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   BVerfG, 09.01.2014 - 1 BvR 2344/11   

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https://dejure.org/2014,3357
BVerfG, 09.01.2014 - 1 BvR 2344/11 (https://dejure.org/2014,3357)
BVerfG, Entscheidung vom 09.01.2014 - 1 BvR 2344/11 (https://dejure.org/2014,3357)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Januar 2014 - 1 BvR 2344/11 (https://dejure.org/2014,3357)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Drittelparitätische Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat einer "Alt-Aktiengesellschaft" gem § 1 Abs 1 Nr 1 S 2 DrittelbG verfassungsgemäß - Eingriff in Eigentumsgrundrecht der Anteilseigner verhältnismäßig und gleichheitsgerecht ausgestaltet

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 S 1 GG, Art 14 Abs 1 S 2 GG, § 98 AktG, § 76 Abs 1 BetrVG 1952 vom 14.12.1976
    Nichtannahmebeschluss: Drittelparitätische Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat einer "Alt-Aktiengesellschaft" gem § 1 Abs 1 Nr 1 S 2 DrittelbG verfassungsgemäß - Eingriff in Eigentumsgrundrecht der Anteilseigner verhältnismäßig und gleichheitsgerecht ...

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verfassungsmäßigkeit der drittelparitätischen Mitbestimmung in kleiner Alt-AG ("Ehlebracht AG")

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Drittelparitätische Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat einer "Alt-Aktiengesellschaft" gem § 1 Abs 1 Nr 1 S 2 DrittelbG verfassungsgemäß - Eingriff in Eigentumsgrundrecht der Anteilseigner verhältnismäßig und gleichheitsgerecht ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Drittelparitätische Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat einer "Alt-Aktiengesellschaft" gem § 1 Abs 1 Nr 1 S 2 DrittelbG verfassungsgemäß - Eingriff in Eigentumsgrundrecht der Anteilseigner verhältnismäßig und gleichheitsgerecht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Drittelbeteiligung, Mitbestimmung, Verstoß gegen Mitbestimmungsgesetze

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    "Kleine" Aktiengesellschaften unter dem Drittelbeteiligungsgesetz -Eintragungsdatum ist entscheidend

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    "Kleine" Aktiengesellschaften unter dem Drittelbeteiligungsgesetz - auf das Eintragungsdatum kommt es an

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 464
  • WM 2014, 464
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (35)

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 2/91

    Montan Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2014 - 1 BvR 2344/11
    Das Bundesverfassungsgericht habe in der Montanmitbestimmungsentscheidung vom 2. März 1999 (BVerfGE 99, 367) festgestellt, dass unterschiedliche Regelungen für Neu- und Alt-Fälle auch vor dem Hintergrund des Art. 3 Abs. 1 GG gerechtfertigt sein könnten.

    Das bedingt, was die Verfassungsbeschwerde verkennt, auch den Unterschied zur Montanmitbestimmungsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 99, 367).

    (bb) Des Weiteren hat der Gesetzgeber entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers für die Verschiedenbehandlung der vor und nach dem Stichtag eingetragenen Aktiengesellschaften nicht die bloße Regelungstradition herangezogen, welche nach der Montanmitbestimmungsentscheidung nicht allein als Legitimationsgrundlage für eine Ungleichbehandlung genügt (BVerfGE 99, 367 ).

    Eine solche von ihm angenommene langjährige praktische Bewährung der drittelparitätischen Mitbestimmung in einer Aktiengesellschaft mit nicht mehr als 500 Arbeitnehmern bildet einen grundsätzlich tragfähigen Differenzierungsgrund (vgl. BVerfGE 99, 367 ), dem der Gesetzgeber insoweit (hinsichtlich der "Alt-Gesellschaften") auch den Vorrang vor seinem mit der Neuregelung (für die "Neu-Gesellschaften") verfolgten Ziel einräumen durfte, die Neugründung "kleiner Aktiengesellschaften" zu fördern (vgl. Gesetzentwurf, BTDrucks 12/6721, S. 5).

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2014 - 1 BvR 2344/11
    Der Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG erfasst die Substanz dieses Anteilseigentums in seiner mitgliedschaftsrechtlichen und vermögensrechtlichen Ausgestaltung (vgl. BVerfGE 42, 263 - "Contergan"; 50, 290 - "Mitbestimmung"; 132, 99 - "Delisting").

    Das Anteilseigentum ist in seinem mitgliedschaftsrechtlichen und in seinem vermögensrechtlichen Element gesellschaftsrechtlich vermitteltes Eigentum (vgl. BVerfGE 14, 263 - "Feldmühle"; 25, 371 - "RheinStahl"; 50, 290 - "Mitbestimmung").

    Zum anderen ist die Befugnis des Gesetzgebers zur Inhalts- und Schrankenbestimmung umso weiter, je mehr das Eigentumsobjekt in einem sozialen Bezug und in einer sozialen Funktion steht (vgl. nur BVerfGE 50, 290 ; 70, 191 ; 102, 1 ; je mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).

    Der personale Gehalt eines solchen in der mitgliedschaftsrechtlichen Komponente durch Fremdorganschaft und dabei ohnehin durch Mehrheitsentscheidungen bestimmten Aktieneigentums ist typischerweise gering (vgl. BVerfGE 50, 290 ).

  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2014 - 1 BvR 2344/11
    Dabei gilt ein stufenloser am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 93, 319 ; 107, 27 ; 126, 400 ; 129, 49 ).

    (aa) Der Gesetzgeber verstößt mit der von ihm gewählten Stichtagsregelung nicht gegen das Gebot, bei der Regelung eines bestimmten Lebensbereichs die von ihm zugrunde gelegten Grundwertungen folgerichtig durchzuhalten und Ausnahmen nur bei Vorliegen eines besonderen sachlichen Grundes zuzulassen (vgl. BVerfGE 107, 27 ; 116, 164 ; 117, 1 ; 120, 1 ; 123, 1 ).

  • BFH, 09.06.2015 - VIII R 12/14

    Werbungskostenabzugsverbot nach § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG für Aufwendungen im Jahr

    Bei Stichtagsregelungen für einen bestimmten Lebensbereich muss er zwar die von ihm zugrunde gelegten Grundwertungen folgerichtig durchhalten und darf Ausnahmen nur bei besonderen sachlichen Gründen zulassen, hat aber im Übrigen einen großen Spielraum für die Entscheidung, nach welchem System er eine Materie ordnen will (BVerfG-Nichtannahmebeschluss vom 9. Januar 2014  1 BvR 2344/11, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Insolvenzpraxis 2014, 464).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2015 - 3 M 517/14

    Tierhaltungsverbot gegen den Schweinezüchter Straathof vorläufig außer Vollzug

    Dieser kann sein Eigentum regelmäßig nicht unmittelbar nutzen und die mit ihm verbundenen Verfügungsbefugnisse wahrnehmen, sondern er ist hinsichtlich der Nutzung auf den Vermögenswert beschränkt, während ihm Verfügungsbefugnisse - abgesehen von der Veräußerung oder Belastung - nur mittelbar über die Organe der Gesellschaft zustehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 09.01.2014 - 1 BvR 2344/11 -, juris m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.2016 - 26 W 1/16

    Mitbestimmung der Arbeitnehmer in einer arbeitnehmerlosen Konzernobergesellschaft

    Die stichtagsbezogene Regelung in § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 DrittelbG ist verfassungsgemäß (BVerfG, Beschl. v. 09.01.2014 - 1 BvR 2344/11 = AG 2014, 279 ff. Rn. 16 ff.).
  • OLG Hamm, 22.12.2017 - 27 W 144/17

    Befugnis des Insolvenzverwalters über das Vermögen einer Kapitalgesellschaft zur

    Eine konstitutiv wirkende Eintragung der Satzungsänderung durch das Gericht ohne Mitwirkung der Gesellschafter stelle einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleisteten Eigentumsrechte der Gesellschafter in Gestalt des in der Gesellschafterstellung verkörperten Anteilseigentums dar, was das Amtsgericht unter Verweis auf die Entscheidung des BVerfG - 1 BvR 2344/11 - vom 09.01.2014 näher ausgeführt hat.
  • VGH Bayern, 21.04.2023 - 8 A 20.40017

    Unzulässiger Normenkontrollantrag gegen Planfeststellungsbeschluss für

    Mithin unterfällt auch ein Geschäftsanteil an einer GmbH im Sinne des § 5 Abs. 2 GmbHG dem Schutz des Art. 14 GG (vgl. zur Aktie BVerfG, B.v. 9.1.2014 - 1 BvR 2344/11 - WM 2014, 464 = juris Rn. 18; zum Kommanditanteil vgl. BVerfG, U.v. 19.7.2000 - 1 BvR 539/96 - BVerfGE 102 197 = juris Rn. 60).
  • LG Köln, 07.08.2015 - 82 O 23/15

    Kein mitbestimmter Aufsichtsrat

    Nach der Neuregelung unterliegen Alt-Aktiengesellschaften, die vor dem 10. August 1994 gegründet wurden, weiterhin der Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat, und zwar auch dann, wenn sie weniger als 500 Arbeitnehmer beschäftigen, § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 DrittelbG, vormals § 76 Abs. 6 BetrVG 1952 a. F. Die Verfassungsmäßigkeit dieser stichtagsbezogenen mitbestimmungsrechtlichen Ungleichbehandlung zwischen Alt- und Neu-Aktiengesellschaften ist nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht fraglich (Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 9. Januar 2014 - 1 BvR 2344/11, AG 2014, 279).
  • VG Münster, 05.06.2014 - 5 K 1303/13

    Kennzeichnung von Equiden mit Transpondern i.R.d. Inhaltsbestimmung und

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Januar 2014 - 1 BvR 2344/11 -, WM 2014, 464 = juris, Rn. 23.
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