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   BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 2487/94   

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BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 2487/94 (https://dejure.org/1998,1787)
BVerfG, Entscheidung vom 25.08.1998 - 1 BvR 2487/94 (https://dejure.org/1998,1787)
BVerfG, Entscheidung vom 25. August 1998 - 1 BvR 2487/94 (https://dejure.org/1998,1787)
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Rundfunkräte ohne Sinti und Roma

Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, keine Grundrechtsberechtigung der gesellschaftlichen Gruppen;

Art. 3 GG;

§ 93 Abs. 3 BVerfGG

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Telemedicus

    Aufsichtsgremien des Rundfunks

  • Telemedicus

    Aufsichtsgremien des Rundfunks

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung des Rundfunkgesetzgebers in Bund und Ländern zur Berücksichtigung des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma bei der Zusammensetzung der gesellschaftlichen Aufsichtsgremien der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten und verschiedener Landesmedienanstalten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 175
  • ZUM 1998, 1030
  • afp 1998, 617
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85

    6. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 2487/94
    Nicht dagegen soll sie es den Gruppen erlauben, ihre spezifischen Interessen im Rundfunk geltend zu machen (vgl. BVerfGE 83, 238 ).

    Da es bei der Bildung der Aufsichtsgremien um die in Frage kommenden Personengruppen geht, gilt, daß Art. 3 Abs. 1 GG dann verletzt ist, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 83, 238 ).

  • BVerfG, 02.04.1963 - 2 BvL 22/60

    Verkündungszeitpunkt

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 2487/94
    Daß andere, hier nicht zur inhaltlichen Prüfung stehende Landesgesetze die genannten Minderheiten berücksichtigt haben, ändert daran nichts, weil zur Gleichbehandlung nur der jeweilige Gesetzgeber in seinem Herrschaftsbereich verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 10, 354 ; 16, 6 ).
  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 2487/94
    Daß andere, hier nicht zur inhaltlichen Prüfung stehende Landesgesetze die genannten Minderheiten berücksichtigt haben, ändert daran nichts, weil zur Gleichbehandlung nur der jeweilige Gesetzgeber in seinem Herrschaftsbereich verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 10, 354 ; 16, 6 ).
  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvR 6/56

    Unterschriftenquorum für Wahlvorschläge

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 2487/94
    Auf die Inhaltsgleichheit der angegriffenen Norm, nicht auf die Gesetzesänderung im übrigen stellt das Bundesverfassungsgericht aber bei der Fristwahrung nach § 93 Abs. 3 BVerfGG ab (vgl. BVerfGE 6, 121 ; 11, 255 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 527/80

    Bedeutung des Gleichheitssatzes - Eltern - Personenstand - Einkommensbesteuerung

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 2487/94
    Beschwerdefähig ist jedoch nur ein in Kraft befindliches Gesetz, nicht ein Gesetzentwurf (vgl. BVerfGE 1, 396 ; 68, 143 ).
  • BVerfG, 30.11.1989 - 1 BvR 756/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zusammensetzung von Rundfunkrat und

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 2487/94
    Deswegen hat das Bundesverfassungsgericht einen aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG folgenden Anspruch gesellschaftlicher Gruppen auf Vertretung in den Aufsichtsgremien des Rundfunks stets abgelehnt (Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. November 1995, NVwZ 1996, S. 781; Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. Februar 1992, NVwZ 1992, S. 766; Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats vom 30. November 1989 - 1 BvR 756/88 und 902/88 - Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. Juli 1989 - 1 BvR 327/86 -).
  • BVerfG, 05.07.1960 - 1 BvR 232/58

    Frist zur Erhebung der Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen eine unverändert

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 2487/94
    Auf die Inhaltsgleichheit der angegriffenen Norm, nicht auf die Gesetzesänderung im übrigen stellt das Bundesverfassungsgericht aber bei der Fristwahrung nach § 93 Abs. 3 BVerfGG ab (vgl. BVerfGE 6, 121 ; 11, 255 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.07.1952 - 1 BvF 1/52

    Deutschlandvertrag

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 2487/94
    Beschwerdefähig ist jedoch nur ein in Kraft befindliches Gesetz, nicht ein Gesetzentwurf (vgl. BVerfGE 1, 396 ; 68, 143 ).
  • BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 2172/96

    Aufzeichnungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 2487/94
    Aus der bisherigen Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 95, 220 ; Beschluß vom 20. Februar 1998 - 1 BvR 661/94 -, Umdruck S. 22 ff.) ergibt sich aber, daß Personen oder Vereinigungen, die sich in keiner Weise programmlich im Rundfunk betätigen oder um eine Rundfunklizenz bewerben, nicht Träger des Grundrechts der Rundfunkfreiheit sind.
  • BVerfG, 13.02.1992 - 1 BvR 1626/89

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Zusammensetzung des Rundfunkrates in Hessen

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 2487/94
    Deswegen hat das Bundesverfassungsgericht einen aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG folgenden Anspruch gesellschaftlicher Gruppen auf Vertretung in den Aufsichtsgremien des Rundfunks stets abgelehnt (Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. November 1995, NVwZ 1996, S. 781; Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. Februar 1992, NVwZ 1992, S. 766; Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats vom 30. November 1989 - 1 BvR 756/88 und 902/88 - Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. Juli 1989 - 1 BvR 327/86 -).
  • BVerfG, 31.07.1989 - 1 BvR 327/86
  • BVerfG, 07.11.1995 - 1 BvR 209/93

    Zusammensetzung des Rundfunkrates beim NDR

  • BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94

    'extra-radio'

  • BVerfG, 09.01.1962 - 1 BvR 662/59

    Fristbeginn für Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen und

  • StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13

    Spielhallen

    Daher ist bei Zustimmungsgesetzen für den Beginn der Frist des § 56 Abs. 4 StGHG der Tag des Inkrafttretens des Staatsvertrages maßgeblich (so wohl auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25.8.1998 - 1 BvR 2487/94 -, Juris Rn. 5).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.07.1999 - LVG 20/97

    Verstoß des Art. 1 § 1 Nr. 4 Haushaltsbegleitgesetz (HBeglG) 1997 gegen Art. 87

    Die 1. Kammer des 1. Senats hat die Jahresfrist auch einzuhalten verlangt, wenn gerügt wird, der Gesetzgeber habe von Verfassungs wegen ergänzende Bestimmungen zu einer bestehenden Regelung zu erlassen (BVerfG, Beschl. v. 25.8.1998 - 1 BvR 2487/94 -, JURIS).
  • VerfG Brandenburg, 29.08.2002 - VfGBbg 15/02

    Regel-Mindesteinwohnerzahl für amtsangehörige Gemeinden

    Jedenfalls aber kann sich ein Beschwerdeführer von Verfassungs wegen allenfalls dann auf ein gesetzgeberisches Versäumnis, etwa im Sinne einer Unvollständigkeit der getroffenen Regelung (zur Unterscheidung vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 25.8.1998 - 1 BvR 2487/94 -, NVwZ 1999, 175; van den Hövel, Zulässigkeits- und Zulassungsprobleme der Verfassungsbeschwerde gegen Gesetze, 1990, S. 66) berufen, wenn ein Verfassungsauftrag zu einem Tätigwerden (oder zu einem weitergehenden Tätigwerden) des Gesetzgebers bestand (vgl. Maunz, in: Maunz/Dürig, Grundgesetzkommentar, Art. 93 Rn. 69; Schmidt-Bleibtreu, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/ Klein/Ulsamer, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, § 90 Rn. 112).
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