Rechtsprechung
   BVerfG, 25.05.2001 - 1 BvR 2253/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2568
BVerfG, 25.05.2001 - 1 BvR 2253/00 (https://dejure.org/2001,2568)
BVerfG, Entscheidung vom 25.05.2001 - 1 BvR 2253/00 (https://dejure.org/2001,2568)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Mai 2001 - 1 BvR 2253/00 (https://dejure.org/2001,2568)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,2568) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Lohnsteuerkarte - Eintragung der Religionszugehörigkeit - Religionsfreiheit - Kirchensteuererhebung

  • Judicialis

    BverfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; GG Art. 140

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2874 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 909
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 23.10.1978 - 1 BvR 439/75

    Verfassungsmäßigkeit der Eintragung der Religionszugehörigkeit auf der

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2001 - 1 BvR 2253/00
    Sie ist mit der durch Art. 4 Abs. 1 GG gewährleisteten und in Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 136 Abs. 3 Satz 1 WRV besonders hervorgehobenen Freiheit, religiöse Überzeugungen zu verschweigen, vereinbar (vgl. BVerfGE 49, 375 ).

    Durch diese Garantie werden die Eintragung der Mitgliedschaft zu einer Religionsgemeinschaft auf der Lohnsteuerkarte und die insoweit erfolgende Offenbarung der Zugehörigkeit mit umfasst (vgl. BVerfGE 49, 375 ).

  • BVerfG, 17.02.1977 - 1 BvR 33/76

    Verfassungsmäßigkeit der Haftung des Arbeitgebers für die Kirchenlohnsteuer

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2001 - 1 BvR 2253/00
    Die Gründe, die der Beschwerdeführer für seine gegenteilige Auffassung nennt, führen zu keiner anderen Beurteilung (vgl. BVerfGE 20, 40 ; 44, 103 ; BVerfG, Vorprüfungsausschuss des Ersten Senats, DÖV 1977, S. 448).
  • BVerfG, 23.10.1986 - 2 BvL 7/84

    Kirchgeld

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2001 - 1 BvR 2253/00
    Auch die vom Beschwerdeführer angesprochenen religionssoziologischen Verhältnisse haben die verfassungsrechtlichen Grundpositionen im Verhältnis zwischen Staat, Religionsgemeinschaften und dem einzelnen Bürger nicht verändert (vgl. auch BVerfGE 73, 388 ).
  • FG München, 24.11.1998 - 13 K 4538/97
    Auszug aus BVerfG, 25.05.2001 - 1 BvR 2253/00
    b) das Urteil des Finanzgerichts München vom 24. November 1998 - 13 K 4538/97 -,.
  • BVerfG, 20.04.1966 - 1 BvR 16/66

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Zusammenveranlagung von Partnern

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2001 - 1 BvR 2253/00
    Die Gründe, die der Beschwerdeführer für seine gegenteilige Auffassung nennt, führen zu keiner anderen Beurteilung (vgl. BVerfGE 20, 40 ; 44, 103 ; BVerfG, Vorprüfungsausschuss des Ersten Senats, DÖV 1977, S. 448).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2001 - 1 BvR 2253/00
    Dass die Finanzgerichte bei der Auslegung und Anwendung der den angegriffenen Gerichtsentscheidungen zugrunde liegenden Regelungen Bedeutung und Tragweite des Art. 4 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 140 GG und Art. 136 Abs. 3 Satz 1 WRV grundsätzlich verkannt hätten (vgl. BVerfGE 18, 85 ), ist vor diesem Hintergrund nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 17.02.1977 - 1 BvR 343/74

    Verfassungsmäßigkeit der Haftung des Arbeitgebers für die Kirchenlohnsteuer

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2001 - 1 BvR 2253/00
    Die Gründe, die der Beschwerdeführer für seine gegenteilige Auffassung nennt, führen zu keiner anderen Beurteilung (vgl. BVerfGE 20, 40 ; 44, 103 ; BVerfG, Vorprüfungsausschuss des Ersten Senats, DÖV 1977, S. 448).
  • BFH, 09.08.2000 - VI B 23/99

    Lohnsteuerkarte; Verfassungsmäßigkeit von Angaben zur Religionszugehörigkeit

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2001 - 1 BvR 2253/00
    a) den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 9. August 2000 - VI B 23/99 -,.
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 329/71

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Nachbesteuerung bei Kirchenaustritt

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2001 - 1 BvR 2253/00
    Das genannte Freiheitsrecht wird auf dem Gebiet des Kirchensteuerrechts von der Verfassung selbst durch die in Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 6 WRV enthaltene Garantie einer geordneten Besteuerung (vgl. BVerfGE 44, 37 ) eingeschränkt.
  • VG Berlin, 12.12.2019 - 27 K 292.15

    Kirchensteuerpflicht von im Kindesalter getauften und nicht aus der Kirche wieder

    Diese Einschränkungen liegen jedenfalls im überwiegenden Interesse der Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, bzw. der zu diesen Gesellschaften zählenden Beklagten an der geordneten - und effektiven -Ausübung des ihnen bzw. ihr vom Staat verliehenen Besteuerungsrechts (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 25. Mai 2001 - 1 BvR 2253/00 -, juris Rn. 3, und vom 23. Oktober 1978 - 1 BvR 439/75 -, juris Rn. 2).

    Durch diese Garantie werden Fragen an Betroffene zu ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religionsgemeinschaft mit umfasst, da diese Zugehörigkeit das maßgebliche Besteuerungsmerkmal darstellt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 25. Mai 2001 a.a.O. Rn. 3 und vom 23. Oktober 1978 a.a.O. Rn. 1 f.).

  • EGMR, 17.02.2011 - 12884/03

    Pflichtangaben zur Religionszugehörigkeit auf Lohnsteuerkarte: Kein Verstoß gegen

    Am 25. Mai 2001 hat das Bundesverfassungsgericht durch eine mit drei Richtern besetzte Kammer die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers nicht zur Entscheidung angenommen (1 BvR 2253/00).

    Im Unterschied zu anderen im Grundgesetz verankerten Grundrechten ist dieses Recht zwar nicht mit ausdrücklichen Einschränkungen versehen, jedoch durch Artikel 136 Abs. 3 und insbesondere durch Artikel 137 Abs. 6 WRV beschränkt (Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Oktober 1978, 1 BvR 439/775, Sammlung 49, S. 375; und vom 25. Mai 2001, 1 BvR 2253/00 - s. Rdnr. 12 oben).

  • VerfGH Bayern, 12.10.2010 - 19-VII-09

    Kirchenlohnsteuer

    Zudem geht auch das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass die religionssoziologischen Verhältnisse die verfassungsrechtlichen Grundpositionen im Verhältnis zwischen Staat, Religionsgemeinschaften und dem einzelnen Bürger nicht verändert haben (vgl. BVerfG vom 25.5.2001 = NVwZ 2001, 909).

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 17.2.1977 = BVerfGE 44, 103; BVerfG vom 23.10.1978 = BVerfGE 49, 375; BVerfG vom 27.8.1987 Az. 1 BvR 472/85; BVerfG NVwZ 2001, 909; BVerfG vom 30.9.2002 Az. 1 BvR 1744/02) und des Bundesfinanzhofs (BFH vom 12.7.1968 = NJW 1969, 632; BFH vom 4.7.1975 = BFHE 116, 485; BFH vom 9.8.2000 Az. VI B 23/99; BFH vom 31.7.2002 Az. VI B 25/02) wurde die Auffassung des Verfassungsgerichtshofs wiederholt bestätigt.

  • BFH, 31.07.2002 - VI B 25/02

    Lohnsteuerkarte - Religionszugehörigkeit - Kirchensteuer - Fragerecht -

    Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) wird durch die Eintragung "--" auf der Lohnsteuerkarte nicht deshalb unzumutbar belastet, weil er durch die Angabe, keiner kirchensteuererhebungsberechtigten Religionsgemeinschaft anzugehören, diese nach seiner Auffassung mittelbar unterstützt (vgl. insoweit die Ausführungen im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 25. Mai 2001 1 BvR 2253/00, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2001, 907).
  • BVerfG, 30.09.2002 - 1 BvR 1744/02
    Auf den Beschluss der Kammer vom 25. Mai 2001 (NVwZ 2001, S. 909) wird Bezug genommen.
  • FG München, 05.02.2002 - 13 K 5064/01

    Kompetenz des Bundesministeriums der Finanzen zur Erstellung von Muster für den

    Die Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 25. Mai 2001 - 1 BvR 2253/00, Bl. 114, a - d a.a.O.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.01.2022 - 5 LA 2/21

    Kirchensteuerrecht - Kirchgeld bei glaubensverschiedener Ehe

    Durch veränderte religionssoziologische Verhältnisse werden die verfassungsrechtlichen Grundpositionen im Verhältnis zwischen Staat, Religionsgemeinschaften und dem einzelnen Bürger nicht in Frage gestellt (BVerfG, Beschluss vom 25. Mai 2001 - 1 BvR 2253/00 -, juris Rn. 5; vgl. auch VGH Kassel, Urteil vom 5. Juli 1994 - 5 UE 1747/90 -, juris Rn. 27).
  • FG München, 30.07.2001 - 13 K 1668/01

    Eintragung der Nichtzugehörigkeit zu einer kirchensteuererhebungsberechtigten

    Die Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 25. Mai 2001 - 1 BvR 2253/00, Bl. 114 a-d a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht