Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 02.04.2007

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   BVerfG, 04.10.2006 - 1 BvR 2403/06   

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BVerfG, 04.10.2006 - 1 BvR 2403/06 (https://dejure.org/2006,5388)
BVerfG, Entscheidung vom 04.10.2006 - 1 BvR 2403/06 (https://dejure.org/2006,5388)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Oktober 2006 - 1 BvR 2403/06 (https://dejure.org/2006,5388)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung des Ruhens seiner Approbationen als Zahnarzt und Arzt sowie die Einziehung der Approbationsurkunden; Eingriff in die Berufsfreiheit durch die Anordnung des Ruhens der Approbation; Vorläufige Berufsuntersagung in unklaren oder ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Anordnung des Ruhens der Approbation eines Arztes und Zahnarztes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • berufsrecht-aktuell.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anordnung des Ruhens einer Approbation nur bei konkreter Gefahr für Gemeingüter

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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 29.12.2004 - 1 BvR 2820/04

    Erlass einer einstweilige Anordnung, die sofortige Vollziehbarkeit von

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2006 - 1 BvR 2403/06
    Nachdem der Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerden erhoben und zugleich den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt hatte, setzte das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 29. Dezember 2004 (1 BvR 2820/04 und 1 BvR 2851/04) die sofortige Vollziehung der Verfügungen der Bezirksregierung aus.

    Wie die Kammer bereits im Beschluss vom 29. Dezember 2004 - 1 BvR 2820/04 und 1 BvR 2851/04 - ausgeführt hat, wird nicht nur mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung dieser Maßnahme, sondern auch mit der Anordnung des Ruhens der Approbation in die Berufsfreiheit des Beschwerdeführers eingegriffen.

    Die hiernach gebotene Folgenabwägung unterscheidet sich mangels weiterführender Festellungen der Fachgerichte nicht von der im Beschluss vom 29. Dezember 2004 - 1 BvR 2820/04 und 1 BvR 2851/04 - und führt zum Erlass der einstweiligen Anordnung.

  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2006 - 1 BvR 2403/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind solche Eingriffe in die Freiheit der Berufswahl schon vor dem rechtskräftigen Abschluss des Hauptverfahrens als Präventivmaßnahme nur zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter zulässig; die hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Hauptverfahren zum gleichen Ergebnis führen wird, reicht allein nicht aus (vgl. BVerfGE 44, 105 ; stRspr).

    Obwohl die genannten Vorschriften als Ermessensbestimmungen die Berücksichtigung dieses Umstandes ermöglichen (vgl. BVerfGE 44, 105 ), gehen die angegriffenen Entscheidungen auf die Notwendigkeit der Ruhensanordnung zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter nicht ein.

  • BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2006 - 1 BvR 2403/06
    Wegen der gesteigerten Eingriffsintensität des vorläufigen Berufsverbots sind hierfür jedoch nur solche Gründe ausreichend, die in angemessenem Verhältnis zu der Schwere des Eingriffs stehen und ein Zuwarten bis zur Rechtskraft des Hauptverfahrens ausschließen (vgl. BVerfGK 2, 89 ).
  • BVerfG, 15.12.1992 - 1 BvR 1534/92

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2006 - 1 BvR 2403/06
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.1991 - 9 S 1227/91

    Anordnung über das Ruhen ärztlicher Approbation wegen Betäubungsmittelmißbrauch -

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2006 - 1 BvR 2403/06
    Das Ruhen der Approbationen nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 ZHG und § 6 Abs. 1 Nr. 1 BÄO stellt eine vorläufige Berufsuntersagung in unklaren oder eilbedürftigen Fällen dar (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 19. Juli 1991 - 9 S 1227/91 -, NJW 1991, S. 2366).
  • BVerfG, 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2006 - 1 BvR 2403/06
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der

    Das Bundesverfassungsgericht hat daher schon wiederholt klargestellt, dass auch die Grundverfügung nur zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zulässig ist (vgl. BVerfGE 44, 105 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Dezember 2004 - 1 BvR 2820/04 und 2851/04 - Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. Oktober 2006 - 1 BvR 2403/06 -, JURIS).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2019 - 13 A 897/17

    Rechtswidrige Anordnung des Ruhens der Approbation als Arzt; Anknüpfung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. Beschlüsse vom 2. April 2007 - 1 BvR 2403/06 -, juris, Rn. 9, und vom 4. Oktober 2006 -1 BvR 2403/06 -, juris, Rn. 16; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 10. Dezember 2018 - 13 B 576/18 -, juris, Rn. 5, lässt Art. 12 Abs. 1 GG einen Eingriff in die Berufsfreiheit vor Rechtskraft eines Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme nur unter strengen Voraussetzungen zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. April 2007 - 1 BvR 2403/06 -, juris, Rn. 9.

  • OVG Bremen, 02.10.2019 - 2 B 229/19

    Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs der Erlaubnis zur Führung der

    Denn selbst wenn der Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtmäßig sein sollte und das Hauptsacheverfahren daher voraussichtlich zum Nachteil des Antragstellers ausgehen würde, würde dies nicht ausreichen, um die Anordnung der sofortigen Vollziehung zu rechtfertigen (BVerfG, Beschl. v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268 [2268]; BVerfG, Beschl. v. 4.10.2006 - 1 BvR 2403/06 -, juris Rn. 15; BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618 [3619]).

    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (BVerfG, Beschl. v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268 [2268]; BVerfG, Beschl. v. 28.8.2007 - 1 BvR 2157/07 -, juris Rn. 22; BVerfG, Beschl. v. 4.10.2006 - 1 BvR 2403/06 -, juris Rn. 15; BVerfG, Beschl. v. 29.12.2004 - 1 BvR 2820/04 u.a. -, juris Rn. 14; BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618 [3619]).

    Bei der Frage, ob die Gefahr für wichtige Gemeinschaftsgüter konkret ist, stellt das Bundesverfassungsgericht insbesondere darauf ab, ob konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Antragsteller in nächster Zeit seine Berufspflichten verletzen wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.10.2006 - 1 BvR 2403/06 -, juris Rn. 19; BVerfG, Beschl. v. 29.12.2004 - 1 BvR 2820/04 u.a. -, juris Rn. 17).

    Gerade bei selbständig tätigen Angehörigen der Heilberufe geht das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung von schweren und kaum wiedergutzumachenden wirtschaftlichen Nachteilen aus, weil die vorläufige Schließung der Praxis den Verlust des Rufs und des Patientenstammes befürchten lässt (BVerfG, Beschl. v. 28.8.2007 - 1 BvR 2157/07 -, juris Rn. 26; BVerfG, Beschl. v. 4.10.2006 - 1 BvR 2403/06 -, juris Rn. 18; BVerfG, Beschl. v. 29.12.2004 - 1 BvR 2820/04 u.a. -, juris Rn. 16).

    [2269]; BVerfG, Beschl. v. 28.8.2007 - 1 BvR 2157/07 -, juris Rn. 26; BVerfG, Beschl. v. 4.10.2006 - 1 BvR 2403/06 -, juris Rn. 18; BVerfG, Beschl. v. 29.12.2004 - 1 BvR 2820/04 u.a. -, juris Rn. 16; BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618 [3619]).

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   BVerfG, 02.04.2007 - 1 BvR 2403/06 (1)   

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https://dejure.org/2007,13248
BVerfG, 02.04.2007 - 1 BvR 2403/06 (1) (https://dejure.org/2007,13248)
BVerfG, Entscheidung vom 02.04.2007 - 1 BvR 2403/06 (1) (https://dejure.org/2007,13248)
BVerfG, Entscheidung vom 02. April 2007 - 1 BvR 2403/06 (1) (https://dejure.org/2007,13248)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses für eine Aufhebung eines angegriffenen Hoheitsaktes im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Verfassungsbeschwerde; Besonders schutzwürdiges Interesse eines Betroffenen an der ...

  • Wolters Kluwer

    Vorläufige Berufsuntersagung in unklaren oder eilbedürftigen Fällen; Anordnung des Ruhens der ärztlichen und zahnärztlichen Approbationen

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 b; ; ZHG § 5 Abs. 1 Nr. 1; ; BÄO § 6 Abs. 1 Nr. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    GG Art. 12 Abs. 1; BVerfGG § 90 Abs. 1
    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung des Ruhens von ärztlichen und zahnärztlichen Approbationen im Hinblick auf strafgerichtliche Verurteilungen wegen Überholung durch den Widerruf der Approbationen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2007 - 1 BvR 2403/06
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass Art. 12 Abs. 1 GG einen Eingriff in die Berufsfreiheit schon vor Rechtskraft des Hauptverfahrens als Präventivmaßnahme nur unter strengen Voraussetzungen zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässt (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 44, 105 ).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2007 - 1 BvR 2403/06
    Darüber hinaus kommt trotz einer Erledigung fortbestehendes Rechtsschutzinteresse in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe in Betracht (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2007 - 1 BvR 2403/06
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass Art. 12 Abs. 1 GG einen Eingriff in die Berufsfreiheit schon vor Rechtskraft des Hauptverfahrens als Präventivmaßnahme nur unter strengen Voraussetzungen zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässt (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 44, 105 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.1991 - 9 S 1227/91

    Anordnung über das Ruhen ärztlicher Approbation wegen Betäubungsmittelmißbrauch -

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2007 - 1 BvR 2403/06
    Diese Grundsätze sind auch für das Ruhen der Approbationen nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 ZHG und § 6 Abs. 1 Nr. 1 BÄO zu beachten; denn diese Maßnahmen stellen eine vorläufige Berufsuntersagung in unklaren oder eilbedürftigen Fällen dar (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 19. Juli 1991 - 9 S 1227/91 -, NJW 1991, S. 2366).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2007 - 1 BvR 2403/06
    Dieses Rechtsschutzbedürfnis muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegeben sein (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 81, 138 ).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2007 - 1 BvR 2403/06
    Darüber hinaus kommt trotz einer Erledigung fortbestehendes Rechtsschutzinteresse in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe in Betracht (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ).
  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvR 1145/83

    Verfassungswirdige Verschleppung der Entscheidung über Urlaubsanträge von

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2007 - 1 BvR 2403/06
    Danach kann das Rechtsschutzinteresse fortbestehen, wenn entweder die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung anderenfalls unterbliebe und der gerügte Grundrechtseingriff besonders belastend erscheint, eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist oder die aufgehobene oder gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer noch weiter beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 69, 161 ).
  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2007 - 1 BvR 2403/06
    Dieses Rechtsschutzbedürfnis muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegeben sein (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 81, 138 ).
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