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   BVerfG, 19.02.2020 - 1 BvR 2375/19   

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https://dejure.org/2020,4419
BVerfG, 19.02.2020 - 1 BvR 2375/19 (https://dejure.org/2020,4419)
BVerfG, Entscheidung vom 19.02.2020 - 1 BvR 2375/19 (https://dejure.org/2020,4419)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Februar 2020 - 1 BvR 2375/19 (https://dejure.org/2020,4419)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93 Abs 2 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzbedürfnis bzgl der Vollstreckung eines Umgangstitels entfällt infolge verfahrensabschließender fachgerichtlicher Entscheidung - zudem vorliegend kein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzbedürfnis bzgl der Vollstreckung eines Umgangstitels entfällt infolge verfahrensabschließender fachgerichtlicher Entscheidung - zudem vorliegend kein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzbedürfnis bzgl der Vollstreckung eines Umgangstitels entfällt infolge verfahrensabschließender fachgerichtlicher Entscheidung - zudem vorliegend kein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis

  • rechtsportal.de

    Rechtsschutzbedürfnis bezüglich der Vollstreckung eines Umgangstitels nach verfahrensabschließender fachgerichtlicher Entscheidung; Verfassungsbeschwerde in Form einer Beschleunigungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzbedürfnis bzgl der Vollstreckung eines Umgangstitels entfällt infolge verfahrensabschließender fachgerichtlicher Entscheidung - zudem vorliegend kein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vollstreckung eines Umgangstitels - und das entfallene Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 776
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

    Auszug aus BVerfG, 19.02.2020 - 1 BvR 2375/19
    Da der Beschwerdeführer die Willkür aus dem Abweichen des Oberlandesgerichts von eigenen vorangegangenen Rechtsstreitigkeiten zwischen ihm und der Mutter betreffenden Entscheidungen ableiten will, bedurfte es der Vorlage sämtlicher für die verfassungsgerichtliche Prüfung erforderlicher Unterlagen (vgl. BVerfGE 78, 320 ).
  • BVerfG, 23.08.2018 - 1 BvR 700/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend eine Beschleunigungsrüge und

    Auszug aus BVerfG, 19.02.2020 - 1 BvR 2375/19
    Wie das Oberlandesgericht weiter im Einklang mit dem Verfassungsrecht angenommen hat, entfällt mit dem Abschluss des fachgerichtlichen Verfahrens, dessen nicht ausreichend zügige Durchführung beanstandet wird, das Rechtsschutzbedürfnis für die Beschleunigungsbeschwerde nach § 155c FamFG (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2018 - 1 BvR 700/18 -, Rn. 4).
  • BGH, 30.09.2015 - XII ZB 635/14

    Vollstreckung eines als einstweilige Anordnung ergangenen Umgangstitels:

    Auszug aus BVerfG, 19.02.2020 - 1 BvR 2375/19
    Das Oberlandesgericht hat in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise das Fachrecht dahingehend ausgelegt, dass das Verfahren zur Vollstreckung eines Umgangstitels ein eigenständiges Verfahren ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 2015 - XII ZB 635/14 -, juris, Rn. 6 m.w.N.), das mit der Festsetzung eines Ordnungsmittels endet, die wiederholte Anordnung von Ordnungsmitteln wegen neuer Verstöße gegen den Umgangstitel mithin lediglich in einem neuen Vollstreckungsverfahren in Betracht kommt (vgl. Hammer, in: Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl. 2018, § 89 Rn. 22).
  • BVerfG, 11.01.2021 - 1 BvR 2582/20

    Verfassungsbeschwerde gegen bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen

    Der vom Beschwerdeführer insbesondere verfolgte Zweck der Verfahrensbeschleunigung kann nach dessen Abschluss nicht mehr erreicht werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2018 - 1 BvR 700/18 -, Rn. 4; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Februar 2020 - 1 BvR 2375/19 -, Rn. 7).
  • BVerfG, 07.02.2022 - 1 BvR 2180/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend eine Beschleunigungsbeschwerde in

    b) Da der Verfahrenszweck der Beschleunigung nicht mehr erreicht werden kann und sich somit das von dem Beschwerdeführer verfolgte Beschleunigungsbegehren erledigt hat, ist auch das Rechtsschutzbedürfnis für die Verfassungsbeschwerde entfallen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2018 - 1 BvR 700/18 -, Rn. 4; Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. Dezember 2019 - 1 BvR 2621/18 -, Rn. 17, und vom 19. Februar 2020 - 1 BvR 2375/19 -, Rn. 7).
  • OLG Frankfurt, 24.03.2022 - 5 WF 25/22

    Unzulässigkeit einer Beschleunigungsbeschwerde nach Endentscheidung in der

    Diese Auslegung entspricht dem Willen des Gesetzgebers (vgl. BT-Drs. 18/9092, S. 17) und der allgemeinen Handhabung in der fachgerichtlichen (OLG Köln, Beschluss vom 07.12.2021, Az. 14 WF 160/21 II-14 WF 160/21, zit. n. juris; OLG Karlsruhe FamRZ 2019, 520) und verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (BVerfG, Beschluss vom 07.02.2022, Az. 1 BvR 2180/21, zit. n. juris; BVerfG FamRZ 2020, 776; BVerfG FamRZ 2018, 1761).

    Die Beschleunigung eines abgeschossenen Verfahrens kann nicht mehr erreicht werden (BVerfG FamRZ 2020, 776).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.04.2020 - VerfGH 31/20

    Verfassungsbeschwerde wegen Verfahrensverzögerungen in einem umgangsrechtlichen

    Weitere Entscheidungen des Oberlandesgerichts waren bzw. sind Gegenstand von Verfassungsbeschwerden zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss vom 19. Februar 2020 - 1 BvR 2375/19, juris).
  • OLG Köln, 15.02.2023 - 26 WF 14/23

    Zurückweisung der Beschleunigungsbeschwerde des Kindesvaters in einem

    Durch den Abschluss eines bestimmten Ordnungsmittelverfahrens im ersten Rechtszug entfällt in Bezug auf dieses Verfahren das Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschleunigungsrüge und -beschwerde, weil eine Beschleunigung eines abgeschlossenen Verfahrens nicht mehr möglich ist (BVerfG, Beschluss vom 23.08.2018 - 1 BvR 700/18, FamRZ 2018, 1761, juris Rn. 4; BVerfG, Beschluss vom 19.02.2020 - 1 BvR 2375/19, FamRZ 2020, 776, juris Rn. 7 BT-Drucks. 18/9092, S. 18 und 19).
  • BVerfG, 07.02.2022 - 1 BvR 1365/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen über eine

    Da der Verfahrenszweck der Beschleunigung nicht mehr erreicht werden kann und sich somit das von dem Beschwerdeführer verfolgte Beschleunigungsbegehren erledigt hat, ist auch das Rechtsschutzbedürfnis für die Verfassungsbeschwerde entfallen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2018 - 1 BvR 700/18 -, Rn. 4; Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. Dezember 2019 - 1 BvR 2621/18 -, Rn. 17, und vom 19. Februar 2020 - 1 BvR 2375/19 -, Rn. 7).
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