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   BVerfG, 01.06.2021 - 1 BvR 2374/15   

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BVerfG, 01.06.2021 - 1 BvR 2374/15 (https://dejure.org/2021,21929)
BVerfG, Entscheidung vom 01.06.2021 - 1 BvR 2374/15 (https://dejure.org/2021,21929)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Juni 2021 - 1 BvR 2374/15 (https://dejure.org/2021,21929)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Umwelt- und Naturschutzvereinigung gegen Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung eines Verkehrsflughafens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 14 Abs 1 GG, Art 14 Abs 3 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde bzgl des Planfeststellungsbeschlusses für die Erweiterung des Verkehrsflughafens München durch Anlage und Betrieb einer dritten Start- und Landebahn - unvollständiger Beschwerdevortrag mangels Vorlage ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde bzgl des Planfeststellungsbeschlusses für die Erweiterung des Verkehrsflughafens München durch Anlage und Betrieb einer dritten Start- und Landebahn - unvollständiger Beschwerdevortrag mangels Vorlage ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung des Verkehrsflughafens München

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde bzgl des Planfeststellungsbeschlusses für die Erweiterung des Verkehrsflughafens München durch Anlage und Betrieb einer dritten Start- und Landebahn - unvollständiger Beschwerdevortrag mangels Vorlage ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Umwelt- und Naturschutzvereinigung gegen Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung eines Verkehrsflughafens

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Münchener Flughafenerweiterung - und die Klage des Naturschutzverbandes

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung eines Verkehrsflughafens - Beschwerde mangels Vorlage erforderlicher Unterlagen nicht zur Entscheidung angenommen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 873
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 28.04.2016 - 4 A 2.15

    Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz; gerichtliche Zuständigkeit; Rücknahme

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2021 - 1 BvR 2374/15
    Zwar kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Rücknahme wegen Rechtswidrigkeit nach § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG (Art. 48 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG) nicht in Betracht, wenn sich die Rechtswidrigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses aus nach Erlass des Beschlusses eingetretenen Veränderungen der Sach- und Rechtslage ergibt, da für die Beurteilung der Rechtswidrigkeit auf den Zeitpunkt des Erlasses des Verwaltungsaktes abzustellen ist (vgl. BVerwGE 155, 81 ; 168, 368 ); ebenso hindert die präjudizielle Wirkung der Rechtskraft des (Sach-)Urteils, mit dem die Anfechtungsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss abgewiesen worden ist, einen solchen Rücknahmeanspruch, selbst wenn sich später herausstellen sollte, dass der Planfeststellungsbeschluss bereits zum Erlasszeitpunkt rechtswidrig gewesen ist (BVerwGE 155, 81 ; 168, 368 ).

    Allerdings ist nicht ersichtlich, dass auch ein Widerruf nach § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwVfG (Art. 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BayVwVfG) wegen nachträglich eingetretener Tatsachen von vornherein ausgeschlossen wäre (vgl. dazu BVerwGE 155, 81 ).

    Dabei kann auch die geänderte Bewertung von Sachverhalten eine Änderung von Tatsachen im Sinne von § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwVfG (Art. 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BayVwVfG) sein (vgl. BVerwGE 155, 81 ).

    Zwar kommt ein (Teil-)Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich nur als "ultima ratio" in Betracht, wenn eine Grundrechtsverletzung nicht durch nachträgliche Schutzvorkehrungen nach § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG (Art. 75 Abs. 2 Satz 2 BayVwVfG) zu beseitigen ist (vgl. BVerwGE 155, 81 ; 168, 368 ; BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2004 - 4 B 95.03 -, juris, Rn. 4).

  • BVerwG, 23.06.2020 - 9 A 22.19

    Klagen gegen den Weiterbau der A 49 erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2021 - 1 BvR 2374/15
    Die Vorschriften über die Rücknahme und den Widerruf von Verwaltungsakten nach §§ 48, 49 VwVfG (Art. 48, 49 BayVwVfG) sind aber auch auf Planfeststellungsbeschlüsse anwendbar; etwas anderes folgt weder aus § 72 Abs. 1 VwVfG (Art. 72 Abs. 1 BayVwVfG) noch aus § 75 Abs. 2 Satz 1 VwVfG (Art. 75 Abs. 2 Satz 1 BayVwVfG, vgl. BVerwGE 168, 368 ).

    Zwar kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Rücknahme wegen Rechtswidrigkeit nach § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG (Art. 48 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG) nicht in Betracht, wenn sich die Rechtswidrigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses aus nach Erlass des Beschlusses eingetretenen Veränderungen der Sach- und Rechtslage ergibt, da für die Beurteilung der Rechtswidrigkeit auf den Zeitpunkt des Erlasses des Verwaltungsaktes abzustellen ist (vgl. BVerwGE 155, 81 ; 168, 368 ); ebenso hindert die präjudizielle Wirkung der Rechtskraft des (Sach-)Urteils, mit dem die Anfechtungsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss abgewiesen worden ist, einen solchen Rücknahmeanspruch, selbst wenn sich später herausstellen sollte, dass der Planfeststellungsbeschluss bereits zum Erlasszeitpunkt rechtswidrig gewesen ist (BVerwGE 155, 81 ; 168, 368 ).

    Zwar kommt ein (Teil-)Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich nur als "ultima ratio" in Betracht, wenn eine Grundrechtsverletzung nicht durch nachträgliche Schutzvorkehrungen nach § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG (Art. 75 Abs. 2 Satz 2 BayVwVfG) zu beseitigen ist (vgl. BVerwGE 155, 81 ; 168, 368 ; BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2004 - 4 B 95.03 -, juris, Rn. 4).

  • BVerfG, 02.06.2008 - 1 BvR 349/04

    Verletzung von Art 14 Abs 1 S 1 GG, Art 14 Abs 3 S 1 GG durch Entwicklungssatzung

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2021 - 1 BvR 2374/15
    Insoweit muss die Behörde die Ergebnisse der Prognose in der Verwaltungsentscheidung selbst oder den Verwaltungsvorgängen einleuchtend begründen und sie muss nachvollziehbar darlegen, auf welche Tatsachen und Erfahrungen aus ihrer eigenen Sphäre und auf welche wissenschaftlichen Erkenntnisse Dritter sie zur prognostischen Beurteilung zurückgreift (vgl. BVerfGE 88, 40 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juni 2008 - 1 BvR 349/04 u.a. -, Rn. 29 f.).

    Schließlich begegnet es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass es nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung für die Beurteilung, ob eine Prognose auf einer zuverlässigen Tatsachenbasis beruht und in sich schlüssig ist, grundsätzlich nicht darauf ankommt, ob die Annahmen, die der Prognose zugrunde liegen, durch die spätere Entwicklung mehr oder weniger bestätigt oder widerlegt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juni 2008 - 1 BvR 349/04 u.a. -, Rn. 30 zu städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen).

  • BVerfG, 19.09.2007 - 1 BvR 1698/04

    Verfassungsmäßigkeit einer Entwicklungssatzung

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2021 - 1 BvR 2374/15
    a) Zwar ist mit dem Beschwerdeführer davon auszugehen, dass es der verfassungsrechtlich garantierte Schutz des Eigentums (Art. 14 GG) trotz Rechtskraft eines Urteils über einen Planfeststellungsbeschluss mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung verbietet, eine Enteignung zur Verwirklichung des mit dem Planfeststellungsbeschluss zugelassenen Vorhabens anzuordnen, wenn feststeht, dass diese Enteignung aufgrund nachträglich eingetretener Änderungen der Sach- oder Rechtslage nicht mehr dem Gemeinwohl dienen würde (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. April 2013 - 1 BvR 2614/12 -, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. September 2007 - 1 BvR 1698/04 -, juris, Rn. 13 zum Erlass einer bauplanungsrechtlichen Entwicklungssatzung).

    Er kann etwa gewährt werden, indem dem Enteignungsbetroffenen bei entscheidungserheblich geänderten Verhältnissen ein Anspruch auf Aufhebung oder Änderung des Planfeststellungsbeschlusses eingeräumt wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. September 2007 - 1 BvR 1698/04 -, juris, Rn. 13 zum Erlass einer bauplanungsrechtlichen Entwicklungssatzung ; siehe auch Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2008 - 1 BvR 2389/06 -, Rn. 33 ).

  • BVerwG, 26.02.2004 - 4 B 95.03

    Planfeststellungsfiktion; Duldungswirkung; nachträgliche Schutzansprüche; aktiver

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2021 - 1 BvR 2374/15
    Zwar kommt ein (Teil-)Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich nur als "ultima ratio" in Betracht, wenn eine Grundrechtsverletzung nicht durch nachträgliche Schutzvorkehrungen nach § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG (Art. 75 Abs. 2 Satz 2 BayVwVfG) zu beseitigen ist (vgl. BVerwGE 155, 81 ; 168, 368 ; BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2004 - 4 B 95.03 -, juris, Rn. 4).
  • BVerwG, 27.05.2015 - 3 B 5.15

    Projekt Stuttgart 21; Planfeststellungsbeschluss; bestandskräftiger

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2021 - 1 BvR 2374/15
    Weiter erfüllt die Beeinträchtigung des Eigentums Einzelner durch einen Planfeststellungsbeschluss nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wohl grundsätzlich nicht die besonders strengen Anforderungen an einen Widerruf nach § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 VwVfG (Art. 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 BayVwVfG), um schwere Nachteile für das Gemeinwohl zu verhüten oder zu beseitigen (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 3 B 5/15 -, juris, Rn. 16 f.).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2021 - 1 BvR 2374/15
    Insoweit muss die Behörde die Ergebnisse der Prognose in der Verwaltungsentscheidung selbst oder den Verwaltungsvorgängen einleuchtend begründen und sie muss nachvollziehbar darlegen, auf welche Tatsachen und Erfahrungen aus ihrer eigenen Sphäre und auf welche wissenschaftlichen Erkenntnisse Dritter sie zur prognostischen Beurteilung zurückgreift (vgl. BVerfGE 88, 40 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juni 2008 - 1 BvR 349/04 u.a. -, Rn. 29 f.).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2021 - 1 BvR 2374/15
    Das Bundesverfassungsgericht ist deshalb nicht in der Lage, zu beurteilen, ob die Entscheidungen mit dem Grundgesetz in Einklang stehen (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 129, 269 ).
  • BVerfG, 02.07.2018 - 1 BvR 612/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Nachtflugregelung für den künftigen

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2021 - 1 BvR 2374/15
    Dabei ist auch die - im Übrigen nur eingeschränkt überprüfbare - Abwägung im Rahmen einer behördlichen Planungsentscheidung daraufhin zu kontrollieren, ob der erhebliche Sachverhalt zutreffend und vollständig ermittelt und ob anhand dieses Sachverhalts der Entscheidung alle sachlich beteiligten Belange und Interessen zugrunde gelegt sowie umfassend und in nachvollziehbarer Weise abgewogen worden sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juli 2018 - 1 BvR 612/12 -, Rn. 44).
  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 633/11

    Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen medizinische

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2021 - 1 BvR 2374/15
    Das Bundesverfassungsgericht ist deshalb nicht in der Lage, zu beurteilen, ob die Entscheidungen mit dem Grundgesetz in Einklang stehen (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 129, 269 ).
  • BVerfG, 17.04.2013 - 1 BvR 2614/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Weiterbau von Stuttgart 21

  • BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 1398/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde nach nicht vollständiger Offenlegung eines

  • BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der

  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2389/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau

  • BVerfG, 30.08.2017 - 1 BvR 776/14

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Begründung der Rüge

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

  • BVerfG, 18.09.2017 - 1 BvR 361/12

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen einen fernstraßenrechtlichen

  • BVerfG, 12.07.2018 - 1 BvR 1401/18

    Verfassungsbeschwerde gegen den Bau der Erdgaspipeline Nord Stream 2 erfolglos

  • OVG Niedersachsen, 29.03.2024 - 4 ME 69/24

    Hängebeschluss; effektiver Rechtsschutz; Zwischenverfügung; Beschwerde gegen die

    Es kann dahinstehen, ob der Schutz des Art. 19 Abs. 4 GG auch einer nach § 3 UmwRG anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung bei der Erhebung einer Verbandsklage zukommt (offen gelassen in BVerfG, Beschl. v. 1.6.2021 - 1 BvR 2374/15 -, juris Rn. 7).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Zusammenhang bisher offen gelassen, ob der Schutz des Art. 19 Abs. 4 GG auch einer nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Vereinigung bei der Erhebung einer Verbandsklage nach diesem Gesetz zukommt oder ob dies mangels subjektiver materieller Rechte nicht der Fall ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1.6.2021 - 1 BvR 2374/15 -, juris Rn. 7 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2022 - 20 D 71/18

    Akkreditierungsverfahren für die mündliche Verhandlung im Verfahren Flughafen

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Juni 2021 - 1 BvR 2374/15 -, NVwZ-RR 2021, 873.
  • VGH Bayern, 24.01.2024 - 8 ZB 22.2082

    Antrag einer Umweltvereinigung auf Zulassung der Berufung, Schifffahrtsrechtliche

    Dabei kann offenbleiben, ob ihm als Umweltvereinigung im Rahmen einer Klage nach § 2 UmwRG überhaupt die Rechte aus Art. 19 Abs. 4 GG zustehen (vgl. dazu BVerfG, B.v. 12.7.2018 - 1 BvR 1401/18 - NVwZ 2018, 1466 = juris Rn. 3; B.v. 1.6.2021 - 1 BvR 2374/15 - NVwZ-RR 2021, 873 = juris Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2022 - 20 D 72/18

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer luftverkehrsrechtlichen Genehmigung;

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Juni 2021 - 1 BvR 2374/15 -, NVwZ-RR 2021, 873.
  • VG München, 28.06.2022 - M 31 K 20.5612

    Erfolglose lärmschutzrechtliche Nachbarklage gegen die Genehmigung eines

    Insoweit muss die Behörde die Ergebnisse der Prognose in der Verwaltungsentscheidung selbst oder den Verwaltungsvorgängen einleuchtend begründen und sie muss nachvollziehbar darlegen, auf welche Tatsachen und Erfahrungen aus ihrer eigenen Sphäre und auf welche wissenschaftlichen Erkenntnisse Dritter sie zur prognostischen Beurteilung zurückgreift (vgl. etwa aktuell BVerfG, B.v. 1.6.2021 - 1 BvR 2374/15 - juris Rn. 8; OVG NRW, U.v. 26.1.2022 - 20 D 71/18.AK - juris Rn. 265; ebenso BVerwG, U.v. 4.4.2012 - 4 C 8/09 u.a. - juris Rn. 59).
  • VG München, 28.06.2022 - M 31 K 20.5627

    Luftverkehrsrechtliche Genehmigung eines Hubschraubersonderlandeplatzes

    Insoweit muss die Behörde die Ergebnisse der Prognose in der Verwaltungsentscheidung selbst oder den Verwaltungsvorgängen einleuchtend begründen und sie muss nachvollziehbar darlegen, auf welche Tatsachen und Erfahrungen aus ihrer eigenen Sphäre und auf welche wissenschaftlichen Erkenntnisse Dritter sie zur prognostischen Beurteilung zurückgreift (vgl. etwa aktuell BVerfG, B.v. 1.6.2021 - 1 BvR 2374/15 - juris Rn. 8; OVG NRW, U.v. 26.1.2022 - 20 D 71/18.AK - juris Rn. 265; ebenso BVerwG, U.v. 4.4.2012 - 4 C 8/09 u.a. - juris Rn. 59).
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