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   BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03   

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https://dejure.org/2007,23
BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03 (https://dejure.org/2007,23)
BVerfG, Entscheidung vom 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03 (https://dejure.org/2007,23)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 (https://dejure.org/2007,23)
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Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Automatischer Kontenabruf verstößt teilweise gegen Bestimmtheitsgrundsatz

Papierfundstellen

  • BVerfGE 118, 168
  • NJW 2007, 2464
  • ZIP 2007, 1356
  • NVwZ 2008, 547 (Ls.)
  • WM 2007, 1360
  • DVBl 2007, 1023
  • BStBl II 2007, 896
 
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Wird zitiert von ... (274)

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt als "unbenanntes' Freiheitsrecht Elemente der Persönlichkeit, die nicht Gegenstand der besonderen Freiheitsgarantien des Grundgesetzes sind, diesen aber in ihrer konstituierenden Bedeutung für die Persönlichkeit nicht nachstehen (stRspr, vgl. BVerfGE 99, 185 ; 101, 361 ; 106, 28 ; 118, 168 ; 120, 274 ; 147, 1 ).
  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 45/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Geltung der

    Diese Norm hatte das BVerfG jedoch durch Urteil vom 13. Juni 2007 (BVerfGE 118, 168) wegen mangelnder Bestimmtheit der Eingriffsgrundlage für verfassungswidrig erklärt.

    Hierbei sind insbesondere die Intensität des Eingriffs und das mit dem Eingriff vom Gesetzgeber bezweckte Ziel abzuwägen (vgl insbesondere BVerfGE 118, 168, 195 ff).

    In seiner Entscheidung vom 13. Juni 2007 (BVerfGE 118, 168 ff) lässt das BVerfG hingegen keinen Zweifel daran, dass gerade bei Empfängern von Sozialleistungen Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 2 Abs. 1 GG hinzunehmen sind.

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    Inwieweit das Grundgesetz eine Benachrichtigung des von einer heimlichen informationellen Maßnahme des Staates Betroffenen verlangt, hängt unter anderem maßgeblich davon ab, ob und mit welcher Intensität diese Maßnahme in Grundrechte des Betroffenen eingreift (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).

    Einer solchen lückenschließenden Gewährleistung bedarf es insbesondere, um neuartigen Gefährdungen zu begegnen, zu denen es im Zuge des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und gewandelter Lebensverhältnisse kommen kann (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 65, 1 ; BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).

    Auch der Umgang mit personenbezogenen Daten, die für sich genommen nur geringen Informationsgehalt haben, kann, je nach dem Ziel des Zugriffs und den bestehenden Verarbeitungs- und Verknüpfungsmöglichkeiten, grundrechtserhebliche Auswirkungen auf die Privatheit und Verhaltensfreiheit des Betroffenen haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).

    Vor allem mittels elektronischer Datenverarbeitung können aus solchen Informationen weitere Informationen erzeugt und so Schlüsse gezogen werden, die sowohl die grundrechtlich geschützten Geheimhaltungsinteressen des Betroffenen beeinträchtigen als auch Eingriffe in seine Verhaltensfreiheit mit sich bringen können (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 115, 320 ; BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).

    Der Gesetzgeber hat Anlass, Zweck und Grenzen des Eingriffs hinreichend bereichsspezifisch, präzise und normenklar festzulegen (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 110, 33 ; 113, 348 ; BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).

    Die Anforderungen des Bestimmtheitsgrundsatzes richten sich auch nach diesen Regelungsmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 110, 33 ; BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).

    Bedient sich der Gesetzgeber unbestimmter Rechtsbegriffe, dürfen verbleibende Ungewissheiten nicht so weit gehen, dass die Vorhersehbarkeit und Justitiabilität des Handelns der durch die Normen ermächtigten staatlichen Stellen gefährdet sind (vgl. BVerfGE 21, 73 ; 31, 255 ; 83, 130 ; 102, 254 ; 110, 33 ; BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).

    Dieser verlangt, dass ein Grundrechtseingriff einem legitimen Zweck dient und als Mittel zu diesem Zweck geeignet, erforderlich und angemessen ist (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 115, 320 ; BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ; stRspr).

    Die Prüfung an diesem Maßstab kann dazu führen, dass ein Mittel nicht zur Durchsetzung von Allgemeininteressen angewandt werden darf, weil die davon ausgehenden Grundrechtsbeeinträchtigungen schwerer wiegen als die durchzusetzenden Belange (vgl. BVerfGE 115, 320 ; BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).

    In einem Rechtsstaat ist Heimlichkeit staatlicher Eingriffsmaßnahmen die Ausnahme und bedarf besonderer Rechtfertigung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).

    Sieht eine Norm heimliche Ermittlungstätigkeiten des Staates vor, die - wie hier - besonders geschützte Zonen der Privatheit berühren oder eine besonders hohe Eingriffsintensität aufweisen, ist dem Gewicht des Grundrechtseingriffs durch geeignete Verfahrensvorkehrungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 , m.w.N.).

    Manche Konteninhaltsdaten, etwa die Höhe von Zahlungen im Rahmen verbrauchsabhängiger Dauerschuldverhältnisse, können auch weitere Rückschlüsse auf das Verhalten des Betroffenen ermöglichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).

    Die Erhebung solcher Informationen hat daher in der Regel ein erhöhtes grundrechtliches Gewicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).

    Schließlich können dem Betroffenen Nachteile daraus entstehen, dass das kontoführende Kreditinstitut selbst zwangsläufig von der Datenerhebung erfährt und daraus ungünstige Schlüsse über den Betroffenen ziehen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04, 1 BvQ 2/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,265
BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04, 1 BvQ 2/05 (https://dejure.org/2005,265)
BVerfG, Entscheidung vom 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04, 1 BvQ 2/05 (https://dejure.org/2005,265)
BVerfG, Entscheidung vom 22. März 2005 - 1 BvR 2357/04, 1 BvQ 2/05 (https://dejure.org/2005,265)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung, das Inkrafttreten bzw den Vollzug der Vorschriften über den automatisierten Abruf von Kontenstammdaten vorläufig auszusetzen - Abwägung zwischen dem Risiko des Fortbestandes von Vollzugsdefiziten im Steuer- und ...

  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit (StEhrlFördG) - Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Regelungen zum automatisierten Abruf von Kontostammdaten - Grenzen der zulässigen Feststellung der Existenz von Konten und ...

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Gesetzes zur Steuerehrlichkeit; Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Regelungen zum automatisierten Abruf von Kontostammdaten; Grenzen der zulässigen Feststellung der Existenz von Konten und Depots; Voraussetzungen des ...

  • datenschutz.eu
  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Keine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts gegen automatisierten Abruf von Kontostammdaten

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kontenabruf ? Regelungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung ? Bedenken gegen die Regelung über den Kontenabruf durch AEAO gemildert ? Keine einstweilige Anordnung dahingehend, dass § 93 Abs. 7 und 8, § 93b AO, § 5 Abs.??1 Nr. 24 FVG und § 24c Abs. 1 Satz 1 KWG bis zur ...

  • RA Kotz

    Steuerehrlichkeit: Gesetzes zur Förderung - Verfassungsmäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die Regelungen zum automatisierten Abruf von Kontostammdaten aufgrund Art. 2 des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit vom 23.12.2003

  • rechtsportal.de

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die Regelungen zum automatisierten Abruf von Kontostammdaten aufgrund Art. 2 des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit vom 23.12.2003

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Einstweilige Anordnung gegen automatisierten Abruf von Kontostammdaten abgelehnt

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Kontrollmöglichkeiten: Was der Fiskus darf

  • IWW (Kurzinformation)

    Staatliche Kontrolle von Konten ist erlaubt

  • IWW (Kurzinformation)

    Gesetzesänderungen - BVerfG erlaubt staatliche Kontrolle von Bankkonten

  • nomos.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Automatisierter Abruf von Kontostammdaten

  • heise.de (Pressebericht, 12.07.2007)

    Kontenabfrage größtenteils rechtmäßig

  • kommunen.nrw (Zusammenfassung)

    Kontenabrufverfahren in Kraft

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Ablehnung von einstweiliger Anordnung gegen den automatischen Abruf von Kontostammdaten

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BVerfGG § 32 Abs. 1; AO § 93 Abs. 7, 8, § 93b i. d. F. vom 23. 12. 2003; KWG § 24c i. d. F. vom 23. 12. 2003
    Keine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts gegen automatisierten Abruf von Kontostammdaten

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kontenabfragemöglichkeit kann wie geplant am 01.04.2005 in Kraft treten

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)
  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Kontenabrufverfahren freigegeben

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit - Kontenabfragemöglichkeit vorläufig zulässig

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Steuererklärung - Aktuelle Kontrollmöglichkeiten: Was darf der Fiskus?

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts gegen automatisierten Abruf von Kontostammdaten

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 112, 284
  • NJW 2005, 1179
  • NVwZ 2005, 925 (Ls.)
  • WM 2005, 641
  • DB 2005, 754
 
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Wird zitiert von ... (73)

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    aa) Das Bestimmtheitsgebot findet auch im Hinblick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seinen verschiedenen Ausprägungen seine Grundlage im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20, Art. 28 Abs. 1 GG; vgl. BVerfGE 110, 33 ; 112, 284 ; 113, 348 ; 115, 320 ).
  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Insbesondere lässt die Verfassung grundrechtseingreifende Ermittlungen "ins Blaue hinein" nicht zu (vgl. BVerfGE 112, 284 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. April 1989 - 1 BvR 33/87 -, NJW 1990, S. 701 ).
  • BVerfG, 11.05.2020 - 1 BvR 469/20

    Eilantrag gegen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zum Nachweis einer

    Ein Gesetz darf deshalb nur dann vorläufig am Inkrafttreten gehindert werden, wenn die Nachteile, die mit seinem Inkrafttreten nach späterer Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit verbunden wären, in Ausmaß und Schwere die Nachteile deutlich überwiegen, die im Falle der vorläufigen Verhinderung eines sich als verfassungsgemäß erweisenden Gesetzes einträten (vgl. BVerfGE 112, 284 ; 121, 1 ; 122, 342 ; 131, 47 ).

    Bei dieser Folgenabwägung sind die Auswirkungen auf alle von dem Gesetz Betroffenen zu berücksichtigen, nicht nur Folgen, die sich für die Beschwerdeführer ergeben (vgl. BVerfGE 112, 284 ; 121, 1 ; 122, 342 ; 131, 47 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 -, Rn. 8 m.w.N.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2020 - 1 BvQ 28/20 -, Rn. 10; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. April 2020 - 1 BvR 899/20 -, Rn. 10).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 2357/04 (1)   

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https://dejure.org/2007,96930
BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 2357/04 (1) (https://dejure.org/2007,96930)
BVerfG, Entscheidung vom 13.06.2007 - 1 BvR 2357/04 (1) (https://dejure.org/2007,96930)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 2357/04 (1) (https://dejure.org/2007,96930)
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Volltextveröffentlichung

  • Judicialis

    AO § 93 Abs. 7; ; AO § 93 Abs. 8; ; KWG § 24 c Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

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