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   BVerfG, 18.08.2014 - 1 BvR 2271/14   

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https://dejure.org/2014,29067
BVerfG, 18.08.2014 - 1 BvR 2271/14 (https://dejure.org/2014,29067)
BVerfG, Entscheidung vom 18.08.2014 - 1 BvR 2271/14 (https://dejure.org/2014,29067)
BVerfG, Entscheidung vom 18. August 2014 - 1 BvR 2271/14 (https://dejure.org/2014,29067)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 2 BVerfGG, § 16 Abs 1 S 2 Nr 2 TPG, § 16 Abs 1 S 2 Nr 5 TPG
    Nichtannahmebeschluss: Vorrangige Inanspruchnahme fachgerichtlichen (Eil-)Rechtsschutzes (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) auch bzgl Aufnahme auf Warteliste für Organtransplantation geboten

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Vorrangige Inanspruchnahme fachgerichtlichen (Eil-)Rechtsschutzes (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) auch bzgl Aufnahme auf Warteliste für Organtransplantation geboten

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Vorrangige Inanspruchnahme fachgerichtlichen (Eil-)Rechtsschutzes (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) auch bzgl Aufnahme auf Warteliste für Organtransplantation geboten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 28.06.2017 - 5 StR 20/16

    Freispruch im Fall des "Göttinger Leberallokationsskandals" bestätigt

    Zunächst würde diese Auffassung im Blick auf nach wie vor völlig ungeklärte Fragen des Rechtsschutzes (dazu Lang in Höfling, aaO, Einführung IV Rn. 25 ff., Gutmann, aaO, § 12 Rn. 39 ff.; Schmidt-Aßmann, aaO, S. 109 ff., jeweils mwN) in Verbindung mit der Situation des vor einer lebensnotwendigen Operation stehenden Arztes - ungeachtet der insoweit verfassungsrechtlich gebotenen Gewährleistung eines Eilrechtsschutzes (vgl. BVerfG, NJW 2017, 545; 2013, 1727; Beschluss vom 18. August 2014 - 1 BvR 2271/14) - faktisch auf eine kaum zu begründende "Schicksalsgemeinschaft bis in den Tod hinein' hinauslaufen.
  • BVerfG, 06.07.2016 - 1 BvR 1705/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde auf effektiven Rechtsschutz in einem Fall der

    Die Fachgerichte müssen in dringenden Fällen binnen kürzester Zeit Eilrechtsschutz gewähren und diesen auch bei unklarer Rechtsweglage durch Verweisung sicherstellen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 2014 - 1 BvR 2271/14 -, juris, Rn. 5).
  • VGH Bayern, 15.06.2015 - 5 ZB 14.1919

    Meldung als nicht transplantabel; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Rechtsweg;

    Die von der Klägerin jetzt geschilderte Lebensgefahr hätte vielmehr zusätzlicher Anlass sein können, statt monatelangem fruchtlosem Streit um eine Terminvereinbarung mit der Beklagten zügigen Rechtsschutz auch im Eilverfahren zu suchen (vgl. etwa LG Gießen, B.v. 19.9.2014 - 3 O 290/14 - BeckRS 2014, 19527: Beschluss gemäß § 17a Abs. 3 GVG auch im einstweiligen Verfügungsverfahren, einstweilige Verfügung aber abgelehnt, vgl. OLG Frankfurt, B.v. 5.3.2015 - 16 U 192/14 - juris Rn. 7; LG Essen, U.v. 21.11.2007 - 1 O 312/07 - juris: erfolgreiche einstweilige Verfügung auf Wiederaufnahme in die Warteliste; auch das Bundesverfassungsgericht hält fachgerichtlichen Rechtsschutz in der Transplantationsmedizin für möglich: B.v. 18.8.2014 - 1 BvR 2271/14 - juris Rn. 2).

    Das Bundesverfassungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 18. August 2014 (Az. 1 BvR 2271/14) entschieden, dass die Fachgerichte diese Richtlinien zu überprüfen hätten.

  • VG Köln, 20.06.2022 - 7 L 920/21
    Mit der Rechtsnatur der Vorschriften des TPG und der öffentlichen Aufgabe der Zuteilung von knappen Gütern setzen sich diese Entscheidungen nicht auseinander oder lassen sie offen, vgl. LG Essen, Urteil vom 21.11.2007 - 1 O 312/07 - juris, Rn. 17; LG Gießen, Urteil vom 24.10.2014 - 3 O 290/14 - ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.03.2015 - 16 U 192/14; ebenso offen gelassen in: BVerfG, Beschluss vom 06.07.2016 - 1 BvR 1705/15 - juris, Rn. 18 und Beschluss vom 18.08.2014 - 1 BvR 2271/14 - juris, Rn. 5; BayVGH, Beschluss vom 15.06.2015 - 5 ZB 14.1919 - juris, Rn. 14.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in den bisher vorliegenden Entscheidungen zum TPG die Rechtsnatur der Richtlinien ebenfalls offen gelassen, jedoch eine Übereinstimmung mit höherrangigem Recht gefordert, vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.08.2014 - 1 BvR 2271/14 - juris, Rn. 4.

  • VG Köln, 19.12.2017 - 7 K 1634/15
    Die Beigeladene ist damit in ein öffentlich-rechtliches Aufsichtsverhältnis eingebunden, ohne dass es einer rechtlichen Einordnung der dortigen Richtlinien der Beigeladenen bedürfte, vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.08.2014 - 1 BvR 2271/14.
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