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   BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 247/75   

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BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 247/75 (https://dejure.org/1980,51)
BVerfG, Entscheidung vom 01.07.1980 - 1 BvR 247/75 (https://dejure.org/1980,51)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Juli 1980 - 1 BvR 247/75 (https://dejure.org/1980,51)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Gesetzesvorbehalt bei Regelungen der Berufsausübung (Sozietät Notar - Wirtschaftsprüfer)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Untersagung der Führung einer Sozietät zwischen Anwaltsnotar und Wirtschaftsprüfer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 54, 237
  • NJW 1980, 2123
  • MDR 1980, 823
  • DVBl 1980, 844
  • AnwBl 1980, 353
 
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Wird zitiert von ... (123)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvL 8/62

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung von Notarstellen

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 247/75
    Daß die Tätigkeit des Notars nach der Art. der von ihm zu erfüllenden Aufgaben in sachlich bedingter Nähe zum öffentlichen Dienst steht, ermöglicht zwar für diesen Beruf grundsätzlich Sonderregelungen, die sich an die für den öffentlichen Dienst nach Art. 33 Abs. 5 GG geltenden Grundsätze anlehnen (BVerfGE 17, 371 [377 ff.]); entgegen der vom Bundesgerichtshof vertretenen Auffassung ergibt sich daraus aber nicht, daß an die nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG gebotene gesetzliche Regelung geringere Anforderungen zu stellen wären als bei anderen Berufen.

    Nach der Bestellung zum Notar übt der Rechtsanwalt zwei getrennte Berufe aus, die verschiedene Aufgaben innerhalb der Rechtsordnung erfüllen und deshalb berufsrechtlich unterschiedlich geregelt werden können (BVerfGE 17, 371 [380]).

    Die dem Notar übertragenen Aufgaben rücken dessen Beruf in eine sachlich bedingte Nähe zum öffentlichen Dienst; je näher ein Beruf diesem steht, um so eher können Sonderregelungen eingreifen, die das Grundrecht des Art. 12 Abs. 1 GG zurückdrängen können (BVerfGE 17, 371 [377]).

  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Verfassungswidrige Inkompatibilitätsregelungen im Steuerberatungsrecht mangels

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 247/75
    Daß der Gesetzgeber befugt ist, Berufe rechtlich zu ordnen, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt (BVerfGE 7, 377 [397, 406]; 13, 97 [106]; 21, 173 [180]).

    Hierzu zählen auch Inkompatibilitätsvorschriften, die es verbieten, neben dem Beruf bestimmte andere Tätigkeiten auszuüben, wie etwa die Unvereinbarkeit von steuerberatender und gewerblicher Tätigkeit, die als objektive Beschränkung der Zuwahl eines zweiten Berufes mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BVerfGE 21, 173 [181]).

  • BVerfG, 25.04.1979 - 1 BvR 1012/76

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Benzinqualitätsangabeverordnung

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 247/75
    Das Verbot einer Sozietät von Anwaltsnotar und Wirtschaftsprüfer entspricht auch den Anforderungen an eine zulässige Berufsausübungsregelung (vgl. BVerfGE 46, 246 [256 f.] m.w.N.achw; 51, 166 [176]).
  • BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 173/75

    Halbfettmargarine

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 247/75
    Das Verbot einer Sozietät von Anwaltsnotar und Wirtschaftsprüfer entspricht auch den Anforderungen an eine zulässige Berufsausübungsregelung (vgl. BVerfGE 46, 246 [256 f.] m.w.N.achw; 51, 166 [176]).
  • BGH, 20.12.1965 - NotSt (Brfg) 2/65

    Bestrafung leichterer Dienstvergehen - Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 247/75
    Dabei mag offenbleiben, ob die Standesrichtlinien der Notare durch die gesetzliche Verweisung auf § 78 Nr. 5 BNotO teilweise auch materielle Rechtsregeln sind (so Seybold/Hornig, a.a.O., § 78 Nr. 5, Rdn. 12), oder ob sie nur eine Sammlung berufsinterner Grundsätze und konkretisiertes Gewohnheitsrecht darstellen (so Arndt, a.a.O., § 14 Anm II A 5; § 78 Anm II 2; BGH DNotZ 1966, S. 409, 413).
  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 247/75
    Art. 2 Abs. 2 GG tritt als Prüfungsmaßstab hinter Art. 12 Abs. 1 GG zurück (BVerfGE 1, 264 [274]).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 247/75
    Dieses Grundrecht kann einem gemeinsam verfolgen Zweck keinen weitergehenden Schutz vermitteln als einem individuell verfolgten (vgl. BVerfGE 50, 290 [353]); es kann hier deshalb nicht weiterreichen als Art. 12 Abs. 1 GG .
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 247/75
    Daß der Gesetzgeber befugt ist, Berufe rechtlich zu ordnen, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt (BVerfGE 7, 377 [397, 406]; 13, 97 [106]; 21, 173 [180]).
  • BVerfG, 07.04.1964 - 1 BvL 12/63

    Mitfahrzentrale

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 247/75
    Ein rechtsstaatlichen Anforderungen genügendes gesetzliches Verbot muß in seinen Voraussetzungen und in seinem Inhalt so klar formuliert sein, daß die davon Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach bestimmen können; der Gesetzgeber muß seinen Grundgedanken, das Ziel seines gesetzgeberischen Wollens, vollkommen deutlich machen (BVerfGE 17, 306 [314]).
  • BGH, 04.01.1968 - AnwZ (B) 10/67

    Bürogemeinschaft eines Rechtsanwalts mit Steuerberatersozietät

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 247/75
    Aus der vom Bundesgerichtshof für zulässig erachteten Möglichkeit der Soziierung eines Rechtsanwalts mit "artverwandten" Berufen, wie denen des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers (BGHZ 35, 385; 49, 244; 53, 103), läßt sich nichts für oder gegen berufsrechtliche Soziierungsverbote von Anwaltsnotaren entnehmen.
  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

  • BGH, 01.12.1969 - NotZ 7/69

    Steuerberater als Anwaltsnotar

  • BGH, 05.06.1961 - AnwZ (B) 16/60

    Doppelqualifikation als Rechtsanwalt und Wirtschafts- oder Buchprüfer

  • BVerfG, 02.04.1974 - 1 BvR 92/70

    Verfassungsmäßigkeit der Forderung nach Prozessfähigkeit des

  • BVerfG, 12.01.2016 - 1 BvL 6/13

    Verbot der Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mit Ärzten und

    a) Gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG dürfen Eingriffe in die Berufsfreiheit nur auf der Grundlage einer hinreichend erkennbaren Regelung erfolgen, aus der sich die gesetzgeberische Entscheidung über den Umfang und die Grenzen des Eingriffs ergibt (vgl. BVerfGE 54, 237 ; 86, 28 ).
  • OLG Hamm, 21.06.2016 - 4 RVs 51/16

    Illegaler Verkauf von Cannabisprodukten

    Bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen muss im Rahmen der Urteilsgründe zunächst der Anklagevorwurf aufgezeigt und sodann der festgestellte Sachverhalt dargelegt werden (BGH NStZ 1990, 448; NJW 1980, 2123; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Auflage, § 267 StPO Rn. 33).
  • BVerfG, 13.07.2018 - 1 BvR 1474/12

    Verfassungsbeschwerden gegen Vereinsverbote erfolglos

    Die Gründung einer Vereinigung kann den Grundrechtsschutz für individuelles Handeln seiner Mitglieder nicht erweitern (vgl. BVerfGE 54, 237 ).

    Aus der kollektiven Grundrechtsausübung kann aber auch kein weitergehender Grundrechtsschutz folgen (vgl. BVerfGE 54, 237 ; so auch Scholz, in: Maunz/Dürig, GG, Stand: Januar 2018, Art. 9 Rn. 87).

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