Rechtsprechung
BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- Bundesverfassungsgericht
Ungerechtfertigte Verfahrenseinstellung wegen Nichtbetreibens gem § 92 Abs 2 VwGO verletzt Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) - Zu Funktion und Voraussetzungen der Betreibensaufforderung gem § 92 Abs 2 S 1, S 3 VwGO sowie zu den Voraussetzungen für die Annahme des ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 86 Abs 1 VwGO, § 92 Abs 2 S 1 VwGO, § 92 Abs 2 S 3 VwGO
Stattgebender Kammerbeschluss: Ungerechtfertigte Verfahrenseinstellung wegen Nichtbetreibens gem § 92 Abs 2 VwGO verletzt Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) - Zu Funktion und Voraussetzungen der Betreibensaufforderung gem § 92 Abs 2 S 1, S 3 VwGO sowie zu den ... - rechtsprechung-im-internet.de
Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 86 Abs 1 VwGO, § 92 Abs 2 S 1 VwGO, § 92 Abs 2 S 3 VwGO
Stattgebender Kammerbeschluss: Ungerechtfertigte Verfahrenseinstellung wegen Nichtbetreibens gem § 92 Abs 2 VwGO verletzt Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) - Zu Funktion und Voraussetzungen der Betreibensaufforderung gem § 92 Abs 2 S 1, S 3 VwGO sowie zu den ... - Wolters Kluwer
Antrag auf Fortsetzung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bzgl. Rechtmäßigkeit der Grenzfeststellung aufgrund Vermessung und Abmarkung eines Grundstücks durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur
- rewis.io
Stattgebender Kammerbeschluss: Ungerechtfertigte Verfahrenseinstellung wegen Nichtbetreibens gem § 92 Abs 2 VwGO verletzt Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) - Zu Funktion und Voraussetzungen der Betreibensaufforderung gem § 92 Abs 2 S 1, S 3 VwGO sowie zu den ...
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GG Art. 19 Abs. 4 S. 1; VwGO § 92 Abs. 2
Antrag auf Fortsetzung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bzgl. Rechtmäßigkeit der Grenzfeststellung aufgrund Vermessung und Abmarkung eines Grundstücks durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das wegen Nichtbetreiben eingestellte verwaltungsgerichtliche Verfahren
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 16.12.2010 - 5 A 1349/07
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.06.2011 - 3 L 44/11
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.07.2011 - 3 L 44/11
- BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11
Papierfundstellen
- BVerfGK 20, 43
- NJW 2013, 678
- NVwZ 2013, 136
Wird zitiert von ... (95)
- BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 490/14
Anrufung des Ausschusses nach § 111 Abs. 2 ArbGG - Frist
Der Zugang zu den Gerichten darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfG 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11 - Rn. 25, BVerfGK 20, 43) .Art. 19 Abs. 4 GG gilt insoweit auch innerhalb des gerichtlichen Verfahrens (BVerfG 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11 - Rn. 25, BVerfGK 20, 43) .
- BVerfG, 07.02.2023 - 2 BvR 1057/22
Verwaltungsgerichtliche Feststellung der Klagerücknahmefiktion wegen …
Nach der durch den Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2012 (1 BvR 2254/11) geprägten Rechtsprechung zu § 92 Abs. 2 VwGO, die auch für § 81 Abs. 1 AsylG gelte, solle die Rücknahmefiktion nämlich die Voraussetzungen für die Annahme eines weggefallenen Rechtsschutzinteresses festlegen und gesetzlich legitimieren und nicht als Sanktion für einen Verstoß gegen prozessuale Mitwirkungspflichten gedeutet werden.Sie soll vielmehr nur die Voraussetzungen für die Annahme eines weggefallenen Rechtsschutzinteresses festlegen und gesetzlich legitimieren (…vgl. zu § 79 AsylVfG BTDrucks 12/2062, S. 42: Vereinfachte Beendigung eines Verfahrens, "an dessen Fortführung der Kläger erkennbar kein Interesse mehr hat"; BVerfGK 20, 43 ).
Zum anderen hat ein Kläger das Verfahren nur dann nicht mehr im Sinne von § 81 AsylG betrieben, wenn er innerhalb der Monatsfrist nicht substantiiert dargetan hat, dass und warum das Rechtsschutzbedürfnis trotz des Zweifels an seinem Fortbestehen, aus dem sich die Betreibensaufforderung ergeben hat, nicht entfallen ist (ähnlich BVerwG…, Beschluss vom 7. Juli 2005 - 10 BN 1.05 -, juris, Rn. 7; BVerfGK 20, 43 ).
- LSG Hessen, 17.08.2015 - L 6 AS 659/14
Bei der Auslegung und Anwendung des § 102 Abs. 2 SGG ist der strenge …
Die Vorschrift soll die Voraussetzungen für die Annahme eines weggefallenen Rechtsschutzbedürfnisses festlegen und gesetzlich legitimieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11; Bundestags-Drucks. 13/3993, S. 12 zu § 81 AsylVfG).Anwendung findet sie als vereinfachte Beendigung eines Verfahrens, an dessen Fortführung der Kläger erkennbar kein Interesse mehr hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11; Bundestags-Drucks 12/2062, S. 42).
Vom Wegfall eines ursprünglich gegebenen Rechtsschutzinteresses kann ein Gericht im Einzelfall regelmäßig nur dann ausgehen, wenn das prozessuale Verhalten eines rechtsschutzsuchenden Verfahrensbeteiligten begründeten Anlass zu der Annahme bietet, dass ihm an einer Sachentscheidung mangels eines Sachbescheidungsinteresses nicht mehr gelegen ist (BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95; BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Denn die Vorschrift des § 102 Abs. 2 SGG ist weder ein Instrument zum Disziplinieren von unkooperativen Klägern bzw. oder zur Sanktionierung prozessleitender Verfügungen (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11) noch zum Generieren von bequemen Erledigungen in lästigen Verfahren (in diesem Sinne auch bereits OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Oktober 2005 - 1 L 40/05 zu § 92 VwGO; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Juni 2010 - L 5 AS 217/10, LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. September 2014 - L 19 AS 1532/14 B).
An einem solchen Desinteresse fehlt es, wenn die Motivation des Rechtsbehelfsführers, an der Verfolgung seines Rechtsschutzzieles festzuhalten, eindeutig auf der Hand liegt (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Hat der Rechtsbehelfsführer seine Klage bereits begründet und Beweis für die von ihm vorgebrachten Tatsachenbehauptungen angeboten, so ist es Aufgabe des zur Amtsermittlung verpflichteten Gerichts, den Sachverhalt durch eine Beweisaufnahme aufzuklären und danach zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Der Weg, aufgrund einer vorweggenommenen Beweiswürdigung auf einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses des Klägers zu schließen und auf diese Weise das Verfahren ohne mündliche Verhandlung und gegebenenfalls ohne Beweisaufnahme zu beenden, ist dem Gericht in einer solchen Fallkonstellation verwehrt (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Zumindest der damalige Prozessbevollmächtigte hätte im Übrigen wissen müssen, dass das Gericht insbesondere dann Anlass haben kann, am Fortbestand des Rechtsschutzinteresses ernsthaft zu zweifeln, wenn der Prozessgegner die Richtigkeit des Vorbringens des Rechtsschutzsuchenden in Frage stellt und dieser sich dazu nicht äußert (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2019 - L 19 AS 1810/18
Erstattung vorläufiger Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II
Die Voraussetzungen für eine Klagerücknahmefiktion liegen nicht vor (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11; BSG, Urteil vom 04.04.2017 - B 4 AS 2/16 R m.w.N.; Beschluss des Senats vom 22.01.2016 - L 19 AS 1863/15 B m.w.N.).Nach der Rechtsprechung des BVerfG (vgl. etwa Beschlüsse vom 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95 und 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11) darf ein Gericht im Einzelfall aber erst dann von einem Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses ausgehen, wenn das Verhalten eines Verfahrensbeteiligten Anlass zu der Annahme bietet, dass ihm an einer Sachentscheidung nicht mehr gelegen ist.
Die Klagerücknahmefiktion soll nur die Voraussetzungen für die Annahme eines weggefallenen Rechtschutzinteresses festlegen und gesetzlich legitimieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.09.2012 -1 BvR 2254/11).
- LSG Sachsen-Anhalt, 17.07.2014 - L 5 AS 586/13
Voraussetzungen der Klagerücknahmefiktion bei unterbliebener Mitwirkungshandlung …
Die Vorschrift soll die Voraussetzungen für die Annahme eines weggefallenen Rechtsschutzbedürfnisses festlegen und gesetzlich legitimieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11; BT-Drucks. 13/3993, S. 12 zu § 81 AsylVfG).Anwendung findet sie als vereinfachte Beendigung eines Verfahrens, an dessen Fortführung der Kläger erkennbar kein Interesse mehr hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.September 2012 - 1 BvR 2254/11; BT-Drucks 12/2062, S. 42).
Vom Wegfall eines ursprünglich gegebenen Rechtsschutzinteresses kann ein Gericht im Einzelfall nur dann ausgehen, wenn das Verfahren eines rechtsschutzsuchenden Verfahrensbeteiligten Anlass zu der Annahme bietet, dass ihm an einer Sachentscheidung mangels eines Sachbescheidungsinteresses nicht mehr gelegen ist (BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95; BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Namentlich darf die Rücknahmefiktion nicht als Sanktion für einen Verstoß gegen prozessuale Mitwirkungspflichten oder unkooperatives Verhalten eines Beteiligten gedeutet oder eingesetzt werden (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Das Gericht kann insbesondere Anlass haben, am Fortbestand des Rechtsschutzinteresses ernsthaft zu zweifeln, wenn der Prozessgegner die Richtigkeit des Vorbringens des Rechtsschutzsuchenden in Frage stellt und dieser sich dazu nicht äußert (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
An einem Nichtbetreiben des Verfahrens fehlt es jedoch, wenn die Motivation des Rechtsmittelführers, an der Verfolgung seines Rechtsschutzzieles festzuhalten, eindeutig auf der Hand liegt (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Hat der Rechtsmittelführer seine Klage bereits begründet und Beweis für die von ihm vorgebrachten Tatsachenbehauptungen angeboten, ist es Aufgabe des zur Amtsermittlung verpflichteten Gerichts, den Sachverhalt durch eine Beweisaufnahme aufzuklären und danach zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Der Weg, aufgrund einer vorweggenommenen Beweiswürdigung auf einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses des Klägers zu schließen und auf diese Weise das Verfahren ohne mündliche Verhandlung und ggf ohne Beweisaufnahme zu beenden, ist dem Gericht verwehrt (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
- LSG Sachsen-Anhalt, 17.07.2014 - L 5 AS 588/13
Angelegenheiten nach dem SGB II (AS) - Zu den Voraussetzungen der …
Die Vorschrift soll die Voraussetzungen für die Annahme eines weggefallenen Rechtsschutzbedürfnisses festlegen und gesetzlich legitimieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11; BT-Drucks. 13/3993, S. 12 zu § 81 AsylVfG).Anwendung findet sie als vereinfachte Beendigung eines Verfahrens, an dessen Fortführung der Kläger erkennbar kein Interesse mehr hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.September 2012 - 1 BvR 2254/11; BT-Drucks 12/2062, S. 42).
Vom Wegfall eines ursprünglich gegebenen Rechtsschutzinteresses kann ein Gericht im Einzelfall nur dann ausgehen, wenn das Verfahren eines rechtsschutzsuchenden Verfahrensbeteiligten Anlass zu der Annahme bietet, dass ihm an einer Sachentscheidung mangels eines Sachbescheidungsinteresses nicht mehr gelegen ist (BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95; BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Namentlich darf die Rücknahmefiktion nicht als Sanktion für einen Verstoß gegen prozessuale Mitwirkungspflichten oder unkooperatives Verhalten eines Beteiligten gedeutet oder eingesetzt werden (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Das Gericht kann insbesondere Anlass haben, am Fortbestand des Rechtsschutzinteresses ernsthaft zu zweifeln, wenn der Prozessgegner die Richtigkeit des Vorbringens des Rechtsschutzsuchenden in Frage stellt und dieser sich dazu nicht äußert (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
An einem Nichtbetreiben des Verfahrens fehlt es jedoch, wenn die Motivation des Rechtsmittelführers, an der Verfolgung seines Rechtsschutzzieles festzuhalten, eindeutig auf der Hand liegt (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Hat der Rechtsmittelführer seine Klage bereits begründet und Beweis für die von ihm vorgebrachten Tatsachenbehauptungen angeboten, ist es Aufgabe des zur Amtsermittlung verpflichteten Gerichts, den Sachverhalt durch eine Beweisaufnahme aufzuklären und danach zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Der Weg, aufgrund einer vorweggenommenen Beweiswürdigung auf einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses des Klägers zu schließen und auf diese Weise das Verfahren ohne mündliche Verhandlung und ggf ohne Beweisaufnahme zu beenden, ist dem Gericht verwehrt (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
- LSG Sachsen-Anhalt, 17.07.2014 - L 5 AS 587/13
Voraussetzungen einer Klagerücknahmefiktion bei unterbliebener …
Die Vorschrift soll die Voraussetzungen für die Annahme eines weggefallenen Rechtsschutzbedürfnisses festlegen und gesetzlich legitimieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11; BT-Drucks. 13/3993, S. 12 zu § 81 AsylVfG).Anwendung findet sie als vereinfachte Beendigung eines Verfahrens, an dessen Fortführung der Kläger erkennbar kein Interesse mehr hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.September 2012 - 1 BvR 2254/11; BT-Drucks 12/2062, S. 42).
Vom Wegfall eines ursprünglich gegebenen Rechtsschutzinteresses kann ein Gericht im Einzelfall nur dann ausgehen, wenn das Verfahren eines rechtsschutzsuchenden Verfahrensbeteiligten Anlass zu der Annahme bietet, dass ihm an einer Sachentscheidung mangels eines Sachbescheidungsinteresses nicht mehr gelegen ist (BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95; BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Namentlich darf die Rücknahmefiktion nicht als Sanktion für einen Verstoß gegen prozessuale Mitwirkungspflichten oder unkooperatives Verhalten eines Beteiligten gedeutet oder eingesetzt werden (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Das Gericht kann insbesondere Anlass haben, am Fortbestand des Rechtsschutzinteresses ernsthaft zu zweifeln, wenn der Prozessgegner die Richtigkeit des Vorbringens des Rechtsschutzsuchenden in Frage stellt und dieser sich dazu nicht äußert (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
An einem Nichtbetreiben des Verfahrens fehlt es jedoch, wenn die Motivation des Rechtsmittelführers, an der Verfolgung seines Rechtsschutzzieles festzuhalten, eindeutig auf der Hand liegt (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Hat der Rechtsmittelführer seine Klage bereits begründet und Beweis für die von ihm vorgebrachten Tatsachenbehauptungen angeboten, ist es Aufgabe des zur Amtsermittlung verpflichteten Gerichts, den Sachverhalt durch eine Beweisaufnahme aufzuklären und danach zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
Der Weg, aufgrund einer vorweggenommenen Beweiswürdigung auf einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses des Klägers zu schließen und auf diese Weise das Verfahren ohne mündliche Verhandlung und ggf ohne Beweisaufnahme zu beenden, ist dem Gericht verwehrt (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).
- BSG, 04.04.2017 - B 4 AS 2/16 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahmefiktion - Untätigkeit des Klägers - …
Das BVerfG hat eine solche Reaktion genügen lassen, nachdem ein Kläger im Ausgangsverfahren (schlicht) erklärt hatte, er halte an der Klage fest (BVerfG, Beschluss vom 17.9.2012 - 1 BvR 2254/11 - juris RdNr 36) . - BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 81/13
Antrag auf Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat - …
Der Zugang zu den Gerichten darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (…BVerfG 20. Mai 2014 - 2 BvR 2512/13 - Rn. 13; 28. Februar 2013 - 2 BvR 612/12 - Rn. 19, BVerfGK 20, 207; 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11 - Rn. 25, BVerfGK 20, 43) . - LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2018 - L 21 R 955/16
Fiktive Klagerücknahme
Die Rücknahmefiktion darf weder als Sanktion für einen Verstoß gegen prozessuale Mitwirkungspflichten oder unkooperatives Verhalten eingesetzt werden (BVerfG vom 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11), noch stellt die Vorschrift ein Hilfsmittel zur Erledigung lästiger Verfahren oder zur vorsorglichen Sanktionierung prozessleitender Verfügungen dar (LSG Nordrhein-Westfalen vom 22.01.2016 - L 19 AS 1863/15 B).Sie soll vielmehr nur die Voraussetzungen für die Annahme eines weggefallenen Rechtsschutzinteresses festlegen und gesetzlich legitimieren" (BVerfG vom 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11).
Ob der Standpunkt des VG Darmstadt (…a.a.O.) unter Beachtung der zuvor wiedergegebenen Rechtsprechung des BVerfG (insbesondere vom 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11) Bestand haben kann, erscheint als sehr fraglich, bedarf aber keiner Entscheidung.
Das BVerfG hat eine solche Reaktion genügen lassen, nachdem ein Kläger im Ausgangsverfahren (schlicht) erklärt hatte, er halte an der Klage fest (BVerfG vom 17.9.2012 - 1 BvR 2254/11).
- LSG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - L 5 KR 605/12
Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahmefiktion - Betreibensaufforderung: …
- LSG Sachsen-Anhalt, 21.04.2015 - L 7 SB 105/13
Verfahren zur Feststellung der Behinderung nach SGB IX (SB)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2019 - 6 A 155/18
Voraussetzungen für eine fiktivie Klagerücknahme nach § 92 Abs. 2 S. 1 VwGO ; …
- VGH Bayern, 06.06.2016 - 22 B 16.611
Fortsetzung des Rechtsstreits nach Rücknahmefiktion
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2019 - L 12 SO 641/18
Beendigung des sozialgerichtlichen Klageverfahrens durch die …
- BSG, 07.09.2022 - B 6 KA 11/21 R
Vertragsärztliche Versorgung - Widerspruchsverfahren im Verfahren zur …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2022 - L 21 R 535/22
Anforderungen an das Vorliegen einer Klagerücknahmefiktion im sozialgerichtlichen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2019 - L 12 SO 640/18
Beendigung des sozialgerichtlichen Klageverfahrens durch die …
- BVerfG, 18.03.2019 - 2 BvR 367/19
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei Möglichkeit …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2016 - L 19 AS 1863/15
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2014 - L 19 AS 1532/14
Rückforderung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2013 - L 19 AS 1186/13
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2015 - L 19 AS 1912/15
Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2015 - L 19 AS 1570/15
Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf …
- SG Mainz, 10.02.2015 - S 14 AS 8/15
Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahmefiktion - Betreibensaufforderung - …
- BSG, 28.11.2019 - B 7 AY 2/18 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
- LSG Hessen, 28.04.2015 - L 3 U 205/14
Fiktion der Klagerücknahme; Ausnahmecharakter der Rücknahmefiktion; Bestimmtheit …
- SG Berlin, 11.09.2017 - S 11 R 5930/15
Rentenversicherungspflicht - selbstständig tätiger Kfz-Sachverständiger und …
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2017 - L 18 AS 2584/16
Enge Voraussetzungen für die Rücknahmefiktion der Klage
- VGH Bayern, 19.05.2021 - 22 ZB 19.1035
Klagerücknahmefiktion wegen Nichtbetreibens
- OVG Niedersachsen, 01.09.2017 - 13 LA 203/17
Voraussetzungen der Rücknahmefiktion des § 92 Abs. 2 VwGO
- VG München, 03.12.2015 - M 16 K 15.3205
Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens nach Eintritt der Klagerücknahmefiktion
- LSG Baden-Württemberg, 05.08.2014 - L 5 KR 4106/13
- BSG, 14.05.2020 - B 14 AS 73/19 B
Fiktion der Klagerücknahme nach erfolgloser Betreibensaufforderung
- BVerwG, 20.09.2016 - 1 WB 17.16
Fiktion der Rücknahme; Nichtbetreiben des Verfahrens; Eigenart des …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2022 - L 3 R 514/21
Keine Beendigung des sozialgerichtlichen Klageverfahrens durch die …
- BGH, 14.06.2019 - AnwZ (Brfg) 9/19
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2022 - L 12 SO 96/22
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2015 - L 16 KR 224/15
Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2020 - L 21 R 322/20
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2017 - L 17 U 315/16
Gewährung von Rente; Ausnahmecharakter der fiktiven Klagerücknahme; Keine …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.02.2014 - L 4 KR 416/13
- VG Ansbach, 18.04.2013 - AN 14 K 12.01412
Eine Änderung der Einkommensverhältnisse tritt im Falle einer rückwirkenden …
- LSG Bayern, 09.07.2019 - L 15 AS 177/18
Sozialgerichtsverfahren: Beurteilung der Zulassungsbedürftigkeit bei durch …
- VGH Bayern, 31.01.2023 - 6 ZB 22.211
Rücknahmefiktion, Betreibensaufforderung, Aufforderung zur Klagebegründung
- LSG Baden-Württemberg, 15.11.2013 - L 4 KR 2320/13
- LSG Thüringen, 01.10.2019 - L 6 KR 1156/18
Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahmefiktion - Verfahrensgegenstand im …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2022 - 11 A 314/22
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, hilfsweise subsidiären Schutz; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2019 - 9 A 2047/18
Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Asylverfahren; …
- BSG, 20.05.2019 - B 14 AS 66/18 B
Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
- OVG Sachsen, 22.09.2017 - 4 B 268/17
Kinderbetreuungsplatz; Rechtsschutzbedürfnis; Erledigung; Verweilzeit, ; …
- VG München, 05.11.2014 - M 23 K 13.2826
Abmeldung des Kraftfahrzeugs - vollständige Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer …
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - 10 M 46.12
PKH-Beschwerde; rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss …
- VG Gelsenkirchen, 07.12.2021 - 18 K 3240/20
beA-Versand: Sicherheitspuffer von 70 Sekunden genügt nicht!
- VG Stuttgart, 23.02.2021 - 7 K 5892/19
Anspruch auf Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2019 - L 9 SO 354/18
Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren
- SG Meiningen, 30.07.2018 - S 16 KR 2246/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2015 - L 11 AS 298/14
- BSG, 11.03.2021 - B 5 R 296/20 B
Feststellung von rentenrechtlichen Zeiten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2020 - L 21 AS 1240/18
- LSG Niedersachsen-Bremen, 31.01.2017 - L 7 BK 5/16
Angelegenheiten nach § 6a BKGG
- LSG Sachsen, 18.04.2019 - L 3 AS 968/17
Anforderungen an die Wirksamkeit einer Verfahrensbeendigung im …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2016 - 1 L 244/12
Betreibensaufforderung - Wiedereinsetzung in die Ausschlussfrist
- LSG Sachsen, 13.12.2018 - L 3 AS 111/18
Eintritt der Fiktion einer Klagerücknahme im sozialgerichtlichen Verfahren
- VG Saarlouis, 04.07.2018 - 5 K 292/18
Fortsetzung eines wegen Nichtbetreibens eingestellten Klageverfahrens
- LSG Hessen, 28.11.2017 - L 3 U 139/17
Klagerücknahmefiktion; Betreibensaufforderung; Wegfall des …
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.11.2021 - L 3 U 49/20
Betreibensaufforderung - Klagerücknahmefiktion - Zurückverweisung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2018 - L 7 AS 1891/17
SGB-II -Leistungen
- LSG Sachsen, 14.01.2016 - L 3 AS 976/14
Berufungsrücknahmefiktion; Betreibensaufforderung; Sicherstellung der Vertretung …
- VGH Bayern, 29.04.2022 - 22 ZB 20.1957
Klagerücknahmefiktion wegen Nichtbetreibens des Verfahrens
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2017 - L 7 AS 1248/16
Beendigung eines Rechtsstreits durch Klagerücknahmefiktion
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2015 - 2 M 18.15
Klagerücknahmefiktion; Betreibensaufforderung; Aufforderung zur Klagebegründung
- SG Magdeburg, 05.03.2013 - S 45 AS 91131/10
- LSG Bayern, 20.09.2021 - L 7 BA 62/21
Sozialgerichtsverfahren: Keine ordnungsgemäße Betreibensaufforderung bei bloß …
- VGH Bayern, 15.04.2015 - 11 ZB 15.209
Aufforderung zum Betreiben des Verfahrens
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.12.2020 - L 17 EG 2/20
Sozialgerichtliches Verfahren - fiktive Klagerücknahme - Ausbleiben einer …
- VG München, 10.08.2020 - M 32 K 19.1820
Rechtsschutzinteresse, Verwaltungsgerichte, Feuerstättenschau, …
- BSG, 26.02.2020 - B 14 AS 111/19 B
Voraussetzungen einer Betreibensaufforderung
- LSG Hamburg, 21.03.2013 - L 1 KR 72/12
- VG Augsburg, 14.10.2019 - Au 9 K 19.967
Bertreibensaufforderung bei Fristsetzung für Klagebegründung
- VG Köln, 17.04.2019 - 26 K 11393/16
- VG Würzburg, 22.11.2016 - W 4 K 16.261
Sicherungsmaßnahmen für Nachbargiebelwand bei Abbruch einer Grenzwand als Kosten …
- OVG Sachsen, 08.06.2015 - 1 A 73/15
Betreibensaufforderung; fiktive Klagerücknahme
- OVG Bremen, 07.01.2022 - 1 LB 77/20
Verpflichtung zur Angabe einer ladungsfähigen Anschrift im Berufungsverfahren
- LSG Sachsen-Anhalt, 05.11.2020 - L 1 R 172/19
Zu den Anforderungen an eine wirksame Betreibensaufforderung
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2016 - L 12 R 254/15
- VG Berlin, 04.12.2014 - 19 K 288.14
Fortsetzung eines vom Gericht eingestellten Klageverfahrens nach Einstellung …
- VG Augsburg, 10.01.2022 - Au 9 K 21.792
Klagerücknahmefiktion, Nichtbetreiben des Verfahrens
- VG München, 15.09.2020 - M 3 K 19.5402
Wirksamkeit der Klagerücknahmefiktion
- VG Berlin, 07.06.2018 - 19 K 552.17
Gerichtliche Aufforderung zur Begründung der Klage
- LSG Niedersachsen-Bremen, 31.01.2017 - L 7 BK 6/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2020 - L 15 AS 241/18
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2020 - L 15 AS 240/18
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2020 - L 15 AS 239/18
- VG Köln, 19.08.2021 - 8 K 4268/19