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   BVerfG, 09.01.2006 - 1 BvR 2483/05   

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https://dejure.org/2006,4190
BVerfG, 09.01.2006 - 1 BvR 2483/05 (https://dejure.org/2006,4190)
BVerfG, Entscheidung vom 09.01.2006 - 1 BvR 2483/05 (https://dejure.org/2006,4190)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Januar 2006 - 1 BvR 2483/05 (https://dejure.org/2006,4190)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs durch amtsgerichtliche Entscheidungen; Nichtberücksichtigung einer hilfsweise erklärten Aufrechnung; Zumutbarkeit einer Einlegung der Anschlussberufung; Ausschöpfung aller prozessualen Möglichkeiten während des ...

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 7, 185
  • NJW 2006, 1505
  • NVwZ 2006, 1049 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 28.05.1998 - 1 BvR 329/98

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit "Behindertenurteil"

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2006 - 1 BvR 2483/05
    Gleichwohl ist die Nebenintervention in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Anwendungsfall des Subsidiaritätsgrundsatzes anerkannt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1998, S. 2663 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 598 ).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2006 - 1 BvR 2483/05
    Im Rahmen des Zumutbaren (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 85, 80 ) muss der Beschwerdeführer bereits während des Ausgangsverfahrens alle prozessualen Möglichkeiten ausschöpfen, um den Verfassungsverstoß zu verhindern oder die geschehene Grundrechtsverletzung zu beseitigen (vgl. BVerfGE 22, 287 ; 81, 97 ; 112, 50 ).
  • BVerfG, 05.11.1991 - 1 BvR 1256/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen bei der Ausgestaltung des Instanzenzuges für

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2006 - 1 BvR 2483/05
    Im Rahmen des Zumutbaren (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 85, 80 ) muss der Beschwerdeführer bereits während des Ausgangsverfahrens alle prozessualen Möglichkeiten ausschöpfen, um den Verfassungsverstoß zu verhindern oder die geschehene Grundrechtsverletzung zu beseitigen (vgl. BVerfGE 22, 287 ; 81, 97 ; 112, 50 ).
  • BVerfG, 29.06.2000 - 1 BvR 825/98

    Germania 3

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2006 - 1 BvR 2483/05
    Gleichwohl ist die Nebenintervention in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Anwendungsfall des Subsidiaritätsgrundsatzes anerkannt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1998, S. 2663 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 598 ).
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2006 - 1 BvR 2483/05
    Im Rahmen des Zumutbaren (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 85, 80 ) muss der Beschwerdeführer bereits während des Ausgangsverfahrens alle prozessualen Möglichkeiten ausschöpfen, um den Verfassungsverstoß zu verhindern oder die geschehene Grundrechtsverletzung zu beseitigen (vgl. BVerfGE 22, 287 ; 81, 97 ; 112, 50 ).
  • BGH, 28.03.1984 - IVb ZR 58/82

    Wirksamkeit einer in zulässiger Weise eingelegten unselbständigen

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2006 - 1 BvR 2483/05
    a) Durch die Anschlussberufung (§ 524 ZPO) kann der Beschwerdeführer - obwohl für ihn weder die Berufungssumme erreicht noch die Berufung zugelassen ist (vgl. § 511 Abs. 2 ZPO) - eine Überprüfung des ihn belastenden Teils des erstinstanzlichen Urteils herbeiführen (vgl. BGH, NJW 1984, S. 2951 ).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2006 - 1 BvR 2483/05
    Im Rahmen des Zumutbaren (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 85, 80 ) muss der Beschwerdeführer bereits während des Ausgangsverfahrens alle prozessualen Möglichkeiten ausschöpfen, um den Verfassungsverstoß zu verhindern oder die geschehene Grundrechtsverletzung zu beseitigen (vgl. BVerfGE 22, 287 ; 81, 97 ; 112, 50 ).
  • BGH, 22.12.1964 - Ia ZR 237/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2006 - 1 BvR 2483/05
    In dieser Hinsicht unterscheidet sich die Anschlussberufung nicht von der Nebenintervention (§ 66 ZPO), die durch eine - vom Nebenintervenienten nicht zu verhindernde - Klagerücknahme beendet wird (vgl. BGH, NJW 1965, S. 760).
  • BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64

    Betheldiener

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2006 - 1 BvR 2483/05
    Im Rahmen des Zumutbaren (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 85, 80 ) muss der Beschwerdeführer bereits während des Ausgangsverfahrens alle prozessualen Möglichkeiten ausschöpfen, um den Verfassungsverstoß zu verhindern oder die geschehene Grundrechtsverletzung zu beseitigen (vgl. BVerfGE 22, 287 ; 81, 97 ; 112, 50 ).
  • VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 16/13

    Gesetzlicher Richter; Anschlussrevision; unselbständiger Rechtsbehelf;

    Eine solche Möglichkeit ist vorliegend die - nicht von einer Zulassung durch das Berufungsgericht abhängige - Anschlussrevision zum Bundesgerichtshof nach § 554 ZPO, mit welcher der Beschwerdeführer, wie er vorträgt, seinen Zinsanspruch im Rahmen des von der Beklagten angestrengten Revisionsverfahrens weiterverfolgt (vgl. zur parallelen Situation bei der Anschlussberufung nach § 524 ZPO: Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 9. Januar 2006 - 1 BvR 2483/05 -, NJW 2006, 1505).

    Wäre in einem solchen Fall zwischenzeitlich die Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen die mit der Anschlussrevision (vergeblich) angegriffene Entscheidung abgelaufen, so könnte der Beschwerdeführer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen; die Fristversäumung wäre ihm nicht vorwerfbar, weil er nach dem Subsidiaritätsgrundsatz den Versuch unternehmen musste, die geltend gemachte Grundrechtsverletzung durch Einlegung der Anschlussrevision zu beheben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Januar 2006, a. a. O.).

  • BVerfG, 08.12.2009 - 1 BvR 829/09

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Möglichkeit der Korrektur einer

    Ihr war die Einlegung der Anschlussberufung auch zumutbar (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Januar 2006 - 1 BvR 2483/05 -, NJW 2006, S. 1505).
  • OLG Schleswig, 06.07.2017 - 5 U 24/17

    Erfolgreiche positive Feststellungsklage in erster Instanz: Notwendigkeit der

    Überdies hat die Beklagte ihre Berufung ausdrücklich auf die Unzulässigkeit der Feststellungsklage gestützt, so dass es dem Kläger möglich und auch zumutbar gewesen wäre (vgl. zur Zumutbarkeit der Anschlussberufung auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Januar 2006 - 1 BvR 2483/05, juris Rn. 10), innerhalb der Frist des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO die Klagerweiterung im Wege der Anschlussberufung geltend zu machen.
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