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   BVerfG, 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15   

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BVerfG, 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15 (https://dejure.org/2017,13900)
BVerfG, Entscheidung vom 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15 (https://dejure.org/2017,13900)
BVerfG, Entscheidung vom 02. April 2017 - 1 BvR 2194/15 (https://dejure.org/2017,13900)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Abweisung einer Zivilklage auf Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB
    Nichtannahmebeschluss: Zur Abwägung hinsichtlich des Ausgleichs einer Persönlichkeitsverletzung durch Entschädigung in Geld - vorliegend keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Versagung einer Geldentschädigung

  • Wolters Kluwer

    Zivilklage auf Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Staatliche Pflicht zum Schutz des Einzelnen vor Gefährdungen seines Persönlichkeitsrechts durch Dritte

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zur Abwägung hinsichtlich des Ausgleichs einer Persönlichkeitsverletzung durch Entschädigung in Geld - vorliegend keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Versagung einer Geldentschädigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilklage auf Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Staatliche Pflicht zum Schutz des Einzelnen vor Gefährdungen seines Persönlichkeitsrechts durch Dritte

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Zur Abwägung hinsichtlich des Ausgleichs einer Persönlichkeitsverletzung durch Entschädigung in Geld - vorliegend keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Versagung einer Geldentschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken (2)

Sonstiges

  • henryk-broder.com (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung, 03.05.2013)

    Die Seele des ZDF

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 879
  • ZUM 2017, 835
  • afp 2017, 228
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15
    Die Versagung eines Entschädigungsanspruchs berührt den Schutzbereich des Grundrechts der Beschwerdeführerin aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 34, 269 ; BVerfGK 6, 144 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. März 2007 - 1 BvR 1946/04 -, NJW-RR 2007, S. 1191 ).

    Das ist der Fall, wenn die Normauslegung die Tragweite der Grundrechte nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 34, 269 ; 85, 248 ; 110, 226 ; stRspr).

    Hiergegen ist verfassungsrechtlich nichts zu erinnern (vgl. BVerfGE 34, 269 ; BVerfGK 3, 49 ; 6, 144 ; 9, 317 ).

    Die staatliche Pflicht, den Einzelnen vor Gefährdungen seines Persönlichkeitsrechts durch Dritte zu schützen (vgl. BVerfGE 34, 269 ; 99, 185 ; 114, 339 ; stRspr), auf die der Anspruch auf Entschädigung bei Persönlichkeitsrechtsverletzung zurückgeht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2000 - 1 BvR 1127/96 -, NJW 2000, S. 2187 ; BVerfGK 3, 49 ), kann sich dann bis zur Gebotenheit einer Geldentschädigung verdichten.

  • BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01

    Zur Geldentschädigung wegen auf einen Anrufbeantworter gesprochener beleidigender

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15
    Hiergegen ist verfassungsrechtlich nichts zu erinnern (vgl. BVerfGE 34, 269 ; BVerfGK 3, 49 ; 6, 144 ; 9, 317 ).

    Die staatliche Pflicht, den Einzelnen vor Gefährdungen seines Persönlichkeitsrechts durch Dritte zu schützen (vgl. BVerfGE 34, 269 ; 99, 185 ; 114, 339 ; stRspr), auf die der Anspruch auf Entschädigung bei Persönlichkeitsrechtsverletzung zurückgeht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2000 - 1 BvR 1127/96 -, NJW 2000, S. 2187 ; BVerfGK 3, 49 ), kann sich dann bis zur Gebotenheit einer Geldentschädigung verdichten.

  • BVerfG, 25.08.2005 - 1 BvR 2165/00

    Zuerkennung einer Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15
    Die Versagung eines Entschädigungsanspruchs berührt den Schutzbereich des Grundrechts der Beschwerdeführerin aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 34, 269 ; BVerfGK 6, 144 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. März 2007 - 1 BvR 1946/04 -, NJW-RR 2007, S. 1191 ).

    Hiergegen ist verfassungsrechtlich nichts zu erinnern (vgl. BVerfGE 34, 269 ; BVerfGK 3, 49 ; 6, 144 ; 9, 317 ).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15
    Das ist der Fall, wenn die Normauslegung die Tragweite der Grundrechte nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 34, 269 ; 85, 248 ; 110, 226 ; stRspr).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15
    Die staatliche Pflicht, den Einzelnen vor Gefährdungen seines Persönlichkeitsrechts durch Dritte zu schützen (vgl. BVerfGE 34, 269 ; 99, 185 ; 114, 339 ; stRspr), auf die der Anspruch auf Entschädigung bei Persönlichkeitsrechtsverletzung zurückgeht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2000 - 1 BvR 1127/96 -, NJW 2000, S. 2187 ; BVerfGK 3, 49 ), kann sich dann bis zur Gebotenheit einer Geldentschädigung verdichten.
  • BVerfG, 08.03.2000 - 1 BvR 1127/96

    Schmerzensgeld bei psychischen Gesundheitsschäden, hier: Nichtannahme einer

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15
    Die staatliche Pflicht, den Einzelnen vor Gefährdungen seines Persönlichkeitsrechts durch Dritte zu schützen (vgl. BVerfGE 34, 269 ; 99, 185 ; 114, 339 ; stRspr), auf die der Anspruch auf Entschädigung bei Persönlichkeitsrechtsverletzung zurückgeht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2000 - 1 BvR 1127/96 -, NJW 2000, S. 2187 ; BVerfGK 3, 49 ), kann sich dann bis zur Gebotenheit einer Geldentschädigung verdichten.
  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15
    Das ist der Fall, wenn die Normauslegung die Tragweite der Grundrechte nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 34, 269 ; 85, 248 ; 110, 226 ; stRspr).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15
    Das ist der Fall, wenn die Normauslegung die Tragweite der Grundrechte nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 34, 269 ; 85, 248 ; 110, 226 ; stRspr).
  • BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03

    Prominentenkinder

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15
    Die Zuerkennung einer Geldentschädigung für Persönlichkeitsrechtsverletzungen dient auch der Prävention (BGHZ 160, 298 ; 199, 237 ; stRspr).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15
    Die staatliche Pflicht, den Einzelnen vor Gefährdungen seines Persönlichkeitsrechts durch Dritte zu schützen (vgl. BVerfGE 34, 269 ; 99, 185 ; 114, 339 ; stRspr), auf die der Anspruch auf Entschädigung bei Persönlichkeitsrechtsverletzung zurückgeht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2000 - 1 BvR 1127/96 -, NJW 2000, S. 2187 ; BVerfGK 3, 49 ), kann sich dann bis zur Gebotenheit einer Geldentschädigung verdichten.
  • BVerfG, 09.03.2007 - 1 BvR 1946/04

    Zivilrechtliche Abwehransprüche eines von der Medienberichterstattung Betroffenen

  • BVerfG, 19.10.2006 - 1 BvR 152/01

    Zu Sorgfaltsanforderungen bei Verdachtsberichterstattung unter namentlicher

  • BVerfG, 23.09.2009 - 1 BvR 1681/09

    Keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Verweisung auf

  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

  • OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 16 U 121/14

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts einer Fernsehmoderatorin durch einen

  • OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 64/17

    Keine Geldentschädigung für Erbin von Helmut Kohl für Kohl-Protokolle -

    Der sogenannte Präventionsgedanke - also die Verhinderung künftiger Rechtsverletzungen durch die besondere Sanktion einer Geldentschädigung, die als (weiterer) Zweck des Rechtsinstituts der Geldentschädigung anerkannt ist (vgl. zuletzt BVerfG v. 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15, AfP 2017, 228 Tz. 10 m.w.N.) - kann den Zahlungsanspruch bei einem todesbedingten Zurücktreten der Genugtuungsfunktion allein nicht (mehr) tragen.

    Der Präventionsgedanke - den auch das Bundesverfassungsgericht durchaus als einen Zweck des Anspruchs auf Geldentschädigung anerkennt (zuletzt BVerfG v. 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15, AfP 2017, 228 Tz. 10 m.w.N.) - spielt vor allem eine Rolle beim Schutz einzelner Betroffener vor rechtswidrigen "Medienkampagnen" und Zwangskommerzialisierungen und dort speziell bei der Bemessung der Höhe der Geldentschädigung.

    Der Gedanke wird gerade in Wiederholungsfällen von Bedeutung sein und dient auch dann konkret dem Schutz eines Betroffenen (vgl. nur BVerfG v. 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15, AfP 2017, 228 Tz. 12), etwa beispielsweise einem von regelrechten Medienkampagnen verfolgten Prominenten.

    Der von der Genese des Rechtsinstituts erforderliche "Individualbezug" der Präventionsüberlegungen zeigt sich auch an anderer Stelle: So wird in Fällen, in denen bei einem Erstverstoß die Interessen des konkret Betroffenen noch durch einen Unterlassungstitel ausreichend zu wahren sind und bei denen deswegen eine Geldentschädigung (noch) nicht zum Ausgleich erforderlich ist, bei wiederholten und hartnäckigen Verstößen (auch) aus Präventionsgesichtspunkten dem konkreten Betroffenen möglicherweise schneller ein Geldentschädigungsanspruch zugebilligt werden (BVerfG v. 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15, AfP 2017, 228 Tz. 12).

    Kann beispielsweise unter Lebenden das Erwirken eines Unterlassungstitels, bei der gebotenen Gesamtwürdigung wegen der damit zusammenhängenden Ordnungsmittelandrohung einen Geldentschädigungsanspruch beeinflussen und sogar ausschließen (BGH v. 20.03.2012 - VI ZR 123/11, AfP 2012, 260 Tz. 15; BVerfG v. 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15, AfP 2017, 228 Tz. 12), muss eine, eine gerichtliche Sachaussage zur Rechtslage vor dem Todesfall enthaltende zivilgerichtliche Entscheidung jedenfalls postmortal und bei der Frage nach der Vererblichkeit einer Geldentschädigung aber ebenfalls Berücksichtigung finden können, wenn - wie hier - flankierend auch Unterlassungsansprüche durchgesetzt werden können.

  • BGH, 09.04.2019 - VI ZR 89/18

    Zur Haftung für Uploads durch Dritte

    Jede Art von Sanktion ist darauf zu prüfen, ob sie zu einem verfassungsrechtlich relevanten Einschnürungseffekt auf zulässige Meinungsäußerungen führt (vgl. Senatsurteile vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12, BGHZ 199, 237 Rn. 26; vom 15. Dezember 2009 - VI ZR 227/08, BGHZ 183, 353 Rn. 21; vom 5. Oktober 2004 - VI ZR 255/03, GRUR 2005, 179, 181, juris Rn. 26; vom 15. November 1994 - VI ZR 56/94, BGHZ 128, 1, 16, juris Rn. 85; BVerfG, AfP 2008, 58 Rn. 32 f.; BVerfGE 114, 339, 349; BVerfG, NJW-RR 2017, 879 Rn. 10; jeweils mwN).
  • LG Saarbrücken, 22.11.2021 - 5 O 151/19

    LG Saarbrücken legt EuGH Fragen zum Anspruch auf Ersatz des immateriellen

    Eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts führt aber nach ständiger Rechtsprechung nur dann zu einem Anspruch auf Geldentschädigung, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in andererWeise befriedigend ausgeglichen werden kann (BGH, Urteil vom 14.11.2017, VI ZR 534/15; BGH, Urteil vom 17.12.2013, VI ZR 211/12); verfassungsrechtliche Bedenken hiergegen werden nicht gesehen (BVerfG, Beschluss vom 02.04.2017, 1 BvR 2194/15).
  • BVerfG, 07.02.2018 - 1 BvR 442/15

    Verletzung der Pressefreiheit durch ungerechtfertigte Verpflichtung zum Abdruck

    Soweit insoweit Äußerungen in Frage stehen, die allein zur Steigerung des Umsatzes bewusst falsch oder bewusst ohne jede Berechtigung auf Kosten Dritter getroffen werden, kommt insoweit auch die Anerkennung einer Entschädigung in Betracht, die auch der Höhe nach so bemessen werden kann, dass diese zu einem wirksamen Schutz führt (vgl. BGHZ 128, 1 ; 160, 298 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. April 2017 - 1 BvR 2194/15 -, NJW-RR 2017, S. 879 ).
  • OLG Köln, 26.11.2020 - 15 U 39/20
    "Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein erwirkter Unterlassungstitel den Anspruch auf Geldentschädigung berühren oder diesen sogar gänzlich zum Wegfall bringen (vgl. BGH, Beschl. v. 30.6.2009 - VI ZR 340/08, juris; BGH, Urt. v. 24.11.2009 - VI ZR 219/08, AfP 2010, 74; BGH, Urt. v. 17.12.2013 - VI ZR 211/12, AfP 2014, 135; BGH, Urt. v. 15.9.2015 - VI ZR 175/14, AfP 2015, 564; BGH, Urt. v. 24.5.2016 - VI ZR 496/15, MDR 2016, 1086; ebenso: OLG Hamburg, Urt. v. 4.11.2008 - 7 U 71/08 n.v.; OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.8.2015 - 16 U 121/14, BeckRS 2016, 02919; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 23.9.2009 - 1 BvR 1742/09, juris; BVerfG, Beschl. v. 2.4.2017 - 1 BvR 2194/15, AfP 2017, 228; EGMR, Urt. v. 17.3.2016 - 16313/10, AfP 2016, 527; kritisch dagegen Burkhardt in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Auflage, Kap. 14 Rn. 125).
  • BGH, 16.02.2021 - VI ZA 6/20

    Geldentschädigung wegen Rechtsverletzung durch Bildberichterstattung i.R.d.

    Die Voraussetzungen einer Geldentschädigung wegen Rechtsverletzung durch Bildberichterstattung bedürfen im vorliegenden Zusammenhang keiner Klärung (vgl. dazu Senat, Urteile vom 24. Mai 2016 - VI ZR 496/15, NJW-RR 2016, 1136 Rn. 9; vom 5. Oktober 2004 - VI ZR 255/03, BGHZ 160, 298, juris Rn. 13 f., 24; BVerfG[K], Beschlüsse vom 2. April 2017 - 1 BvR 2194/15, NJW-RR 2017, 879 Rn. 10, 12; vom 23. September 2009 - 1 BvR 1681/09 u.a., juris Rn. 2; jeweils mwN).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2021 - 16 U 269/20

    Schmerzensgeld wegen der Veröffentlichung eines Klarnamens und der Darstellung

    Die staatliche Pflicht, den Einzelnen vor Gefährdungen seines Persönlichkeitsrechts durch Dritte zu schützen, kann sich dann bis zur Gebotenheit einer Geldentschädigung verdichten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. April 2017, Az.: 1 BvR 2194/15, NJW-RR 2017, 879 - 881).

    Auch unter diesem Gesichtspunkt ist der Anspruch auf Geldentschädigung auf schwere Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu beschränken; dies ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. April 2017, Az.: 1 BvR 2194/15, NJW-RR 2017, 879 - 881 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

  • LG Frankfurt/Main, 09.12.2021 - 3 O 422/20

    Nicht gelöschte Hassbeiträge: Twitter muss 6000 Euro an Nutzerin zahlen

    Der Fall ist hier auch anders gelagert als derjenige, der der Verfassungsgerichtsentscheidung "Das kleine Luder vom Lerchenberg" zugrunde lag (BVerfG, Beschluss vom 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15, NJW-RR 2017, 879).

    Das Bundesverfassungsgericht hielt es in jenem Fall noch für nicht willkürlich und auch nicht für eine Verkennung des wertsetzenden Gehalts des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, dass der betroffenen (...) unter Berücksichtigung des Kontextes dieser Äußerung durch den dortigen Beklagten in einer öffentlichen, kontroversen und scharf geführten Debatte über Antisemitismus mit Blick auf einen von ihr erwirkten Unterlassungstitel und die Einschüchterungswirkung drohender Kompensationszahlungen auf zulässige Meinungsäußerungen keine Geldentschädigung zugebilligt wurde (NJW-RR 2017, 879 Rn.9f., 12).

  • BVerfG, 19.05.2023 - 2 BvR 78/22

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen wegen Versagung einer

    b) Die Versagung eines Entschädigungsanspruchs berührt den Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 34, 269 ; BVerfGK 6, 144 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. April 2017 - 1 BvR 2194/15 -, Rn. 9).
  • OLG Köln, 27.08.2020 - 15 U 185/19

    Unterlassung der Veröffentlichung eines Lichtbildes in Presseberichterstattungen

    (a) Bei der gebotenen Gesamtwürdigung ist zwar anerkanntermaßen ein - wie hier schlussendlich der Fall - erwirkter Unterlassungstitel zu berücksichtigen; der Titel und die mit ihm verbundenen Vollstreckungsmöglichkeiten können einen Geldentschädigungsanspruch beeinflussen oder im Einzelfall auch ausschließen (st. Rspr., vgl. BGH v. 24.05.2016 - VI ZR 496/15, ZUM-RD 2016, 571 Rn. 9; v. 21.04.2015 - VI ZR 245/14, NJW 2015, 2500 Rn. 33; v. 30.06.2009 - VI ZR 340/08, BeckRS 2009, 20080 Rn. 3; dies billigend etwa auch BVerfG v. 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15, NJW-RR 2017, 879; EGMR v. 17.03.2016 - 16313/10, NJW 2017, 2891 Rn. 75).

    Indes ist - wie der Klägervertreter selbst anführt und oben geschildert - auch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung bei der Einzelfallabwägung ein sachlogisch ebenfalls erst nach der Veröffentlichung erwirkter Unterlassungstitel zu berücksichtigen, welcher einen (entstandenen) Geldentschädigungsanspruch "beeinflussen und im Zweifel sogar ausschließen kann" [vgl. erneut BGH v. 24.05.2016 - VI ZR 496/15, ZUM-RD 2016, 571 Rn. 9; v. 21.04.2015 - VI ZR 245/14, NJW 2015, 2500 Rn. 33; v. 30.06.2009 - VI ZR 340/08, BeckRS 2009, 20080 Rn. 3; BVerfG v. 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15, NJW-RR 2017, 879; EGMR v. 17.03.2016 - 16313/10, NJW 2017, 2891 Rn. 75; von einer (nachträglichen) "Verringerung" spricht hier etwa Korte , Praxis des Presserechts, 2. Aufl. 2018, § 5 Rn. 176].

  • OLG Köln, 26.03.2020 - 15 U 193/19

    Unterlassungsansprüche in Bezug auf Bildberichterstattungen Anspruch auf Zahlung

  • OLG Köln, 30.07.2020 - 15 U 313/19

    Ansprüche wegen Berichterstattungen über ein Strafverfahren Verletzung des

  • LG Karlsruhe, 23.11.2018 - 6 O 71/18

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Schonungslose Kritik an der Präsentation eines

  • OLG Dresden, 20.02.2020 - 4 U 2478/19

    Anspruch eines neugeborenen Kindes auf Geldentschädigung wegen einer

  • OLG Köln, 21.08.2017 - 15 W 47/17

    Voraussetzungen einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen

  • OLG Dresden, 06.01.2020 - 4 U 2478/19

    Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch Veröffentlichung eines

  • OLG Dresden, 03.04.2020 - 4 U 2478/19

    Voraussetzungen einer Anhörungsrüge; Rügefähige Gehörsverletzung; Vermeintliche

  • KG, 14.12.2017 - 10 U 52/16

    Presserechtlicher Geldentschädigungsanspruch: Schwere der

  • OLG Köln, 16.11.2017 - 15 U 71/17

    Schadensersatzanspruch wegen einer Persönlichkeitsverletzung

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