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   BVerfG, 25.11.2009 - 1 BvR 2515/09   

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https://dejure.org/2009,2731
BVerfG, 25.11.2009 - 1 BvR 2515/09 (https://dejure.org/2009,2731)
BVerfG, Entscheidung vom 25.11.2009 - 1 BvR 2515/09 (https://dejure.org/2009,2731)
BVerfG, Entscheidung vom 25. November 2009 - 1 BvR 2515/09 (https://dejure.org/2009,2731)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO; Artt. 3 Abs. 1, 20 Abs. 3, 19 Abs. 4 GG; §§ 172 Abs. 3, 73a SGG

  • Bundesverfassungsgericht

    Teils im Hinblick auf das Substantiierungserfordernis des § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe in einem sozialgerichtlichen Verfahren - zur Frage, ob im Prozesskostenhilfeverfahren über eine ...

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung einer Verfassungsbeschwerde; Kompetenz des Bundesverfassungsgerichts zur Prüfung der den Fachgerichten obliegenden Feststellung, der Würdigung des Sachverhalts und der Anwendung des einfachgesetzlichen Rechts

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nicht immer Anspruch gegen Grundsicherungsträger auf Übernahme von Renovierungskosten; anfängliche und laufende Schönheitsreparaturen; Bewohnbarkeit; Senkung von Aufwendungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 22 Abs. 1 S. 1; SGG § 73a; ZPO § 114 S. 1
    Anforderungen an die Beschwerdebegründung einer Verfassungsbeschwerde; Kompetenz des Bundesverfassungsgerichts zur Prüfung der den Fachgerichten obliegenden Feststellung und der Würdigung des Sachverhalts und der Anwendung des einfachgesetzlichen Rechts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe bei Ablehnung von SGB II-Leistungen für Schönheitsreparaturen nicht zur Entscheidung angenommen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Prozesskostenhilfe für Schönheitsreparaturen auf Hartz IV

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2009 - 1 BvR 2515/09
    Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, denn die von ihr aufgeworfenen Fragen sind in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerfGE 81, 347 [356 ff.]).

    Weder das Sozialgericht noch das Landessozialgericht haben die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung im Sinne von § 73a SGG in Verbindung mit § 114 Satz 1 ZPO überspannt und dadurch den Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, verfehlt (vgl. zu diesen Anforderungen BVerfGE 81, 347 [358]; stRspr).

    a) Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführer hat das Sozialgericht nicht über eine schwierige, bislang ungeklärte Rechtsfrage im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden (vgl. insoweit BVerfGE 81, 347 [359]), indem es einen Anspruch der Beschwerdeführer auf Leistungen für die Renovierung ihrer Küche mit der Begründung verneint hat, es fehle an einer wirksamen mietvertraglichen Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen und es lägen auch keine besonderen Umstände vor, die eine Übernahme der Kosten trotz fehlender mietvertraglicher Pflichten rechtfertigen könnten.

  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 49/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kosten der Einzugsrenovierung als

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2009 - 1 BvR 2515/09
    Hinsichtlich der Kosten für eine Einzugsrenovierung hat es entschieden, dass diese auch dann nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II zu decken sind, wenn es an einer mietvertraglichen Vereinbarung fehlt, sie jedoch zur Herstellung der "Bewohnbarkeit" der Unterkunft erforderlich und angemessen sind und nicht anderweitig gedeckt werden können (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - B 4 AS 49/07 R -, juris, Rn. 25 f.).

    Hinsichtlich der "Bewohnbarkeit" der Wohnung hat es auf einen einfachen Ausstattungsgrad oder auf einen Ausstattungsstandard im unteren Wohnungssegment abgestellt (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - B 4 AS 49/07 R -, juris, Rn. 28).

  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 26.88

    Sozialhilfe - Unterkunftskosten - Aufwendungen von Schönheitsreparaturen -

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2009 - 1 BvR 2515/09
    Das Bundessozialgericht ist zunächst davon ausgegangen, dass eine Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen oder zur Zahlung monatlicher Zuschläge mietvertraglich vereinbart worden und zivilrechtlich wirksam sein muss, damit es sich um Kosten der Unterkunft im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II handelt (vgl. BSG, Urteil vom 19. März 2008 - B 11b AS 31/06 R -, juris, Rn. 17; vgl. auch BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 48/08 R -, juris, Rn. 16, 19, sowie zur Rechtslage nach dem Bundessozialhilfegesetz [BSHG] BVerwGE 90, 160 [161]).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2009 - 1 BvR 2515/09
    Die Begründung einer Verfassungsbeschwerde muss substantiiert aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidiert (vgl. BVerfGE 108, 370 [386]).
  • BVerfG, 05.05.2009 - 1 BvR 255/09

    Keine Verletzung der Rechtsschutzgleichheit durch Verweigerung von PKH bei

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2009 - 1 BvR 2515/09
    Ob diese Auffassung zutreffend ist, hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht zu prüfen, weil es um eine den Fachgerichten obliegende Feststellung und Würdigung des Sachverhalts und die Anwendung des einfachgesetzlichen Rechts geht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. Mai 2009 - 1 BvR 255/09 -, juris, Rn. 4).
  • BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 31/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Schönheitsreparaturen -

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2009 - 1 BvR 2515/09
    Das Bundessozialgericht ist zunächst davon ausgegangen, dass eine Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen oder zur Zahlung monatlicher Zuschläge mietvertraglich vereinbart worden und zivilrechtlich wirksam sein muss, damit es sich um Kosten der Unterkunft im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II handelt (vgl. BSG, Urteil vom 19. März 2008 - B 11b AS 31/06 R -, juris, Rn. 17; vgl. auch BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 48/08 R -, juris, Rn. 16, 19, sowie zur Rechtslage nach dem Bundessozialhilfegesetz [BSHG] BVerwGE 90, 160 [161]).
  • BSG, 28.07.2009 - B 14 AS 8/09 BH
    Auszug aus BVerfG, 25.11.2009 - 1 BvR 2515/09
    Zuletzt hat das Bundessozialgericht klargestellt, dass eine aufgrund einer unwirksamen Vereinbarung getätigte Zahlung nicht angemessen im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist und die entsprechenden Kosten nur unter den Voraussetzungen des § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II übergangsweise zu übernehmen sind (vgl. die Pressemitteilung zum Urteil vom 22. September 2009 - B 14 AS 8/09 R -, abrufbar unter www. bundessozialgericht. de).
  • BVerfG, 21.11.2008 - 1 BvR 2504/06

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2009 - 1 BvR 2515/09
    b) Das Sozialgericht hat keine unzulässige Beweisantizipation vorgenommen und über das Prozesskostenhilfegesuch entschieden, obwohl noch entscheidungserhebliche Tatsachen durch Beweisaufnahme aufzuklären gewesen wären (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. November 2008 - 1 BvR 2504/06 -, juris, Rn. 13 m. w. N.).
  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2009 - 1 BvR 2515/09
    Soweit das Bundesverfassungsgericht bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe formuliert hat, muss anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden, inwieweit die in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte durch die angegriffenen Maßnahmen verletzt werden (vgl. BVerfGE 101, 331 [346]; - 102, 147 [164]).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2009 - 1 BvR 2515/09
    Soweit das Bundesverfassungsgericht bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe formuliert hat, muss anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden, inwieweit die in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte durch die angegriffenen Maßnahmen verletzt werden (vgl. BVerfGE 101, 331 [346]; - 102, 147 [164]).
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 48/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Neben- bzw Betriebskosten -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - L 20 AS 1078/09
  • SG Mainz, 12.12.2014 - S 3 AS 130/14

    Regelung der Unterkunftskosten im SGB II verfassungswidrig?

    Im Nichtannahmebeschluss vom 25.11.2009 (1 BvR 2515/09 - Rn. 7) führt die 2. Kammer des 1. Senats des BVerfG an, dass sich aus der bisherigen Rechtsprechung des BSG ergebe, dass es sich bei den Kosten für Renovierungsarbeiten, die während eines laufenden Mietverhältnisses vorgenommen werden, nicht um angemessene Kosten der Unterkunft im Sinne von § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II handele, wenn der Hilfebedürftige hierzu nach dem Mietvertrag nicht wirksam verpflichtet sei und sie auch nicht zur Aufrechterhaltung der Bewohnbarkeit der Wohnung erforderlich seien.
  • SG Mainz, 12.12.2014 - S 3 AS 370/14

    Regelung der Unterkunftskosten im SGB II verfassungswidrig?

    Im Nichtannahmebeschluss vom 25.11.2009 (1 BvR 2515/09 - Rn. 7) führt die 2. Kammer des 1. Senats des BVerfG an, dass sich aus der bisherigen Rechtsprechung des BSG ergebe, dass es sich bei den Kosten für Renovierungsarbeiten, die während eines laufenden Mietverhältnisses vorgenommen werden, nicht um angemessene Kosten der Unterkunft im Sinne von § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II handele, wenn der Hilfebedürftige hierzu nach dem Mietvertrag nicht wirksam verpflichtet sei und sie auch nicht zur Aufrechterhaltung der Bewohnbarkeit der Wohnung erforderlich seien.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2010 - L 1 AS 164/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Für die erste Alternative genügt, dass der Vermieter den Anspruch geltend macht und nicht offensichtlich ist, dass ein solcher Anspruch nicht besteht, (vgl dazu BVerfG Beschl. vom 25.11.2009, Az 1 BvR 2515/09).

    Vor diesem komplexen Hintergrund hätte das SG über den streitigen Anspruch nicht bereits im PKH-Verfahren abschließend befinden dürfen (anders bei einfach gelagertem Sachverhalt, vgl BVerfG Beschl. vom 25.11.2009, Az 1 BvR 2515/09).

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