Rechtsprechung
   BVerfG, 25.02.2010 - 1 BvR 230/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,110
BVerfG, 25.02.2010 - 1 BvR 230/09 (https://dejure.org/2010,110)
BVerfG, Entscheidung vom 25.02.2010 - 1 BvR 230/09 (https://dejure.org/2010,110)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - 1 BvR 230/09 (https://dejure.org/2010,110)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,110) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters durch Unterlassen einer Vorlage an den EuGH - Zu den Voraussetzungen, unter denen ein nationales Gericht von einem Vorabentscheidungsersuchen absehen darf

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 613a Abs 4 BGB, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, Art 234 Abs 3 EG, Art 2 EGRL 59/98
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters durch Unterlassen einer Vorlage an den EuGH - Zu den Voraussetzungen, unter denen ein nationales Gericht von einem Vorabentscheidungsersuchen absehen darf - hier: Zum Ablauf der ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Anzeige eines Massenentlassungen beabsichtigenden Arbeitgebers bei der Agentur für Arbeit während oder nach Ende der Konsultationen mit dem Betriebsrat; Vorlagepflichtigkeit i.S.v. Art. 234 Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG) zur Frage ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    EuGH-Vorlagepflicht für unionskonforme Auslegung der Massenentlassungs-RL im Hinblick auf die Beteiligung des Betriebsrats am Massenentlassungsverfahren

  • unalex.eu

    Art. 267 AEUV

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Unterlassen einer Vorlage an den EuGH; Anzeige von Massenentlassungen

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Unterlassen einer Vorlage an den EuGH; Anzeige von Massenentlassungen

  • Anwaltsblatt

    Art 101 GG
    Der EuGH darf nicht umgangen werden...

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters durch Unterlassen einer Vorlage an den EuGH - Zu den Voraussetzungen, unter denen ein nationales Gericht von einem Vorabentscheidungsersuchen absehen darf - hier: Zum Ablauf der ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters durch Unterlassen einer Vorlage an den EuGH - Zu den Voraussetzungen, unter denen ein nationales Gericht von einem Vorabentscheidungsersuchen absehen darf - hier: Zum Ablauf der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfordernis der Anzeige eines Massenentlassungen beabsichtigenden Arbeitgebers bei der Agentur für Arbeit während oder nach Ende der Konsultationen mit dem Betriebsrat; Vorlagepflichtigkeit i.S.v. Art. 234 Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG) zur Frage ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Vorlagepflicht an den EuGH und der gesetzliche Richter

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    Art 101 GG
    Der EuGH darf nicht umgangen werden...

Besprechungen u.ä. (3)

  • beck-blog (Kurzanmerkung)

    BVerfG rügt BAG wegen Verletzung der Vorlagepflicht zum EuGH

  • faz.net (Entscheidungsbesprechung)

    Verfassungsgericht rügt Bundesrichter

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    KSchG § 17; RL 98/59/EG Art. 2, 3; GG Art. 101; EG Art. 234
    EuGH-Vorlagepflicht zur unionskonformen Auslegung der Massenentlassungs-RL im Hinblick auf die Beteiligung des Betriebsrats am Massenentlassungsverfahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 17, 108
  • NJW 2010, 1268
  • NJW 2010, 8
  • ZIP 2008, 1499
  • ZIP 2010, 642
  • NZA 2010, 14
  • NZA 2010, 439
  • NZI 2010, 54
  • AnwBl 2010, 372
  • AnwBl Online 2010, 110
  • NZG 2010, 461
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (107)

  • BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvR 470/08

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die diskriminierende Preisgestaltung

    Es verkennt dann regelmäßig die Bedingungen für die Vorlagepflicht (vgl. BVerfGK 8, 401 ; 11, 189 ; 13, 303 ; 17, 108 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Dezember 2014 - 2 BvR 1549/07 -, juris, Rn. 21).
  • BVerfG, 14.01.2021 - 1 BvR 2853/19

    EuGH muss über Reichweite des immateriellen Schadenersatzanspruchs nach DSGVO

    Zudem hat das Fachgericht Gründe anzugeben, die dem Bundesverfassungsgericht eine Kontrolle am Maßstab des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ermöglichen (vgl. BVerfGE 147, 364 ; BVerfGK 8, 401 ; 10, 19 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Januar 2001 - 1 BvR 1036/99 -, Rn. 21; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2008 - 1 BvR 2722/06 - Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 2010 - 1 BvR 230/09 -, Rn. 19).

    Für die Frage nach einer Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG durch Nichtvorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union kommt es im Ausgangspunkt nicht in erster Linie auf die Vertretbarkeit der fachgerichtlichen Auslegung des für den Streitfall maßgeblichen materiellen Unionsrechts - hier der DSGVO - an, sondern auf die Beachtung oder Verkennung der Voraussetzungen der Vorlagepflicht nach der Vorschrift des Art. 267 Abs. 3 AEUV, die den gesetzlichen Richter im Streitfall bestimmt (vgl. BVerfGE 128, 157 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 2010 - 1 BvR 230/09 -, Rn. 20; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. August 2010 - 1 BvR 1631/08 -, Rn. 48).

  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Den Parteien wird deswegen der gesetzliche Richter entzogen, wenn ein nationales Gericht seiner Pflicht aus Art. 267 Abs. 3 AEUV, den EuGH zur Vorabentscheidung anzurufen, nicht nachkommt (vgl. für die st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts 25. Februar 2010 - 1 BvR 230/09 - Rn. 15 mwN, NZA 2010, 439).

    Das Gericht hat zudem Gründe anzugeben, die dem Bundesverfassungsgericht eine Kontrolle am Maßstab des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ermöglichen (vgl. BVerfG 25. Februar 2010 - 1 BvR 230/09 - Rn. 18 f. mwN, NZA 2010, 439).

    Das gilt selbst dann, wenn die strittigen Fragen nicht vollkommen identisch sind (vgl. grundlegend EuGH 6. Oktober 1982 - Rechtssache 283/81 - [C.I.L.F.I.T.] Rn. 14, Slg. 1982, 3415; fortgeführt von EuGH 15. September 2005 - C-495/03 - [Intermodal Transports] Rn. 33, Slg. 2005, I-8151; 6. Dezember 2005 - C-461/03 - [Gaston Schul Douane-Expéditeur] Rn. 16, Slg. 2005, I-10513; siehe auch BVerfG 25. Februar 2010 - 1 BvR 230/09 - Rn. 20, NZA 2010, 439).

    Das innerstaatliche Gericht darf jedoch nur dann von einer offenkundigen Beantwortung ausgehen, wenn es davon überzeugt ist, dass auch für die Gerichte der übrigen Mitgliedstaaten und den EuGH die gleiche Gewissheit bestünde (vgl. EuGH 6. Dezember 2005 - C-461/03 - [Gaston Schul Douane-Expéditeur] Rn. 16, Slg. 2005, I-10513; 15. September 2005 - C-495/03 - [Intermodal Transports] Rn. 33, Slg. 2005, I-8151; 6. Oktober 1982 - Rechtssache 283/81 - [C.I.L.F.I.T.] Rn. 16, Slg. 1982, 3415; BVerfG 25. Februar 2010 - 1 BvR 230/09 - Rn. 20, NZA 2010, 439).

    Die vom Gerichtshof in der Sache Merino Gómez entschiedene Auslegungsfrage braucht nicht völlig identisch mit der nun zu beantwortenden Rechtsfrage zu sein, um eine gesicherte Rspr. des EuGH annehmen zu können (vgl. EuGH 6. Dezember 2005 - C-461/03 - [Gaston Schul Douane-Expéditeur] Rn. 16, Slg. 2005, I-10513; 15. September 2005 - C-495/03 - [Intermodal Transports] Rn. 33, Slg. 2005, I-8151; 6. Oktober 1982 - Rechtssache 283/81 - [C.I.L.F.I.T.] Rn. 14, Slg. 1982, 3415; siehe auch BVerfG 25. Februar 2010 - 1 BvR 230/09 - Rn. 20, NZA 2010, 439).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht