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   BVerfG, 05.01.2004 - 1 BvR 2518/03   

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https://dejure.org/2004,5923
BVerfG, 05.01.2004 - 1 BvR 2518/03 (https://dejure.org/2004,5923)
BVerfG, Entscheidung vom 05.01.2004 - 1 BvR 2518/03 (https://dejure.org/2004,5923)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Januar 2004 - 1 BvR 2518/03 (https://dejure.org/2004,5923)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 762
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.10.2003 - III ZR 106/03

    Verfassungsmäßigkeit der Haftung für Gewinnzusagen

    Auszug aus BVerfG, 05.01.2004 - 1 BvR 2518/03
    a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Oktober 2003 - III ZR 106/03 -,.

    Die Verfassungsbeschwerde betrifft § 661 a BGB in der Auslegung durch die Zivilgerichte, insbesondere durch das angegriffene Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Oktober 2003 (NJW 2003, S. 3620).

  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92

    Kind als Schaden

    Auszug aus BVerfG, 05.01.2004 - 1 BvR 2518/03
    Der Verfassungsbeschwerde kommt grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung nicht zu, weil die für ihre Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen durch das Bundesverfassungsgericht schon geklärt sind (vgl. BVerfGE 91, 335 ; 96, 375 ; 104, 337 ).
  • BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 1279/94

    Punitive Damages

    Auszug aus BVerfG, 05.01.2004 - 1 BvR 2518/03
    Der Verfassungsbeschwerde kommt grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung nicht zu, weil die für ihre Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen durch das Bundesverfassungsgericht schon geklärt sind (vgl. BVerfGE 91, 335 ; 96, 375 ; 104, 337 ).
  • BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99

    Schächten

    Auszug aus BVerfG, 05.01.2004 - 1 BvR 2518/03
    Der Verfassungsbeschwerde kommt grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung nicht zu, weil die für ihre Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen durch das Bundesverfassungsgericht schon geklärt sind (vgl. BVerfGE 91, 335 ; 96, 375 ; 104, 337 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 05.01.2004 - 1 BvR 2518/03
    Die mit ihr erhobenen Rügen geben keinen Anlass, insbesondere die Beurteilung des Bundesgerichtshofs, die maßgeblich auf der einfachrechtlichen, vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht zu überprüfenden (vgl. BVerfGE 18, 85 ; stRspr) Einordnung des § 661 a BGB beruht, verfassungsrechtlich zu beanstanden.
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