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   BVerfG, 26.12.2013 - 1 BvR 2531/12   

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BVerfG, 26.12.2013 - 1 BvR 2531/12 (https://dejure.org/2013,41960)
BVerfG, Entscheidung vom 26.12.2013 - 1 BvR 2531/12 (https://dejure.org/2013,41960)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Dezember 2013 - 1 BvR 2531/12 (https://dejure.org/2013,41960)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Versagung von Prozesskostenhilfe für Amtshaftungsverfahren wegen Menschenwürdeverletzung nicht mit Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 S 1 iVm Art 20 Abs 3 GG) des Betroffenen vereinbar

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 S 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 114 S 1 ZPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Prozesskostenhilfe für Amtshaftungsverfahren wegen Menschenwürdeverletzung nicht mit Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 S 1 iVm Art 20 Abs 3 GG) des Betroffenen vereinbar

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde bzgl. Zurückweisung eines PKH-Antrags zur Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen wegen menschenunwürdiger Behandlung eines Strafgefangenen

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Prozesskostenhilfe für Amtshaftungsverfahren wegen Menschenwürdeverletzung nicht mit Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 S 1 iVm Art 20 Abs 3 GG) des Betroffenen vereinbar

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde bzgl. Zurückweisung eines PKH-Antrags zur Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen wegen menschenunwürdiger Behandlung eines Strafgefangenen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Prozesskostenhilfe bei Amtshaftungsklagen wegen Menschenwürdeverletzungen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    BVerfG - Prozesskostenhilfe bei Amtshaftungsklagen wegen Menschenwürdeverletzungen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verletzung der Menschenwürde - Entscheidung nicht im Verfahren um Prozesskostenhilfe

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Prozesskostenhilfe bei Amtshaftungsklagen wegen Menschenwürdeverletzungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zurückweisung eines PKH-Antrags bei sachlicher Unzuständigkeit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zurückweisung eines PKH-Antrags bei sachlicher Unzuständigkeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Über Entschädigungspflicht des Staates wegen Menschenwürdeverletzungen darf nicht bereits im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden werden - Ablehnung des Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen war nicht rechtmäßig ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 398
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 26.12.2013 - 1 BvR 2531/12
    Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen Fragen zu Inhalt und Reichweite des aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG folgenden Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit bereits geklärt (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Die Prüfung der Erfolgsaussichten soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das summarische Verfahren der Prozesskostenhilfe zu verlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Es läuft dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, wenn ein Fachgericht § 114 Satz 1 ZPO dahin auslegt, dass auch schwierige, noch nicht geklärte Rechtsfragen im Prozesskostenhilfeverfahren "durchentschieden" werden können (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit widerstrebt es daher, wenn ein Fachgericht § 114 Satz 1 ZPO dahin auslegt, dass es eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage, obwohl dies erheblichen Zweifeln begegnet, als einfach oder geklärt ansieht und sie deswegen bereits im Verfahren der Prozesskostenhilfe zum Nachteil des Unbemittelten beantwortet (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • BGH, 04.11.2004 - III ZR 361/03

    Zu Entschädigungsansprüchen eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger

    Auszug aus BVerfG, 26.12.2013 - 1 BvR 2531/12
    Zwar ist in der einfachgerichtlichen Rechtsprechung abstrakt hinreichend geklärt, dass wie bei Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auch bei Verletzungen der Menschenwürde nicht in jedem Falle eine Wiedergutmachung durch Geldentschädigung auszugleichen ist, wenn die Beeinträchtigung auch in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann, und dies bei Verletzungen der Menschenwürde nicht anders als beim allgemeinen Persönlichkeitsrecht insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie vom Grad seines Verschuldens abhängt (vgl. BGHZ 161, 33 ).

    Anders allerdings als etwa in Fällen der menschenunwürdigen Haftunterbringung, bezüglich derer in obergerichtlichen Entscheidungen bereits vielfach konkrete Maßgaben aufgestellt worden sind, aufgrund welcher Haftbedingungen und bei welcher Unterbringungsdauer eine Entschädigung zu gewähren ist (vgl. etwa BGHZ 161, 33; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Juli 2005 - 12 U 300/04 -, NJW-RR 2005, S. 1267 sowie insbesondere OLG Hamm, Urteil vom 18. Februar 2009 - 11 U 88/08 -, juris; OLG Hamm, Urteil vom 29. September 2010 - 11 U 367/09, I-11 U 367/09 -, juris; Urteil vom 8. April 2011 - 11 U 76/09, I-11 U 76/09 -, juris), gibt es zur Frage der Entschädigungspflicht in der konkret vorliegenden Konstellation noch keine derartige obergerichtliche Rechtsprechung, die zur abschließenden Bewertung bereits im summarischen Verfahren vergleichend herangezogen werden könnte.

    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass gerade in Fällen der Menschenwürdeverletzung die entschädigungspflichtige Erheblichkeitsschwelle generell niedriger anzusetzen ist als bei bloßen Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (vgl. BGHZ 161, 33 ), eine Geldentschädigung mithin noch regelmäßiger auch bei kurzer Dauer geboten ist und deren Ablehnung damit einer besonders intensiven Prüfung und Abwägungsentscheidung bedarf.

  • BVerfG, 29.05.2006 - 1 BvR 430/03

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung von Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 26.12.2013 - 1 BvR 2531/12
    Ein solcher Verstoß ist erst recht anzunehmen, wenn das Fachgericht bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von der Auffassung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der herrschenden Meinung in der Literatur abweicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. Mai 2006 - 1 BvR 430/03 -, juris Rn. 17).
  • OLG Hamm, 29.09.2010 - 11 U 367/09

    Schuldhafte Amtspflichtverletzung eines beklagten Landes i.S.d. § 839 Abs. 1 BGB

    Auszug aus BVerfG, 26.12.2013 - 1 BvR 2531/12
    Anders allerdings als etwa in Fällen der menschenunwürdigen Haftunterbringung, bezüglich derer in obergerichtlichen Entscheidungen bereits vielfach konkrete Maßgaben aufgestellt worden sind, aufgrund welcher Haftbedingungen und bei welcher Unterbringungsdauer eine Entschädigung zu gewähren ist (vgl. etwa BGHZ 161, 33; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Juli 2005 - 12 U 300/04 -, NJW-RR 2005, S. 1267 sowie insbesondere OLG Hamm, Urteil vom 18. Februar 2009 - 11 U 88/08 -, juris; OLG Hamm, Urteil vom 29. September 2010 - 11 U 367/09, I-11 U 367/09 -, juris; Urteil vom 8. April 2011 - 11 U 76/09, I-11 U 76/09 -, juris), gibt es zur Frage der Entschädigungspflicht in der konkret vorliegenden Konstellation noch keine derartige obergerichtliche Rechtsprechung, die zur abschließenden Bewertung bereits im summarischen Verfahren vergleichend herangezogen werden könnte.
  • OLG Frankfurt, 19.10.2012 - 15 W 69/12
    Auszug aus BVerfG, 26.12.2013 - 1 BvR 2531/12
    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 19. Oktober 2012 - 15 W 69/12 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.
  • OLG Hamm, 08.04.2011 - 11 U 76/09

    Ansprüche eines Gefangenen wegen menschenunwürdiger Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 26.12.2013 - 1 BvR 2531/12
    Anders allerdings als etwa in Fällen der menschenunwürdigen Haftunterbringung, bezüglich derer in obergerichtlichen Entscheidungen bereits vielfach konkrete Maßgaben aufgestellt worden sind, aufgrund welcher Haftbedingungen und bei welcher Unterbringungsdauer eine Entschädigung zu gewähren ist (vgl. etwa BGHZ 161, 33; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Juli 2005 - 12 U 300/04 -, NJW-RR 2005, S. 1267 sowie insbesondere OLG Hamm, Urteil vom 18. Februar 2009 - 11 U 88/08 -, juris; OLG Hamm, Urteil vom 29. September 2010 - 11 U 367/09, I-11 U 367/09 -, juris; Urteil vom 8. April 2011 - 11 U 76/09, I-11 U 76/09 -, juris), gibt es zur Frage der Entschädigungspflicht in der konkret vorliegenden Konstellation noch keine derartige obergerichtliche Rechtsprechung, die zur abschließenden Bewertung bereits im summarischen Verfahren vergleichend herangezogen werden könnte.
  • OLG Bremen, 10.01.1991 - 5 WF 165/90

    Internationale Zuständigkeit eines Gerichts für die Scheidung einer Ehe;

    Auszug aus BVerfG, 26.12.2013 - 1 BvR 2531/12
    Soweit das Oberlandesgericht in seiner ablehnenden Entscheidung hilfsweise darauf abstellt, dass jedenfalls nicht die sachliche Zuständigkeit des Landgerichts begründet gewesen wäre, so weicht das Oberlandesgericht damit - unbeschadet der strittigen Frage, ob nicht auch im Prozesskostenhilfeverfahren im Hinblick auf die sachliche Zuständigkeit und die insofern geltende Streitwertgrenze allein auf die tatsächlich beabsichtigte Klage abzustellen ist (vgl. zum Streitstand: Bork, in: Stein/Jonas, ZPO, Bd. 2, 22. Aufl. 2004, § 117 Rn. 10) - jedenfalls von der in Rechtsprechung und Literatur soweit ersichtlich einhellig vertretenen Auffassung ab, dass eine Ablehnung eines Prozesskostenhilfegesuchs aus Gründen der sachlichen Unzuständigkeit nur dann in Betracht kommt, wenn das mit dem Prozesskostenhilfegesuch befasste Gericht zuvor die Stellung eines Verweisungsantrags angeregt hat und der Antragsteller dieser Anregung nicht nachgekommen ist (vgl. etwa OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26. Juni 1989 - 2 W 18/89 -, NJW-RR 1990, S. 575; OLG Bremen, Beschluss vom 10. Januar 1991 - 5 WF 165/90 -, FamRZ 1992, S. 962 f.; Bork, in: Stein/Jonas, ZPO, Bd. 2, 22. Aufl. 2004, § 117 Rn. 8 m.w.N.; Geimer, in: Zöller, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 114 Rn. 22a m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 19.07.2005 - 12 U 300/04

    Amtshaftung: Geldentschädigungsanspruch wegen rechtswidriger Unterbringung eines

    Auszug aus BVerfG, 26.12.2013 - 1 BvR 2531/12
    Anders allerdings als etwa in Fällen der menschenunwürdigen Haftunterbringung, bezüglich derer in obergerichtlichen Entscheidungen bereits vielfach konkrete Maßgaben aufgestellt worden sind, aufgrund welcher Haftbedingungen und bei welcher Unterbringungsdauer eine Entschädigung zu gewähren ist (vgl. etwa BGHZ 161, 33; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Juli 2005 - 12 U 300/04 -, NJW-RR 2005, S. 1267 sowie insbesondere OLG Hamm, Urteil vom 18. Februar 2009 - 11 U 88/08 -, juris; OLG Hamm, Urteil vom 29. September 2010 - 11 U 367/09, I-11 U 367/09 -, juris; Urteil vom 8. April 2011 - 11 U 76/09, I-11 U 76/09 -, juris), gibt es zur Frage der Entschädigungspflicht in der konkret vorliegenden Konstellation noch keine derartige obergerichtliche Rechtsprechung, die zur abschließenden Bewertung bereits im summarischen Verfahren vergleichend herangezogen werden könnte.
  • OLG Saarbrücken, 26.06.1989 - 2 W 18/89
    Auszug aus BVerfG, 26.12.2013 - 1 BvR 2531/12
    Soweit das Oberlandesgericht in seiner ablehnenden Entscheidung hilfsweise darauf abstellt, dass jedenfalls nicht die sachliche Zuständigkeit des Landgerichts begründet gewesen wäre, so weicht das Oberlandesgericht damit - unbeschadet der strittigen Frage, ob nicht auch im Prozesskostenhilfeverfahren im Hinblick auf die sachliche Zuständigkeit und die insofern geltende Streitwertgrenze allein auf die tatsächlich beabsichtigte Klage abzustellen ist (vgl. zum Streitstand: Bork, in: Stein/Jonas, ZPO, Bd. 2, 22. Aufl. 2004, § 117 Rn. 10) - jedenfalls von der in Rechtsprechung und Literatur soweit ersichtlich einhellig vertretenen Auffassung ab, dass eine Ablehnung eines Prozesskostenhilfegesuchs aus Gründen der sachlichen Unzuständigkeit nur dann in Betracht kommt, wenn das mit dem Prozesskostenhilfegesuch befasste Gericht zuvor die Stellung eines Verweisungsantrags angeregt hat und der Antragsteller dieser Anregung nicht nachgekommen ist (vgl. etwa OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26. Juni 1989 - 2 W 18/89 -, NJW-RR 1990, S. 575; OLG Bremen, Beschluss vom 10. Januar 1991 - 5 WF 165/90 -, FamRZ 1992, S. 962 f.; Bork, in: Stein/Jonas, ZPO, Bd. 2, 22. Aufl. 2004, § 117 Rn. 8 m.w.N.; Geimer, in: Zöller, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 114 Rn. 22a m.w.N.).
  • BVerfG, 04.05.2015 - 1 BvR 2096/13

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung schließt gleichzeitige

    Dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit läuft es daher zuwider, wenn ein Fachgericht § 114 Satz 1 ZPO dahin auslegt, dass es eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage als einfach oder geklärt ansieht, obwohl dies erheblichen Zweifeln begegnet, und sie bereits im Verfahren der Prozesskostenhilfe zum Nachteil unbemittelter Personen beantwortet (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Dezember 2013 - 1 BvR 2531/12 -, juris).
  • BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 2447/19

    Zulässige Vorabwürdigung der Erfolgsaussichten im Prozesskostenhilfeverfahren

    Die Fachgerichte dürfen Prozesskostenhilfe insbesondere dann nicht versagen, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Dezember 2013 - 1 BvR 2531/12 -, Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. September 2017 - 1 BvR 2443/16 -, Rn. 11).

    Auch wenn die Beurteilung der Erfolgsaussichten eine konkret abwägende Subsumtionsentscheidung erfordert, darf eine solche fachgerichtliche Voreinschätzung daher im Verfahren der Prozesskostenhilfe Berücksichtigung finden, soweit die generellen Maßstäbe dieser Abwägung hinreichend geklärt sind (vgl. in der Sache ähnlich BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Dezember 2013 - 1 BvR 2531/12 -, Rn. 15).

  • VGH Bayern, 12.09.2018 - 11 C 17.1659

    Halter eines im öffentlichen Straßenraum abgestellten Lastkraftwagens

    Es trifft zwar zu, dass die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht in das Prozesskostenhilfeverfahren vorverlagert werden darf, da das Prozesskostenhilfeverfahren den Rechtsschutz nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen will (stRspr BVerfG, B.v. 13.3.1990 - 2 BvR 94/88 - BVerfGE 81, 347 = juris Rn. 26; B.v. 26.12.2013 - 1 BvR 2531/12 - EuGRZ 2014, 266 = juris Rn. 13).

    Dies verbietet jedoch nicht die gesetzlich (§ 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO) vorausgesetzte Prüfung, ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint, da der Unbemittelte nur einem Bemittelten gleichgestellt zu werden braucht, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (BVerfG, B.v. 13.3.1990 a.a.O. Rn. 25; B.v. 26.12.2013 a.a.O.).

  • LG Marburg, 22.09.2015 - 7 O 112/11

    Anspruch eines Strafgefangenen auf Geldentschädigung bei Fesselung während einer

    (BVerfG, Beschluss vom 26.12.2013 - 1 BvR 2531/12, BeckRS 2014, 46813; BGH NJW 05, 58, 59 [BGH 04.11.2004 - III ZR 361/03] ).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2016 - 18 W 83/15

    Loveparade-Zivilverfahren

    Die Rechtsschutzgleichheit verbiete auch, wie dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26.12.2013 - Az. 1 BvR 2531/12, zu entnehmen sei, ein Überspannen der Anforderungen an die Erfolgsaussichten.

    Etwas anderes ergibt sich nicht aus den von der Antragstellerin in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Kammerbeschluss vom 28.01.2013 - 1 BvR 274/12 und vom 26.12.2013 - 1 BvR 2531/12, zitiert nach juris).

  • VerfGH Berlin, 06.09.2017 - VerfGH 62/16

    Versagung von PKH aufgrund eigener, von höchstrichterlicher Rspr abweichender

    Es verkennt, dass das Prozesskostenhilfeverfahren den verfassungsrechtlich gebotenen Rechtsschutz nicht selbst bietet, sondern erst zugänglich macht und daher insbesondere nicht dazu dient, strittige Rechtsfragen zu klären (vgl. Beschluss vom 30. September 2014, a. a. O., Rn. 13; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 26. Dezember 2013 - 1 BvR 2531/12 -, juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 05.05.2014 - 12 ZB 14.701

    Einkommensprognose für die Bewilligung von Wohngeld

    Der solcherart verstandene Prozesskostenhilfeantrag der Klägerin ist jedoch unbegründet, da sie auch unter Berücksichtigung des spezifischen prozesskostenhilferechtlichen Erfolgsmaßstabs (vgl. hierzu aus jüngster Zeit BVerfG, B.v. 26.12.2013 - 1 BvR 2531/12 - EuGRZ 2014, 266 Rn. 13), keine Umstände vorgetragen hat, die die Annahme eines Berufungszulassungsgrunds im Sinne von § 124 Abs. 2 VwGO tragen würden.
  • VerfGH Berlin, 12.07.2017 - VerfGH 51/16

    Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Art 1ß Abs 1 VvB ) iVm dem

    Letzteres ist namentlich dann der Fall, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussichten gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO - hier in Verbindung mit § 166 VwGO - überspannt und verkennt, dass das Prozesskostenhilfeverfahren den verfassungsrechtlich gebotenen Rechtsschutz nicht selbst bietet, sondern erst zugänglich macht (Beschluss vom 30. September 2014, a. a. O., Rn. 13; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 26. Dezember 2013 - 1 BvR 2531/12 -, juris Rn. 13).
  • VerfGH Berlin, 12.05.2021 - VerfGH 16/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Für die Beurteilung der Erfolgschance kommt es nicht auf die Auffassung des Richters oder der Richterin, sondern auf jene des oder der verständigen, unbemittelten Rechtssuchenden an (Beschluss vom 12. Juli 2017 - VerfGH 51/16 - Rn. 12 und vom 6. September 2017 - VerfGH 62/16 - Rn. 17; die hier zitierten Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofes sind abrufbar unter www.gesetze.berlin.de; Driehaus/Quabeck, in: Driehaus, Verfassung von Berlin, 2020, Art. 10 Rn. 8 m. w. N.; vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. Mai 2016 - 2 BvR 1267/15 -, juris Rn. 10; vom 8. Juli 2016 - 2 BvR 2231/13 -, juris Rn. 15 und vom 26. Dezember 2013 - 1 BvR 2531/12 -, juris Rn. 13).
  • VerfGH Berlin, 17.03.2021 - VerfGH 142/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

    Für die Beurteilung der Erfolgschance kommt es nicht auf die Auffassung des Richters, sondern auf jene des verständigen, unbemittelten Rechtssuchenden an (Beschluss vom 12. Juli 2017 - VerfGH 51/16 - Rn. 12 und vom 6. September 2017 - VerfGH 62/16 - Rn. 17; Driehaus/Quabeck, in: Driehaus, Verfassung von Berlin, 2020, Art. 10 Rn. 8 m. w. N.; vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. Mai 2016 - 2 BvR 1267/15 -, juris Rn. 10; vom 8. Juli 2016 - 2 BvR 2231/13 -, juris Rn. 15 und vom 26. Dezember 2013 - 1 BvR 2531/12 -, juris Rn. 13).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2016 - 18 W 67/15

    Loveparade-Zivilverfahren

  • VerfGH Berlin, 11.11.2015 - VerfGH 86/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Klärung einer strittigen Rechtsfrage im

  • VerfGH Berlin, 27.04.2022 - VerfGH 39/20

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

  • VerfGH Berlin, 15.12.2021 - VerfGH 4/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

  • VerfGH Berlin, 16.05.2023 - VerfGH 7/23

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Ablehnung eines

  • OLG Stuttgart, 22.04.2020 - 4 W 24/20

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Hinreichende Erfolgsaussicht der

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