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   BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 2314/12   

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https://dejure.org/2015,11793
BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 2314/12 (https://dejure.org/2015,11793)
BVerfG, Entscheidung vom 25.04.2015 - 1 BvR 2314/12 (https://dejure.org/2015,11793)
BVerfG, Entscheidung vom 25. April 2015 - 1 BvR 2314/12 (https://dejure.org/2015,11793)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die rückwirkende Feststellung der Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 3 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 2a Abs 1 Nr 4 ArbGG, § 97 ArbGG, § 2 Abs 3 TVG
    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes durch rückwirkende arbeitsgerichtliche Feststellung fehlender Tariffähigkeit der CGZP - zudem keine Hinweispflicht der Fachgerichte bzgl der zeitlichen Ausdehnung der Feststellung der ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft "Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP)"

  • Betriebs-Berater

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die rückwirkende Feststellung der Tarifunfähigkeit der CGZP

  • hensche.de

    CGZP, Tarifunfähigkeit, Rechtsstaatsprinzip

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes durch rückwirkende arbeitsgerichtliche Feststellung fehlender Tariffähigkeit der CGZP - zudem keine Hinweispflicht der Fachgerichte bzgl der zeitlichen Ausdehnung der Feststellung der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVG § 2 Abs. 3
    Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft "Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP)"

  • rechtsportal.de

    TVG § 2 Abs. 3
    Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft "Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP)"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die rückwirkende Feststellung der Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    CGZP-Beschluss

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rückwirkung der Rechtsprechung bestätigt: CGZP durfte nicht in eigene Tariffähigkeit vertrauen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft CGZP

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Rückwirkende Feststellung der Tarifunfähigkeit der CGZP verstößt nicht gegen das Grundgesetz

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die rückwirkende Feststellung der Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Zeitarbeitsbranche unterliegt vor Bundesverfassungsgericht

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    CGZP tarifunfähig: Verfassungsbeschwerde erfolglos

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Tarifunfähigkeit der CGZP bestätigt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die rückwirkende Feststellung der Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen

  • bista.de (Kurzinformation)

    Kein Vertrauensschutz für Leihfirmen mit CGZP-Tarifverträgen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die rückwirkende Feststellung der Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    CGZP war von Anfang an nicht tariffähig

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Rückwirkende Feststellung der Tarifunfähigkeit der CGZP - kein Verstoß gegen das Grundgesetz

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 105 (Kurzinformation)

    Höchstrichterliche Rechtsprechung und Rückwirkung (Fehlende Tariffähigkeit)

Besprechungen u.ä. (4)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vertrauensschutz im Tarifrecht - Vertrauen ist wertlos, Kontrolle ist Pflicht?

  • sh-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die rückwirkende Feststellung der Tarifunfähigkeit der CGZP verstößt nicht gegen das Grundgesetz

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verfassungsgericht bestätigt Tarifunfähigkeit der CGZP

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rückwirkende Feststellung der Tarifunfähigkeit der CGZP

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1867
  • ZIP 2015, 45
  • NZA 2015, 757
  • DÖV 2015, 710
 
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Wird zitiert von ... (41)

  • BAG, 23.01.2019 - 7 AZR 733/16

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung

    Soweit durch gefestigte Rechtsprechung ein Vertrauenstatbestand begründet wurde, kann diesem erforderlichenfalls durch Bestimmungen zur zeitlichen Anwendbarkeit oder Billigkeitserwägungen im Einzelfall Rechnung getragen werden (BVerfG 25. April 2015 - 1 BvR 2314/12 - Rn. 13; 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07 - Rn. 85 mwN, BVerfGE 122, 248; vgl. dazu auch BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 24, BAGE 144, 306; 19. Juni 2012 - 9 AZR 652/10 - Rn. 27 mwN, BAGE 142, 64) .
  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung

    Dem einen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot verneinenden Beschluss des BVerfG vom 25.4.2015 (Kammerbeschluss - 1 BvR 2314/12 - NJW 2015, 1867 = NZA 2015, 757) könne nicht gefolgt werden, da er von falschen Annahmen ausgehe.

    Unwirksam sind daher zumindest alle von der CGZP bis zum 14.12.2010 geschlossenen Tarifverträge, denn nach der Rechtsprechung der Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit steht rechtskräftig fest, dass die CGZP vom Zeitpunkt ihrer Gründung am 11.12.2002 bis jedenfalls zum 14.12.2010 nicht tariffähig war (für die Zeit vor dem 8.10.2009 vgl BAG Beschluss vom 23.5.2012 - 1 AZB 58/11 - BAGE 141, 382 = AP Nr. 18 zu § 97 ArbGG 1979; hierzu BVerfG [Kammer] Nichtannahmebeschluss vom 25.4.2015 - 1 BvR 2314/12 - NJW 2015, 1867 = NZA 2015, 757; für die Zeit ab 8.10.2009 vgl BAG Beschluss vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302 = AP Nr. 6 zu § 2 TVG Tariffähigkeit; hierzu BVerfG [Kammer] Nichtannahmebeschluss vom 10.3.2014 - 1 BvR 1104/11 - NZA 2014, 496; BAG Beschluss vom 23.5.2012 - 1 AZB 58/11 - AP Nr. 18 zu § 97 ArbGG 1979 = NZA 2012, 623; insgesamt vgl auch BAG Urteil vom 13.3.2013 - 5 AZR 954/11, aaO, Juris RdNr 20).

    bb) Das BVerfG hat eine gegen die Erstreckung der Feststellung, dass die CGZP nicht tariffähig ist und damit keine wirksamen Tarifverträge abschließen kann, auf Zeiträume vor dem Beschluss des BAG vom 14.12.2010 gerichtete und im Hinblick auf einen vermeintlichen Vertrauensschutz - im Wesentlichen mit denselben Argumenten wie die vorliegende Revision - begründete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, da sie offensichtlich unbegründet war (BVerfG [Kammer] Nichtannahmebeschluss vom 25.4. 2015 - 1 BvR 2314/12 - NJW 2015, 1867 = NZA 2015, 757; die Beschwerde richtete sich gegen BAG Beschluss vom 23.5. 2012 - 1 AZB 58/11 - AP Nr. 18 zu § 97 ArbGG 1979 = NZA 2012, 623; BAG Beschluss vom 22.5. 2012 - 1 ABN 27/12).

    Das Handeln anderer Stellen sowie die Bezugnahme auf diese Tarifverträge in einem gänzlich anders gelagerten Rechtsstreit waren auch vor dem Hintergrund der bereits damals umstrittenen Tariffähigkeit der CGZP nicht geeignet, ein schutzwürdiges Vertrauen zu begründen (BVerfG [Kammer] Nichtannahmebeschluss vom 25.4. 2015 - 1 BvR 2314/12 - NJW 2015, 1867 = NZA 2015, 757, Juris RdNr 15 ff).

    In erster Linie fehlt es bereits am notwendigen Anknüpfungspunkt für ein nach Art. 20 Abs. 3 GG zu schützendes Vertrauen, nämlich einer die Tariffähigkeit der CGZP bestätigenden ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl BVerfG [Kammer] Nichtannahmebeschluss vom 25.4. 2015 - 1 BvR 2314/12 - NJW 2015, 1867 = NZA 2015, 757, Juris RdNr 15 f; zu den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen schutzwürdigen Vertrauens in eine bestimmte Rechtslage aufgrund höchstrichterlicher Entscheidungen, insbesondere dem Erfordernis einer gefestigten und langjährigen Rechtsprechung vgl allgemein BVerfGE 131, 20, 42 mwN zur Rspr des BVerfG).

    Das Bestehen einer unsicheren Rechtslage wird bereits durch die erhebliche Zahl von Aussetzungsbeschlüssen verschiedener ArbGe und LArbGe nach § 97 Abs. 5 ArbGG zur Klärung der Frage der Tariffähigkeit der CGZP zu verschiedenen Zeitpunkten vor Ergehen des Beschlusses des BAG vom 14.12.2010 belegt, ebenso durch die hiermit zusammenhängende Diskussion (vgl zB LArbG Hamm Beschluss vom 28.9. 2011 - 1 TA 500/11 - Juris RdNr 17 ff mit zahlreichen Nachweisen zu Rechtsprechung und Schrifttum; nachgehend BAG Beschluss vom 23.5. 2012 - 1 AZB 58/11 - BAGE 141, 382 = AP Nr. 18 zu § 97 ArbGG 1979 und BVerfG [Kammer] Nichtannahmebeschluss vom 25.4. 2015 - 1 BvR 2314/12 - NJW 2015, 1867 = NZA 2015, 757; vgl auch Berchtold, SozSich 2012, 70, 72).

  • BVerfG, 08.11.2022 - 2 BvR 2480/10

    Verfassungsbeschwerden betreffend das Rechtsschutzsystem des Europäischen

    Eine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Gerichts besteht zwar nicht (vgl. BVerfGE 84, 188 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2015 - 1 BvR 2314/12 -, Rn. 20).
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