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   BVerfG, 04.07.2006 - 1 BvR 2241/04   

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https://dejure.org/2006,72588
BVerfG, 04.07.2006 - 1 BvR 2241/04 (https://dejure.org/2006,72588)
BVerfG, Entscheidung vom 04.07.2006 - 1 BvR 2241/04 (https://dejure.org/2006,72588)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Juli 2006 - 1 BvR 2241/04 (https://dejure.org/2006,72588)
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Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 4 Nr 14, EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst c, Richtlinie 77/388/EWG Art 13 Teil A Abs 1 Buchst c
    Arzt; Medizinische Behandlung; Schönheitsoperation; Steuerbefreiung; Umsatzsteuer

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BFH, 07.10.2010 - V R 17/09

    Keine Steuerfreiheit von Schönheitsoperationen - Verdrängung gesetzten Rechts

    Die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde hatte keinen Erfolg (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20. Februar 2006  1 BvR 2241/04).
  • BFH, 18.02.2008 - V B 35/06

    Umsatzsteuerpflicht von Schönheitsoperationen - Änderungsbescheid im

    cc) Der bloße Hinweis des Klägers, die Rechtsfrage sei weiterhin klärungsbedürftig, weil gegen das Urteil des BFH in BFHE 206, 471, BStBl II 2004, 862 beim BVerfG ein Verfahren unter dem Az. 1 BvR 2241/04 anhängig sei, reicht für eine Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO ebenfalls nicht aus (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. September 1988 9 CB 47/88, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1989, 678; BFH-Beschluss vom 14. März 2006 IV B 2/05, BFH/NV 2006, 1283, m.w.N.).

    Im Übrigen ist die Verfassungsbeschwerde durch Beschluss des BVerfG vom 4. Juli 2006 1 BvR 2241/04 gemäß §§ 93a, 93b des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen worden.

  • FG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 6 K 1917/07

    Steuerpflicht von Umsätzen aus Schönheitsoperationen

    Mit Urteil vom 12. November 2002 entschied dann auf nationaler Ebene das Finanzgericht Berlin ( 7 K 7264/02 , DStRE 2003, 376 ; bestätigt durch BFH-Urteil vom 15. Juli 2004 V R 27/03 , BStBl II 2004, 862 - Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, BVerfG-Beschluss vom 4. Juli 2006 1 BvR 2241/04, n.v.) unter Verweis u.a. auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes Urteil vom 14.09.2000 (a.a.O.), dass medizinisch nicht indizierte Schönheitsoperationen der Umsatzsteuer unterliegen.
  • BFH, 24.04.2008 - V B 259/07

    Abweichende Steuerfestsetzung bei nachträglich der Umsatzsteuer unterworfenen

    Nachdem ein für die Jahre 1996 bis 1998 durchgeführtes Klageverfahren sowie die Revision mit Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. Juli 2004 V R 27/03 (BFHE 206, 471, BStBl II 2004, 862) und eine Verfassungsbeschwerde (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 2006 1 BvR 2241/04) erfolglos geblieben waren, beantragte der vormalige Kläger ein Absehen von der Besteuerung aus Billigkeitsgründen nach § 163 der Abgabenordnung (AO).
  • FG Niedersachsen, 02.02.2012 - 16 K 10148/07

    Umsatzsteuerfreiheit von Schönheitsoperationen bei medizinischer Indikation

    Die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde hatte keinen Erfolg (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20. Februar 2006 1 BvR 2241/04).
  • BFH, 30.05.2007 - V S 7/06

    Anhörungsrüge

    Eine gegen den Beschluss erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 4. Juli 2006 1 BvR 2241/04, juris).
  • FG Köln, 14.02.2008 - 3 K 3767/04

    Unterliegen von Umsätzen aus "Schönheitsoperationen" der Umsatzsteuer bei

    Mit Urteil vom 12.11.2002 entschied das Finanzgericht Berlin (7 K 7264/02, DStRE 2003, 376; bestätigt durch BFH-Urteil vom 15.07.2004 - V R 27/03, BStBl II 2004, 862 - Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, BVerfG-Beschluss vom 4.7.2006 - 1 BvR 2241/04) unter Verweis u.a. auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes Urteil vom 14.09.2000 (a.a.O.), dass medizinisch nicht indizierte Schönheitsoperationen der Umsatzsteuer unterliegen.
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