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   BVerfG, 17.02.2011 - 1 BvR 2480/08   

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https://dejure.org/2011,8675
BVerfG, 17.02.2011 - 1 BvR 2480/08 (https://dejure.org/2011,8675)
BVerfG, Entscheidung vom 17.02.2011 - 1 BvR 2480/08 (https://dejure.org/2011,8675)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Februar 2011 - 1 BvR 2480/08 (https://dejure.org/2011,8675)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, RdFunkGebStVtr BW, Art 4 RdFunkVtr 1991
    Nichtannahme einer teils unzulässigen, teils unbegründeten Verfassungsbeschwerde: Kein gleichheitswidriges strukturelles Vollzugsdefizit im Hinblick auf die Erhebung von Rundfunkgebühren

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Erhebung von Rundfunkgebühren mit Art. 3 GG im Hinblick auf ein evtl. normatives Vollzugsdefizit

  • rewis.io

    Nichtannahme einer teils unzulässigen, teils unbegründeten Verfassungsbeschwerde: Kein gleichheitswidriges strukturelles Vollzugsdefizit im Hinblick auf die Erhebung von Rundfunkgebühren

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahme einer teils unzulässigen, teils unbegründeten Verfassungsbeschwerde: Kein gleichheitswidriges strukturelles Vollzugsdefizit im Hinblick auf die Erhebung von Rundfunkgebühren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1
    Vereinbarkeit der Erhebung von Rundfunkgebühren mit Art. 3 GG im Hinblick auf ein evtl. normatives Vollzugsdefizit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 466
  • NZV 2011, 414 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2011 - 1 BvR 2480/08
    Bei entsprechender Anwendung der Maßstäbe zur Beurteilung der Gleichheitswidrigkeit einer Steuererhebung (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 110, 94 ) auf die Erhebung von Rundfunkgebühren ist ein gleichheitswidriges, gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßendes Erhebungsdefizit aufgrund struktureller, im Rundfunkgebührenstaatsvertrag angelegter Erhebungsmängel nicht erkennbar.
  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2011 - 1 BvR 2480/08
    Bei entsprechender Anwendung der Maßstäbe zur Beurteilung der Gleichheitswidrigkeit einer Steuererhebung (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 110, 94 ) auf die Erhebung von Rundfunkgebühren ist ein gleichheitswidriges, gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßendes Erhebungsdefizit aufgrund struktureller, im Rundfunkgebührenstaatsvertrag angelegter Erhebungsmängel nicht erkennbar.
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - VGH B 35/12

    Neuregelung der Rundfunkfinanzierung verfassungsgemäß

    Das Bundesverfassungsgericht hingegen verneinte ein gleichheitswidriges Erhebungsdefizit aufgrund struktureller Erhebungsmängel, da die Nichtanzeige anzeigepflichtiger Rundfunkempfangsgeräte mit einem angemessenen Entdeckungsrisiko verbunden sei (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 17. Februar 2011 - 1 BvR 2480/08 -, NVwZ-RR 2011, 466, vom 17. März 2011 - 1 BvR 3255/08 -, NVwZ-RR 2011, 465 [466], und vom 22. August 2012 - 1 BvR 199/11 -, NJW 2012, 3423 [3424]).
  • BVerfG, 22.08.2012 - 1 BvR 199/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren für

    Denn die Nichtanzeige anzeigepflichtiger Rundfunkempfangsgeräte ist aufgrund der im Rundfunkgebührenstaatsvertrag vorgesehenen Kontrollinstrumente mit einem angemessenen Entdeckungsrisiko verbunden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. März 2011 - 1 BvR 3255/08 -, NVwZ-RR 2011, S. 465 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. Februar 2011 - 1 BvR 2480/08 -, NVwZ-RR 2011, S. 466).
  • FG Bremen, 16.04.2014 - 2 K 85/13

    Kein Verstoß der Tourismusabgabe nach dem Bremischen Gesetz über die Erhebung

    Aufgrund des in §§ 7 ff. BremTourAbgG und § 93 AO i.V.m. §§ 328 ff. AO zur Verfügung gestellten Instrumentariums sind also falsche Angaben der Übernachtungsgäste als Steuerträger mit einem angemessenen Entdeckungsrisiko verbunden (vgl. insoweit zur Erhebung von Rundfunkgebühren nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17. Februar 2011 1 BvR 2480/08, NVwZ-RR 2011, 466, juris Rz 4).
  • VG Regensburg, 11.02.2015 - RO 3 K 13.1642

    Rundfunkbeitrag für Betriebsstätte und KfZ

    Da die Rechtsprechung bei der Rundfunkgebühr kein die Verfassungswidrigkeit begründendes Vollzugsdefizit angenommen hat (vgl. BVerfG, B.v. 17.2.2011 - 1 BvR 2480/08; OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 12.3.2009 - 7 A 10959/08; BayVGH, U.v. 10.3.2008 - 7 BV 07.765 - jeweils juris), muss dies erst Recht für den für Vollzugsdefizite weniger anfälligen Rundfunkbeitrag gelten.
  • VG Hannover, 24.10.2014 - 7 A 6516/13

    Beschäftigte; Betriebsstätte; Rundfunkbeitrag; Widerspruch

    Denn die Nichtanzeige anzeigepflichtiger Rundfunkempfangsgeräte nach dem RGebStV a.F. war aufgrund der in diesem Staatsvertrag vorgesehenen Kontrollinstrumente mit einem angemessenen Entdeckungsrisiko verbunden (BVerfG, Beschluss vom 22.8.2012, aaO, S. 3424 Rdnr. 21; Beschluss vom 17.3.2011 - 1 BvR 3255/08 - NVwZ-RR 2011, S. 465, 466; Beschluss vom 17.2.2011 - 1 BvR 2480/08 - NVwZ-RR 2011, S. 466).
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