Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 13.05.1969

Rechtsprechung
   BVerfG, 18.02.1970 - 1 BvR 226/69   

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BVerfG, 18.02.1970 - 1 BvR 226/69 (https://dejure.org/1970,26)
BVerfG, Entscheidung vom 18.02.1970 - 1 BvR 226/69 (https://dejure.org/1970,26)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Februar 1970 - 1 BvR 226/69 (https://dejure.org/1970,26)
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Robenstreit

Art. 12 GG, Robenpflicht vor baden-württembergischen Gerichten als Gewohnheitsrecht (Hinweis: vgl. jetzt § 21 AGGVG)

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verpflichtung des Rechtsanwalts - Auftreten in Amtstracht - Gewohnheitsrechtliche Begründung - Gewohnheitsrecht verletzt nicht GG - Zurückweisung als Prozeßbevollmächtigter

  • zeit.de (Pressebericht, 03.04.1970)

    Zwangs-Robe

  • haufe.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Krawattenzwang - Bekleidungsvorschriften in der Justiz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 28, 21
  • NJW 1970, 851
  • DVBl 1970, 352
 
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Wird zitiert von ... (101)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 28.06.1967 - 2 BvR 143/61

    Entziehung der Verteidigungsbefugnis

    Auszug aus BVerfG, 18.02.1970 - 1 BvR 226/69
    Auch solches Recht kommt als Grundlage für einen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit in Betracht (BVerfGE 22, 114 [121]).

    Die Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 1 GG sind offensichtlich nicht verletzt; Art. 2 Abs. 1 GG ist, soweit es sich um die Zurückweisung als Prozeßbevollmächtigter handelt, nicht Prüfungsmaßstab (BVerfGE 22, 114 [120 mit weiteren Nachweisen]).

  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 18.02.1970 - 1 BvR 226/69
    Das bei der Klassifizierung der einzelnen Materien der Rechtsetzung wesentliche Merkmal des "Traditionellen" oder "Herkömmlichen" (vgl. auch BVerfGE 3, 407 [414 f.]; 5, 25 [29]; 7, 29 [44]; 11, 192 [199]; 11, 234 [237]; 12, 205 [226]; 23, 113 [123 f.]) bestätigt die dem systematischen Zusammenhang entnommene Abgrenzung; denn schon durch § 89 PrAGGVG wurde die Bestimmung über die Verpflichtung der Rechtsanwälte zum Tragen der Amtstracht in den Zusammenhang des Gerichtsverfassungsrechts eingefügt.
  • BVerfG, 30.05.1956 - 1 BvF 3/53

    Apothekenerrichtung

    Auszug aus BVerfG, 18.02.1970 - 1 BvR 226/69
    Das bei der Klassifizierung der einzelnen Materien der Rechtsetzung wesentliche Merkmal des "Traditionellen" oder "Herkömmlichen" (vgl. auch BVerfGE 3, 407 [414 f.]; 5, 25 [29]; 7, 29 [44]; 11, 192 [199]; 11, 234 [237]; 12, 205 [226]; 23, 113 [123 f.]) bestätigt die dem systematischen Zusammenhang entnommene Abgrenzung; denn schon durch § 89 PrAGGVG wurde die Bestimmung über die Verpflichtung der Rechtsanwälte zum Tragen der Amtstracht in den Zusammenhang des Gerichtsverfassungsrechts eingefügt.
  • BVerfG, 23.01.1968 - 1 BvR 709/66

    Nachtbackverbot I

    Auszug aus BVerfG, 18.02.1970 - 1 BvR 226/69
    Sie läßt sich mit sachgerechten und vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls rechtfertigen, in deren Rahmen weithin auch Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit berücksichtigt werden können (BVerfGE 23, 50 [56 mit weiteren Nachweisen]).
  • KG, 02.01.1970 - 2 Ws 61/69
    Auszug aus BVerfG, 18.02.1970 - 1 BvR 226/69
    Das nationalsozialistische Regime brachte insoweit keine Änderung der Rechtslage (vgl. KG, NJW 1970, S. 482).
  • BVerfG, 13.05.1969 - 1 BvR 226/69

    Pflicht des Rechtsanwalts zum Tragen einer Robe vor Gericht

    Auszug aus BVerfG, 18.02.1970 - 1 BvR 226/69
    Den Antrag des Beschwerdeführers auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 13. Mai 1969 abgelehnt (BVerfGE 26, 14).
  • BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52

    Baugutachten

    Auszug aus BVerfG, 18.02.1970 - 1 BvR 226/69
    Das bei der Klassifizierung der einzelnen Materien der Rechtsetzung wesentliche Merkmal des "Traditionellen" oder "Herkömmlichen" (vgl. auch BVerfGE 3, 407 [414 f.]; 5, 25 [29]; 7, 29 [44]; 11, 192 [199]; 11, 234 [237]; 12, 205 [226]; 23, 113 [123 f.]) bestätigt die dem systematischen Zusammenhang entnommene Abgrenzung; denn schon durch § 89 PrAGGVG wurde die Bestimmung über die Verpflichtung der Rechtsanwälte zum Tragen der Amtstracht in den Zusammenhang des Gerichtsverfassungsrechts eingefügt.
  • BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 37/60

    Korntal

    Auszug aus BVerfG, 18.02.1970 - 1 BvR 226/69
    Weder Art. 19 Abs. 4 GG noch das Rechtsstaatsprinzip gewährleisten einen Instanzenzug (BVerfGE 11, 232 [233 mit weiteren Nachweisen]).
  • Drs-Bund, 08.01.1958 - BT-Drs III/120
    Auszug aus BVerfG, 18.02.1970 - 1 BvR 226/69
    Bei den Beratungen über die Bundesrechtsanwaltsordnung von 1959 hatte der Bundesrat auf Antrag seines Rechtsausschusses vorgeschlagen, als § 71 a in das Gesetz folgende Bestimmung aufzunehmen: "Der Rechtsanwalt hat vor Gericht die von der Landesregierung durch Rechtsverordnung vorgeschriebene Amtstracht zu tragen." Die Bundesregierung stimmte dem zu (BRDrucks. Nr. 461/1/57, S. 3; BTDrucks. III/120, Anl. 2 Nr. 3 und Anl. 3 Nr. 1).
  • BVerfG, 04.06.1957 - 2 BvL 17/56

    Pressedelikte

    Auszug aus BVerfG, 18.02.1970 - 1 BvR 226/69
    Das bei der Klassifizierung der einzelnen Materien der Rechtsetzung wesentliche Merkmal des "Traditionellen" oder "Herkömmlichen" (vgl. auch BVerfGE 3, 407 [414 f.]; 5, 25 [29]; 7, 29 [44]; 11, 192 [199]; 11, 234 [237]; 12, 205 [226]; 23, 113 [123 f.]) bestätigt die dem systematischen Zusammenhang entnommene Abgrenzung; denn schon durch § 89 PrAGGVG wurde die Bestimmung über die Verpflichtung der Rechtsanwälte zum Tragen der Amtstracht in den Zusammenhang des Gerichtsverfassungsrechts eingefügt.
  • BVerfG, 22.02.1968 - 2 BvO 2/65

    Blankettstrafrecht

  • BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 125/60

    Jugendgefährdende Schriften I

  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvR 580/53

    Beurkundungswesen

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Rechtsprechung
   BVerfG, 13.05.1969 - 1 BvR 226/69   

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BVerfG, 13.05.1969 - 1 BvR 226/69 (https://dejure.org/1969,646)
BVerfG, Entscheidung vom 13.05.1969 - 1 BvR 226/69 (https://dejure.org/1969,646)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Mai 1969 - 1 BvR 226/69 (https://dejure.org/1969,646)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Pflicht des Rechtsanwalts zum Tragen einer Robe vor Gericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 26, 14
  • DVBl 1969, 546
  • DVBl 1970, 352
  • AnwBl 1970, 170
  • DÖV 1970, 67
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 18.02.1970 - 1 BvR 226/69

    Robenstreit

    Den Antrag des Beschwerdeführers auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 13. Mai 1969 abgelehnt (BVerfGE 26, 14).
  • BAG, 25.06.1975 - 5 AZR 261/74

    Anspruch auf Jahressonderzuwendung von Dienstordnungs-Angestellten

    Der Senat hat zu dieser Frage bisher nicht Stellung genommen; lediglich für gewährte Ausbildungskosten hat er entsprechende Vereinbarungen als zulässig angesehen (BAG AP Nr. 43 zu Art. 12 GG).
  • BVerwG, 09.05.1988 - 1 B 49.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen grundsätzlicher

    Daß der durch eine bundesrechtliche Ermächtigung - hier: Art. 297 EGStGB - zur Normsetzung ermächtigte Verordnunggeber im Sinne der erteilten Ermächtigung zu handeln und dadurch das Gleichheitsgebot zu wahren sowie willkürliche Differenzierungen zu vermeiden hat, versteht sich im Grunde von selbst und ist ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z.B. BVerfGE 13, 248 ; 26, 16 [BVerfG 13.05.1969 - 1 BvR 226/69]; 46, 120 [BVerfG 11.10.1977 - 2 BvR 407/76]; 58, 68 [BVerfG 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80]).
  • BVerwG, 09.05.1988 - 1 B 57.88

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Daß der durch eine bundesrechtliche Ermächtigung - hier: Art. 297 EGStGB - zur Normsetzung ermächtigte Verordnungsgeber im Sinne der erteilten Ermächtigung zu handeln und dadurch das Gleichheitsgebot zu wahren sowie willkürliche Differenzierungen zu vermeiden hat, versteht sich im Grunde von selbst und ist ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z.B. BVerfGE 13, 248 ; 26, 16 [BVerfG 13.05.1969 - 1 BvR 226/69]; 46, 120 [BVerfG 11.10.1977 - 2 BvR 407/76]; 58, 68 <79) [BVerfG 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80].
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