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   BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 240/04   

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https://dejure.org/2005,352
BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 240/04 (https://dejure.org/2005,352)
BVerfG, Entscheidung vom 14.02.2005 - 1 BvR 240/04 (https://dejure.org/2005,352)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Februar 2005 - 1 BvR 240/04 (https://dejure.org/2005,352)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Telemedicus

    Bildverfremdungen

  • Telemedicus

    Bildverfremdungen

  • aufrecht.de

    Bildverfremdungen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Satire: Veränderung eines Fotoportraits muss ersichtlich sein

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Herstellung einer Fotomontage und die negative Abänderung der Darstellung des Kopfes; Schutz einer satirischen Darstellung durch die Meinungsfreiheit; Einordnung einer satirischen Darstellung unter den ...

  • debier datenbank

    Satirische Fotomontage

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 1; GG Art. 2; GG Art. 5; BGB § 823; BGB § 1004; KunstUrhG § 22; KunstUrhG § 23
    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch eine für den Betrachter nicht erkennbare Manipulation einer fotografischen Abbildung in satirischem Kontext

  • presserecht-aktuell.de

    Fotomanipulationen müssen erkennbar sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verbreitung einer veränderten Abbildung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "verdeckte Bildmanipulation"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Persönlichkeitsrecht schützt vor verdeckter Bildmanipulation

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Ron Sommer gewinnt im Rechtsstreit um Fotomontage

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch manipulierte Fotos

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3271
  • MDR 2005, 806
  • GRUR 2005, 500
  • VersR 2006, 850
  • DVBl 2005, 635
  • K&R 2005, 224
  • ZUM 2005, 384
  • afp 2005, 171
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 240/04
    (1) Bei der rechtlichen Bewertung hat der Bundesgerichtshof die Fotomontage als satirische Darstellung eingeordnet und daher die Rechtsprechung der Fachgerichte und des Bundesverfassungsgerichts herangezogen, nach der für die Erfassung des eigentlichen Inhalts die Darstellung von ihrer satirischen Einkleidung zu befreien ist, um sodann den dahinter liegenden Aussagegehalt der Darstellung zu ermitteln (vgl. BVerfGE 75, 369 ; 86, 1 ; RGSt 62, 183 ff.; BGHZ 143, 199 m.w.N.).

    Vielmehr ist auch die Einkleidung der Aussage gesondert daraufhin zu überprüfen, ob sie eine Kundgabe der Missachtung einer Person enthält (vgl. BVerfGE 75, 369 ; 86, 1 ) oder auf andere Weise das Persönlichkeitsrecht verletzt.

    Dabei ist zu beachten, dass die Maßstäbe für die Beurteilung der Einkleidung insoweit andere und im Regelfall weniger streng als bei der Beurteilung des Aussagekerns sind, als der gewählten Darstellungsart die Verfremdung wesenseigen ist (vgl. BVerfGE 75, 369 ).

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90

    TITANIC/'geb. Mörder'

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 240/04
    (1) Bei der rechtlichen Bewertung hat der Bundesgerichtshof die Fotomontage als satirische Darstellung eingeordnet und daher die Rechtsprechung der Fachgerichte und des Bundesverfassungsgerichts herangezogen, nach der für die Erfassung des eigentlichen Inhalts die Darstellung von ihrer satirischen Einkleidung zu befreien ist, um sodann den dahinter liegenden Aussagegehalt der Darstellung zu ermitteln (vgl. BVerfGE 75, 369 ; 86, 1 ; RGSt 62, 183 ff.; BGHZ 143, 199 m.w.N.).

    Vielmehr ist auch die Einkleidung der Aussage gesondert daraufhin zu überprüfen, ob sie eine Kundgabe der Missachtung einer Person enthält (vgl. BVerfGE 75, 369 ; 86, 1 ) oder auf andere Weise das Persönlichkeitsrecht verletzt.

  • BGH, 30.09.2003 - VI ZR 89/02

    BGH weist Unterlassungsklage des früheren Vorstandsvorsitzenden der Deutschen

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 240/04
    gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. September 2003 - VI ZR 89/02 - .

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. September 2003 - VI ZR 89/02 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 240/04
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht sichert, dass der Einzelne selbst darüber bestimmen darf, wie er sich in der Öffentlichkeit darstellt (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 63, 131 ; 101, 361 ).

    Die Anwendung des einfachen Rechts durch die Fachgerichte wird vom Bundesverfassungsgericht nicht überprüft, wohl aber, ob sie hierbei die Bedeutung und Tragweite der von ihrer Entscheidung berührten Grundrechte unrichtig oder unvollkommen bestimmt oder ihr Gewicht unrichtig eingeschätzt haben (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 97, 391 ; 101, 361 ; stRspr).

  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 240/04
    Die Anwendung des einfachen Rechts durch die Fachgerichte wird vom Bundesverfassungsgericht nicht überprüft, wohl aber, ob sie hierbei die Bedeutung und Tragweite der von ihrer Entscheidung berührten Grundrechte unrichtig oder unvollkommen bestimmt oder ihr Gewicht unrichtig eingeschätzt haben (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 97, 391 ; 101, 361 ; stRspr).

    Der Träger des Persönlichkeitsrechts hat zwar kein Recht darauf, von Dritten nur so wahrgenommen zu werden, wie er sich selbst gerne sehen möchte (vgl. BVerfGE 97, 125 ; 97, 391 ; stRspr), wohl aber ein Recht, dass ein fotografisch erstelltes Abbild nicht manipulativ entstellt ist, wenn es Dritten ohne Einwilligung des Abgebildeten zugänglich gemacht wird.

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 240/04
    Eine unrichtige Information, die der verfassungsrechtlich vorausgesetzten Möglichkeit zutreffender Meinungsbildung nicht dienen kann, ist unter dem Blickwinkel der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Gut (vgl. BVerfGE 54, 208 ; 61, 1 ; 94, 1 ).
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 240/04
    Eine unrichtige Information, die der verfassungsrechtlich vorausgesetzten Möglichkeit zutreffender Meinungsbildung nicht dienen kann, ist unter dem Blickwinkel der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Gut (vgl. BVerfGE 54, 208 ; 61, 1 ; 94, 1 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 240/04
    Die Anwendung des einfachen Rechts durch die Fachgerichte wird vom Bundesverfassungsgericht nicht überprüft, wohl aber, ob sie hierbei die Bedeutung und Tragweite der von ihrer Entscheidung berührten Grundrechte unrichtig oder unvollkommen bestimmt oder ihr Gewicht unrichtig eingeschätzt haben (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 97, 391 ; 101, 361 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 240/04
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht sichert, dass der Einzelne selbst darüber bestimmen darf, wie er sich in der Öffentlichkeit darstellt (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 63, 131 ; 101, 361 ).
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 240/04
    (1) Bei der rechtlichen Bewertung hat der Bundesgerichtshof die Fotomontage als satirische Darstellung eingeordnet und daher die Rechtsprechung der Fachgerichte und des Bundesverfassungsgerichts herangezogen, nach der für die Erfassung des eigentlichen Inhalts die Darstellung von ihrer satirischen Einkleidung zu befreien ist, um sodann den dahinter liegenden Aussagegehalt der Darstellung zu ermitteln (vgl. BVerfGE 75, 369 ; 86, 1 ; RGSt 62, 183 ff.; BGHZ 143, 199 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

  • RG, 05.06.1928 - I 288/28

    Beleidigung durch Satire

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Bildaussagen nehmen an dem verfassungsrechtlichen Schutz des Berichts teil, dessen Bebilderung sie dienen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. Februar 2005 - 1 BvR 240/04 -, NJW 2005, S. 3271 ).
  • BGH, 28.07.2016 - I ZR 9/15

    auf fett getrimmt - Grenzen freier Benutzung von urheberrechtsgeschützten Fotos:

    Voraussetzung dafür ist aber, dass die Manipulation der Fotografie dem Betrachter nicht erkennbar ist, so dass er die Veränderung nicht als Teil der für satirische Darstellungen typischen Verfremdungen und Verzerrungen deuten und damit für seine Meinungsbildung bewertend einordnen kann (vgl. BVerfG, GRUR 2005, 500, 502 = WRP 2005, 595).
  • OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 64/17

    Keine Geldentschädigung für Erbin von Helmut Kohl für Kohl-Protokolle -

    Vergleichbar mit der Wirkung der vermeintlichen Authentizität von Bildnissen (vgl. BVerfG v. 14.02.2005 - 1 BvR 240/04, NJW 2005, 3271: " Fotos suggerieren Authentizität und die Betrachter gehen davon aus, dass die abgebildete Person in Wirklichkeit so aussieht "), denen die Tonbandaufnahmen wegen der in ihnen liegenden "Verdinglichung" des gesprochenen Worts letztlich gleichstehen können (vgl. BGH v. 10.03.1987 - VI ZR 244/85, NJW 1987, 2667 2668), suggeriert diese Gesamtdarstellung dem durchschnittlichen Leser im Hinblick auf die streitgegenständlichen Äußerungen durch Kursivdruck, durch die Verwendung von An- und Abführungszeichen sowie durch die Angaben auf dem Klappentext bzw. im Vorwort (" authentisches Bild von Helmut Kohl ", " Helmut Kohl unplugged "), dass tatsächlich der genauen Wortlaut bzw. zumindest aber der korrekte Bedeutungsgehalt der Zitate des Erblassers wiedergegeben wird.

    Demjenigen, der eine Äußerung als Zitat des Betroffenen wiedergibt, werden keine wesentlichen oder gar unzumutbaren Erschwerungen oder Risiken auferlegt, wenn er verpflichtet wird, korrekt zu zitieren (vgl. BVerfG v. 03.06.1980 - 1 BvR 797/78, BVerfGE 54, 208; vgl. für nicht erkennbare Fotomanipulationen zudem auch BVerfG v. 14.02.2005 - 1 BvR 240/04, NJW 2005, 3271, 3273).

  • BGH, 10.01.2017 - VI ZR 561/15

    Zur Ermittlung des Aussagegehalts von Äußerungen in einer Satiresendung

    Wird die beanstandete Äußerung im Rahmen eines satirischen Beitrags getätigt, ist sie zudem zur Ermittlung ihres eigentlichen Aussagegehalts von ihrer satirischen Einkleidung, der die Verfremdung wesenseigen ist, zu befreien (vgl. Senatsurteil vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 51/99, BGHZ 143, 199, 209; BVerfGE 75, 369, 377 f.; BVerfGE 81, 278, 294; BVerfGE 86, 1, 12; BVerfG, NJW 1998, 1386, 1387; BVerfG, AfP 2005, 171, 172 ).

    Enthält der satirische Beitrag eine unrichtige Tatsachenbehauptung, so kommt es für die rechtliche Beurteilung auch darauf an, ob für den Empfänger erkennbar ist, dass es sich dabei um eine für die Satire typische Verfremdung oder Übertreibung handelt, er sie also für seine Meinungsbildung bewertend einordnen kann, oder ob er zu der irrigen Einschätzung kommen kann, die Aussage sei tatsächlich wahr (vgl. BVerfG, AfP 2005, 171, 173).

  • BGH, 10.01.2017 - VI ZR 562/15

    Zur Ermittlung des Aussagegehalts von Äußerungen in einer Satiresendung

    Wird die beanstandete Äußerung im Rahmen eines satirischen Beitrags getätigt, ist sie zudem zur Ermittlung ihres eigentlichen Aussagegehalts von ihrer satirischen Einkleidung, der die Verfremdung wesenseigen ist, zu befreien (vgl. Senatsurteil vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 51/99, BGHZ 143, 199, 209; BVerfGE 75, 369, 377 f.; BVerfGE 81, 278, 294; BVerfGE 86, 1, 12; BVerfG, NJW 1998, 1386, 1387; BVerfG, AfP 2005, 171, 172 ).

    Enthält der satirische Beitrag eine unrichtige Tatsachenbehauptung, so kommt es für die rechtliche Beurteilung auch darauf an, ob für den Empfänger erkennbar ist, dass es sich dabei um eine für die Satire typische Verfremdung oder Übertreibung handelt, er sie also für seine Meinungsbildung bewertend einordnen kann, oder ob er zu der irrigen Einschätzung kommen kann, die Aussage sei tatsächlich wahr (vgl. BVerfG, AfP 2005, 171, 173).

  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 8/07

    Wer wird Millionär?

    Zu dem verfassungsrechtlichen Schutz der Pressefreiheit gehört auch die Abbildung von Personen (BVerfG NJW 2005, 3271, 3272 ; BVerfGE 120, 180, 196).
  • BGH, 08.11.2005 - VI ZR 64/05

    Zur Zulässigkeit eines technisch manipulierten Fotos einer Person

    Auf die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde des Klägers hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 14. Februar 2005 - 1 BvR 240/04 - (NJW 2005, 3271) dieses Urteil aufgehoben und die Sache an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen.

    Die Beurteilung des Berufungsgerichts hält auch auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 2005 - 1 BvR 240/04 - (aaO) revisionsrechtlicher Überprüfung nicht in allen Punkten stand.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sichert das allgemeine Persönlichkeitsrecht, dass der Einzelne selbst darüber bestimmen darf, wie er sich in der Öffentlichkeit darstellt (vgl. BVerfGE 35, 202, 220 f.; 63, 131, 142; 101, 361, 380; und vom 14. Februar 2005 - 1 BvR 240/04 - aaO, 3272).

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt auch vor der Verbreitung eines technisch manipulierten Bildes, das den Anschein erweckt, ein authentisches Abbild einer Person zu sein (BVerfG, Beschluss vom 14. Februar 2005 - 1 BvR 240/04 - aaO).

    b) Ebenfalls nicht beanstandet hat das Bundesverfassungsgericht, dass der erkennende Senat bei der rechtlichen Bewertung die Fotomontage als satirische Darstellung eingeordnet und daher die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts herangezogen hat, nach der für die Erfassung des eigentlichen Inhalts die Darstellung von ihrer satirischen Einkleidung zu befreien ist, um sodann den dahinter liegenden Aussagegehalt der Darstellung zu ermitteln (vgl. BVerfGE 75, 369, 377 f.; 86, 1, 12; vom 14. Februar 2005 - 1 BvR 240/04 - aaO, 3272).

  • OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 65/17

    Kohl gg. Schwan

    Vergleichbar mit der Wirkung einer vermeintlichen Authentizität von Bildnissen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.2.2005 - 1 BvR 240/04, NJW 2005, 3271: " Fotos suggerieren Authentizität und die Betrachter gehen davon aus, dass die abgebildete Person in Wirklichkeit so aussieht ") suggeriert die dortige Darstellung dem durchschnittlichen Leser im Hinblick auf die streitgegenständlichen Äußerungen durch Kursivdruck, durch die Verwendung von An- und Abführungszeichen sowie durch die Angaben auf dem Klappentext bzw. im Vorwort (" authentisches Bild von Helmut Kohl ", " Helmut Kohl unplugged "), dass tatsächlich der genauen Wortlaut bzw. zumindest aber der genaue Bedeutungsgehalt der Zitate des Erblassers wiedergegeben wird, was jedoch in einer Vielzahl von Fällen nicht zutrifft.
  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 584/04

    Außerordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit

    Ob die Herstellung ("Werkbereich") und Veröffentlichung ("Wirkbereich") der Animation auch in den Schutzbereich der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG, vgl. dazu etwa BVerfG 14. Februar 2005 - 1 BvR 240/04 - MDR 2005, 806 "Vorstandsvorsitzender"; BGH 21. Juni 2005 - VI ZR 122/04 - NJW 2005, 2844 - "Esra"; 3. Februar 2005 - I ZR 159/02 - NJW 2005, 2856 - "Rainer Maria Milka") fällt, wie die Revision meint, kann offen bleiben.

    Bei Aussagen, die bildlich eingekleidet sind, müssen sowohl die Aussage der Einkleidung selbst als auch die sog. Kernaussage je für sich daraufhin überprüft werden, ob sie die gesetzlichen Grenzen überschreiten (BVerfG 14. Februar 2005 - 1 BvR 240/04 - MDR 2005, 806 "Vorstandsvorsitzender").

  • GStA Koblenz, 13.10.2016 - 4 Zs 831/16

    Kein hinreichender Tatverdacht: Erdogan scheitert mit Beschwerde

    In die Entscheidung sind namentlich folgende Gesichtspunkte einzubeziehen, die mitunter auch bei der Beurteilung der Sachaussage relevant sind und die teilweise Schnittmengen bilden oder in einander übergehen können: - Grad der Ehrverletzung nebst Folgen: * Stellung des Betroffenen im politischen Leben (vgl. KG, NStZ 1992, 385, 386) * Sexualbezug (vgl. KG, NStZ 1992, 385, 386) * Umfang der Auswirkungen bzw. Folgewirkungen (vgl. BayObLG, NVwZ-RR 1994, 65, 68; KG, NStZ 1992, 385, 387) - Grad des "Kunstbezugs" (vgl. BayObLG, NVwZ-RR 1994, 65, 66, 68) - Grad der Verfremdung (vgl. BVerfG, NJW 1971, 1645, 1647; BayObLG, NVwZ-RR 1994, 65, 68): * Art der Verfremdung (vgl. BayObLG, NVwZ-RR 1994, 65, 68) * Offenkundigkeit der Darstellung als satirisch (vgl. BVerfG, NJW 2005, 3271, 3273; VGH München, NJW 2011, 793, 794 f.) * Grad des Wirklichkeitsbezuges (vgl. OLG München, Beschl. v. 06.02.2013 - 18 W 206/13 -, BeckRs 2013, 07462) - Ausmaß des Unwahrheitsgehalts (vgl. BVerfG, NJW 1971, 1645, 1648) - Kritik an der Ausübung staatlicher Macht sowie öffentlichem Wirken und dessen Folgen (vgl. BVerfG, NJW 2009, 3016, 3019) - Grad des Sachbezugs (vgl. OLG München, NJW 2016, 2759, 2760), Sachzusammenhang (vgl. BVerfG, NJW 2009, 3016, 3019), Anlässe (vgl. BayObLG, NStZ 2005, 215, 216) und Begleitumstände.
  • BGH, 28.05.2013 - VI ZR 125/12

    Recht am eigenen Bild: Bildberichterstattung über die Teilnahme eines prominenten

  • LG Frankfurt/Main, 30.01.2020 - 3 O 90/19

    Zur Unzulässigkeit der Wiedergabe eines (Falsch-)Zitats in einem Sharepic

  • BVerfG, 09.02.2017 - 1 BvR 967/15

    Zur Abbildung von Prominenten im öffentlichen und im privaten Raum durch die

  • OLG Köln, 21.06.2016 - 15 W 32/16

    Beschwerde von Präsident Erdogan erfolglos

  • OLG Dresden, 16.04.2010 - 4 U 127/10

    Zur satirischen Nacktdarstellung einer Person der Zeitgeschichte

  • VGH Bayern, 08.03.2010 - 10 B 09.1102

    "Papamobil" beim Christopher-Street-Day 2006 durfte nicht verboten werden

  • OLG Hamburg, 08.09.2015 - 7 U 121/14

    Unterlassungsanspruch wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung: Unwahre

  • OLG Hamburg, 30.10.2007 - 7 U 73/01

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch satirische Fotomontage

  • LG Köln, 05.07.2017 - 28 O 177/15

    Eingriff in Persönlichkeitsrecht eines bekannten Künstlers durch Fotografieren

  • LG Köln, 11.12.2019 - 28 O 11/18

    Teil-Erfolg für Witwe von Dr. Helmut Kohl

  • OLG Karlsruhe, 28.11.2023 - 14 U 620/22

    Unterlassungs- und Löschungsansprüche von Boris Becker gegen Oliver Pocher wegen

  • OLG Köln, 09.03.2017 - 15 U 46/16

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung eines

  • LG Frankfurt/Main, 25.06.2009 - 3 O 179/09

    Abmahnbär - Satire über Rechtsanwalt

  • EGMR, 15.03.2016 - 52205/11

    Manipuliertes Foto von Ron Sommer abgedruckt: Handelsblatt unterliegt nach über

  • LG Berlin, 03.11.2009 - 27 O 343/09

    Angedichtete Affäre einer Moderatorin zu Fußball-Nationaltrainer löst

  • LG Köln, 05.07.2017 - 28 O 178/15

    Umfang des Rechts von Herbert Grönemeyer auf Privatsphäre im Hinblick auf das

  • LG Hamburg, 27.05.2011 - 324 O 648/10

    Keine Einwilligung in Bildveröffentlichung bei typverändernder Nachkolorierung

  • LG München I, 16.04.2009 - 9 O 6897/09

    Abwägung zwischen der Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts und der

  • OLG Dresden, 04.09.2023 - 4 U 1126/23

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einer Rechtsanwältin durch eine

  • LG Hamburg, 17.03.2023 - 324 O 513/22

    Voraussetzungen für Inanspruchnahme von Satirefreiheit

  • OLG Karlsruhe, 11.03.2011 - 14 U 186/10

    Gegendarstellungsfähige Bildveröffentlichung: Fotomontage als Tatsachenbehauptung

  • LG Köln, 16.05.2018 - 28 O 400/12
  • LG Köln, 27.03.2013 - 28 O 272/12

    Jauch und die Titelseiten: Das fehlende Ohrläppchen

  • OLG Hamburg, 31.01.2012 - 7 U 92/11

    Verletzung des Rechts am eigenen Bild und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts:

  • OLG München, 07.07.2009 - 18 W 1391/09

    Satirische Darstellung eines ans Kreuz genagelten Fußballtrainers: Abwägung

  • LG Hamburg, 11.10.2019 - 324 O 657/17

    Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen in einem Buch seitens der Katholischen

  • LG München I, 19.10.2018 - 25 O 10507/17
  • LG Hamburg, 14.10.2011 - 324 O 196/11

    Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch Veröffentlichung einer bearbeiteten

  • LG Hamburg, 21.11.2014 - 324 O 448/14

    Unterlassungsanspruch: Äußerungen über einen Redakteur in einer Satiresendung

  • OLG Hamburg, 04.09.2012 - 7 U 56/11

    Verletzung des Rechts am eigenen Bild und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts:

  • LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 857/09

    Anspruch auf Zahlung eines immateriellen Schadensersatzes und Abmahnkosten wegen

  • LG Köln, 13.10.2010 - 28 O 332/10

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die Veröffentlichung eines

  • OLG Köln, 14.01.2014 - 15 U 60/13

    Unterlassungsbegehren einer öffentlichen Person bzgl. der Veröffentlichung

  • LG Hamburg, 19.07.2011 - 324 O 246/11

    Zur Zulässigkeit von Fotomontagen mit Prominenten - Urteil vom 19.07.2011

  • LG München I, 30.10.2015 - 9 O 5780/15

    Abgewiesene Klage in unterlassungsrechtlicher Streitigkeit

  • LG Hamburg, 28.07.2011 - 324 O 230/11
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