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   BVerfG, 28.10.2019 - 1 BvR 2237/19   

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https://dejure.org/2019,42363
BVerfG, 28.10.2019 - 1 BvR 2237/19 (https://dejure.org/2019,42363)
BVerfG, Entscheidung vom 28.10.2019 - 1 BvR 2237/19 (https://dejure.org/2019,42363)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Oktober 2019 - 1 BvR 2237/19 (https://dejure.org/2019,42363)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei mangelnden Darlegungen zur Wahrung der Beschwerdefrist

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 1684 Abs 4 S 2 BGB, § 1696 Abs 1 BGB
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei mangelnden Darlegungen zur Wahrung der Beschwerdefrist - zudem Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung trotz fachrechtlicher Fehlerhaftigkeit der angegriffenen Entscheidungen nicht erkennbar

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei mangelnden Darlegungen zur Wahrung der Beschwerdefrist - zudem Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung trotz fachrechtlicher Fehlerhaftigkeit der angegriffenen Entscheidungen nicht erkennbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2; BVerfGG § 93a Abs. 2
    Versagung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Erfolgsaussicht; Nichterkennbarkeit der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei mangelnden Darlegungen zur Wahrung der Beschwerdefrist - zudem Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung trotz fachrechtlicher Fehlerhaftigkeit der angegriffenen Entscheidungen nicht erkennbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde - und die erforderlichen Darlegungen zur Beschwerdefrist

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • EGMR, 28.04.2016 - 20106/13

    Buchleither gegen Deutschland

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2019 - 1 BvR 2237/19
    Obwohl das Amtsgericht fachrechtlich fehlerhaft § 1696 Abs. 1 BGB statt § 1696 Abs. 2 BGB i.V.m. § 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB als Maßstab für die Abänderung des unbefristeten Umgangsausschlusses (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2016 - 1 BvR 1547/16 -, Rn. 38; EGMR, Buchleither v. Deutschland, Urteil vom 28. April 2016, Nr. 20106/13, §§ 52 ff.; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 27. November 2018 - 6 UF 120/18 -, juris, Rn. 18; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27. Dezember 2018 - 9 UF 86/18 -, juris, Rn. 20; Coester, in: Staudinger, BGB, Stand: 19.03.2019, § 1696 Rn. 30 und 115) angewendet und auch das Oberlandesgericht § 1696 Abs. 2 BGB nicht genannt hat, ergibt sich aus dem Vortrag des Beschwerdeführers nicht, dass in der Sache die von Verfassungs wegen an eine Entscheidung über die Fortdauer eines unbefristeten Umgangsausschlusses zu stellenden Anforderungen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2016 - 1 BvR 1547/16 -, Rn. 36 ff.) nicht vorgelegen haben könnten.
  • BVerfG, 17.09.2016 - 1 BvR 1547/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Abänderung eines unbefristeten

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2019 - 1 BvR 2237/19
    Obwohl das Amtsgericht fachrechtlich fehlerhaft § 1696 Abs. 1 BGB statt § 1696 Abs. 2 BGB i.V.m. § 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB als Maßstab für die Abänderung des unbefristeten Umgangsausschlusses (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2016 - 1 BvR 1547/16 -, Rn. 38; EGMR, Buchleither v. Deutschland, Urteil vom 28. April 2016, Nr. 20106/13, §§ 52 ff.; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 27. November 2018 - 6 UF 120/18 -, juris, Rn. 18; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27. Dezember 2018 - 9 UF 86/18 -, juris, Rn. 20; Coester, in: Staudinger, BGB, Stand: 19.03.2019, § 1696 Rn. 30 und 115) angewendet und auch das Oberlandesgericht § 1696 Abs. 2 BGB nicht genannt hat, ergibt sich aus dem Vortrag des Beschwerdeführers nicht, dass in der Sache die von Verfassungs wegen an eine Entscheidung über die Fortdauer eines unbefristeten Umgangsausschlusses zu stellenden Anforderungen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2016 - 1 BvR 1547/16 -, Rn. 36 ff.) nicht vorgelegen haben könnten.
  • OLG Saarbrücken, 27.11.2018 - 6 UF 120/18

    Umgangsbefugnis bei entgegenstehendem Willen des 16-jährigen Kindes

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2019 - 1 BvR 2237/19
    Obwohl das Amtsgericht fachrechtlich fehlerhaft § 1696 Abs. 1 BGB statt § 1696 Abs. 2 BGB i.V.m. § 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB als Maßstab für die Abänderung des unbefristeten Umgangsausschlusses (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2016 - 1 BvR 1547/16 -, Rn. 38; EGMR, Buchleither v. Deutschland, Urteil vom 28. April 2016, Nr. 20106/13, §§ 52 ff.; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 27. November 2018 - 6 UF 120/18 -, juris, Rn. 18; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27. Dezember 2018 - 9 UF 86/18 -, juris, Rn. 20; Coester, in: Staudinger, BGB, Stand: 19.03.2019, § 1696 Rn. 30 und 115) angewendet und auch das Oberlandesgericht § 1696 Abs. 2 BGB nicht genannt hat, ergibt sich aus dem Vortrag des Beschwerdeführers nicht, dass in der Sache die von Verfassungs wegen an eine Entscheidung über die Fortdauer eines unbefristeten Umgangsausschlusses zu stellenden Anforderungen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2016 - 1 BvR 1547/16 -, Rn. 36 ff.) nicht vorgelegen haben könnten.
  • BVerfG, 11.07.2018 - 2 BvR 1548/14

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr (unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2019 - 1 BvR 2237/19
    Es ist deshalb nicht möglich zu prüfen, ob die Verfassungsbeschwerdefrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG gewahrt wurde (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. September 2019 - 1 BvR 1789/19 -, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2018 - 2 BvR 1548/14 -, Rn. 15 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 27.12.2018 - 9 UF 86/18

    Umgangsrechtsausschluss bei einer vertieft ablehnenden Haltung einer Jugendlichen

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2019 - 1 BvR 2237/19
    Obwohl das Amtsgericht fachrechtlich fehlerhaft § 1696 Abs. 1 BGB statt § 1696 Abs. 2 BGB i.V.m. § 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB als Maßstab für die Abänderung des unbefristeten Umgangsausschlusses (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2016 - 1 BvR 1547/16 -, Rn. 38; EGMR, Buchleither v. Deutschland, Urteil vom 28. April 2016, Nr. 20106/13, §§ 52 ff.; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 27. November 2018 - 6 UF 120/18 -, juris, Rn. 18; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27. Dezember 2018 - 9 UF 86/18 -, juris, Rn. 20; Coester, in: Staudinger, BGB, Stand: 19.03.2019, § 1696 Rn. 30 und 115) angewendet und auch das Oberlandesgericht § 1696 Abs. 2 BGB nicht genannt hat, ergibt sich aus dem Vortrag des Beschwerdeführers nicht, dass in der Sache die von Verfassungs wegen an eine Entscheidung über die Fortdauer eines unbefristeten Umgangsausschlusses zu stellenden Anforderungen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2016 - 1 BvR 1547/16 -, Rn. 36 ff.) nicht vorgelegen haben könnten.
  • BVerfG, 04.09.2019 - 1 BvR 1789/19

    Nichtannahme einer mangels Vorlage entscheidungserheblicher Unterlagen

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2019 - 1 BvR 2237/19
    Es ist deshalb nicht möglich zu prüfen, ob die Verfassungsbeschwerdefrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG gewahrt wurde (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. September 2019 - 1 BvR 1789/19 -, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2018 - 2 BvR 1548/14 -, Rn. 15 m.w.N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 163/20

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Verwertung einer mit dem Messgerät "PoliScan

    Zu einer ordnungsgemäßen Begründung nach § 18 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG gehört auch die schlüssige Darlegung, dass die Monatsfrist des § 55 Abs. 1 Satz 1 VerfGHG zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde gewahrt ist, wenn dies kalendarisch nicht offensichtlich ist, sondern daran aufgrund des Zeitablaufs - wie hier - Zweifel bestehen können (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 5. November 2019 - VerfGH 38/19.VB-2, juris, Rn. 3, und vom 16. Juni 2020- VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 14) und sich die Wahrung der Frist nicht ohne Weiteres aus den mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegten Unterlagen ergibt (siehe auch BVerfG, Beschlüsse vom 28. Oktober 2019 - 1 BvR 2237/19, juris, Rn. 2, und vom 21. September 2020 - 1 BvR 528/19, juris, Rn. 17).
  • BVerfG, 04.09.2023 - 2 BvR 1239/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde bei fehlender Darlegung der Fristwahrung und

    Es ist deshalb nicht möglich, zu prüfen, ob die Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG gewahrt wurde (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. Oktober 2019 - 1 BvR 2237/19 -, Rn. 2 m.w.N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 7/21

    Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse eines Amtsgerichts

    Zu einer ordnungsgemäßen Begründung nach § 18 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG gehört auch die schlüssige Darlegung, dass die Monatsfrist des § 55 Abs. 1 Satz 1 VerfGHG zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde gewahrt ist, wenn dies kalendarisch nicht offensichtlich ist, sondern daran aufgrund des Zeitablaufs Zweifel bestehen können (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 5. November 2019 - VerfGH 38/19.VB-2, DVBl 2020, 821 = juris, Rn. 3, vom 16. Juni 2020 - VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 14, und vom 23. Februar 2021 - VerfGH 163/20.VB-1, Seite 4 des Beschlussabdrucks) und sich die Wahrung der Frist nicht ohne Weiteres aus den mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegten Unterlagen ergibt (siehe auch BVerfG, Beschlüsse vom 28. Oktober 2019 - 1 BvR 2237/19, juris, Rn. 2, und vom 21. September 2020 - 1 BvR 528/19, juris, Rn. 17).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 10/21

    Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliche Entscheidung

    Zu einer ordnungsgemäßen Begründung nach § 18 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG gehört auch die schlüssige Darlegung, dass die Monatsfrist des § 55 Abs. 1 Satz 1 VerfGHG zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde gewahrt ist, wenn dies kalendarisch nicht offensichtlich ist, sondern daran aufgrund des Zeitablaufs Zweifel bestehen können (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 5. November 2019 - VerfGH 38/19.VB-2, DVBl 2020, 821 = juris, Rn. 3, vom 16. Juni 2020 - VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 14, und vom 23. Februar 2021 - VerfGH 163/20.VB-1, Seite 4 des Beschlussabdrucks) und sich die Wahrung der Frist nicht ohne Weiteres aus den mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegten Unterlagen ergibt (siehe auch BVerfG, Beschlüsse vom 28. Oktober 2019 - 1 BvR 2237/19, juris, Rn. 2, und vom 21. September 2020 - 1 BvR 528/19, juris, Rn. 17).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2021 - VerfGH 28/21

    Verfassungsbeschwerde wegen eines Bußgelds infolge einer

    Zu dieser ordnungsgemäßen Begründung nach § 18 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG gehört auch die schlüssige Darlegung, dass die Monatsfrist des § 55 Abs. 1 Satz 1 VerfGHG zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde gewahrt ist, wenn dies kalendarisch nicht offensichtlich ist, sondern daran aufgrund des Zeitablaufs - wie hier - Zweifel bestehen können (VerfGH NRW, Beschluss vom 23. Februar 2021 - VerfGH 163/20.VB-1) und sich die Wahrung der Frist nicht ohne Weiteres aus den mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegten Unterlagen ergibt (siehe auch BVerfG, Beschlüsse vom 28. Oktober 2019 - 1 BvR 2237/19, juris, Rn. 2, und vom 21. September 2020 - 1 BvR 528/19, juris, Rn. 17).
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