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   BVerfG, 18.11.2004 - 1 BvR 2315/04   

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https://dejure.org/2004,1289
BVerfG, 18.11.2004 - 1 BvR 2315/04 (https://dejure.org/2004,1289)
BVerfG, Entscheidung vom 18.11.2004 - 1 BvR 2315/04 (https://dejure.org/2004,1289)
BVerfG, Entscheidung vom 18. November 2004 - 1 BvR 2315/04 (https://dejure.org/2004,1289)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verstoß gegen das Willkürverbot durch Ablehnung von Eilrechtsschutz betreffend die Aushändigung eines schriftlichen Berichts über das Ergebnis von ärztlichen Untersuchungen an eine schwerhörige Patientin

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Aushändigung eines schriftlichen Untersuchungsberichts an schwerhörige Patientin

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Aushändigung eines schriftlichen Untersuchungsberichts an schwerhörige Patientin

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Patienteninformation: Schwerhörige Patientin hat ein Recht auf schriftlichen Bericht.

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Arzt verweigert schwerhöriger Patientin schriftliche Diagnose - Gericht verstößt bei der Ablehnung der Beschwerde gegen das Willkürverbot

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Aushändigung eines schriftlichen Untersuchungsberichts an schwerhörige Patientin

  • rpmed.de (Kurzinformation)

    Im Ausnahmefall: Diagnose schriftlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 4, 203
  • NJW 2005, 1103
  • MDR 2005, 559
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 18.11.2004 - 1 BvR 2315/04
    Die Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG durch eine richterliche Entscheidung sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 87, 273 m.w.N.; 89, 1 ).

    Von willkürlicher Missachtung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinander setzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ).

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 18.11.2004 - 1 BvR 2315/04
    Die Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG durch eine richterliche Entscheidung sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 87, 273 m.w.N.; 89, 1 ).

    Von willkürlicher Missachtung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinander setzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ).

  • BGH, 23.11.1982 - VI ZR 222/79

    Anspruch des Patienten auf Einsicht in die Krankenunterlagen

    Auszug aus BVerfG, 18.11.2004 - 1 BvR 2315/04
    Außerdem ist der Arzt grundsätzlich verpflichtet, den Patienten über dessen Leiden und den Verlauf bei behandelter und unbehandelter Form zu unterrichten (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 1982 - VI ZR 222/79 -, NJW 1983, S. 328; Deutsch/ Spickhoff, Medizinrecht, 5. Aufl., 2003, Rn. 89; Richardi, in: Staudinger, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen, §§ 611-615, 13. Bearbeitung, 1999, Vorbem zu §§ 611 ff. Rn. 1268; Uhlenbruck, in: Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 2. Aufl., 1999, § 50 Rn. 18).

    Der Anspruch des Patienten auf Unterrichtung über Befunde und Prognosen ist Ausdruck des durch grundrechtliche Wertungen geprägten Selbstbestimmungsrechts und der personalen Würde des Patienten (Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG), die es verbieten, ihm im Rahmen der Behandlung die Rolle eines bloßen Objekts zuzuweisen (vgl. zum Anspruch auf Einsicht in Krankenunterlagen BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 16. September 1998 - 1 BvR 1130/98 -, NJW 1999, S. 1777; BGH, Urteil vom 23. November 1982 - VI ZR 222/79 -, NJW 1983, S. 328 ).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 18.11.2004 - 1 BvR 2315/04
    Ihm obliegt lediglich die Kontrolle, ob die Gerichte bei der Anwendung des so genannten einfachen Rechts Verfassungsrecht verletzt haben (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 16.09.1998 - 1 BvR 1130/98

    Einsichtsanspruch in Krankenunterlagen aufgrund des Rechts auf Selbstbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 18.11.2004 - 1 BvR 2315/04
    Der Anspruch des Patienten auf Unterrichtung über Befunde und Prognosen ist Ausdruck des durch grundrechtliche Wertungen geprägten Selbstbestimmungsrechts und der personalen Würde des Patienten (Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG), die es verbieten, ihm im Rahmen der Behandlung die Rolle eines bloßen Objekts zuzuweisen (vgl. zum Anspruch auf Einsicht in Krankenunterlagen BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 16. September 1998 - 1 BvR 1130/98 -, NJW 1999, S. 1777; BGH, Urteil vom 23. November 1982 - VI ZR 222/79 -, NJW 1983, S. 328 ).
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche

    b) Unter diesen vom Berufungsgericht festgestellten Umständen war der Beklagte spätestens am 23. Dezember 1996 verpflichtet, die Klägerin nicht nur davon in Kenntnis zu setzen, daß der Bruch in Fehlstellung zu verheilen drohte (sog. Diagnoseaufklärung, vgl. zuletzt BVerfG, Beschluß der 2. Kammer des 1. Senats vom 18. November 2004 - 1 BvR 2315/04 - EuGRZ 2004, 805, 806), sondern auch davon, daß eine bei Fortsetzung der konservativen Behandlung drohende Funktionseinschränkung des Handgelenks möglicherweise durch eine erneute (unblutige) Reposition oder durch eine primäre operative Neueinrichtung des Bruchs vermieden werden könne, ihr die Chancen und Risiken dieser möglichen unterschiedlichen Behandlungsmethoden zu erläutern und sodann zusammen mit ihr die Wahl der Therapie zu treffen.
  • BGH, 26.06.2018 - VI ZR 285/17

    Sicherstellung der Kenntnisnahme des Patienten von eingegangenen Arztbriefen mit

    a) Der Patient hat einen Anspruch auf Unterrichtung über die im Rahmen einer ärztlichen Behandlung erhobenen Befunde und Prognosen (BVerfG, Beschluss vom 18. November 2004 - 1 BvR 2315/04, NJW 2005, 1103 Rn. 26 f.).
  • LG Dortmund, 21.05.2008 - 2 O 400/07

    Anspruch auf Aushändigung des Gutachtens an den VN

    Diese Vorschrift ist Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsgrundrechts in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung (BverfG, NJW 2006, 1116 und NJW 2005, 1103).
  • BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvR 1615/16

    Klageerzwingungsverfahren (erfolgreiche erneute Verfassungsbeschwerde gegen die

    Das durch grundrechtliche Wertungen geprägte Selbstbestimmungsrecht und die Würde des Patienten (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) verbieten es, ihn im Rahmen der Behandlung zum bloßen Objekt zu degradieren (vgl. BVerfGK 4, 203 ).
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.12.2015 - 4 O 7000/11

    Klage einer Intersexuellen hat Erfolg

    Der Anspruch des Patienten auf Unterrichtung über Befunde und Prognosen ist Ausdruck des durch grundrechtliche Wertungen geprägten Selbstbestimmungsrechts und der personalen Würde des Patienten (Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG), die es verbieten, ihm im Rahmen der Behandlung die Rolle eines bloßen Objekts zuzuweisen (BVerfG NJW 2005, 1103, 1104).

    Im Rahmen der Selbstbestimmungsaufklärung ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Arzt verpflichtet ist, dem Patienten die Diagnose zumindest mündlich zu erläutern (BVerfG NJW 2005, 1103, 1104).

  • KG, 04.12.2006 - 5 Ws 102/06

    Strafvollzug: Recht des Strafgefangenen auf Einsicht in ein

    Der angefochtene Beschluß steht - jeweils in Teilen seiner Begründung - den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 18. November 2004 - 1 BvR 2315/04 - (NJW 2005, 1103) und des OLG Koblenz vom 8. Mai 2003 - 1 Ws 31/03 - (ZfStrVo 2003, 301) entgegen.

    Dies gilt auch im Bereich der ärztlichen Untersuchungsberichte, denn ein Patient ist im Rahmen der Behandlung nicht als Objekt zu behandeln (vgl. BVerfG NJW 2005, 1103, 1104).

  • BSG, 09.05.2018 - B 14 AS 353/17 B

    Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs

    Der Kläger hat aber weder ausgeführt, weshalb die Entscheidung des LSG unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar sein soll, sodass sich der Schluss aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (siehe nur BVerfG [Kammer] vom 18.11.2004 - 1 BvR 2315/04 - juris RdNr 22 mit Bezug auf BVerfGE 87, 273, 278 f; 89, 1, 13 f), noch finden sich in der Begründung Ausführungen darüber, dass das LSG die Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat (vgl etwa BVerfG vom 10.7.1990 - 1 BvR 984/87 ua - BVerfGE 82, 286, 299; BVerfG [Kammer] vom 11.3.2013 - 1 BvR 2853/11 - juris RdNr 26 mwN).
  • AG Schorndorf, 16.12.2009 - 2 C 359/09

    Privatliquidation eines Krankenhauses bei einem Kassenpatienten: Beweislast für

    Auch zwischen einem Kassenpatienten und dem behandelnden Vertragsarzt bzw. dem aufnehmenden Krankenhaus kommt ein privatrechtlicher Dienstvertrag zustande (vgl. statt aller BGH, Urteil vom 28. April 1987, Az.: VI ZR 171/86, abgedruckt in NJW 1987, 2289; s. a. BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. November 2004, Az.: 1 BvR 2315/04, abgedruckt in NJW 2005, 1103; zur vertraglichen Beziehung nach neuem Recht direkt zum Krankenhaus bei ambulanter Behandlung vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2005, Az.: VI ZR 180/04, abgedruckt in NJW 2006, 767).
  • FG München, 14.02.2018 - 7 V 2499/17

    Antrag auf Tatbestandsberichtigung eines Beschlusses über die Ablehnung des

    Davon kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Dezember 1997 - 1 BvR 2339/95 -, juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. November 2004 - 1 BvR 2315/04 -, juris ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2005 - 6t A 595/04

    Bestimmung der ärztliche Kernpflichten ; Feststellung einer rechtsstaatswidrigen

    BVerfG (1. Senat 2. Kammer), Beschluss vom 18. November 2004 - 1 BvR 2315/04 -, NJW 2005, 1103.
  • LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 22.06.2005 - 6t A 595/04
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