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   BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11   

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https://dejure.org/2012,34240
BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11 (https://dejure.org/2012,34240)
BVerfG, Entscheidung vom 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11 (https://dejure.org/2012,34240)
BVerfG, Entscheidung vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11 (https://dejure.org/2012,34240)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Ungerechtfertigte Verfahrenseinstellung wegen Nichtbetreibens gem § 92 Abs 2 VwGO verletzt Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) - Zu Funktion und Voraussetzungen der Betreibensaufforderung gem § 92 Abs 2 S 1, S 3 VwGO sowie zu den Voraussetzungen für die Annahme des ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 86 Abs 1 VwGO, § 92 Abs 2 S 1 VwGO, § 92 Abs 2 S 3 VwGO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Ungerechtfertigte Verfahrenseinstellung wegen Nichtbetreibens gem § 92 Abs 2 VwGO verletzt Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) - Zu Funktion und Voraussetzungen der Betreibensaufforderung gem § 92 Abs 2 S 1, S 3 VwGO sowie zu den ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 86 Abs 1 VwGO, § 92 Abs 2 S 1 VwGO, § 92 Abs 2 S 3 VwGO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Ungerechtfertigte Verfahrenseinstellung wegen Nichtbetreibens gem § 92 Abs 2 VwGO verletzt Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) - Zu Funktion und Voraussetzungen der Betreibensaufforderung gem § 92 Abs 2 S 1, S 3 VwGO sowie zu den ...

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Fortsetzung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bzgl. Rechtmäßigkeit der Grenzfeststellung aufgrund Vermessung und Abmarkung eines Grundstücks durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Ungerechtfertigte Verfahrenseinstellung wegen Nichtbetreibens gem § 92 Abs 2 VwGO verletzt Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) - Zu Funktion und Voraussetzungen der Betreibensaufforderung gem § 92 Abs 2 S 1, S 3 VwGO sowie zu den ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4 S. 1; VwGO § 92 Abs. 2
    Antrag auf Fortsetzung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bzgl. Rechtmäßigkeit der Grenzfeststellung aufgrund Vermessung und Abmarkung eines Grundstücks durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das wegen Nichtbetreiben eingestellte verwaltungsgerichtliche Verfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 20, 43
  • NJW 2013, 678
  • NVwZ 2013, 136
 
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Wird zitiert von ... (95)

  • BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 490/14

    Anrufung des Ausschusses nach § 111 Abs. 2 ArbGG - Frist

    Der Zugang zu den Gerichten darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfG 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11 - Rn. 25, BVerfGK 20, 43) .

    Art. 19 Abs. 4 GG gilt insoweit auch innerhalb des gerichtlichen Verfahrens (BVerfG 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11 - Rn. 25, BVerfGK 20, 43) .

  • BVerfG, 07.02.2023 - 2 BvR 1057/22

    Verwaltungsgerichtliche Feststellung der Klagerücknahmefiktion wegen

    Nach der durch den Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2012 (1 BvR 2254/11) geprägten Rechtsprechung zu § 92 Abs. 2 VwGO, die auch für § 81 Abs. 1 AsylG gelte, solle die Rücknahmefiktion nämlich die Voraussetzungen für die Annahme eines weggefallenen Rechtsschutzinteresses festlegen und gesetzlich legitimieren und nicht als Sanktion für einen Verstoß gegen prozessuale Mitwirkungspflichten gedeutet werden.

    Sie soll vielmehr nur die Voraussetzungen für die Annahme eines weggefallenen Rechtsschutzinteresses festlegen und gesetzlich legitimieren (vgl. zu § 79 AsylVfG BTDrucks 12/2062, S. 42: Vereinfachte Beendigung eines Verfahrens, "an dessen Fortführung der Kläger erkennbar kein Interesse mehr hat"; BVerfGK 20, 43 ).

    Zum anderen hat ein Kläger das Verfahren nur dann nicht mehr im Sinne von § 81 AsylG betrieben, wenn er innerhalb der Monatsfrist nicht substantiiert dargetan hat, dass und warum das Rechtsschutzbedürfnis trotz des Zweifels an seinem Fortbestehen, aus dem sich die Betreibensaufforderung ergeben hat, nicht entfallen ist (ähnlich BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 2005 - 10 BN 1.05 -, juris, Rn. 7; BVerfGK 20, 43 ).

  • LSG Hessen, 17.08.2015 - L 6 AS 659/14

    Bei der Auslegung und Anwendung des § 102 Abs. 2 SGG ist der strenge

    Die Vorschrift soll die Voraussetzungen für die Annahme eines weggefallenen Rechtsschutzbedürfnisses festlegen und gesetzlich legitimieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11; Bundestags-Drucks. 13/3993, S. 12 zu § 81 AsylVfG).

    Anwendung findet sie als vereinfachte Beendigung eines Verfahrens, an dessen Fortführung der Kläger erkennbar kein Interesse mehr hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11; Bundestags-Drucks 12/2062, S. 42).

    Vom Wegfall eines ursprünglich gegebenen Rechtsschutzinteresses kann ein Gericht im Einzelfall regelmäßig nur dann ausgehen, wenn das prozessuale Verhalten eines rechtsschutzsuchenden Verfahrensbeteiligten begründeten Anlass zu der Annahme bietet, dass ihm an einer Sachentscheidung mangels eines Sachbescheidungsinteresses nicht mehr gelegen ist (BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95; BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).

    Denn die Vorschrift des § 102 Abs. 2 SGG ist weder ein Instrument zum Disziplinieren von unkooperativen Klägern bzw. oder zur Sanktionierung prozessleitender Verfügungen (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11) noch zum Generieren von bequemen Erledigungen in lästigen Verfahren (in diesem Sinne auch bereits OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Oktober 2005 - 1 L 40/05 zu § 92 VwGO; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Juni 2010 - L 5 AS 217/10, LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. September 2014 - L 19 AS 1532/14 B).

    An einem solchen Desinteresse fehlt es, wenn die Motivation des Rechtsbehelfsführers, an der Verfolgung seines Rechtsschutzzieles festzuhalten, eindeutig auf der Hand liegt (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).

    Hat der Rechtsbehelfsführer seine Klage bereits begründet und Beweis für die von ihm vorgebrachten Tatsachenbehauptungen angeboten, so ist es Aufgabe des zur Amtsermittlung verpflichteten Gerichts, den Sachverhalt durch eine Beweisaufnahme aufzuklären und danach zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).

    Der Weg, aufgrund einer vorweggenommenen Beweiswürdigung auf einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses des Klägers zu schließen und auf diese Weise das Verfahren ohne mündliche Verhandlung und gegebenenfalls ohne Beweisaufnahme zu beenden, ist dem Gericht in einer solchen Fallkonstellation verwehrt (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).

    Zumindest der damalige Prozessbevollmächtigte hätte im Übrigen wissen müssen, dass das Gericht insbesondere dann Anlass haben kann, am Fortbestand des Rechtsschutzinteresses ernsthaft zu zweifeln, wenn der Prozessgegner die Richtigkeit des Vorbringens des Rechtsschutzsuchenden in Frage stellt und dieser sich dazu nicht äußert (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).

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