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   BVerfG, 04.09.2020 - 1 BvR 2427/19   

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BVerfG, 04.09.2020 - 1 BvR 2427/19 (https://dejure.org/2020,33187)
BVerfG, Entscheidung vom 04.09.2020 - 1 BvR 2427/19 (https://dejure.org/2020,33187)
BVerfG, Entscheidung vom 04. September 2020 - 1 BvR 2427/19 (https://dejure.org/2020,33187)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 7 Abs 5 S 2 FamFG
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Übermäßig strenge Handhabung der Wiedereinsetzungsvoraussetzungen bei fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung verletzt Grundrechte auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) sowie auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) ...

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Übermäßig strenge Handhabung der Wiedereinsetzungsvoraussetzungen bei fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung verletzt Grundrechte auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) sowie auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Übermäßig strenge Handhabung der Wiedereinsetzungsvoraussetzungen bei fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung verletzt Grundrechte auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG ) sowie auf rechtliches Gehör (Art. ...

  • rechtsportal.de

    Rüge der Verletzung des Rechts auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes, des Rechts auf Durchführung eines fairen Verfahrens sowie die Verletzung rechtlichen Gehörs; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung durch Fehler des Gerichts; Gesetzliche Vermutung ...

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Übermäßig strenge Handhabung der Wiedereinsetzungsvoraussetzungen bei fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung verletzt Grundrechte auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) sowie auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Vertrauen des Rechtsanwalts in Rechtsbehelfsbelehrung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 915
  • FamRZ 2021, 40
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2020 - 1 BvR 2427/19
    Dabei kann der Gesetzgeber auch Regelungen treffen, die für ein Rechtsschutzbegehren besondere formelle Voraussetzungen vorsehen und sich dadurch für den Rechtsuchenden einschränkend auswirken (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 60, 253 ; 77, 275 ).

    Der Rechtsweg darf danach nicht in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 77, 275 m.w.N.).

    Auch der Richter muss die Tragweite des Grundrechts auf einen wirkungsvollen Rechtsschutz beachten (vgl. BVerfGE 77, 275 ).

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2020 - 1 BvR 2427/19
    Dabei kann der Gesetzgeber auch Regelungen treffen, die für ein Rechtsschutzbegehren besondere formelle Voraussetzungen vorsehen und sich dadurch für den Rechtsuchenden einschränkend auswirken (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 60, 253 ; 77, 275 ).

    Der Rechtsweg darf danach nicht in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 77, 275 m.w.N.).

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2020 - 1 BvR 2427/19
    Insbesondere ist geklärt, dass die Anforderungen daran, was der Betroffene veranlasst haben muss, um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, nicht überspannt werden dürfen und mit besonderer Fairness zu handhaben sind, wenn eine Fristversäumung auf Fehlern des Gerichts beruht (vgl. BVerfGE 40, 88 ; 67, 208 ).

    Insbesondere dürfen die Anforderungen daran, was der Betroffene veranlasst haben muss, um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, nicht überspannt werden (vgl. BVerfGE 40, 88 ; 67, 208 ).

  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2020 - 1 BvR 2427/19
    Insbesondere ist geklärt, dass die Anforderungen daran, was der Betroffene veranlasst haben muss, um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, nicht überspannt werden dürfen und mit besonderer Fairness zu handhaben sind, wenn eine Fristversäumung auf Fehlern des Gerichts beruht (vgl. BVerfGE 40, 88 ; 67, 208 ).

    Insbesondere dürfen die Anforderungen daran, was der Betroffene veranlasst haben muss, um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, nicht überspannt werden (vgl. BVerfGE 40, 88 ; 67, 208 ).

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2020 - 1 BvR 2427/19
    Die Maßstäbe des Gebots eines fairen Verfahrens sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt (vgl. BVerfGE 78, 123 ).

    Aus dem Gebot eines fairen Verfahrens folgt unter anderem, dass das Gericht aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern, Unklarheiten oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten darf (vgl. BVerfGE 78, 123 ).

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2020 - 1 BvR 2427/19
    Deshalb dürfen bei Anwendung und Auslegung der Wiedereinsetzungsregeln die Anforderungen zur Erlangung von Wiedereinsetzung nicht überspannt werden (vgl. BVerfGE 41, 332 ).
  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2020 - 1 BvR 2427/19
    Die Schwelle eines derartigen Verstoßes gegen Verfassungsrecht ist erst erreicht, wenn die Auslegung der Fachgerichte Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 99, 145 ; 129, 78 ).
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2020 - 1 BvR 2427/19
    b) Das aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG als allgemeinem Prozessgrundrecht folgende Recht auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 57, 250 ) hat für ein rechtsstaatliches Gerichtsverfahren grundlegende Bedeutung (vgl. auch Art. 6 EMRK und Art. 47 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union).
  • BGH, 23.09.1993 - LwZR 10/92

    Vertrauen auf Rechtsmittelbelehrung eines Fachsenats

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2020 - 1 BvR 2427/19
    Er muss jedoch nicht klüger sein als das zuständige Fachgericht (vgl. BGH, Beschluss vom 23. September 1993 - LwZR 10/92 -, NJW 1993, S. 3206).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2020 - 1 BvR 2427/19
    b) Das aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG als allgemeinem Prozessgrundrecht folgende Recht auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 57, 250 ) hat für ein rechtsstaatliches Gerichtsverfahren grundlegende Bedeutung (vgl. auch Art. 6 EMRK und Art. 47 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

  • BGH, 18.12.2013 - XII ZB 38/13

    Versäumnisbeschluss über die Zahlung von Kindesunterhalt: Voraussetzungen einer

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BGH, 24.01.2018 - XII ZB 534/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung einer Rechtsmittelfrist bei

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

  • BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

  • BSG, 10.11.2021 - B 1 KR 43/20 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Anwendbarkeit der

    Die Anforderungen an den Nachweis des fehlenden Verschuldens dürfen allerdings nicht überspannt werden (vgl zB BVerfG vom 15.10.2009 - 1 BvR 2333/09 - juris RdNr 14; BVerfG vom 4.9.2020 - 1 BvR 2427/19 - juris RdNr 27, jeweils mwN) .
  • BGH, 10.01.2023 - VIII ZB 41/22

    Verschulden eines Rechtsanwalts an einem Fristversäumnis (hier

    Die Fristversäumung ist mithin auch in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung nicht unverschuldet, wenn diese offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2018 - XII ZB 534/17, FamRZ 2018, 699 Rn. 7; vom 25. November 2020 - XII ZB 256/20, NJW 2021, 784 Rn. 7; vom 15. Juli 2021 - IX ZB 73/19, WM 2021, 1949 Rn. 15; vgl. auch BVerfG, NJW 2021, 915 Rn. 33 ff.).
  • BAG, 25.04.2022 - 3 AZB 2/22

    Besonderes elektronisches Anwaltspostfach - Fristwahrung

    Diese Grundsätze gelten nicht nur für den ersten Zugang zum Gericht, sondern für die Ausgestaltung des gesamten Verfahrens (BVerfG 4. September 2020 - 1 BvR 2427/19 - Rn. 24 f.) .
  • BAG, 15.07.2021 - 6 AZR 207/20

    Vergütung von Umkleidezeiten eines Zugbegleiters - Tarifauslegung

    Dieses aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip folgende "allgemeine Prozessgrundrecht" hat für ein rechtsstaatliches Gerichtsverfahren grundlegende Bedeutung (BVerfG 4. September 2020 - 1 BvR 2427/19 - Rn. 27) .
  • BayObLG, 28.04.2023 - 101 VA 162/22

    Akteneinsicht eines Genossenschaftsmitglieds in die Insolvenztabelle der

    bb) Der erforderliche ursächliche Zusammenhang zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumung (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 4. September 2020, 1 BvR 2427/19, NJW 2021, 915 Rn. 31; BGH, Beschluss vom 21. Februar 2020, V ZR 17/19, NJW 2020, 1525 Rn. 10; Sternal in Sternal, FamFG, 23. Aufl. 2023, § 17 Rn. 47 f.) ist im Streitfall gegeben.

    Auch ein Rechtsanwalt darf grundsätzlich auf die Richtigkeit einer (gerichtlich) erteilten Rechtsbehelfsbelehrungvertrauen, ohne dass es darauf ankommt, ob die Belehrung gesetzlich vorgeschrieben ist oder nicht; denn durch eine Rechtsbehelfsbelehrung, deren Unrichtigkeit für einen Rechtsanwalt nicht ohne Weiteres, das heißt nicht ohne nähere Rechtsprüfung erkennbar ist, wird auch für ihn ein Vertrauenstatbestand geschaffen (vgl. BVerfG NJW 2021, 915 Rn. 36 f.; BGH, Beschluss vom 25. November 2020, XII ZB 256/20, NJW 2021, 784 Rn. 7).

    Der inhaltlich fehlerhaften, aber nicht offensichtlich unrichtigen Belehrung darf ein Rechtsanwalt vertrauen, so dass er sich mangels konkreter entgegenstehender Umstände nicht veranlasst sehen muss, sich mit der einschlägigen gesetzlichen Regelung und ihrer Interpretation durch Rechtsprechung und Literatur näher zu befassen (vgl. BVerfG NJW 2021, 915 Rn. 36; BGH NJW 2021, 784 Rn. 8).

  • BGH, 25.01.2022 - VIII ZR 233/20

    Antrag auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung der

    Insoweit folgt aus dem Gebot eines fairen Verfahrens (Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip), dass das Gericht aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern, Unklarheiten oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten darf (vgl. BVerfG, NJW 2021, 915 Rn. 27 mwN).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 27.09.2023 - L 6 BA 7/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - elektronischer Rechtsverkehr -

    Formerfordernisse, die geeignet sind, die prozessuale Lage für alle Beteiligten rasch und zweifelsfrei zu klären, dienen der Rechtssicherheit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.09.2020 - 1 BvR 2427/19 -, juris Rn. 24).

    Sie gelten nicht nur für den ersten Zugang zum Gericht, sondern für die Ausgestaltung des gesamten Verfahrens (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.09.2020 - 1 BvR 2427/19 -, juris Rn. 25).

  • BGH, 25.11.2020 - XII ZB 256/20

    Versäumung einer Rechtsmittelfrist in den Fällen einer unrichtigen

    Die Fristversäumung ist mithin auch in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung nicht unverschuldet, wenn diese offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (Senatsbeschluss vom 24. Januar 2018 - XII ZB 534/17 - FamRZ 2018, 699 Rn. 7 mwN; vgl. BVerfG Beschluss vom 4. September 2020 - 1 BvR 2427/19 - juris Rn. 33 ff.).
  • BayObLG, 19.08.2021 - 102 VA 56/21

    Wiedereinsetzung bei unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung

    bb) Der erforderliche ursächliche Zusammenhang zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. September 2020, 1 BvR 2427/19, NJW 2021, 915 Rn. 31; BGH, Beschluss vom 21. Februar 2020, V ZR 17/19, NJW 2020, 1525 Rn. 10; Beschluss vom 9. März 2017, V ZB 18/16, NZM 2017, 481 Rn. 9; Beschluss vom 12. Januar 2012, V ZB 198/11, V ZB 199/11, NJW 2012, 2443 Rn. 8; Beschluss vom 18. Dezember 2013, XII ZB 38/13, NJW-RR 2014, 517 Rn. 19; Beschluss vom 12. Januar 2012, V ZB 198/11, V ZB 199/11, NJW 2012, 2443 Rn. 8 und 10; Sternal in Keidel, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 17 Rn. 37) ist im Streitfall gegeben.

    Auch ein Rechtsanwalt darf grundsätzlich auf die Richtigkeit einer (gerichtlich) erteilten Rechtsbehelfsbelehrung vertrauen, ohne dass es darauf ankommt, ob die Belehrung gesetzlich vorgeschrieben ist oder nicht; denn durch eine Rechtsbehelfsbelehrung, deren Unrichtigkeit für einen Rechtsanwalt nicht ohne weiteres, das heißt nicht ohne nähere Rechtsprüfung erkennbar ist, wird auch für ihn ein Vertrauenstatbestand geschaffen (vgl. BVerfG NJW 2021, 915 Rn. 36 f.; BGH, Beschluss vom 25. November 2020, XII ZB 256/20, NJW 2021, 784 Rn. 7; Beschluss vom 24. Januar 2018, XII ZB 534/17, NJW-RR 2018, 385 Rn. 7; NJW 2012, 2443 Rn. 10 f.).

    Der inhaltlich fehlerhaften, aber nicht offensichtlich unrichtigen Belehrung darf ein Rechtsanwalt vertrauen, so dass er sich mangels konkreter entgegenstehender Umstände nicht veranlasst sehen muss, sich mit der einschlägigen gesetzlichen Regelung und ihrer Interpretation durch Rechtsprechung und Literatur näher zu befassen (vgl. BVerfG NJW 2021, 915 Rn. 36; BGH NJW 2021, 784 Rn. 8).

  • BayObLG, 12.05.2021 - 101 VA 44/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fehlen einer Rechtsbehelfsbelehrung und

    Vielmehr kann und muss von einem Anwalt erwartet werden, dass er die Grundzüge des Verfahrensrechts und das Rechtsmittelsystem in der jeweiligen Verfahrensart kennt, wenn er ein Mandat annimmt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. September 2020, 1 BvR 2427/19, NJW 2021, 915 Rn. 33; BGH, Beschluss vom 27. Februar 2013, XII ZB 6/13, NJW 2013, 1308 Rn. 7; Beschluss vom 23. November 2011, IV ZB 15/11, NJW 2012, 453 Rn. 10 f.; Ahn-Roth in Prütting/Helms, FamFG, § 17 Rn. 29, 32; Sternal in Keidel, FamFG, § 17 Rn. 37; Burschel in BeckOK FamFG, § 17 Rn. 25; Greger in Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 233 Rn. 23.31; zu Fällen einer fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung: BGH, Beschluss vom 25. November 2020, XII ZB 256/20, NJW 2021, 784 Rn. 7 ff.; Beschluss vom 24. Januar 2018, XII ZB 534/17, NJW-RR 2018, 385 Rn. 6 ff.).

    bb) Die Erwartungen, die an die Rechtskenntnis eines Rechtsanwalts, der sich in einer Hinterlegungsangelegenheit mandatieren lässt, gemäß den gemachten Ausführungen gestellt werden, betreffen lediglich die Grundzüge eines durch Bundesgesetz geregelten Rechtsbehelfs gegen die Maßnahmen der Justizverwaltung auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts; sie dürfen vorausgesetzt werden (vgl. BVerfG NJW 2021, 915 Rn. 33) und können zudem von jedem zugelassenen Rechtsanwalt ohne besondere Schwierigkeiten in Erfahrung gebracht werden (zu diesem Gesichtspunkt: BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 1975, 2 BvR 883/73, BVerfGE 40, 237 [253, juris Rn.

    Aus dem Gebot eines fairen Verfahrens folgt unter anderem, dass ein Gericht aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern, Unklarheiten oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile zu Lasten der Partei ableiten darf (BVerfG NJW 2021, 915 Rn. 27) und die Verantwortung für eine auf richterlichen Fehlern beruhende Säumnis auch bei einer anwaltlichen Vertretung nicht auf den Bürger abwälzen darf (BVerfG NJW 2021, 915 Rn. 37).

  • BGH, 19.04.2023 - IV ZB 23/22

    Bewilligung eines Verkaufs von Nachlassgegenständen im Rahmen einer noch nicht

  • BGH, 15.07.2021 - IX ZB 73/19

    Rechtsbehelfe gegen die Vollstreckung von im Ausland erwirkten Titeln

  • BVerwG, 29.06.2023 - 3 B 43.22

    Betriebsschließungen anlässlich der Covid-19-Pandemie

  • LAG Nürnberg, 17.12.2020 - 4 TaBV 11/20

    Syndikusanwalt - Prozessbevollmächtigter - Betriebsratsmitglieder - Freistellung

  • BAG, 25.04.2022 - 3 AZB 3/22

    Besonderes elektronisches Anwaltspostfach - Fristwahrung

  • BayObLG, 19.08.2021 - 102 VA 74/21

    Wiedereinsetzung bei lückenhafter Rechtsbehelfsbelehrung - Darlegung des

  • BVerwG, 10.07.2022 - 2 WDB 11.21

    Zur Rechtswidrigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses bei unklarem Anfangsverdacht

  • LAG Nürnberg, 17.12.2020 - 11 BV 66/19

    Postulationsfähigkeit eines Syndikusanwalts

  • OLG Bamberg, 26.09.2022 - 7 UF 165/22

    Örtliche Zuständigkeit für die Genehmigung der Übertragung eines Geschäftsanteils

  • OLG Brandenburg, 27.04.2023 - 13 UF 211/22

    Einstweilige Anordnung zur Abänderung eines Unterhaltstitels; Rechtsmittel gegen

  • OVG Sachsen, 14.10.2021 - 4 A 435/21

    Erneute Zustellung, ; Zustellungsfiktion; rechtliches Gehör, ; Beschleunigung

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