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   BVerfG, 04.09.2017 - 1 BvR 2443/16   

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https://dejure.org/2017,37679
BVerfG, 04.09.2017 - 1 BvR 2443/16 (https://dejure.org/2017,37679)
BVerfG, Entscheidung vom 04.09.2017 - 1 BvR 2443/16 (https://dejure.org/2017,37679)
BVerfG, Entscheidung vom 04. September 2017 - 1 BvR 2443/16 (https://dejure.org/2017,37679)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 198 Abs 6 Nr 1 GVG, § 73a Abs 1 S 1 SGG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von PKH für Entschädigungsklage gem § 198 GVG unter Entscheidung einer ungeklärten, schwierigen Rechtsfrage (hier: Einordnung des sozialgerichtlichen PKH-Verfahrens als ...

  • Wolters Kluwer

    Prozesskostenhilfe für ein Entschädigungsklageverfahren i.R.e. Verfassungsbeschwerde; Zahlung einer Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer eines Prozesskostenhilfeverfahrens

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von PKH für Entschädigungsklage gem § 198 GVG unter Entscheidung einer ungeklärten, schwierigen Rechtsfrage (hier: Einordnung des sozialgerichtlichen PKH-Verfahrens als ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe für ein Entschädigungsklageverfahren i.R.e. Verfassungsbeschwerde; Zahlung einer Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer eines Prozesskostenhilfeverfahrens

  • rechtsportal.de

    Prozesskostenhilfe für ein Entschädigungsklageverfahren i.R.e. Verfassungsbeschwerde; Zahlung einer Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer eines Prozesskostenhilfeverfahrens

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von PKH für Entschädigungsklage gem § 198 GVG unter Entscheidung einer ungeklärten, schwierigen Rechtsfrage (hier: Einordnung des sozialgerichtlichen PKH-Verfahrens als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Überlange Verfahrensdauer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 2031
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2017 - 1 BvR 2443/16
    Die Prüfung der Erfolgsaussichten soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das summarische Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorzuverlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Das ist namentlich dann der Fall, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung überspannt und dadurch der Zweck der Prozesskostenhilfe, unbemittelten Personen den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlt wird (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit läuft es daher zuwider, wenn ein Fachgericht § 114 ZPO dahin auslegt, dass es eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage als einfach oder geklärt ansieht, obwohl dies erheblichen Zweifeln begegnet, und sie bereits im Verfahren der Prozesskostenhilfe zum Nachteil unbemittelter Personen beantwortet (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Mai 2015 - 1 BvR 2096/13 -, juris, Rn. 14).

  • LSG Sachsen, 12.07.2016 - L 11 SF 50/15

    Entschädigungsverfahren; Entschädigung für unangemessene Verfahrensdauer in

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2017 - 1 BvR 2443/16
    Es fehlt auch an einer einheitlichen Rechtsprechung der Landessozialgerichte (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Februar 2016 - L 37 SF 360/13 EK -, juris, Rn. 88; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. April 2016 - L 10 SF 1/14 -, juris, Rn. 30 f.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Mai 2016 - L 38 SF 364/15 EK AS -, juris, Rn. 17; LSG Sachsen, Urteil vom 12. Juli 2016 - L 11 SF 50/15 EK -, juris, Rn. 38) oder einer einhelligen Literaturauffassung (die Anwendbarkeit von § 198 GVG wohl bejahend: Ott, in: Steinbeiß-Winkelmann/Ott, Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren, 2013, § 198 GVG Rn. 42; Schlick, WM 2016, 485 ).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - L 38 SF 364/15

    Entschädigung bei überlangen Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2017 - 1 BvR 2443/16
    Es fehlt auch an einer einheitlichen Rechtsprechung der Landessozialgerichte (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Februar 2016 - L 37 SF 360/13 EK -, juris, Rn. 88; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. April 2016 - L 10 SF 1/14 -, juris, Rn. 30 f.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Mai 2016 - L 38 SF 364/15 EK AS -, juris, Rn. 17; LSG Sachsen, Urteil vom 12. Juli 2016 - L 11 SF 50/15 EK -, juris, Rn. 38) oder einer einhelligen Literaturauffassung (die Anwendbarkeit von § 198 GVG wohl bejahend: Ott, in: Steinbeiß-Winkelmann/Ott, Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren, 2013, § 198 GVG Rn. 42; Schlick, WM 2016, 485 ).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.04.2016 - L 10 SF 1/14

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - sozialgerichtliches

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2017 - 1 BvR 2443/16
    Es fehlt auch an einer einheitlichen Rechtsprechung der Landessozialgerichte (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Februar 2016 - L 37 SF 360/13 EK -, juris, Rn. 88; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. April 2016 - L 10 SF 1/14 -, juris, Rn. 30 f.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Mai 2016 - L 38 SF 364/15 EK AS -, juris, Rn. 17; LSG Sachsen, Urteil vom 12. Juli 2016 - L 11 SF 50/15 EK -, juris, Rn. 38) oder einer einhelligen Literaturauffassung (die Anwendbarkeit von § 198 GVG wohl bejahend: Ott, in: Steinbeiß-Winkelmann/Ott, Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren, 2013, § 198 GVG Rn. 42; Schlick, WM 2016, 485 ).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2016 - L 37 SF 360/13

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - gerichtskostenfreies

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2017 - 1 BvR 2443/16
    Es fehlt auch an einer einheitlichen Rechtsprechung der Landessozialgerichte (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Februar 2016 - L 37 SF 360/13 EK -, juris, Rn. 88; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. April 2016 - L 10 SF 1/14 -, juris, Rn. 30 f.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Mai 2016 - L 38 SF 364/15 EK AS -, juris, Rn. 17; LSG Sachsen, Urteil vom 12. Juli 2016 - L 11 SF 50/15 EK -, juris, Rn. 38) oder einer einhelligen Literaturauffassung (die Anwendbarkeit von § 198 GVG wohl bejahend: Ott, in: Steinbeiß-Winkelmann/Ott, Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren, 2013, § 198 GVG Rn. 42; Schlick, WM 2016, 485 ).
  • BVerfG, 04.05.2015 - 1 BvR 2096/13

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung schließt gleichzeitige

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2017 - 1 BvR 2443/16
    Dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit läuft es daher zuwider, wenn ein Fachgericht § 114 ZPO dahin auslegt, dass es eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage als einfach oder geklärt ansieht, obwohl dies erheblichen Zweifeln begegnet, und sie bereits im Verfahren der Prozesskostenhilfe zum Nachteil unbemittelter Personen beantwortet (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Mai 2015 - 1 BvR 2096/13 -, juris, Rn. 14).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2017 - 1 BvR 2443/16
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 10.12.2001 - 1 BvR 1803/97

    Rechtsschutzgleichheit im PKH-Verfahren - Abhängigkeit der hinreichenden Aussicht

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2017 - 1 BvR 2443/16
    Denn dadurch würde der unbemittelten Partei im Gegensatz zu der bemittelten die Möglichkeit genommen, ihren Rechtsstandpunkt im Hauptsacheverfahren darzustellen und von dort aus in die höhere Instanz zu bringen (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 1. Senats vom 10. Dezember 2001 - 1 BvR 1803/97 -, juris, Rn. 9).
  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2017 - 1 BvR 2443/16
    Der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten für das Verfassungsbeschwerdeverfahren erledigt sich insoweit, als das Land Brandenburg zur Kostenerstattung verpflichtet wird (vgl. BVerfGE 105, 239 ).
  • BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 2447/19

    Zulässige Vorabwürdigung der Erfolgsaussichten im Prozesskostenhilfeverfahren

    Die Auslegung und Anwendung des die Gewährung von Prozesskostenhilfe regelnden § 114 ZPO obliegt dabei in erster Linie den Fachgerichten, die allerdings den Zweck der Prozesskostenhilfe zu beachten haben (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. September 2017 - 1 BvR 2443/16 -, Rn. 10).

    Die Fachgerichte dürfen Prozesskostenhilfe insbesondere dann nicht versagen, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Dezember 2013 - 1 BvR 2531/12 -, Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. September 2017 - 1 BvR 2443/16 -, Rn. 11).

    Prozesskostenhilfe braucht allerdings nicht gewährt zu werden, wenn die entscheidungserhebliche Rechtsfrage im Hinblick auf die einschlägige gesetzliche Regelung oder die durch bereits vorliegende Rechtsprechung gewährten Auslegungshilfen nicht in diesem Sinn als "schwierig" erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. September 2017 - 1 BvR 2443/16 -, Rn. 12).

  • BSG, 18.02.2021 - B 10 ÜG 8/20 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - überlanges Gerichtsverfahren - gleichzeitig neben dem

    Der Kläger trägt vor, das Entschädigungsgericht weiche von dem Beschluss des BVerfG (Kammer) vom 4.9.2017 (1 BvR 2443/16) ab.

    Im angefochtenen Urteil des Entschädigungsgerichts heiße es wie folgt: "Das mit der Hauptsache verbundene PKH-Verfahren stellt sich aus diesem Grund lediglich als Annex zum Hauptsacheverfahren dar und ist damit auch nur insoweit entschädigungsrechtlich zu beurteilen." In dem Beschluss des BVerfG vom 4.9.2017 (aaO, juris RdNr 16) heiße es wie folgt: "Eine Beschränkung auf isolierte Prozesskostenhilfeverfahren oder Verfahren, in denen Gerichtskosten anfallen, lässt sich dem Wortlaut des Gesetzes nicht entnehmen." Während das Entschädigungsgericht einen Entschädigungsanspruch nach § 198 GVG auf isolierte PKH-Verfahren beschränken wolle, führe das BVerfG aus, dass eine derartige Beschränkung sich aus dem Wortlaut des Gesetzes nicht entnehmen lasse.

  • BVerfG, 17.02.2020 - 1 BvR 3182/15

    Vorverlagerung ungeklärter Rechtsfragen zur menschenwürdigen Unterbringung von

    Ansonsten würde der unbemittelten Partei im Gegensatz zu der bemittelten die Möglichkeit genommen, ihren Rechtsstandpunkt im Hauptsacheverfahren darzustellen (vgl. BVerfGK 8, 213 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Februar 2008 - 1 BvR 1807/07 -, Rn. 23; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. September 2017 - 1 BvR 2443/16 -, Rn. 11; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Dezember 2018 - 2 BvR 2257/17 -, Rn. 14).
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