 - 1 BvR 1288/91).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 99/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung von Vorbringen

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2003 - 1 BvR 2190/00
    Da sie sich indessen zwangsläufig nachteilig auf das Bemühen um eine materiell richtige Entscheidung auswirken und einschneidende Folgen für die säumige Partei nach sich ziehen können, haben sie Ausnahmecharakter (vgl. BVerfGE 67, 39 [41]; 69, 126 [136]; 69, 145 [149]).
  • BVerfG, 22.02.1999 - 1 BvR 2486/97

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Zurückweisung neuer Beweisanträge in der

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2003 - 1 BvR 2190/00
    Art. 103 Abs. 1 GG ist jedenfalls dann verletzt, wenn die Anwendung der einfach-rechtlichen Präklusionsvorschrift durch das Fachgericht offenkundig unrichtig ist (vgl. BVerfGE 66, 260 [264]; 69, 145 [149]; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 22. Februar 1999 - 1 BvR 2486/97, NJW-RR 1999, S. 1079).
  • BGH, 03.07.2012 - VI ZR 120/11

    Arzthaftungsprozess: Verstoß gegen das verfassungsmäßige Verbot einer

    Ihre Anwendung steht unter dem besonderen Gebot der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit (vgl. Senatsurteil vom 22. Mai 2001 - VI ZR 268/00, VersR 2002, 120, 121; BGH, Urteil vom 5. März 1990 - II ZR 109/89, NJW 1990, 2389, 2390; BVerfGE 75, 302, 312; BVerfG, Beschlüsse vom 26. August 1988 - 2 BvR 1437/87, NJW 1989, 706; vom 9. Mai 2003 - 1 BvR 2190/00, juris Rn. 10 mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.05.2014 - L 11 KR 1169/13

    Krankenversicherung - Ruhen des Anspruchs auf Leistungen bei Beitragsrückstand -

    Die Korrektur für offensichtliche Fälle durch den relativen Verzögerungsbegriff ergibt sich daraus, dass die Gerichte bei der Auslegung und Anwendung der Präklusionsvorschriften einer strengeren verfassungsgerichtlichen Kontrolle unterworfen sind, als dies üblicherweise bei der Anwendung einfachen Rechts geschieht (vgl. BVerfG 09.05.2003, 1 BvR 2190/00 ; so auch: BT-Drucks. 16/7716 , S. 20 zu § 106a SGG ; ebenfalls: Tabbara, NZS 2008, S 8, 9 ).
  • BGH, 11.01.2006 - IV ZR 299/04

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens in der Berufungsinstanz

    Im Hinblick auf den Ausnahmecharakter von Präklusionsvorschriften im Zivilprozess ist Art. 103 Abs. 1 GG jedenfalls dann verletzt, wenn die Anwendung einer einfach rechtlichen Präklusionsvorschrift im Einzelfall offenkundig unrichtig ist (BVerfGE 66, 260, 264; 69, 145, 149; BVerfG NJW-RR 1999, 1079; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 9. Mai 2003 - 1 BvR 2190/00; in Juris dokumentiert).
  • BGH, 20.04.2005 - IV ZR 208/04

    Rechtsfolgen einer Gehörsverletzung im Berufungsverfahren

    Im Hinblick auf den Ausnahmecharakter von Präklusionsvorschriften im Zivilprozess und die über eine bloße Willkürkontrolle hinausgehende verfassungsgerichtliche Kontrolle der Fachgerichte durch das Bundesverfassungsgericht bei der Auslegung und Anwendung solcher Vorschriften (vgl. dazu BVerfGE 67, 39, 41; 69, 126, 136; 69, 145, 149) ist Art. 103 Abs. 1 GG jedenfalls dann verletzt, wenn die Anwendung einer einfachrechtlichen Präklusionsvorschrift im Einzelfall offenkundig unrichtig ist (BVerfGE 66, 260, 264; 69, 145, 149; BVerfG NJW-RR 1999, 1079; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluß vom 9. Mai 2003 - 1 BvR 2190/00).
  • SG Osnabrück, 22.10.2009 - S 16 AL 213/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückweisung wegen Verspätung - absoluter

    Die Korrektur für offensichtliche Fälle durch den relativen Verzögerungsbegriff ergibt daraus, dass die Fachgerichte bei der Auslegung und Anwendung der Präklusionsvorschriften einer strengeren verfassungsgerichtlichen Kontrolle unterworfen sind, als dies üblicherweise bei der Anwendung einfachen Rechts geschieht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.05.2003, Az.: 1 BvR 2190/00; so auch: BT-Drucks. 16/7716, S. 20 zu § 106a SGG; ebenfalls: Tabbara in: NZS 2008, 8, 9).
  • SG Osnabrück, 21.10.2009 - S 16 AL 213/08

    Klage gegen eine zwölfwöchige Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe; Absoluter

    Die Korrektur für offensichtliche Fälle durch den relativen Verzögerungsbegriff ergibt daraus, dass die Fachgerichte bei der Auslegung und Anwendung der Präklusionsvorschriften einer strengeren verfassungsgerichtlichen Kontrolle unterworfen sind, als dies üblicherweise bei der Anwendung einfachen Rechts geschieht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.05.2003, Az.: 1 BvR 2190/00; so auch: BT-Drucks. 16/7716, S. 20 zu § 106a SGG; ebenfalls: Tabbara in: NZS 2008, 8, 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht