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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94, 1 BvR 2420/95, 1 BvR 2437/95   

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BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94, 1 BvR 2420/95, 1 BvR 2437/95 (https://dejure.org/1999,13)
BVerfG, Entscheidung vom 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94, 1 BvR 2420/95, 1 BvR 2437/95 (https://dejure.org/1999,13)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juli 1999 - 1 BvR 2226/94, 1 BvR 2420/95, 1 BvR 2437/95 (https://dejure.org/1999,13)
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G 10 - verdachtslose Rasterfahndung

Art. 10 GG, Verarbeitung personenbezogener Daten, Grundsatz der Zweckbindung, Art. 19 Abs. 4, Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Bundesverfassungsgericht
  • JurPC

    GG Art. 10, 73 Nr. 1, G 10 §§ 1, 3
    Verbrechensbekämpfungsgesetz/G10

  • Wolters Kluwer

    Schutz gegenüber der staatlichen Kenntnisnahme von Telekommunikationskontakten; Räumlicher Schutzumfang des Fernmeldegeheimnisses; Kompetenz zur Regelung der Erfassung, Verwertung und Weitergabe von Telekommunikationsdaten durch den Bundesnachrichtendienst; Ermächtigung ...

  • Judicialis

    GG § 3 Abs. 3 Satz 1; ; GG § 3 Abs. ... 4 und 5; ; GG § 3 Abs. 8 Satz 2; ; G 10 § 2; ; G 10 § 3; ; G 10 § 3 Abs. 1 Satz 2; ; G 10 § 3 Abs. 1 Satz 1; ; G 10 § 9 Abs. 1; ; G 10 § 5 Abs. 1 bis 3; ; G 10 § 9 Abs. 2 Satz 2; ; G 10 § 5 Abs. 5; ; G 10 § 9 Abs. 5; ; G 10 § 5 Abs. 5 Satz 4; ; G 10 § 3 Abs. 1 Satz 3; ; G 10 § 3 Abs. 2 Satz 2; ; G 10 § 3 Abs. 3 Satz 1; ; G 10 § 3 Abs. 8; ; G 10 § 3 Abs. 8 Satz 2; ; G 10 § 1 Abs. 1; ; G 10 § 9 Abs. 2; ; G 10 § 7 Abs. 4; ; G 10 § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; G 10 § 3 Abs. 5 Satz 1; ; G 10 § 3 Abs. 4; ; G 10 § 3 Abs. 3 bis 7; ; StGB § 138; ; StGB § 261; ; StGB § 264; ; StGB § 310b; ; StGB § 152 a Abs. 2; ; BNDG § 1 Abs. 2; ; BNDG § 12; ; BNDG § 9 Abs. 3; ; BNDG § 11 Abs. 2; ; BNDG § 1; ; BNDG § 11; ; AuslG § 92 a; ; StPO § 152 Abs. 2; ; StPO § 160 Abs. 1; ; StPO § 100 a; ; BVerfSchG § 20; ; BVerfSchG § 20 Abs. 1 Nr. 7; ; BVerfGG § 93 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung des G10-Gesetzes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    "Verbrechensbekämpfungsgesetz/ G10" ist zum Teil mit dem GG unvereinbar

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    "Verbrechensbekämpfungsgesetz/G10" ist zum Teil mit dem GG unvereinbar

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Sicherheitsrisiko durch Gesetz (Ilse Staff; KritJustiz 1999, 586-593)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 10 GG
    Grundrechte, Aufzeichnung und Verarbeitung des internationalen nicht leitungsgebundenen Fernmeldeverkehrs

Sonstiges (2)

  • Deutscher Bundestag PDF (Verfahrensmitteilung)
  • Telepolis (Äußerung von Verfahrensbeteiligten, 29.05.2014)

    Ist eine "anlasslose, flächendeckende Speicherung von Daten" mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 100, 313
  • NJW 2000, 55
  • NVwZ 2000, 185 (Ls.)
  • NJ 1999, 589
  • DVBl 1999, 1377 (Ls.)
  • K&R 1999, 413
 
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Wird zitiert von ... (378)

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Ausländische juristische Personen können sich demgegenüber lediglich auf die Prozessgrundrechte aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 12, 6 ; 18, 441 ; 19, 52 ; 21, 362 ; 64, 1 ), nicht aber auf materielle Grundrechte berufen und deren Verletzung folgerichtig auch nicht mit der Verfassungsbeschwerde rügen (so bereits BVerfGE 21, 207 ; 23, 229 ; 100, 313 ; 129, 78 ).
  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen

    In der weiteren Verwendung von Daten kann eine eigene Grundrechtsverletzung liegen; maßgeblich sind insoweit die Grundrechte, die jeweils für deren Erhebung einschlägig waren (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 113, 348 ; 125, 260 ; 133, 277 ; stRspr).

    Hierin liegt eine geänderte Beschwer, die die Beschwerdefrist gegen die Vorschrift erneut in Gang setzt (vgl. BVerfGE 78, 350 ; 79, 1 ; 80, 137 ; 100, 313 ).

    Diese betreffen spezifisch breitenwirksame Grundrechtsgefährdungspotenziale, insbesondere solche der elektronischen Datenverarbeitung (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 115, 320 ; 125, 260 ; 133, 277 ), ebenso wie einzelfallbezogene Maßnahmen gegen Betroffene, die in den Fokus der handelnden Behörden geraten sind (BVerfGE 107, 299 - Telekommunikationsverkehrsdatenerhebung -, BVerfGE 110, 33 ; 113, 348 ; 129, 208 - Telekommunikationsüberwachung nach Bundes-, Landes- und Strafprozessrecht -, BVerfGE 109, 279 - Wohnraumüberwachung -, BVerfGE 112, 304 - GPS-Observierung -, BVerfGE 120, 274 - Online-Durchsuchung -).

    Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz stellt auch Anforderungen an Transparenz, individuellen Rechtsschutz und aufsichtliche Kontrolle (BVerfGE 133, 277 ; vgl. auch BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ; 109, 279 ; 125, 260 ; stRspr; vgl. ähnlich auch Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Untersuchung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr vom 25. Januar 2012, KOM[2012] 10 endgültig - Stand nach Abschluss des Trilogs, 16. Dezember 2015: 15174/15; Stand 28. Januar 2016: 5463/16, Anlage).

    Diese ist so kurz bemessen, dass während der Aufbewahrungszeit der Löschungsprotokolle typischerweise weder mit einer Kontrolle durch den Datenschutzbeauftragten noch durch die Betroffenen gerechnet werden kann und die Protokollierung der Löschung damit ihren Sinn verliert (vgl. Bäcker, a.a.O., S. 88; vgl. hierzu auch BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ).

    Die Frist ihrer Aufbewahrung muss demnach so bemessen sein, dass die Protokolle bei typisierender Betrachtung nach der Benachrichtigung der Betroffenen und im Rahmen der nächsten periodisch anstehenden Kontrolle durch die Datenschutzbeauftragte noch vorliegen (vgl. hierzu auch BVerfGE 100, 313 ).

    Die Anforderungen an die weitere Nutzung und Übermittlung staatlich erhobener Daten richten sich nach den Grundsätzen der Zweckbindung und Zweckänderung (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 120, 351 ; 125, 260 ; 130, 1 ; 133, 277 ; stRspr).

    Er hat dann allerdings sicherzustellen, dass dem Eingriffsgewicht der Datenerhebung auch hinsichtlich der neuen Nutzung Rechnung getragen wird (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 120, 351 ; 130, 1 ; 133, 277 ).

    a) Die Ermächtigung zu einer Nutzung von Daten zu neuen Zwecken begründet einen neuen Eingriff in das Grundrecht, in das durch die Datenerhebung eingegriffen wurde (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 125, 260 ; 133, 277 ; vgl. auch EGMR, Weber und Saravia v. Deutschland, Entscheidung vom 29. Juni 2006, Nr. 54934/00, § 79, NJW 2007, S. 1433 , zu Art. 8 EMRK).

    Informationen, die durch besonders eingriffsintensive Maßnahmen erlangt wurden, können auch nur zu besonders gewichtigen Zwecken benutzt werden (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 133, 277 m.w.N.).

    aa) Während nach der früheren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts insoweit als Maßstab der Verhältnismäßigkeitsprüfung darauf abgestellt wurde, ob die geänderte Nutzung mit der ursprünglichen Zwecksetzung "unvereinbar" sei (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 120, 351 ; 130, 1 ), ist dies inzwischen durch das Kriterium der hypothetischen Datenneuerhebung konkretisiert und ersetzt worden.

    Für Daten aus eingriffsintensiven Überwachungs- und Ermittlungsmaßnahmen wie denen des vorliegenden Verfahrens kommt es danach darauf an, ob die entsprechenden Daten nach verfassungsrechtlichen Maßstäben neu auch für den geänderten Zweck mit vergleichbar schwerwiegenden Mitteln erhoben werden dürften (vgl. BVerfGE 125, 260 ; 133, 277 ; der Sache nach ist diese Konkretisierung nicht neu, vgl. bereits BVerfGE 100, 313 , und findet sich unter der Bezeichnung "hypothetischer Ersatzeingriff" auch in BVerfGE 130, 1 ).

    So steht die Tatsache, dass die Zielbehörde bestimmte Datenerhebungen, zu denen die Ausgangsbehörde berechtigt ist, ihrerseits wegen ihres Aufgabenspektrums nicht vornehmen darf, einem Datenaustausch nicht prinzipiell entgegen (vgl. BVerfGE 100, 313 ).

    bb) Voraussetzung für eine Zweckänderung ist danach aber jedenfalls, dass die neue Nutzung der Daten dem Schutz von Rechtsgütern oder der Aufdeckung von Straftaten eines solchen Gewichts dient, die verfassungsrechtlich ihre Neuerhebung mit vergleichbar schwerwiegenden Mitteln rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 120, 351 ; 130, 1 ).

    cc) In diesen Anforderungen an die Zulässigkeit einer Zweckänderung liegt eine konkretisierende Konsolidierung einer langen Rechtsprechung beider Senate des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 120, 351 ; 125, 260 ; 130, 1 ; 133, 277 ).

    Hierin liegt keine Verschärfung der Maßstäbe, sondern eine behutsame Einschränkung, indem das Kriterium der hypothetischen Datenneuerhebung nicht strikt angewandt (vgl. bereits BVerfGE 133, 277 ), sondern in Blick auf die - die zu fordernde Aktualität der Gefahrenlage bestimmenden - Eingriffsschwellen gegenüber früheren Anforderungen (vgl. insbesondere BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ) teilweise zurückgenommen wird.

    Die Vorschrift eröffnet somit Grundrechtseingriffe, die jeweils an den Grundrechten zu messen sind, in die bei Erhebung der übermittelten Daten eingegriffen wurde (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 125, 260 ; 133, 277 ; vgl. auch EGMR, Weber und Saravia v. Deutschland, Entscheidung vom 29. Juni 2006, Nr. 54934/00, § 79, NJW 2007, S. 1433 , zu Art. 8 EMRK).

    Das Kriterium der hypothetischen Datenneuerhebung verlangt zwar grundsätzlich nicht, dass eine für die Datenerhebung geforderte konkretisierte Gefahrenlage - wie sie ungeachtet ihres im Wesentlichen auf das Vorfeld von Gefahren beschränkten Handlungsauftrags grundsätzlich auch für Datenerhebungen der Verfassungsschutzbehörden verlangt wird (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 120, 274 ; 130, 151 ) - jeweils neu auch immer zur Voraussetzung einer Übermittlung gemacht werden muss (siehe oben D I 2 b bb).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2016 - 7 A 11108/14

    Polizeikontrolle einer dunkelhäutigen Familie im Zug

    Denn zum einen ist ein Gesetz bereits geeignet, wenn die abstrakte Möglichkeit der Zweckerreichung besteht, die zugelassenen Maßnahmen also nicht von vornherein untauglich sind, sondern dem gewünschten Erfolg förderlich sein können (vgl. nur BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1999 - 1 BvR 2226/94, u.a. -, BVerfGE 100, 313 [373] = juris, Rn. 214).

    Hieran fehlt es nur, wenn ein anderes, gleich wirksames, aber die Grundrechte eindeutig weniger stark einschränkendes Mittel zur Verfügung steht (vgl. nur BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1999 - 1 BvR 2226/94, u.a. -, BVerfGE 100, 313 [375] = juris, Rn. 219).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 2437/95 (1)   

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BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 2437/95 (1) (https://dejure.org/2000,4182)
BVerfG, Entscheidung vom 22.03.2000 - 1 BvR 2437/95 (1) (https://dejure.org/2000,4182)
BVerfG, Entscheidung vom 22. März 2000 - 1 BvR 2437/95 (1) (https://dejure.org/2000,4182)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • BRAK-Mitteilungen (Leitsatz)

    Anwaltsgebühren im Verfassungsbeschwerdeverfahren

    Direkte Verlinkung nicht möglich.
    Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2000, 312

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3126
  • NVwZ 2000, 1280 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerfG, 04.12.2013 - 1 BvQ 33/11

    Tätigwerden des Bevollmächtigten in derselben Sache iSd § 7 Abs 1 RVG

    Dafür genügt es im gerichtlichen Verfahren regelmäßig schon, dass die Begehren mehrerer Auftraggeber - wie hier - einheitlich in demselben Verfahren geltend gemacht werden und zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht (vgl. BVerfGE 96, 251 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 2437/95 -, juris Rn. 2).
  • BVerfG, 04.11.2014 - 2 BvR 2238/13

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss und Hilfsantrag auf

    Der Prozessbevollmächtigte ist zwar für die 24 von ihm vertretenen Beschwerdeführer in derselben Angelegenheit tätig geworden, da es hierfür regelmäßig schon genügt, dass die Begehren mehrerer Auftraggeber - wie hier - einheitlich in demselben Verfahren geltend gemacht werden und zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht (vgl. BVerfGE 96, 251 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 2437/95 -, juris, Rn. 2; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 28. Juni 2000 - 1 BvR 1864/94 -, juris, Rn. 2).

    Dies gilt auch für Verfassungsbeschwerden, die sich unmittelbar gegen eine Rechtsnorm richten (vgl. BVerfGE 96, 251 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 2437/95 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 28. Juni 2000 - 1 BvR 1864/94 -, juris, Rn. 2; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Oktober 2010 - 1 BvR 2736/08 -, juris, Rn. 8).

    Dies ändert nichts an der fehlenden Identität des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit, soweit in den einzelnen Verfahren mehrere Beschwerdeführer vertreten wurden, und steht auch nicht im Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Tätigwerden für mehrere Auftraggeber im Rahmen der Festsetzung des Gegenstandswerts hinreichend berücksichtigt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 2437/95 -, juris, Rn. 4; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 28. Juni 2000 - 1 BvR 1864/94 -, juris, Rn. 3).

  • OLG Naumburg, 10.04.2019 - 12 W 43/18

    Reduzierte Termingebühr bei Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils

    Gegenstand im Sinne dieser Vorschrift ist dasjenige Recht oder Rechtsverhältnis, auf das sich die jeweilige anwaltliche Tätigkeit tatsächlich bezieht (vgl. BGH, Urteil v. 14. März 2007, VIII ZR 184/06, juris Rn. 15 und NJW 2007, 2050; BVerfG, Beschl. v. 22. März 2000, 1 BvR 2437/95, NJW 2000, 3126; OLG Hamm, Beschl. v. 13. Mai 2011, I-25 W 95/11, NJW-RR 2011, 1566; OLG Koblenz, JB 2009, 249; Hartmann, Kostengesetze, 48. Aufl. 2018, § 2 RVG Rn. 4).
  • OLG Köln, 20.05.2010 - 17 W 80/10

    Berechnung der Anwaltsgebühren bei Vertretung verschiedener Gegenstände für zwei

    Der selbe Gegenstand liegt wiederum nur dann vor, wenn der Rechtsanwalt für mehrere Auftraggeber wegen desselben Rechts oder Rechtsverhältnisses tätig wird (BVerfG NJW 1997, 3430; 2000, 3126; Senat, Beschluss vom 6. November 1991 - 17 W 147-148/91 - = JB 1992, 165, 166), wenn also die Auftraggeber insoweit eine Rechts- oder gleichgestellte Gemeinschaft bilden.
  • LG Potsdam, 27.06.2013 - 24 Qs 184/12

    Verteidigerkosten in Bußgeldsachen: Verfahrensverbindung bei gleichzeitiger

    Maßgebend für die Abgrenzung von Angelegenheiten ist die Frage, ob ein (einheitlicher) Auftrag vorliegt, ob sich die Tätigkeit des Rechtsanwaltes im gleichen Rahmen hält und ob zwischen einzelnen Gegenständen der anwaltlichen Tätigkeit ein innerer Zusammenhang besteht (vgl. BVerfG NJW 2000, 3126; BGH NJW 2011, 157; AG Koblenz FamRZ 2002, 480; Burhoff-Burhoff, RVG, 3. Aufl., Angelegenheiten - § 15 ff. - Rn. 67 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 18.03.2002 - 6 K 4448/01

    Festsetzung von Gebühren

    Der Prozessbevollmächtigte ist zwar i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 BRAGO für mehrere Auftraggeber in derselben Angelegenheit tätig geworden, weil es dafür bereits genügt, dass die Begehren mehrerer Auftraggeber einheitlich in demselben Verfahren geltend gemacht werden und zwischen den Begehren ein innerer Zusammenhang besteht, was im vorliegenden Fall ohne weiteres zutrifft (vgl. zu "derselben Angelegenheit" BVerfG, Beschl. v. 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90 -, NJW 1997, 3430 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 22.03.2000 - 1 BvR 2437/95 -, NJW 2000, 3126).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 08.12.1999 - 1 BvR 2437/95   

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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

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