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   BVerfG, 09.08.1999 - 1 BvR 2245/98   

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BVerfG, 09.08.1999 - 1 BvR 2245/98 (https://dejure.org/1999,1960)
BVerfG, Entscheidung vom 09.08.1999 - 1 BvR 2245/98 (https://dejure.org/1999,1960)
BVerfG, Entscheidung vom 09. August 1999 - 1 BvR 2245/98 (https://dejure.org/1999,1960)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Vollstreckung einstweiliger Anordnung - Verwaltungsprozeß - Parteiveranstaltung - Vermietung einer Kongreßhalle - Gebot effektiven Rechtsschutzes

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Republikaner"

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Republikaner"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 276 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 1330
  • DVBl 1999, 1646
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Berlin, 04.11.1998 - 3 S 15.98

    Zwangsgeld ; Beugemittel; Einstweilige Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1999 - 1 BvR 2245/98
    a) den Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 4. November 1998 - OVG 3 S 15.98 -,.

    Dies sei aber in der zeitlichen Begrenzung der Handlungspflicht begründet und nicht in der Unzulänglichkeit des gesetzlichen Vollstreckungsinstrumentariums (vgl. OVG Berlin, NVwZ-RR 1999, S. 411 f.).

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1999 - 1 BvR 2245/98
    Im Bereich des Verwaltungsprozeßrechts kann Art. 19 Abs. 4 GG auch den Erlaß einstweiliger Anordnungen gemäß § 123 VwGO erforderlich machen, wenn ohne vorläufigen Rechtsschutz schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 46, 166 ; 79, 69 ).

    Darüber hinaus sind die Verwaltungsgerichte verpflichtet, bei Erlaß und Vollstreckung einstweiliger Anordnungen nach § 123 VwGO der besonderen Bedeutung der jeweils betroffenen Grundrechte und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 79, 69 ).

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1999 - 1 BvR 2245/98
    Sie gibt dem Bürger darüber hinaus einen substantiellen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 77, 275 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1999 - 1 BvR 2245/98
    Es ist zwar grundsätzlich Sache der für die Auslegung und Anwendung des Verwaltungsprozeßrechts zuständigen Verwaltungsgerichte darüber zu befinden, welche Zwangsmittel aufgrund der §§ 167, 170 und 172 VwGO generell bei der Vollstreckung gegen die öffentliche Hand und speziell bei der Durchsetzung einstweiliger Anordnungen zur Verfügung stehen (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1999 - 1 BvR 2245/98
    Im Bereich des Verwaltungsprozeßrechts kann Art. 19 Abs. 4 GG auch den Erlaß einstweiliger Anordnungen gemäß § 123 VwGO erforderlich machen, wenn ohne vorläufigen Rechtsschutz schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 46, 166 ; 79, 69 ).
  • VGH Bayern, 27.02.2017 - 22 C 16.1427

    Münchener Luftreinhalteplan: Freistaat Bayern bleibt in der Pflicht

    Bei alledem verkennt der Verwaltungsgerichtshof nicht, dass die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit von Verfassungs wegen gehalten sind, "die Vollstreckungsvorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung so auszulegen und anzuwenden, dass ein wirkungsvoller Schutz der Rechte des Einzelnen auch gegenüber der Verwaltung gewährleistet ist" (BVerfG, B.v. 9.8.1999 - 1 BvR 2245/98 - DVBl 1999, 1646).

    § 172 VwGO steht daher dem Einsatz anderer nach § 167 VwGO in Verbindung mit der Zivilprozessordnung möglicher Zwangsmittel nicht entgegen (BVerfG, B.v. 9.8.1999 a.a.O. S. 1646).

    Ist etwa aufgrund vorangegangener Erfahrungen, aufgrund eindeutiger Bekundungen oder aufgrund mehrfacher erfolgloser Zwangsgeldandrohungen klar erkennbar, dass die Behörde unter dem Druck des Zwangsgeldes nicht einlenkt, gebietet es das Gebot effektiven Rechtsschutzes, von der nach § 167 VwGO möglichen "entsprechenden" Anwendung zivilprozessualer Vorschriften Gebrauch zu machen und einschneidendere Zwangsmaßnahmen zu ergreifen, um die Behörde zu rechtmäßigem Handeln anzuhalten (BVerfG, B.v. 9.8.1999 a.a.O. S. 1646).

    Notwendiges Korrelat der Erfordernisse, die sich aus dem Postulat der effektiven Durchsetzung des Unionsrechts sowie dem Gebot der Wirksamkeit der Vollstreckung von gegen die öffentliche Verwaltung ergangenen Gerichtsentscheidungen (BVerfG, B.v. 9.8.1999 - 1 BvR 2245/98 - DVBl 1999, 1646) für den Umfang der vorliegend veranlassten Sach- und Rechtsprüfung ergeben, ist eine Ausgestaltung des Vollstreckungsverfahrens, die die Rechte der Beteiligten - insbesondere den Anspruch des Vollstreckungsschuldners und anderer durch Vollstreckungsmaßnahmen nachteilig Betroffener auf rechtliches Gehör - in besonders sorgfältiger Weise wahrt.

  • VGH Bayern, 09.11.2018 - 22 C 18.1718

    Vorlage zum Europäischen Gerichtshof: Zwangshaft gegenüber Amtsträgern

    Kommt die vollziehende Gewalt dem Rechtsbefehl nicht nach, der ihr in einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung erteilt wurde, so sind die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Fällen der vorliegenden Art nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland - abgesehen von der durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. August 1999 (1 BvR 2245/98 [ECLI:DE:BVerfECLI:G:1999:rk19990809.1bvr224598]) richterrechtlich eröffneten weiteren Möglichkeit (vgl. dazu nachfolgend Abschnitt II.9.1 der Gründe dieses Beschlusses) - darauf beschränkt, ihr gegenüber unter Einräumung einer Frist für die Nachholung der geschuldeten Handlung Zwangsgelder anzudrohen und, falls auch die Androhung erfolglos bleibt, das Zwangsgeld festzusetzen (d.h. dem Vollstreckungsschuldner die Entrichtung des angedrohten Betrags aufzugeben).

    Im Beschluss vom 9. August 1999 (1 BvR 2245/98 [ECLI:DE:BVerfECLI:G:1999:rk19990809.1bvr224598]) - ihm lag die Konstellation zugrunde, dass die öffentliche Verwaltung einer politisch missliebigen Partei eine Veranstaltungshalle trotz einer dahingehenden gerichtlichen Anordnung und der zweimaligen Androhung von Zwangsgeldern nicht zur Verfügung gestellt hatte - hat es auf das Gebot hingewiesen, "die Vollstreckungsvorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung so auszulegen und anzuwenden, dass ein wirkungsvoller Schutz der Rechte des Einzelnen auch gegenüber der Verwaltung gewährleistet ist".

    Angesichts der Hartnäckigkeit, mit der der Vollstreckungsschuldner die Erfüllung des Urteils vom 9. Oktober 2012 in Verbindung mit dem Beschluss vom 27. Februar 2017 verweigert, steht für den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof fest, dass die im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. August 1999 (1 BvR 2245/98 (ECLI:DE:BVerfECLI:G:1999:rk19990809.1bvr224598]) aufgestellten Voraussetzungen für eine Überwindung der sich aus § 167 Abs. 1 Satz 1 VwGO grundsätzlich ergebenden Sperrwirkung an sich erfüllt sind.

    Deutsche Gerichte haben deshalb - und zwar auch noch nach dem Ergehen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 9. August 1999 (1 BvR 2245/98 [ECLI:DE:BVerfECLI:G:1999:rk19990809.1bvr224598]) - die Anordnung von Zwangshaft gegen Amtsträger der Exekutive wiederholt für unzulässig erklärt (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.1.1995 - 10 S 488/94 [ECLI:DE:VGHBW:1995:0112.10S488.94.0A]; Bundesfinanzhof, Beschluss vom 21.10.1999 - VII B 197/99 - juris Rn. 11 f.; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.1.2012 - L 7 KA 71/11 B ER [ECLI:DE:LSGBEBB:2012: 0123.L7KA71.11BER.0A - Rn. 17).

  • VG Stuttgart, 21.01.2020 - 17 K 5255/19

    Vollstreckung einer Verpflichtung aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts

    Daher sei nach der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 09.08.1999 - 1 BvR 2245/98 - in juris) auf die Zwangsmittel der ZPO überzugehen.

    Dies ist bei der Auslegung und Anwendung des Verwaltungsprozessrechts durch die Verwaltungsgerichte bei der Auswahl der Zwangsmittel aufgrund der §§ 167, 170 und 172 VwGO bei der Vollstreckung gegen die öffentliche Hand zu beachten (BVerfG, Kammerbeschluss vom 09.08.1999, - 1 BvR 2245/98-, in juris).

    Das Bundesverfassungsgericht führt in seinem Kammerbeschluss vom 09.08.1999 (1 BvR 2245/98) hierzu aus:.

  • VG München, 29.01.2018 - M 19 X 17.5464

    Pflicht zur Öffentlichkeitsbeteiligung - Vorbereitung der Fortschreibung des

    Denn die Justizgewährleistungspflicht und das Gebot effektiven Rechtsschutzes erfordern, von der nach § 167 Abs. 1 Satz 1 VwGO möglichen "entsprechenden" Anwendung zivilprozessualer Vorschriften Gebrauch zu machen und einschneidendere Zwangsmaßnahmen zu ergreifen, um die Behörde zu rechtmäßigem Handeln anzuhalten, wenn etwa aufgrund vorangegangener Erfahrungen, aufgrund eindeutiger Bekundungen oder aufgrund mehrfacher erfolgloser Zwangsgeldandrohungen klar erkennbar ist, dass die Behörde unter dem Druck des Zwangsgeldes nicht einlenkt (vgl. BVerfG, B.v. 9.8.1999 - 1 BvR 2245/98 - juris Rn. 9).

    Welche der in den §§ 885 bis 896 ZPO geregelten, einschneidenderen Zwangsmittel in welcher Reihenfolge und in welcher Form bei der Vollstreckung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen erforderlichenfalls zum Einsatz kommen, obliegt vorrangig der verwaltungsgerichtlichen Beurteilung (BVerfG, B.v. 9.8.1999 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2020 - 10 S 461/20

    Fahrverbot für Euro-5-Dieselfahrzeuge in Stuttgart: Beschwerde des Landes und

    Das Verwaltungsgericht habe verkannt, dass es sich bei § 172 VwGO um eine für Leistungsurteile abschließende Sonderregelung handele, die die Festsetzung eines solchen Zwangsgelds auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 09.08.1999 - 1 BvR 2245/98 - nicht zulasse.

    Jedenfalls erzwingen in einer solchen Konstellation sowohl nationales Verfassungsrecht als auch - unabhängig davon - Unionsrecht eine (nach Gesetzeswortlaut und Gesetzessystematik ohne weiteres mögliche) wirksame Zwangsvollstreckung nach § 167 Abs. 1 Satz 1 VwGO i. V. m. § 888 ZPO (zu Art. 19 Abs. 4 GG vgl. z. B. BVerfG, Beschlüsse vom 12.03.2019 - 2 BvR 2255/17, 2 BvR 2272/17 - juris Rn. 20 und vom 09.08.1999 - 1 BvR 2245/98 - juris Rn. 6 ff.; zum Unionsrecht vgl. z. B. EuGH, Urteil vom 19.12.2019 - C-752/18 -, EU:C:2019:1114, juris Rn. 33 ff.; zum Ganzen vgl. z. B. Berkemann a. a. O. S. 761 ff.; Will a. a. O. S. 300 ff.; Kaerkes a. a. O.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2019 - C-752/18

    Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe ist es nicht möglich, gegenüber

    In seinem Beschluss vom 9. August 1999 (1 BvR 2245/98) habe es hervorgehoben, dass der Einsatz anderer nach § 167 VwGO in Verbindung mit der ZPO möglicher Zwangsmittel "im Hinblick auf das Gebot wirkungsvollen Rechtsschutzes jedenfalls dann geboten [ist], wenn die Androhung und Festsetzung eines auf 2 000 DM [(etwa 1 000 Euro, die damals bestehende Obergrenze)] beschränkten Zwangsgeldes zum Schutz der Rechte des Betroffenen ungeeignet ist".

    Die deutschen Gerichte hätten deshalb - auch nachdem der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. August 1999 (1 BvR 2245/98) ergangen sei - die Anordnung von Zwangshaft gegen Amtsträger der Exekutive wiederholt für unzulässig erklärt.

    § 172 VwGO sei eine solche Regelung, und dessen im Anschluss an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. August 1999 (1 BvR 2245/98) erfolgte Änderung, die diesem Beschluss Rechnung trage, indem der Höchstbetrag von Zwangsgeldern gegen die Verwaltung zur Steigerung ihrer Effizienz angehoben werde, habe zur Folge, dass es nicht mehr möglich sei, auf die im Zivilrecht vorgesehenen einschneidenderen Zwangsmittel zurückzugreifen.

    32 Beschluss vom 9. August 1999 (1 BvR 2245/98).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2018 - 10 S 1808/18

    Durchsetzung eines verwaltungsgerichtlichen Bescheidungsurteils; wirkungsvolle

    Das verfassungsrechtlich gewährleistete Gebot effektiven Rechtsschutzes verlangt eine wirkungsvolle Vollstreckung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.08.1999 - 1 BvR 2245/98 - NVwZ 1999, 1330), die verhindern helfen soll, dass sich die Behörde über rechtskräftige Gerichtsentscheidungen hinwegsetzt, etwa indem sie die titulierte Verpflichtung nur zum Teil oder nur verzögert erfüllt (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 14.02.2017 - 1 So 63/16 - juris Rn. 39, 43; Heckmann in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 172 Rn. 58 f., 62; W.-R. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl., § 172 Rn. 6, 6b; Porz in Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 4. Aufl., VwGO § 172 Rn. 6).
  • VGH Bayern, 14.08.2018 - 22 C 18.583

    Luftreinhalteplan München - Zwangsgeld gegen Behörde

    Es sei nunmehr die im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. August 1999 (1 BvR 2245/98 - NVwZ 1999, 1330) dargestellte Situation eingetreten, in der es das Gebot effektiven Rechtsschutzes gebiete, von der nach § 167 VwGO möglichen entsprechenden Anwendung zivilprozessualer Vorschriften Gebrauch zu machen und einschneidendere Zwangsmaßnahmen zu ergreifen, um die Behörde zu rechtmäßigem Handeln anzuhalten.

    Unabhängig hiervon seien die im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. August 1999 (1 BvR 2245/98 - NVwZ 1999, 1330) aufgestellten Voraussetzungen für einen Rückgriff auf die Vollstreckungsmittel der Zivilprozessordnung nicht erfüllt.

  • VGH Bayern, 27.08.2020 - 22 C 20.44

    Vollstreckungsverfahren zum Luftreinhalteplan München erfolglos

    Es sei nunmehr die im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. August 1999 - 1 BvR 2245/98 - dargestellte Situation eingetreten, in der es das Gebot effektiven Rechtsschutzes gebiete, von der nach § 167 VwGO möglichen entsprechenden Anwendung zivilprozessualer Vorschriften Gebrauch zu machen und einschneidendere Zwangsmaßnahmen zu ergreifen, um die Behörde zu rechtmäßigem Handeln anzuhalten.

    Unabhängig hiervon seien die im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. August 1999 - 1 BvR 2245/98 - aufgestellten Voraussetzungen für einen Rückgriff auf die Vollstreckungsmittel der Zivilprozessordnung nicht erfüllt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2017 - 4 B 786/17

    Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Presse bzw. der Öffentlichkeit

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 9.8.1999 - 1 BvR 2245/98 -, DVBl. 1999, 1646 = juris, Rn. 7 ff.
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2008 - Verg 23/08

    Nachprüfungsverfahren: Zur Veräußerung kommunaler Grundstücke, die mit einer

  • OVG Hamburg, 14.02.2017 - 1 So 63/16

    Zwangsgeld bezüglich Fortschreibung des Luftreinhalteplans bestätigt

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2008 - Verg 3/08

    Zur Vorlagepflicht des OLG an den BGH in entsprechender Anwendung des § 124 Abs.

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - Verg 7/08

    Zur Vorlagepflicht des OLG an den BGH in entsprechender Anwendung des § 124 Abs.

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2008 - Verg 57/07

    Vollstreckbarkeit eines gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse ausgesprochenen

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2008 - Verg 4/08

    Spezialzuständigkeit des OLG im Vergabeverfahren gegenüber den Sozialgerichten -

  • VG Stuttgart, 06.11.2023 - 16 K 5276/23

    Feststellungsverfahren hinsichtlich der Erhebung einer Hilfsfrist des

  • VG Gelsenkirchen, 03.08.2018 - 8 L 1412/18

    Fall Sami A.: Zwangsgeld gegen die Stadt Bochum festgesetzt und weiteres

  • VGH Hessen, 08.11.1999 - 8 TM 3106/99

    Behörde als Vollstreckungsschuldner - Durchsetzung von nicht auf Geldleistung

  • OLG Düsseldorf, 16.04.2008 - Verg 57/07

    Rabattverträge von Krankenkassen: OLG legt Rechtswegfrage dem BGH vor!

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2017 - 18 B 1157/16

    Beschwerdefähigkeit und Existenz des Beschlusses mit der telefonischen

  • OVG Thüringen, 18.01.2010 - 2 VO 327/08

    Zur Vollstreckung von einstweiligen Anordnungen, mit denen ein Unterlassen der

  • OLG Düsseldorf, 09.11.2018 - 3 Kart 850/18

    Zulässigkeit der Veröffentlichung von Aufwands- und Strukturparametern der ersten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - 4 B 335/19

    Anspruch auf Unterlassung der Information an Ausbildungsteilnehmer eines privaten

  • OLG Düsseldorf, 16.07.2018 - 3 Kart 683/18

    Begründetheit eines Eilantrags auf Unterlassung der Veröffentlichung von

  • VG Mainz, 06.05.2019 - 3 N 338/19

    Luftreinhalteplan - keine Zwangsgeldandrohung gegen Stadt Mainz

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.10.2023 - 1 R 307/23

    Bestimmung einer angemessenen Frist zur Erfüllung eines

  • VG Mainz, 03.12.2019 - 3 N 1070/19

    Luftreinhalteplan - Vollstreckungsantrag gegen Stadt Mainz erneut erfolglos

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.12.2009 - L 1 KR 350/09

    24-Behandlungspflege; Zwangsvollstreckung; Zwangsgeldandrohung; Ersatzvornahme

  • LSG Baden-Württemberg, 26.08.2008 - L 4 KR 2992/08

    Krankenkassenwahlrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung, Verstoß gegen

  • VG Frankfurt/Oder, 14.06.2022 - 3 L 34/22
  • OLG Düsseldorf, 12.09.2018 - 3 Kart 809/18

    Zulässigkeit der Veröffentlichung von Aufwands- und Strukturparametern der ersten

  • VG Sigmaringen, 09.03.2022 - 5 K 377/22
  • OVG Brandenburg, 13.06.2005 - 3 E 8/05

    Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen unzureichender Erfüllung eines

  • SG Lüneburg, 13.05.2009 - S 81 AS 531/09

    Aussetzung; Behörde; Beschluss; Beschwerde; Beschwerdegericht; Eilverfahren;

  • SG Lüneburg, 14.05.2009 - S 87 AS 474/09

    Androhung; Bescheid; Beschluss; Darlehen; Darlehensbedingungen; Durchsetzung;

  • VG Lüneburg, 04.12.2006 - 1 D 1/06

    Festsetzung eines angedrohten Zwangsgeldes gegenüber einer Behörde.

  • VG Lüneburg, 06.09.2006 - 1 D 1/06

    Vollstreckung aus rechtskräftigem Urteil durch Zwangsgeldandrohung gegen die

  • VGH Bayern, 30.12.2009 - 20 CE 09.2905

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Entfallen des Anordnungsgrundes;

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