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   BVerfG, 20.05.2020 - 1 BvR 2289/19   

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BVerfG, 20.05.2020 - 1 BvR 2289/19 (https://dejure.org/2020,17340)
BVerfG, Entscheidung vom 20.05.2020 - 1 BvR 2289/19 (https://dejure.org/2020,17340)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Mai 2020 - 1 BvR 2289/19 (https://dejure.org/2020,17340)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Anträge auf Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts mangels zumindest in groben Zügen plausibler Darlegung der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Verfassungsbeschwerde abgelehnt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 BVerfGG, § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 114 Abs 1 S 1 ZPO, § 117 Abs 1 S 2 ZPO
    Ablehnung eines PKH-Antrags im Verfassungsbeschwerdeverfahren bzgl der Versagung sozialgerichtlichen Eilrechtsschutzes: Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung nicht hinreichend dargelegt

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe im Verfassungsbeschwerdeverfahren bezüglich der Versagung sozialgerichtlichen Eilrechtsschutzes; Zumutbarkeit einer vorübergehenden Inanspruchnahme eigener Mittel im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes; Berücksichtigung ...

  • rewis.io

    Ablehnung eines PKH-Antrags im Verfassungsbeschwerdeverfahren bzgl der Versagung sozialgerichtlichen Eilrechtsschutzes: Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung nicht hinreichend dargelegt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe im Verfassungsbeschwerdeverfahren bezüglich der Versagung sozialgerichtlichen Eilrechtsschutzes; Zumutbarkeit einer vorübergehenden Inanspruchnahme eigener Mittel im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes; Berücksichtigung ...

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung eines PKH-Antrags im Verfassungsbeschwerdeverfahren bzgl der Versagung sozialgerichtlichen Eilrechtsschutzes: Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung nicht hinreichend dargelegt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    PKH-Antrag - und die plausible Darlegung der Erfolgsaussichten

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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 08.03.2017 - 1 BvR 2680/16

    Erfolglose Anträge auf Bewilligung von PKH und Beiordnung eines Rechtsanwalts für

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2020 - 1 BvR 2289/19
    Im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde kann einem Beschwerdeführer entsprechend §§ 114 ff. ZPO Prozesskostenhilfe bewilligt werden (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3).

    Auch die isolierte Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde ist nicht ausgeschlossen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3).

  • BVerfG, 24.08.2017 - 2 BvR 1879/17

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2020 - 1 BvR 2289/19
    Zu den erforderlichen Angaben gehört auch, dass der Antragsteller entsprechend § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO die Erfolgsaussichten seiner Verfassungsbeschwerde zumindest in groben Zügen plausibel darlegt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. November 2013 - 1 BvR 2544/12 -, Rn. 7; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 1868/16 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. August 2017 - 2 BvR 1879/17 -, Rn. 2).

    a) Zunächst verhält sich die Antragsschrift bereits nicht dazu, ob es dem Antragsteller zumindest mittels Vertretung durch seinen Betreuer möglich wäre, sich vor dem Bundesverfassungsgericht selbst zu vertreten (vgl. zu einem entsprechenden Darlegungserfordernis BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. August 2017 - 2 BvR 1879/17 -, Rn. 2).

  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvR 1229/94

    Im Verfahren der Verfassungsbeschwerde kann auch dem Äußerungsberechtigten unter

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2020 - 1 BvR 2289/19
    Im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde kann einem Beschwerdeführer entsprechend §§ 114 ff. ZPO Prozesskostenhilfe bewilligt werden (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3).

    Sie ist nur zu bewilligen, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint, weil die betroffene Person nicht in der Lage ist, sich selbst zu vertreten (vgl. BVerfGE 27, 57; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 -, Rn. 2).

  • BVerfG, 02.12.2016 - 1 BvR 2014/16

    Erfolglose Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und auf Beiordnung

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2020 - 1 BvR 2289/19
    Auch die isolierte Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde ist nicht ausgeschlossen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3).

    Sie ist nur zu bewilligen, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint, weil die betroffene Person nicht in der Lage ist, sich selbst zu vertreten (vgl. BVerfGE 27, 57; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 -, Rn. 2).

  • BVerfG, 05.11.2013 - 1 BvR 2544/12

    Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) im

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2020 - 1 BvR 2289/19
    Ferner muss der Antragsteller innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG alle für die Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch wesentlichen Angaben machen und die entsprechenden Unterlagen vorlegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. November 2013 - 1 BvR 2544/12 -, Rn. 7).

    Zu den erforderlichen Angaben gehört auch, dass der Antragsteller entsprechend § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO die Erfolgsaussichten seiner Verfassungsbeschwerde zumindest in groben Zügen plausibel darlegt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. November 2013 - 1 BvR 2544/12 -, Rn. 7; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 1868/16 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. August 2017 - 2 BvR 1879/17 -, Rn. 2).

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2020 - 1 BvR 2289/19
    Eine abschließende Prüfung der Sach- und Rechtslage im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nur dann erforderlich, wenn die Gerichte sich an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren wollen und wenn ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen können, die durch eine spätere Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären (vgl. BVerfGE 79, 69 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 -, Rn. 7; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 -, Rn. 12; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 -, Rn. 24 f.).
  • BVerfG, 09.07.2010 - 2 BvR 2258/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts -

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2020 - 1 BvR 2289/19
    Sie ist nur zu bewilligen, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint, weil die betroffene Person nicht in der Lage ist, sich selbst zu vertreten (vgl. BVerfGE 27, 57; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 08.03.2017 - 1 BvR 1868/16

    Erfolgloser Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2020 - 1 BvR 2289/19
    Zu den erforderlichen Angaben gehört auch, dass der Antragsteller entsprechend § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO die Erfolgsaussichten seiner Verfassungsbeschwerde zumindest in groben Zügen plausibel darlegt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. November 2013 - 1 BvR 2544/12 -, Rn. 7; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 1868/16 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. August 2017 - 2 BvR 1879/17 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 21.09.2016 - 1 BvR 1825/16

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels substantiierter Begründung

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2020 - 1 BvR 2289/19
    Bei dieser Prüfung ist zu berücksichtigen, ob der Antragsteller die Zeit bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache mit eigenen Mitteln oder mit zumutbarer Hilfe Dritter überbrücken kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 1241/16 -, Rn. 7; Beschluss vom 21. September 2016 - 1 BvR 1825/16 -, Rn. 4).
  • BVerfG, 10.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im konkreten

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2020 - 1 BvR 2289/19
    Im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde kann einem Beschwerdeführer entsprechend §§ 114 ff. ZPO Prozesskostenhilfe bewilligt werden (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3).
  • BVerfG, 31.01.1952 - 1 BvR 68/51

    Prozeßkostenhilfe im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

  • BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Grauen"

  • LSG Baden-Württemberg, 14.03.2019 - L 7 AS 634/19

    Einstweiliger Rechtsschutz - Nichtglaubhaftmachung des Anordnungsgrundes -

  • BVerfG, 10.09.1952 - 1 BvR 379/52

    Verkündungsdatum als Fristbeginn für Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz

  • BVerfG, 02.10.1969 - 1 BvR 132/67

    Prozeßkostenhilfe für das Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

  • BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 1241/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde mangels Grundrechtsverstoß durch die Auslegung

  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.03.2017 - L 4 AS 718/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2021 - L 7 AS 5/21

    Vorläufige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II;

    So können nach ständiger Rechtsprechung des Senats bei der Frage des Anordnungsgrundes auch finanzielle Mittel Berücksichtigung finden, die bei der materiellen Frage der Hilfebedürftigkeit außen vor bleiben, wie z.B. die Absetzbeträge beim Einkommen gemäß § 11b SGB II. Bei dem Schonvermögen nach § 12 Abs. 2 SGB II war der Senat bislang zurückhaltend, obwohl verfassungsrechtlich gegen dessen Berücksichtigung im Eilverfahren keine Bedenken bestehen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 1 BvR 2289/19).
  • LSG Baden-Württemberg, 31.10.2023 - L 3 AS 2391/23

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Die Gerichte müssen in den Fällen, in denen es im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes um die Sicherung des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums geht, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend prüfen, wenn sie sich an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren wollen (BVerfG, Beschluss vom 20.05.2020 - 1 BvR 2289/19, juris Rn. 9).

    Andererseits ist es nach Sinn und Zweck des Eilverfahrens regelmäßig nicht Aufgabe der Gerichte, schon im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes eine umfassende rechtliche Prüfung der Hauptsache vorzunehmen, da damit die Effektivität dieses Verfahrens geschwächt würde (BVerfG, Beschluss vom 20.05.2020 - 1 BvR 2289/19, juris Rn. 9).

    Bei der Prüfung des Anordnungsgrundes und damit der besonderen Eilbedürftigkeit im einstweiligen Rechtsschutzverfahren können auch solche Mittel Berücksichtigung finden, deren Inanspruchnahme im Rahmen der materiellen Prüfung des Anspruchs nicht eingefordert werden kann, die den Betroffenen aber tatsächlich zur Beseitigung der Notlage zur Verfügung stehen; hier ist vielmehr entscheidend, dass auch der vom Freibetrag geschützte Betrag den Betroffenen tatsächlich zur Verfügung steht und ihnen daher ein Abwarten des Hauptsacheverfahrens zumutbar ist (BVerfG, Beschluss vom 20.05.2020 - 1 BvR 2289/19, juris Rn. 7).

    Die Gerichte müssen in solchen Fällen, wenn sie sich an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren wollen, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend prüfen (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 20.05.2020 - 1 BvR 2289/19, juris Rn. 9; BVerfG, Beschluss vom 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02, juris Rn. 7; BVerfG, Beschluss vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03, juris Rn. 12; BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05, juris Rn. 24-25; vergleiche dazu Burkiczak in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Auflage, § 86b SGG, Stand: 22.02.2021, Rn. 513-514; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, 14. Auflage 2023, § 86b Rn. 2a).

    Der grundsätzlich summarische Charakter des verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens folgt aus dem Wesen vorläufiger Rechtsschutzgewährung und steht mit Art. 19 Abs. 4 GG nicht in Widerspruch (BVerfG, Beschluss vom 20.05.2020 - 1 BvR 2289/19, juris Rn. 9; BVerfG, Beschluss vom 27.05.1998 - 2 BvR 378/98, juris Rn. 17).

    Die Antragsteller darauf zu verweisen, gegenwärtig auf eigene Mittel zurückzugreifen ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG, Beschluss vom 20.05.2020 - 1 BvR 2289/19, juris Rn. 7; BVerfG, Beschluss vom 21.09.2016 - 1 BvR 1825/16, juris Rn. 4; BVerfG, Beschluss vom 27.07.2016 - 1 BvR 1241/16, juris Rn. 7).

    Hier ist vielmehr entscheidend, dass auch der vom Freibetrag geschützte Betrag den Betroffenen tatsächlich zur Verfügung steht und ihnen daher ein Abwarten des Hauptsacheverfahrens zumutbar ist (BVerfG, Beschluss vom 20.05.2020 - 1 BvR 2289/19 - juris Rn. 7; LSG Baden-Württemberg, zwischen den Beteiligten ergangener Beschluss vom 22.08.2020 - L 9 AS 1591/22 ER-B, nicht veröffentlicht; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.03.2019 - L 7 AS 634/19 ER-B, juris Rn. 8; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.03.2017 - L 7 SO 420/17 ER-B, juris Rn. 9; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.10.2019 - L 7 AS 1326/19 B ER, juris Rn. 22; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.04.2019 - L 6 AS 118/19 B ER, juris Rn. 18; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.12.2017 - L 19 AS 2138/17 B ER, juris Rn. 7; LSG Sachsen, Beschluss vom 04.02.2010 - L 3 SO 51/09 B ER, juris Rn. 42; Burkiczak in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 2. Auflage, § 86b, Stand: 06.10.2023, Rn. 420; Wahrendorf in beck-online.GROSSKOMMENTAR, Roos/Wahrendorf/Müller, Stand: 01.08.2023, § 86b Rn. 231; anderer Ansicht Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, 14. Auflage 2023, § 86b Rn. 35).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2020 - L 12 AS 721/20
    Freibeträge bleiben im Eilverfahren außer Betracht (dazu BVerfG Beschluss vom 20.05.2020, 1 BvR 2289/19, juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvR 793/19

    Ablehnung von Anträgen auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und auf Beiordnung

    Im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde kann einem Beschwerdeführer entsprechend §§ 114 ff. ZPO Prozesskostenhilfe bewilligt werden (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Mai 2020 - 1 BvR 2289/19 -, Rn. 2).

    Auch die isolierte Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde ist nicht ausgeschlossen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Mai 2020 - 1 BvR 2289/19 -, Rn. 2).

    Zu den erforderlichen Angaben gehört auch, dass der Antragsteller entsprechend § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO die Erfolgsaussichten seiner Verfassungsbeschwerde zumindest in groben Zügen plausibel darlegt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. November 2013 - 1 BvR 2544/12 -, Rn. 7; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 1868/16 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. August 2017 - 2 BvR 1879/17 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Mai 2020 - 1 BvR 2289/19 -, Rn. 2).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2024 - L 3 AS 261/24

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Die Gerichte müssen in solchen Fällen, wenn sie sich an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren wollen, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend prüfen (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 20.05.2020 - 1 BvR 2289/19, juris Rn. 9; BVerfG, Beschluss vom 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02, juris Rn. 7; BVerfG, Beschluss vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03, juris Rn. 12; BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05, juris Rn. 24-25; vergleiche dazu Burkiczak in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Auflage, § 86b SGG, Stand: 22.02.2021, Rn. 513-514; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, 14. Auflage 2023, § 86b Rn. 2a).

    Der grundsätzlich summarische Charakter des verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens folgt aus dem Wesen vorläufiger Rechtsschutzgewährung und steht mit Art. 19 Abs. 4 GG nicht in Widerspruch (BVerfG, Beschluss vom 20.05.2020 - 1 BvR 2289/19, juris Rn. 9; BVerfG, Beschluss vom 27.05.1998 - 2 BvR 378/98, juris Rn. 17).

  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2021 - L 2 AS 1032/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Hierbei ist auch zu berücksichtigen, ob der Antragsteller die Zeit bis zur Entscheidung in der Hauptsache mit eigenen Mitteln oder mit zumutbarer Hilfe Dritter überbrücken kann (BVerfG, Prozesskostenhilfebeschluss vom 20.05.2020 - 1 BvR 2289/19 -, juris Rn. 7 m.w.N; Binder in: Berchtold, Sozialgerichtsgesetz, 6. Auflage 2021, 86b SGG, Rn. 36; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, Sozialgerichtsgesetz, 13. Auflage 2020, § 86b SGG, Rn. 28).
  • BVerfG, 23.02.2022 - 1 BvR 2434/21

    Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte

    Prozesskostenhilfe für eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde entsprechend §§ 114 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) ist nur zu bewilligen, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Mai 2020 - 1 BvR 2289/19 -, Rn. 2 jeweils m.w.N.).

    Hierzu sind die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde zumindest in groben Zügen plausibel darzulegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. November 2013 - 1 BvR 2544/12 -, Rn. 7; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Mai 2020 - 1 BvR 2289/19 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2021 - 1 BvR 1511/21 -, Rn. 1).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2021 - L 13 AS 125/21

    Anspruch auf vorläufige Versorgung mit FFP2-Masken; Voraussetzung für einen

    Soweit die Antragsteller indes in der Antragsschrift explizit die Auffassung vertreten, dass weder Einkommensfreibeträge noch "möglicherweise vorhandene Sparguthaben o. ä." für den Erwerb der Masken einzusetzen seien, trifft dies nicht zu (vgl. zur Berücksichtigung von Schonvermögen bei der Prüfung des Anordnungsgrundes: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 1 BvR 2289/19 - juris Rn. 7 und zur Berücksichtigung von Erwerbstätigenfreibeträgen: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Juli 2020 - L 7 AS 1014/20 B ER - juris Rn. 9).
  • BVerfG, 24.01.2023 - 1 BvR 2148/22

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender

    Prozesskostenhilfe für eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde entsprechend §§ 114 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) ist nur zu bewilligen, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 ; 92, 122 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Mai 2020 - 1 BvR 2289/19 -, Rn. 2).

    Hierzu sind die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde zumindest in groben Zügen plausibel darzulegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Mai 2020 - 1 BvR 2289/19 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2021 - 1 BvR 1511/21 -, Rn. 1).

  • BVerfG, 24.08.2021 - 1 BvR 1511/21

    Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte

    Prozesskostenhilfe für eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde entsprechend §§ 114 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) ist nur zu bewilligen, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Mai 2020 - 1 BvR 2289/19 -, Rn. 2 jeweils m.w.N.).

    Hierzu sind die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde zumindest in groben Zügen plausibel darzulegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. November 2013 - 1 BvR 2544/12 -, Rn. 7; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Mai 2020 - 1 BvR 2289/19 -, Rn. 2).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2024 - L 6 AS 1664/23
  • SG Karlsruhe, 06.12.2023 - S 12 AY 2765/23

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

  • BVerfG, 27.10.2021 - 1 BvR 2127/20

    Ablehnung eines isoliert gestellten Antrags auf Bewilligung von

  • BVerfG, 20.09.2020 - 1 BvR 1639/19

    Versagung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für

  • BVerfG, 09.02.2022 - 1 BvR 2130/21

    Kammerbeschluss: Ablehnung eines isolierten PKH-Antrags für eine beabsichtigte

  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2021 - L 14 AS 63/21

    Einstweiliger Rechtsschutz - Folgenabwägung - Grundpfandrecht - dingliche

  • BVerfG, 10.05.2021 - 1 BvR 456/21

    Kammerbeschluss: Ablehnung eines isoliert gestellten PKH-Antrags für eine noch zu

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2021 - L 15 U 176/21

    Anspruch auf Gewährung eines Vorschusses auf Geldleistungen im Wege des

  • SG Konstanz, 01.04.2021 - S 3 SO 338/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

  • LSG Baden-Württemberg, 20.04.2021 - L 2 SO 990/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

  • VerfGH Baden-Württemberg, 12.10.2020 - 1 VB 78/20

    Überraschungsentscheidung in finanzgerichtlichem Verfahren verletzt Anspruch auf

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2022 - L 6 AS 150/22

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2021 - L 18 AS 447/21

    Mehrbedarf - Zahnbehandlungskosten - Selbstbehalt - einstweiliger Rechtsschutz

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