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   BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04   

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https://dejure.org/2006,35
BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04 (https://dejure.org/2006,35)
BVerfG, Entscheidung vom 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04 (https://dejure.org/2006,35)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Mai 2006 - 1 BvR 2530/04 (https://dejure.org/2006,35)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch lediglich eingeschränkten Rechtsschutz eines Rechtsanwalts gegen eine ihn nicht berücksichtigende Entscheidung über die Bestellung zum Insolvenzverwalter

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanspruch des Bewerbers um das Amt eines Insolvenzverwalters auf fehlerfreie Ausübung des Auswahlermessens nach§ 56 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO); Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Insolvenzgerichts; Anfechtung von Justizverwaltungsakten; Gerichtliche Überprüfung ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Rechtsschutz gegen die Bestellung eines Mitbewerbers zum Insolvenzverwalter

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Rechtsschutz bei der Bestellung eines Insolvenzverwalters

  • zvi-online.de

    InsO § 56; GG Art. 3, 12, 14, 19 Abs. 4
    Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen die Bestellung eines Mitbewerbers zum Insolvenzverwalter

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zum Rechtsschutz gegen die Bestellung eines Konkurrenten zum Insolvenzverwalter

  • Judicialis

    GG Art. 3; ; GG Art. 12; ; GG Art. 14; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; InsO § 56 Abs. 1
    Gerichtliche Überprüfung der Entscheidung über die Auswahl des Insolvenzverwalters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsanspruch auf fehlerfreie Ausübung des Auswahlermessens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Rechtsschutz gegen die Bestellung eines Konkurrenten zum Insolvenzverwalter

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Rechtsschutz gegen die Bestellung eines Konkurrenten zum Insolvenzverwalter

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Rechtsschutz gegen die Bestellung eines Konkurrenten zum Insolvenzverwalter

Besprechungen u.ä.

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 116, 1
  • NJW 2006, 2613
  • ZIP 2006, 1355
  • MDR 2007, 183
  • NVwZ 2006, 1156 (Ls.)
  • NZI 2006, 453
  • NZI 2007, 12
  • WM 2006, 1487
  • DVBl 2006, 1173
  • BB 2006, 1702
 
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Wird zitiert von ... (163)

  • BGH, 07.04.2016 - VII ZR 56/15

    Bauvertrag: Einbeziehung einer insolvenzabhängigen Lösungsklausel; Vereinbarung

    Vorrangiger Zweck des Insolvenzverfahrens ist damit unter Berücksichtigung der Lage des Schuldners die bestmögliche Befriedigung der Forderungen der Gläubiger, die auch im Rahmen der Zwangsvollstreckung als private vermögenswerte Rechte von Art. 14 Abs. 1 GG geschützt sind (BVerfGE 116, 1, 13, juris Rn. 34).
  • BGH, 24.01.2018 - VII ZB 21/17

    Hartz-IV-Nachzahlungen dürfen nicht gepfändet werden

    Denn das nach Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Recht des Gläubigers an der Durchsetzung einer titulierten Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung (vgl. BVerfG, NJW-RR 2010, 1063, 1064, juris Rn. 12; BVerfGE 116, 1, 13, juris Rn. 34) findet seine Grenze in dem durch Art. 1 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 20 Abs. 1 GG geschützten Anspruch des Schuldners auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, der durch die Pfändungsschutzbestimmungen in § 850k Abs. 4 ZPO, § 54 Abs. 4 SGB I, § 850c ZPO verfassungskonform ausgestaltet worden ist.
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Der Einzelne kann sich auf die Rechtsschutzgarantie nur berufen, wenn er die Verletzung einer Rechtsposition geltend macht, die ihm die Rechtsordnung gewährt (vgl. BVerfGE 113, 273 [310]; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Mai 2006 - 1 BvR 2530/04 -, BB 2006, S. 1702 [1703]).

    Insofern verfügt jeder Mitbewerber über ein subjektives Recht, für das effektiver Rechtsschutz gewährleistet werden muss (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Mai 2006 - 1 BvR 2530/04 -, BB 2006, S. 1702 [1703]).

    Einzubeziehen ist das Interesse des Rechtsuchenden an einem effektiven Schutz seiner subjektiven Rechte (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Mai 2006 - 1 BvR 2530/04 -, BB 2006, S. 1702 [1706]).

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