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   BVerfG, 01.02.2011 - 1 BvR 2383/10   

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https://dejure.org/2011,2644
BVerfG, 01.02.2011 - 1 BvR 2383/10 (https://dejure.org/2011,2644)
BVerfG, Entscheidung vom 01.02.2011 - 1 BvR 2383/10 (https://dejure.org/2011,2644)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Februar 2011 - 1 BvR 2383/10 (https://dejure.org/2011,2644)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, § 2 Abs 8 S 1 ÄBerufsO HA, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 31 Abs 3 HKG HA
    Stattgebender Kammerbeschluss: Berufsrechtliche Sanktionierung einer in geringfügigem Umfang ausgeübten fachgebietsfremden Tätigkeit verletzt betroffenen Facharzt in Berufsausübungsfreiheit - hier: geringfügiger Anteil fachgebietsfremder Operationen von jedenfalls ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Veweises sowie einer Geldstrafe eines Arztes wegen der Vornahme von Operationen anderer Fachrichtungen im Brust-, Bauch- und Oberarmbereich unter Berücksichtigung eines damit verbundenen Eingriffs in sein zur ärztlichen Berufsausübung gehörenden ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Berufsrechtliche Sanktionierung einer in geringfügigem Umfang ausgeübten fachgebietsfremden Tätigkeit verletzt betroffenen Facharzt in Berufsausübungsfreiheit - hier: geringfügiger Anteil fachgebietsfremder Operationen von jedenfalls ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Berufsrechtliche Sanktionierung einer in geringfügigem Umfang ausgeübten fachgebietsfremden Tätigkeit verletzt betroffenen Facharzt in Berufsausübungsfreiheit - hier: geringfügiger Anteil fachgebietsfremder Operationen von jedenfalls ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Veweises sowie einer Geldstrafe eines Arztes wegen der Vornahme von Operationen anderer Fachrichtungen im Brust-, Bauch- und Oberarmbereich unter Berücksichtigung eines damit verbundenen Eingriffs in sein zur ärztlichen Berufsausübung gehörenden ...

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit eines Veweises sowie einer Geldstrafe eines Arztes wegen der Vornahme von Operationen anderer Fachrichtungen im Brust-, Bauch- und Oberarmbereich unter Berücksichtigung eines damit verbundenen Eingriffs in sein zur ärztlichen Berufsausübung gehörenden ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Brustimplantate vom Kieferchirugen

  • zwp-online.info (Pressebericht)

    Darf ein MKG-Chirurg doch Brust-OPs durchführen?

  • aerztezeitung.de (Pressebericht, 11.03.2011)

    Ein Arzt darf, was er kann - auch außerhalb des Fachgebiets

  • auw.de (Kurzinformation)

    Ärzte dürfen ungestraft in fremden Revieren wildern

  • hartmannbund.de (Kurzinformation)

    Die Qualität ärztlicher Tätigkeit wird durch die Approbation sichergestellt

Besprechungen u.ä.

  • rpmed.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Brustimplantate, Bauch- und Oberarmstraffungen im Rahmen fachfremder Tätigkeit zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 18, 345
  • NZS 2012, 62
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2011 - 1 BvR 2383/10
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 33, 125; 76, 171 ; 94, 372 ; 111, 366 ).

    Inhaltliche Einwände gegen die Regelung, grundsätzlich nur in dem Gebiet der Gebietsbezeichnung tätig zu werden, macht der Beschwerdeführer weder geltend noch sind solche, unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. nur BVerfGE 33, 125 ) erkennbar.

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass das Verbot der Betätigung außerhalb des Fachgebiets, da es die Berufstätigkeit des Arztes empfindlich einschränkt, den verfassungsrechtlichen Anforderungen nur gerecht wird, wenn es lediglich als allgemeine Richtlinie, die Ausnahmen vorsieht, gilt, und keine zu enge Auslegung stattfindet (vgl. BVerfGE 33, 125 ).

  • BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 981/00

    Steuerberaterkammer

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2011 - 1 BvR 2383/10
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 33, 125; 76, 171 ; 94, 372 ; 111, 366 ).

    Das Erfordernis, dass ein Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG einer gesetzlichen Grundlage bedarf, die ihrerseits den verfassungsrechtlichen Anforderungen an grundrechtseinschränkende Gesetze genügen muss (vgl. BVerfGE 94, 372 ; 111, 366 ; stRspr), wird damit erfüllt.

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2011 - 1 BvR 2383/10
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung einer Norm die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ).

    Spezifisches Verfassungsrecht ist allerdings nicht schon dann verletzt, wenn eine Entscheidung, am einfachen Recht gemessen, nach Auffassung eines Beschwerdeführers oder tatsächlich objektiv fehlerhaft ist; der Fehler muss gerade in der Nichtbeachtung von Grundrechten liegen (vgl. BVerfGE 18, 85 ).

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2011 - 1 BvR 2383/10
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 33, 125; 76, 171 ; 94, 372 ; 111, 366 ).

    Das Erfordernis, dass ein Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG einer gesetzlichen Grundlage bedarf, die ihrerseits den verfassungsrechtlichen Anforderungen an grundrechtseinschränkende Gesetze genügen muss (vgl. BVerfGE 94, 372 ; 111, 366 ; stRspr), wird damit erfüllt.

  • BerGH Heilberufe Hamburg, 30.06.2010 - 6 Bf 60/10

    Fachärzte müssen sich auf ihr Gebiet beschränken

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2011 - 1 BvR 2383/10
    Das Urteil des Hamburgischen Berufsgerichts für die Heilberufe vom 9. Dezember 2009 - 42 H 3/08 - und das Urteil des Hamburgischen Berufsgerichtshofs für die Heilberufe vom 30. Juni 2010 - 6 Bf 60/10.HBG - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.
  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81

    Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Bauvorlagenberechtigung für

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2011 - 1 BvR 2383/10
    aa) In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass gesetzliche Regelungen der Berufsausübung zulässig sind, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden, das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zumutbaren noch gewahrt ist (vgl. BVerfGE 68, 272 ; 71, 183 ; 101, 331 ).
  • BVerfG, 16.07.2004 - 1 BvR 1127/01

    Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Versagung

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2011 - 1 BvR 2383/10
    Genauso wenig ist der Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit der Versorgung, der im vertragsärztlichen Bereich zusätzliche Beschränkungen erlaubt (vgl. nur BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juli 2004 - 1 BvR 1127/01 -, juris ), geeignet, Eingriffe außerhalb dieses Bereichs zu rechtfertigen.
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2011 - 1 BvR 2383/10
    aa) In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass gesetzliche Regelungen der Berufsausübung zulässig sind, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden, das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zumutbaren noch gewahrt ist (vgl. BVerfGE 68, 272 ; 71, 183 ; 101, 331 ).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2011 - 1 BvR 2383/10
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung einer Norm die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2011 - 1 BvR 2383/10
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 33, 125; 76, 171 ; 94, 372 ; 111, 366 ).
  • BVerfG, 09.03.2000 - 1 BvR 1662/97

    Versagung der Anerkennung einer in der Weiterbildungsordnung von

  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 38/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Werbeverbot in ärztlichen

  • BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 31/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Bindung der Ärzte einer fachgebiets- und

    Das BVerfG hat es zudem wiederholt gebilligt, dass das Vertragsarztrecht den zugelassenen Arzt weitergehenden Einschränkungen unterwirft (s hierzu etwa BVerfG SozR 4-1500 § 54 Nr. 4 RdNr 25; BVerfG Beschluss vom 1.2.2011 - 1 BvR 2383/10 - NZS 2012, 62, 63) .
  • BayObLG, 18.01.2022 - 1Z RR 40/20

    Vergütungspflicht auch für fachgebietsfremde Leistungen eines Facharztes

    Beiden Begründungsansätzen könne entgegengehalten werden, dass das Verbot der Betätigung außerhalb des Fachgebietes bei verfassungsgemäßer Auslegung nur als allgemeine Richtlinie verstanden werden dürfe (BVerfG, Beschluss vom 9. Mai 1972, 1 BvR 518/62, 1 BvR 308/64, BVerfGE 33, 125; Beschluss vom 1. Februar 2011, 1 BvR 2383/10, MedR 2011, 572), also fachgebietsfremde Tätigkeit erlaubt sei, sofern ihr Anteil an der gesamten ärztlichen Tätigkeit des betreffenden Facharztes nur "geringfügig" sei, sodass ohne nähere Feststellungen hierzu der individuelle Behandlungsvertrag nicht als nichtig angesehen werden könne und sich die Frage stelle, nach welchem Kriterium bei einer die Grenze der Geringfügigkeit überschreitenden fachgebietsfremden Tätigkeit festgestellt werden solle, ob der einzelne Behandlungsvertrag nichtig oder gültig ist.

    In dem weiteren Facharztbeschluss vom 1. Februar 2011 (1 BvR 2383/10, MedR 2011, 572 [juris Rn. 21]) hat das Bundesverfassungsgericht betont, es komme auf den Umfang fachgebietsfremder Behandlungen an, und in dem konkreten Fall auf den Anteil der fachfremden Operationen an den jährlich durchgeführten Operationen abgestellt; ein Anteil unter 5% bewege sich noch im geringfügigen Bereich.

    Der Patientenschutz erfordert es nicht, einem bestimmten Fachgebiet zugeordnete Behandlungen nur durch Ärzte dieses Fachgebiets durchführen zu lassen (BVerfG, MedR 2011, 572 [juris 27]).

    34 Abs. 1 HKaG dient im Interesse der Qualitätssicherung dem Erhalt der besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten eines Facharztes auf seinem Gebiet (vgl. zu § 31 Abs. 3 HmbKGH: BVerfG, MedR 2011, 572 [juris 22]; Finn, GesR 2021, 84 [88 mit Fn. 60]).

    Denn der Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit der Versorgung, der im Bereich der teuren Gerätemedizin durch den fehlenden Anreiz gesichert werden soll, sich als Arzt der sogenannten Organfächer selbst Patienten für die eigene Tätigkeit als Arzt der sogenannten Methodenfächer zu überweisen (zu § 135 Abs. 2 Satz 4 SGB V: BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 2018, 1 BvR 3042/14, MedR 2019, 134 [juris Rn. 26]), erlaubt nur im vertragsärztlichen Bereich Beschränkungen der ärztlichen Berufsausübung (BVerfG, MedR 2011, 572 [juris Rn. 28]).

    Dem Schutz der Patienten wird durch die dem Arzt obliegende Prüfung (vgl. BVerfG, MedR 2011, 572 [juris Rn. 27]), ob er aufgrund seiner Fähigkeit und der sonstigen Umstände in der Lage ist, seinen Patienten nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu behandeln, und die bestehenden Haftungsrisiken Rechnung getragen.

    Die Auffassung, fachliche Weisungen könnten nur im Rahmen der Fachgebietsgrenzen erteilt werden (Clausen in Clausen/Schroeder-Printzen, Münchner Anwaltshandbuch Medizinrecht, § 8 Rn. 197 und 223), vermag angesichts der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Februar 2011 (MedR 2011, 572 [juris Rn. 27]) nicht zu überzeugen und stützt sich im Übrigen auf die Entscheidungen des Landgerichts Mannheim (NJW-RR 2007, 1426) und des Oberlandesgerichts Celle (MedR 2008, 378), die sich beide nicht mit § 4 Abs. 2 Satz 1 GOÄ befassen und denen der Senat bezüglich der zu § 1 Abs. 2 Satz 1 GOÄ vertretenen Ansicht aus den unter Buchstabe a) dargelegten Gründen nicht folgt.

  • BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 24/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Kardiologe mit der Zusatzbezeichnung

    Dass dieser Aspekt im vertragsärztlichen Bereich über das Berufsrecht hinausgehende Beschränkungen erlaubt, hat das BVerfG in seinem Beschluss vom 1.2.2011 zur geringfügigen fachgebietsfremden Tätigkeit erneut betont (1 BvR 2383/10 - BVerfGK 18, 345 = NZS 2012, 62) .
  • BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 12/15 B

    (Vertragsärztliche Versorgung - § 116 SGB 5 - keine Ermächtigung eines Arztes für

    Aus der Entscheidung des BVerfG vom 1.2.2011 (1 BvR 2383/10 - BVerfGK 18, 345 = NZS 2012, 62) mit der sich bereits das LSG in seiner Entscheidung befasst hat, folgt nichts anderes.

    Der Entscheidung des BVerfG vom 1.2.2011 (1 BvR 2383/10 - BVerfGK 18, 345 = NZS 2012, 62) hat der Kläger folgenden Rechtssatz entnommen:.

  • BSG, 15.03.2017 - B 6 KA 20/16 R

    Erfolgreiche Konkurrentenklage gegen Versorgungsauftrag

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass auf § 72 Abs. 2 iVm § 82 Abs. 1 Satz 1 und § 135 Abs. 2 SGB V gestützte Regelungen der Träger der gemeinsamen Selbstverwaltung zur Sicherung von Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung verfassungsrechtlich zulässig sind (vgl BSGE 100, 154 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 16, RdNr 18 ff; BSGE 115, 235 = SozR 4-2500 § 135 Nr. 21, RdNr 32 unter Hinweis auf BVerfGK 18, 345 sowie BVerfG SozR 4-2500 § 135 Nr. 16) .
  • BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 13/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Facharzt für Diagnostische Radiologie - keine

    Das LSG hat zu Recht ausgeführt, dass sich aus der Entscheidung des BVerfG vom 1.2.2011 - 1 BvR 2383/10 - (BVerfGK 18, 345 = GesR 2011, 241 = MedR 2011, 572) nichts anderes ergibt.
  • BSG, 15.03.2017 - B 6 KA 18/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Auftrag zur

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass auf § 72 Abs. 2 iVm § 82 Abs. 1 Satz 1 und § 135 Abs. 2 SGB V gestützte Regelungen der Träger der gemeinsamen Selbstverwaltung zur Sicherung von Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung verfassungsrechtlich zulässig sind (vgl BSGE 100, 154 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 16, RdNr 18 ff; BSGE 115, 235 = SozR 4-2500 § 135 Nr. 21, RdNr 32 unter Hinweis auf BVerfGK 18, 345 sowie BVerfG SozR 4-2500 § 135 Nr. 16) .
  • OVG Hamburg, 09.11.2023 - 3 Bf 64/21

    Erteilung einer Approbation als Arzt; fehlende gesundheitliche Eignung zur

    Bereits im Jahr 2011 hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, dass eine generelle Verpflichtung, Patienten mit Erkrankungen auf einem bestimmten Gebiet an einen für dieses Gebiet zuständigen Facharzt zu verweisen, dazu führen würde, dass Ärzte ohne Facharzttitel praktisch nicht mehr ärztlich tätig sein könnten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1.2.2011, 1 BvR 2383/10, BVerfGK 18, 345, juris Rn. 27).

    Die Qualität ärztlicher Tätigkeit wird dabei durch die Approbation nach den Vorschriften der Bundesärzteordnung sichergestellt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1.2.2011, a.a.O.).

    Auch die ärztliche Pflicht zur Einzelfallprüfung, ob aufgrund der eigenen Fähigkeiten und der sonstigen Umstände sichergestellt ist, dass eine Patientenbehandlung nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 1.2.2011, 1 BvR 2383/10, BVerfGK 18, 345, juris Rn. 27), reduziert die Gefahr nicht entscheidungserheblich.

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass es gerade die Aufgabe der Approbation ist, die Qualität ärztlicher Tätigkeit nach den Vorschriften der Bundesärzteordnung sicherzustellen, und dass ein Arzt vorbehaltlich seiner Prüfpflicht unabhängig vom Vorhandensein von Spezialisierungen grundsätzlich berechtigt ist, auf allen Gebieten, die von seiner Approbation umfasst sind, zu behandeln (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1.2.2011, 1 BvR 2383/10, BVerfGK 18, 345, juris Rn. 27).

    Für die abschreckende Wirkung des ärztlichen Berufsrechts und die Regelungen zum Approbationswiderruf in der Bundesärzteordnung gilt nichts anderes, wobei in Bezug auf das ärztliche Berufsrecht zusätzlich zu bedenken ist, dass eine in geringfügigem Umfang ausgeübte fachgebietsfremde Tätigkeit eines Facharztes berufsrechtlich in verhältnismäßiger Weise schon nicht sanktioniert werden kann (BVerfG, Beschl. v. 1.2.2011, 1 BvR 2383/10, BVerfGK 18, 345, juris Rn. 20 ff.).

  • OLG Frankfurt, 14.07.2022 - 22 U 131/20

    Rückforderung von ärztlichen Honoraren für angeblich "fachfremde"

    Dementsprechend habe das BVerfG in seinem Urteil vom 01.02.2011 (BVerfG, 1 BvR 2383/10) Gebietsgrenzen-überschreitungen für zulässig erklärt.

    Wie das BVerfG in seinem Beschluss vom 01.02.2011 (a.a.O) ausgeführt hat, erfordert insbesondere der Patientenschutz nicht, einem bestimmten Fachgebiet zugeordnete Behandlungen nur durch Ärzte dieses Fachgebietes durchführen zu lassen.

    § 34 Hess. HeilBerG dient im Interesse der Qualitätssicherung dem Erhalt der besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten eines Facharztes auf seinem Gebiet (zu § 31 HmbKGH: BVerfG, Beschluss vom 01.02.2011, a.a.O., Rdnr. 22).

    Die Gesichtspunkte der wirtschaftlichen Versorgung, der im Bereich der teuren Gerätemedizin durch den fehlenden Anreiz gesichert werden soll, sich als Arzt in sogenannte Organfächer selbst Patienten für die eigene Tätigkeit als Arzt der sogenannten Methodenfächer zu überweisen, erlaubt nur im vertragsärztlichen Bereich Beschränkungen der ärztlichen Berufsausübung (BVerfG, Beschluss vom 01.02.2011, a.a.O, Rdnr. 26).

    Dem steht zum einen entgegen, dass - wie oben aufgezeigt - das Verbot der Betätigung außerhalb des Fachgebiets bei verfassungsgemäßer Auslegung nur als allgemeine Richtlinie verstanden werden darf (BVerfG, Beschluss vom 09.05.1072, 1 BvR 518/62, 1 BvR 308/64; BVerfG, Beschluss vom 01.02.2011, 1 BvR 2383/10, zitiert nach juris).

  • BSG, 15.03.2017 - B 6 KA 30/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Dialyse - Betrieb einer Nebenbetriebsstätte eines

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass auf § 72 Abs. 2 iVm § 82 Abs. 1 Satz 1 und § 135 Abs. 2 SGB V gestützte Regelungen der Träger der gemeinsamen Selbstverwaltung zur Sicherung von Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung verfassungsrechtlich zulässig sind (vgl BSGE 100, 154 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 16, RdNr 18 ff; BSGE 115, 235 = SozR 4-2500 § 135 Nr. 21, RdNr 32 unter Hinweis auf BVerfGK 18, 345 sowie BVerfG SozR 4-2500 § 135 Nr. 16) .
  • LSG Bayern, 15.07.2020 - L 12 KA 3/19

    Kassenarztrecht: Keine Behandlung Erwachsener durch niedergelassenen Facharzt für

  • LSG Sachsen, 10.12.2014 - L 8 KA 17/13

    Keine Ermächtigung von Kinderkardiologen zur Behandlung Erwachsener mit

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2014 - L 11 KA 36/11

    Vertragsärztliche Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten

  • BSG, 15.03.2017 - B 6 KA 13/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Auftrag zur

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2014 - L 11 KA 91/12

    Vertragsärztliche Versorgung gem. § 119 SGB V im Bereich der Sozialpädiatrie

  • BayObLG, 14.02.2024 - 301 LBG-Z 1/23

    Krankenversicherung, Behandlungsfehler, Zahnarzt, Krankheit, Meinungsfreiheit,

  • BSG, 25.01.2017 - B 6 KA 54/16 B

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Zulassung auf einen ausschließlich zur

  • OLG Nürnberg, 09.03.2020 - 5 U 634/18

    Rückforderung des Arzthonorars wegen fachfremder Leistungen

  • OVG Niedersachsen, 23.04.2012 - 8 LA 45/11

    Kriterien zur Bewertung eines Approbationswiderrufs wegen Unwürdigkeit als

  • SG Stuttgart, 18.12.2014 - S 4 KA 4572/12

    Vertragsarzt - Tätigkeitsbeschränkung auf das zugelassene Fachgebiet - Ausnahme

  • SG München, 11.12.2017 - S 28 KA 615/15

    Anspruch auf Vergütung medizinischer Behandlungen eines anderen Fachgebiets

  • SG Marburg, 02.04.2014 - S 12 KA 301/13

    Genehmigung zur Abrechnung von Behandlungen von Männern durch eine Fachärztin für

  • LSG Hessen, 28.10.2015 - L 4 KA 31/14

    Genehmigung zur Abrechnung von Behandlungen von männlichen Patienten für eine

  • SG Marburg, 16.11.2011 - S 12 KA 446/07

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Honorarverteilungsvertrag - besondere

  • BSG, 06.02.2013 - B 6 KA 42/12 B
  • LSG Rheinland-Pfalz, 23.08.2022 - L 5 KA 1/21
  • SG München, 12.12.2017 - S 28 KA 615/15

    Anspruch auf Vergütung fachfremder Leistungen aus Vertrauensschutz

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