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   BVerfG, 03.07.2015 - 1 BvR 2405/11   

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https://dejure.org/2015,18751
BVerfG, 03.07.2015 - 1 BvR 2405/11 (https://dejure.org/2015,18751)
BVerfG, Entscheidung vom 03.07.2015 - 1 BvR 2405/11 (https://dejure.org/2015,18751)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juli 2015 - 1 BvR 2405/11 (https://dejure.org/2015,18751)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass noch im Zeitpunkt der verfassungsgerichtlichen Entscheidung ein Bedürfnis für die Aufhebung des angegriffenen Hoheitsakts oder zumindest für die Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit besteht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 4 Abs 1 GG, § 93a Abs 2 BVerfGG, § 1598a Abs 2 BGB
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtsschutzbedürfnisses, wenn die Rechtswirkungen des angegriffenen Hoheitsaktes durch eine zwischenzeitlich getroffenen Sachentscheidung entfallen sind

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Exhumierung eines Verstorbenen zum Zwecke der Vaterschaftsfeststellung in einem familiengerichtlichen Abstammungsverfahren

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtsschutzbedürfnisses, wenn die Rechtswirkungen des angegriffenen Hoheitsaktes durch eine zwischenzeitlich getroffenen Sachentscheidung entfallen sind

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93a Abs. 2
    Anordnung der Exhumierung eines Verstorbenen zum Zwecke der Vaterschaftsfeststellung in einem familiengerichtlichen Abstammungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde - und das Rechtsschutzinteresse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1687
  • FamRZ 2015, 687
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 14.02.1979 - 1 BvR 924/78

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde im Auslieferungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2015 - 1 BvR 2405/11
    Die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde setzt aber voraus, dass noch im Zeitpunkt der verfassungsgerichtlichen Entscheidung ein Bedürfnis für die Aufhebung des angegriffenen Hoheitsakts oder zumindest für die Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit besteht (vgl. BVerfGE 50, 244 ; stRspr).

    Dies ist etwa der Fall, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe und ein schwerwiegender Grundrechtseingriff gerügt wird, wenn eine Wiederholungsgefahr besteht oder wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiter beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 50, 244 ; 96, 27 ; 104, 220 ; 119, 309 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2010 - 1 BvR 661/06 -, juris, Rn. 3; stRspr).

  • BVerfG, 02.03.2011 - 2 BvR 576/09

    Nichtannahmebeschluss: Wegfall des Rechtsschutzinteresses nach Erledigung des im

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2015 - 1 BvR 2405/11
    Denn hierfür müsste eine Wiederholung des gerügten Grundrechtsverstoßes konkret zu besorgen sein (vgl. BVerfGK 12, 378 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2010 - 1 BvR 3389/08 -, juris, Rn. 46; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2011 - 2 BvR 576/09 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07

    Gerichtsfernsehen

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2015 - 1 BvR 2405/11
    Dies ist etwa der Fall, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe und ein schwerwiegender Grundrechtseingriff gerügt wird, wenn eine Wiederholungsgefahr besteht oder wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiter beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 50, 244 ; 96, 27 ; 104, 220 ; 119, 309 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2010 - 1 BvR 661/06 -, juris, Rn. 3; stRspr).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2015 - 1 BvR 2405/11
    Dies ist etwa der Fall, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe und ein schwerwiegender Grundrechtseingriff gerügt wird, wenn eine Wiederholungsgefahr besteht oder wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiter beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 50, 244 ; 96, 27 ; 104, 220 ; 119, 309 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2010 - 1 BvR 661/06 -, juris, Rn. 3; stRspr).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2015 - 1 BvR 2405/11
    Dies ist etwa der Fall, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe und ein schwerwiegender Grundrechtseingriff gerügt wird, wenn eine Wiederholungsgefahr besteht oder wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiter beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 50, 244 ; 96, 27 ; 104, 220 ; 119, 309 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2010 - 1 BvR 661/06 -, juris, Rn. 3; stRspr).
  • BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 3389/08

    Anforderungen der Wissenschaftsfreiheit an Gestaltung des Habilitationsverfahrens

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2015 - 1 BvR 2405/11
    Denn hierfür müsste eine Wiederholung des gerügten Grundrechtsverstoßes konkret zu besorgen sein (vgl. BVerfGK 12, 378 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2010 - 1 BvR 3389/08 -, juris, Rn. 46; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2011 - 2 BvR 576/09 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 06.11.2007 - 2 BvR 1136/07

    Anordnung der Abgabe einer Urinprobe in der Untersuchungshaft (Verdacht des

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2015 - 1 BvR 2405/11
    Denn hierfür müsste eine Wiederholung des gerügten Grundrechtsverstoßes konkret zu besorgen sein (vgl. BVerfGK 12, 378 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2010 - 1 BvR 3389/08 -, juris, Rn. 46; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2011 - 2 BvR 576/09 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 661/06

    Zur Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde wegen Aufhebung

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2015 - 1 BvR 2405/11
    Dies ist etwa der Fall, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe und ein schwerwiegender Grundrechtseingriff gerügt wird, wenn eine Wiederholungsgefahr besteht oder wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiter beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 50, 244 ; 96, 27 ; 104, 220 ; 119, 309 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2010 - 1 BvR 661/06 -, juris, Rn. 3; stRspr).
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2015 - 1 BvR 2405/11
    Dies ist etwa der Fall, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe und ein schwerwiegender Grundrechtseingriff gerügt wird, wenn eine Wiederholungsgefahr besteht oder wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiter beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 50, 244 ; 96, 27 ; 104, 220 ; 119, 309 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2010 - 1 BvR 661/06 -, juris, Rn. 3; stRspr).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 03.02.2022 - 1 VB 85/17

    Zur Grundrechtsfähigkeit inländischer juristischer Personen mit Sitz außerhalb

    Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass noch im Zeitpunkt der verfassungsgerichtlichen Entscheidung ein Bedürfnis für die Aufhebung des angegriffenen Hoheitsakts oder zumindest für die Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit besteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3.7.2015 - 1 BvR 2405/11 -, Juris Rn. 3).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 12.10.2020 - 1 VB 58/20

    Mangelnde Erwägungen des Beschwerdevorbringens im finanzgerichtlichen Verfahren

    a) Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass noch im Zeitpunkt der verfassungsgerichtlichen Entscheidung ein Bedürfnis für die Aufhebung des angegriffenen Hoheitsakts oder zumindest für die Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit besteht (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 3.7.2015 - 1 BvR 2405/11 -, Juris Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2022 - 1 VB 85/17

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der Genehmigung für Veräußerung

    Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass noch im Zeitpunkt der verfassungsgerichtlichen Entscheidung ein Bedürfnis für die Aufhebung des angegriffenen Hoheitsakts oder zumindest für die Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit besteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3.7.2015 - 1 BvR 2405/11 -, Juris Rn. 3).
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